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Bürgschaft /VE (Gelesen: 2.396 mal)
zainab
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bürgschaft /VE
21.05.2004 um 18:16:18
 
Habe mit Interesse das Posting zum Thema Bürgschaft gelesen.

Wie kann es eigentlich sein, dass man eine Verpflichtungserklärung und eine Bürgschaft abgeben muss? War bei uns nämlich der Fall.

LG Zainab
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 21.05.2004 um 19:25:30
 
Zitat:
Habe mit Interesse das Posting zum Thema Bürgschaft gelesen.

Wie kann es eigentlich sein, dass man eine Verpflichtungserklärung und eine Bürgschaft abgeben muss? War bei uns nämlich der Fall.

LG Zainab



Hi Zainab,
ich kenne Fälle, in denen die "Einlader" nicht über das erforderliche Einkommen verfügen. Dann wird regelmäßig zur Sicherung der Forderungen, die aus der VE resultieren können, eine Bankbürgschaft akzeptiert. War es so?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 22.05.2004 um 12:40:35
 
Hallo Zainab,

kann die Aussage von Mick nur bestätigen. Manchmal ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (ob nun als Bankbürgschaft oder Forderungsabtretung) noch eine Möglichkeit die "Bonität" zu bestätigen / sichern. Es gibt auch Fälle, bei Besuchsaufenthalt, wo zur Verpflichtungserklärung (auch wenn das Einkommen ausreichend war) zusätzliche eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden muss.

Viele Grüße
Bine  :happy:
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 22.05.2004 um 12:46:08
 
Hallo ,

wenn meine Informationen stimmen, verlangt z.B.
die Botschaft Italiens in Kuba bei Einladungen
auch bei ausreichender Bonitaet zusaetzlich
noch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
von 3500 Euro in bar.


Gruesse

H. Krentz
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zainab
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.05.2004 um 16:08:29
 
und wie sieht das dann mit der Dauer der Gültigkeit der Bürgschaft aus. Denn ich habe hier ja erfahren, dass die VE wahrschienlich nicht merh gültig ist, da er, mein Mein Mann, inzwischen aufgrund der Eheschießung einen anderen Aufenthaltstitel hat?
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