Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausländeramt (Gelesen: 3.550 mal)
Alandan
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländeramt
19.05.2004 um 04:49:41
 
Wieso verlangt Ausländeramt, daß deutscher Ehe/Lebenspartner eines Ausländers persönlich zu Ausländeramt kommen muss. Was wenn derjeniger wegen der Arbeit nicht kommen kann? Und wozu muss er überhaupt persönlich erscheinen? Was soll er unterschreiben?

danke für jede Antwort!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marco_D.
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #1 - 19.05.2004 um 08:35:40
 
Du hast nicht geschrieben, was dein Ehepartner/-in beantragt hat.

Beispielsweise Grund bei Visum zur Familienzusammenführung: Du musst nachweisen, dass du Deutscher bist (personalausweis & Reisepass), da nur Deutsche im Gegensatz zu Ausländern (okay EUler ist dann noch eine andere Kiste Zwinkernd ) einen gesetzlichen Anspruch auf Ehegattennachzug haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yaaba
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 47

Freiburg, Baden-Württemberg, Germany
Freiburg
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #2 - 19.05.2004 um 09:24:21
 
[color=Blue][/color]
Zum einen benötigt die ABH den Personalausweis oder Pass und gleichzeitig wird eine Erklärung unterschrieben mit der man bestätigt, dass man in ehelicher Gemeinschaft und in einer Wohnung zusammenlebt. Gleichzeitig unterschreibt man, dass man im Fall einer Trennung dies umgehend der ABH mitteilt. Die Daten des Passes des deutschen Ehegatten werden notiert.
Zum Seitenanfang
  

Gabriele
 
IP gespeichert
 
Alandan
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #3 - 19.05.2004 um 14:19:11
 

Danke für antworten, jedoch:

wozu muss er unterschreiben, daß er mein lebenspartner ist wenn das schön in lebenspartnerschaftsurkunde steht? Dass wir zusammen wohnen steht im mietvertrag und melderegister. Dass er deutscher ist steht auch in lebensparnaschaftsurkunde. Sein ausweis kann ich auch zu ausländeramt tragen wenn das so nötig ist. Unterschreiben, daß er jede enderung melden muss, kann er auch auserhalb asländeramtes, nämlich beim notar fals notwendig.

Oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #4 - 19.05.2004 um 15:12:41
 
Halt doch mal den Ball flach, was soll denn so schlimm daran sein wenn Dein Mann mal mit auf das
Auslaenderamt muss????????
Zum Notar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! muesste er auch waehrend
der normalen Arbeitszeiten und da wuerdet Ihr auch noch eine ganze Menge Geld los GRUEBEL; GRUEBEL
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alandan
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Erst mit anderen Menschen
ist Mensch ein Mensch


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #5 - 19.05.2004 um 15:29:56
 

Mein Mann arbeitet 100 km entfernt von wohnort, ein auto haben wir eben nicht. Frühesten kann er zu ausländeramt erst um 18 uhr, aber sie haben da zu.
Wir haben einen freund der notar ist und der uns auch nach 18 uhr empfangen kann.

Mein mann hat schon ne menge freie tage von urlaub genommen wegen standesamt, nun muss er das auch wegen ABH. Und das ales wegen informationen die sowieso amtlich begalubigt sind.

Aber ja, wenn es sein muss dann gehen wa eben dorthin und unterschreiben diese papiere.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Persönliche Vorsprache beim Ausländeramt
Antwort #6 - 19.05.2004 um 22:58:23
 
Hallo,

bei uns hat die ABH auch Kopien der Pässe (der Seiten mit den Fotos) gemacht.
Mit diesen Kopien sind sie dann zu unseren Nachbarn gegangen und haben gefragt, ob die uns kennen, ob mein Mann da wohnt etc. ...

Wenn der deutsche Ehepartner nicht mitgeht auf die ABH wird wohl recht schnell der Verdacht auf Scheinehe entstehen.

Meldebescheinigung schön und gut, diese ist aber kein Beweis gegen eine Scheinehe (es gibt hierzulande genügend Verstöße gegen das Meldegesetz).

Was bei uns in punkto Scheineheverdacht abgegangen ist, kannst Du auf meiner Homepage nachlesen, dort findest Du auch noch diverse Adressen und Anlaufstellen.

Ich persönlich fand das auch nicht so gut, dass ich mitgehen musste auf die ABH, war zu dem Zeitpunkt noch selbständig tätig, so dass die langen Wartezeiten mich wirklich Geld gekostet haben. Aber da muss man eben durch. Ich kann es andererseits verstehen, dass persönliches Vorsprechen gefordert wird. Es gibt leider  zu viele ausländische Mitbürger, die es ausnützen, eine Scheinehe eingehen und die Sachbearbeiter auf den Behörden kräftig belügen. Wie soll da ein Sachbearbeiter noch unterscheiden können?
Was ist nicht gut finde, ist die Art und Weise, wie manche Sachbearbeiter mit ihrer Klientel umgehen, aber das ist ein anderes Thema und würde ins Userforum gehören.

Liebe Grüße
Janna

Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Malik
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 26
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländeramt
Antwort #7 - 19.05.2004 um 23:33:37
 
Ein tag urlaub sollte für jeden mal möglich sein. Manche haben Probleme ...
Zum Seitenanfang
  
Homepage 33658171  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema