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Bürgschaft (Gelesen: 10.694 mal)
Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.05.2004 um 20:18:38
 
hallo Smiley

mein verlobter hat einen momentan einen befristeten job in der schweiz und ich studiere in deutschland.

für seinen antrag auf familienzusammenführung benötigen wir daher einen bürgen, was meine eltern übernehmen.

was bedeutet im klartext eine bürgschaft und wie muss diese erstens aussehen und zweitens wann und wem müssen wir diese übergeben?

danke für eure hilfe.
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Mick
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Antwort #1 - 18.05.2004 um 20:24:54
 
Zitat:
hallo Smiley

mein verlobter hat einen momentan einen befristeten job in der schweiz und ich studiere in deutschland.

für seinen antrag auf familienzusammenführung benötigen wir daher einen bürgen, was meine eltern übernehmen.

was bedeutet im klartext eine bürgschaft und wie muss diese erstens aussehen und zweitens wann und wem müssen wir diese übergeben?

danke für eure hilfe.



Hi,
da kann man nur raten, was "Deine" ABH von Dir will. Vermutlich eine Verpflichtungserklärung, die bei der Visumsbeantragung bei der Botschaft abgegeben werden  muss. Infos zur VE gibt es auf der Homepage!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 18.05.2004 um 20:31:25
 
okay, dankeschön Smiley

morgen ist sowieso mein behörden-telefonier-tag  disco

sind diese VEs in einer speziellen form auszufüllen oder sind dies "formlose" formulare (entschuldigt meine formulierung)?
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Antwort #3 - 18.05.2004 um 20:32:14
 
Zitat:
okay, dankeschön Smiley

morgen ist sowieso mein behörden-telefonier-tag  disco

sind diese VEs in einer speziellen form auszufüllen oder sind dies "formlose" formulare (entschuldigt meine formulierung)?



Das sind amtliche Vordrucke, die nur bei der Behörde ausgefüllt werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #4 - 18.05.2004 um 20:35:50
 
bei der ABH vermute ich...heißt das, dass meine eltern zur ABH müssen? oder dass ich so einen vordruck dort abholen kann, sie ihn ausfüllen und ich den dann im konsulat abgebe?
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Antwort #5 - 18.05.2004 um 22:28:52
 
Hallo Feffi,

Für die Verpflichtungserklärung muss erst noch überprüft werden, ob deine Eltern auch finanziell dazu in der Lage sind, diese  zu unterschreiben. Hierfür werden in der Regel die letzten 3 Lohnabrechnungen und verschiedene Angaben Deiner Eltern benötigt. Normalerweise gibt es bei der ABH einen Vordruck in dem alle erforderlichen Angaben gemacht werden können. Außerdem sind noch Passkopien deiner Eltern erforderlich. Nach der Prüfung der Unterlagen, müssen Deine Eltern aber persönlich zur Unterschrift der Verpflichtungserklärung vorsprechen, da es sich hierbei um eine Urkunde handelt bei der die Unterschrift beglaubigt wird. Welche ganauen Unterlagen benötigt werden, was alles auszufüllen ist und wie lange die Bearbeitungszeit ist musst Du aber bei Deiner ABH erfragen, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.

Gruß
Bine  Augenrollen
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Feffi
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Antwort #6 - 18.05.2004 um 22:33:20
 
oh mann,

man denkt, man hat alles im griff und dann kommt doch irgendwoher wieder ein hammerschlag...aber überraschen sollte es mich eigentlich nicht mehr, da es mitlerweile zum x-ten mal passiert...

das heißt meine eltern müssen "ihre lohntüten zur einsicht öffnen"...und das wird dann wiederum überprüft und noch einiges mehr, damit niemandem langweilig wird...

bis zur heirat sind es noch 3 wochen, wie wahrscheinlich ist es, dass wir das bis dahin geregelt bekommen?

ich erbitte einen lichtblick Smiley nur einen kleinen...
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Antwort #7 - 18.05.2004 um 23:16:50
 
Hi Feffi,

eine Verpflichtungserklärung kann nicht ohne Bonitätsprüfung gemacht werden. Die VE soll ja absichern, dass für den "Staat" keine Kosten entstehen. Dies kann aber nur garantiert werden, wenn auch sicher ist, dass der Unterzeichner finanziell dazu in der Lage ist für sämtliche Kosten während des Aufenthaltes im BG aufzukommen. Sonst hat die Verpflichtungserklärung  ihren Sinn und Zweck verfehlt.

