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Einkommensgrenzen (Gelesen: 1.618 mal)
Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommensgrenzen
18.05.2004 um 20:55:13
 
Hier im Forum erhält ja Jeder sehr gute und detaillierte Antworten, darum habe ich mal wieder was für die Profis:

Wie errechnet sich denn eigentlich die Einkommensgrenze, wenn man seine ausländische Ehefrau und ihr minderjähriges Kind nach Deutschland holen möchte?
Kommt da vielleicht §79 BSHG zur Anwendung + 20%, wie ich es in einem veröffentlichten (im Internet) Urteil gelesen habe?
Oder legt das die Bezirksregierung,bzw. der Kreis selber fest, auf Grund ihrer Erfahrungen?

Meine ABH teilte mir mit, dass das immer individuell geprüft wird.

Wie sind da Eure Erfahrungen (an die Full Member)?

Joemi
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommensgrenzen
Antwort #1 - 18.05.2004 um 21:04:53
 
Zitat:
Hier im Forum erhält ja Jeder sehr gute und detaillierte Antworten, darum habe ich mal wieder was für die Profis:

Wie errechnet sich denn eigentlich die Einkommensgrenze, wenn man seine ausländische Ehefrau und ihr minderjähriges Kind nach Deutschland holen möchte?
Kommt da vielleicht §79 BSHG zur Anwendung + 20%, wie ich es in einem veröffentlichten (im Internet) Urteil gelesen habe?
Oder legt das die Bezirksregierung,bzw. der Kreis selber fest, auf Grund ihrer Erfahrungen?

Meine ABH teilte mir mit, dass das immer individuell geprüft wird.

Wie sind da Eure Erfahrungen (an die Full Member)?

Joemi



Ich kenne einige Behörden, die nehmen den Regelsatz plus Warmmiete, ohne 20 %.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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