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verheiratet, aber wo gemeldet? (Gelesen: 4.441 mal)
Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.05.2004 um 11:02:03
 
hallo Smiley

ich habe nun noch eine weitere frage, und zwar: wenn mein mann den antrag auf familienzusammenführung "bewilligt" bekommt, wie geht es dann weiter? wo ist er gemeldet während seines aufenthaltes, weil dies ja auch für die krankenversicherung ausschlaggebend ist, er ist doch nicht nur ein besucher, sondern ziel ist, dass er in deutschland gemeldet ist.

mir ist nur nicht klar, wie das von statten geht. wenn er nacht dtl einreist, was für ein visum bzw AE bzw AG besitzt er dann zu diesem zeitpunkt und wo muss er zu diesem zeitpunkt gemeldet sein?

ich bin für jegliche hilfe sehr dankbar!!!
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #1 - 19.05.2004 um 15:33:17
 
ich wäre wirklich happy, wenn mir jemand antworten könnte  Traurig
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.05.2004 um 15:49:01
 
Wenn er mit einem Antrag auf Familienzusammenführung einreist, kann er sich mit diesem Visum anmelden und dann umgehend die Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte einer Deutschen beantragen. Wenn du selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, ist er familienversichert, und die wollen auch die Anmeldung nachgewiesen haben.
Bei allen anderen Krankenversicherungsarten würde ich vorher nachfragen, wie sich das am besten regeln lässt - aber anmelden muss er sich, sonst gibts keine Aufenthaltserlaubnis.
Gruß
Anne
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.05.2004 um 16:41:36
 
Hallo Feffi,

Das Konsulat schickt deinen Antrag an die ALB deines
Wohnortes. Diese prüft den Antrag und wenn alles ok ist gibt sie ihre Zustimmung an das Konsulat. Danach erhält dein mann ein deutsch-nationales Visa mit dem er nach D einreisen kann. Das Visa hat m. W. eine Gültigkeit von drei Monaten und gilt (national) nur für D.
Nach Einreise kannst du deinen Mann auf dem Einwohnermeldeamt anmelden. Auf der ALB erhält dein Mann die Aufenthaltserlaubnis. Ich denke mal in Form eines Dokuments das er immer bei sich führen sollte.
Außerdem mußt du spätestens nach Einreise eine KV abschliessen. Ob das schon im Vorraus verlangt wird ist mir auch nicht klar, aber das wird ich einfach erst mal abwarten.

Zwinkerndcroco

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Feffi
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Antwort #4 - 19.05.2004 um 17:37:43
 
ich muss um die verpflichtungserklärung einreichen zu können, eine krankenversicherung für meinen mann abgeschlossen haben.

familienversichern kann ich ihn nicht, weil ich selbst familiensversichert bin als studentin ohne einkommen.

die versicherungen, mit denen ich jetzt telefoniert habe, bieten allein eine auslandsreisekrankenversicherung an. diese sieht so aus, dass er für den aufenthalt in dtl krankenversichert ist, wenn er seinen wohnsitz im ausland noch hat!!! <<<<<<<<---hier liegt ja das problem, ich bekomme keine andere krankenversicherung für meinen mann und weiß nicht, ob diese REISEversicherung das ist, was verlangt wird bzw ob diese überhaupt zutrifft.

mitlerweile weiß ich nicht mehr, wo hinten oder vorn ist.

für weitere tipps schon im voraus ein großes dankeschön!
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yaaba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.05.2004 um 17:43:01
 
Wenn Dein Mann mit dem Visum für Familienzusammen-führung eingereist ist, meldest Du ihn bei dem zuständigen EMA an. Anschließend gehst Du dann zur zuständigen ALB. Wir haben einige Zeit verstreichen lassen, da die ALB überprüft hat ob mein Mann auch bei mir gemeldet ist. Dies dauert einige Tage. Ist dies alles in Ordnung erhält Dein Mann seine Aufenthaltserlaubnis für ein oder drei Jahre. Dazu wird der Aufenthaltstitel in seinen Pass geklebt. Bei uns ging das ganze recht schnell und einfach.  Ich wünsche  Dir auf jeden Fall alles Gute und viel Gläck.
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Gabriele
 
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.05.2004 um 19:09:25
 
Frag doch mal bei der Krankenkasse, bei der Du familienversichert bist nach, ob diese auch für Deinen Mann gilt (falls Du das nicht schon getan hast).

Ansonsten ist hier im Forum an anderer Stelle ein eigener Thread über Krankenversicherung (Non-Ausländerrecht). Vielleicht steht da ja was drin, was Dir weiterhilft.
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Feffi
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Antwort #7 - 19.05.2004 um 19:35:31
 
nachgefragt habe ich heute unter anderem auch bei meiner KV, die versichern meinen mann nur, wenn er ein geregeltes einkommen hat. wie alle anderen versicherungen auch...

und unter dem thread steht eben leider auch nix... weinend
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.05.2004 um 20:07:38
 
Ich bin in der GKV versichert und ich habe mir eine schriftl. Bestätigung zuschicken lassen, das ich meine Ehefrau bei dieser Krankenkasse angemeldet habe.

Joemi
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Feffi
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Antwort #9 - 19.05.2004 um 20:55:18
 
das hilft mir alles leider nicht weiter, weil ich meinen mann eben nicht über mich versichern kann...

daher übernehmen meine eltern auch die verpflichtungserklärung.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.05.2004 um 20:56:52
 
Hallo Feffi,

wenn Du familienversichert bist, bist Du nicht selbst Mitglied der Krankenkasse. Die Familienversicherung kann nur von Mitgliedern abgeleitet werden.
Wenn Dein Mann keine Vorversicherungszeit hat, kann er sich auch nicht freiwillig versichern. Ich sehe 3 Möglichkeiten:

1. Dein Mann nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf. Dann wird er selbst Mitglied der Krankenversicherung.

2. Du scheidest aus der Familienversicherung aus (Bedingungen erfragst Du bei der KV oder lies § 10 SGB V) und versicherst Dich freiwillig, bzw. Du nimmst selbst eine Beschäftigung auf. Dann ist Dein Mann über Dich familienversichert.

3. Dein Mann schließt eine private Krankenversicherung ab.

Bis zur Anmeldung in Deutschland kannst Du eine Reisekrankenversicherung abschließen. Beachte aber das Meldegesetz, sonst droht ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit.
Ich hatte Glück, meine Frau kam mit Eheschließungsvisum und ich hab sie nicht angemeldet wegen KV  Smiley . Bei der Anmeldung am Tag der Eheschließung hat man es dann bei einer mündlichen Verwarnung gelassen  :-D [beifall=beifall.gif]

Schick mir eine Nachricht (PN), wenn Du noch Fragen hast.

Gruß,
Andreas
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