Gruß
Bine
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Antwort #8 - 18.05.2004 um 23:24:23
 
hallo bine,

so war das auch nicht gemeint, den sinn verstehe ich schon und finde das auch okay...was aber nicht okay ist, ist der fakt, dass egal wie oft du wen fragst, du nie eine antwort bekommst, die wirklich alles enthält und du eben bruchstückenhaft alles zusammen sammelst und dadurch bei uns insgesamt mindestens 6 monate verstrichen sind...einfach weil wir verwaltungsdetails nicht kannten bzw uns nicht mitgeteilt wurden...eigentlich sollten sich doch die vorbereitungswochen einer hochzeit positiv gestalten und es sollte im magen kribbeln vor aufregung...aber dieses romantische aufregende gefühl geht durch den ganzen stress verloren...es ist einfach wahnsinn und ich habe schon mehrere male bedauert, dass meine eltern keine millionäre sind und wir nicht einfach unseren anwalt "machen lassen können"...denn als normalsterblicher ist es fast unmöglich alles zu beachten, zu berücksichtigen etc...
es deprimiert einfach auf dauer... weinend weinend weinend
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Antwort #9 - 18.05.2004 um 23:30:31
 
Mensch, Feffi,
warum biste nicht gleich her gekommen?
Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 18.05.2004 um 23:33:33
 
war schon mal da Smiley
als ich noch jung war...bis hierhier war es ja schon ein langer mühsamer beschwerlicher weg...wenn ich wüsste, dass ER der mann meines lebens ist, hätte ich schon 1000mal den kopf in den sand gesteckt...die trennungszeit ist auch nicht ohne...*schnüff*

aber mal hören, was meine provinz ABH morgen zu berichten weiß...ich werde danach bestimmt in dem einen oder anderen posting darüber berichten...

gute nacht euch allen...ich weiß ja, das leben ist eine achterbahn...auf und ab...auf und ab...
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Antwort #11 - 18.05.2004 um 23:34:42
 
Zitat:
wenn ich wüsste, dass ER der mann meines lebens ist, hätte ich schon 1000mal den kopf in den sand gesteckt

--> wenn ich NICHT wüsste, dass ER der mann meines lebens ist, hätte ich schon 1000mal den kopf in den sand gesteckt
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Antwort #12 - 18.05.2004 um 23:44:19
 
Kann verstehen, dass du frustriert bist! Aber Du sagst es in deinem Profil ja schon ganz richtig "Wer hat gesagt, dass das Leben einfach ist." Da müsst ihr jetzt wohl durch und die Schmetterlinge im Bauch nach der Hochzeit genießen. 

Viel Glück weiterhin und lass den Kopf nicht hängen!

Bine
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Antwort #13 - 19.05.2004 um 01:05:23
 
Hallo Feffi,

als Einkünfte zählen auch Mieteinnahmen. Sollten Deine Eltern Immobilieneigentum haben, ist es sinnvoll, dass sie darüber auch Unterlagen (Grundbuchauszüge, Mietverträge) zur ABH mitnehmen. (Lieber zu viel Unterlagen dabei haben, als zu wenig!)

Außerdem wird nach dem Wohnraum gefragt, also ob der Besucher, für den gebürgt wird, auch angemessen untergebracht werden kann (krasses Beispiel: Wenn ich nur eine 1-Zimmer-Wohnung mit 35 qm habe, und dann den Bruder meines Mannes samt Familie und Eltern = 6 Personen einlade, wird die ABH möglicherweise ablehnen).

Es sollte auf jeden Fall auch eine Krankenversicherung für Deinen Verlobten abgeschlossen werden (auf meiner Homepage findest Du dazu ein paar Links), und wenn Ihr eine Versicherungsbestätigung für die KV bei der ABH vorlegt, macht sich das sicherlich auch recht gut.

Es ist sinnvoll, vorher bei der ABH nachzufragen, welche Nachweise Deine Eltern für die VE mitbringen sollen, damit sie nicht 2 mal hingehen müssen.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #14 - 19.05.2004 um 08:33:16
 
also...

meine eltern sollen vorlegen...lohnbeleg des letzten monats und wir brauchen eine krankenversicherung...das war alles an information, was ich bekommen konnte...die aussage über den wohnraum hat man sich mal wieder verkniffen (ich verweise auf weiter oben), es war wie immer eben nur einen teil der information abrufbar...aber es ist auch mittwoch und eigentlich hatte die ABH geschlossen, da muss man doch verständnis zeigen...

könnt ihr mir noch irgendwelche tipps geben...zum bsp bin ich selbst als student noch familienversichert, da ich keinerlei einkommen habe...die aussage dazu war, dass das schwierig werden würde mit der versicherung, ich sollte mal beim adac nachfragen über eine 3-monats-versicherung...versichert keine andere krankenversicherung?

ich brauch nach den letzten 2 jahren mindestens 6 monate urlaub...

danke für eure tipps. feffi.
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Antwort #15 - 19.05.2004 um 10:45:25
 
Es gibt seht viele verschiedene Gesellschaften (frag einfach mal da nach, wo Du bzw. Deine Eltern ihres sonstigen Versicherungen abgeschlossen haben), die eine solche Reisekrankenversicherungen anbieten. Du must nur darauf achten, dass es sich um eine Reise-KV handelt die für Ausländer im Bundesgebiet gelten.

Viele Grüße
Bine  :happy:
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Antwort #16 - 19.05.2004 um 11:05:20
 
ich habe bei verschiedenen gesellschaften angerufen und sie schicken mir die unterlagen zu...nur ist es überall eine auslandsreisekrankenversicherung und die ist daran gebunden, dass mein mann dann noch in seinem fall in der schweiz gemeldet ist bzw einen wohnsitz hat...und dies irritiert mich...daher auch mein neues posting verheiratet, aber wo gemeldet?

wie gesagt, für jegliche hilfen und tipps bin ich mehr als dankbar...wenn das gregelt ist, kann ich endlich wieder schlafen  Zwinkernd
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Antwort #17 - 19.05.2004 um 11:37:21
 
Also wenn es sich um eine zeitlich beschraenkte
Versicherung handelt in Deinem Fall wohl 3 Monate
ist das beim ADAC eigentlich voellig problemlos,
in meinem Fall haben Freunde von mir den Vertrag
in einem Reisebuero abgeschlossen ohne dass ich dabei
war, und es musste nur der dame angegeben werden
und mein Wohnort und schon hatten sie die
versicherungsbetaetigung.
Mag sein, dass dieses Verfahren mittlwerweile etwas
komplizierter geworden ist.

Saludos
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Antwort #18 - 19.05.2004 um 11:40:21
 
die gleiche info habe ich auch vom adac...nur ist eben die frage, ob mein mann dann noch einen wohnsitz in der schweiz hat oder ob er "sofort" umgemeldet werden muss... ??? ??? ???
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Antwort #19 - 19.05.2004 um 11:46:59
 
Gebe doch einfach  Deinen Wohnort oder den Deiner
Eltern an  in einem der beiden word er sich doch auch
aufhalten oder????
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Feffi
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Antwort #20 - 19.05.2004 um 11:48:20
 
darum geht es nicht, er MUSS einen wohnsitz im ausland haben!!! um diese reiseversicherung abschließen zu können...
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Antwort #21 - 19.05.2004 um 11:55:17
 
Das war bei mir nicht so,  dann gebe doch einfach seine
Anschrift in der Schweiz oder die aus seinem
heimatland an denke nicht dass  die sich die Muehe
machen das zu ueberpruefen.
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Antwort #22 - 19.05.2004 um 12:03:55
 
wenn der schadensfall eintrifft, wird geprüft und nicht gezahlt, wenn gelogen wurde...

daher ja auch meine frage an einen experten, wie das mit der meldung in dtl abläuft nach der hochzeit, wo mein mann dann gemeldet sein muss und wie...
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Antwort #23 - 20.05.2004 um 11:32:25
 
Hi Feffi,

es stimmt, dass für solche Reisekrankenversicherungen der Wohnsitz im Ausland bestehen muss, da diese normalerweise nur für Personen gilt die sich für einen "kurzfristigen" Aufenthalt ins Ausland (hier ist Ausland = BRD) begeben. Vor Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, muss Dein "Ehemann" sich auf alle Fälle bei Dir mit Hauptwohnsitz anmelden. Ich glaube nicht, dass er für die Anmeldung seinen Wohnsitz in der Schweiz abmelden muss. Nur als Beispiel: Ein Besucher, der aus Russland für 3 Monate zu seinen Verwandten nach Deutschland kommt, ist auch Meldepflichtig (da er sich länger als 4 Wochen im BG aufhält). Dieser gibt für diese Anmeldung (übrigens auch Hauptwohnsitz) seinen Wohnsitz in Russland ja auch nicht auf. Auch diese Besucher müssen vor der Visaerteilung eine Reisekrankenversicherung bei der Botschaft vorlegen und da gibt es im Schadensfall, in Bezug auf den Wohnsitz, dann ja auch keine Schwierigkeiten.

Viele Grüße und Kopf hoch
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Antwort #24 - 20.05.2004 um 11:52:39
 
ich bin mitlerweile wieder etwas relaxter als gestern Smiley

morgen bzw montag werde ich mit meiner krankenkasse nochmals telefonieren und fragen, was es benötigt um mich freiwillig zu versichern um dann meinen über mich zu versichern. dazu nochmals bei der ABH anrufen und mich nochmals erkundigen, welcher art die KV sein muss.

ich danke euch sooooooooooooooooooooooooooo sehr für eure tipps und hilfestellungen!

*bussal* feffi.
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