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Bürgschaft (Gelesen: 10.612 mal)
Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #15 - 19.05.2004 um 10:45:25
 
Es gibt seht viele verschiedene Gesellschaften (frag einfach mal da nach, wo Du bzw. Deine Eltern ihres sonstigen Versicherungen abgeschlossen haben), die eine solche Reisekrankenversicherungen anbieten. Du must nur darauf achten, dass es sich um eine Reise-KV handelt die für Ausländer im Bundesgebiet gelten.

Viele Grüße
Bine  :happy:
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Feffi
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Antwort #16 - 19.05.2004 um 11:05:20
 
ich habe bei verschiedenen gesellschaften angerufen und sie schicken mir die unterlagen zu...nur ist es überall eine auslandsreisekrankenversicherung und die ist daran gebunden, dass mein mann dann noch in seinem fall in der schweiz gemeldet ist bzw einen wohnsitz hat...und dies irritiert mich...daher auch mein neues posting verheiratet, aber wo gemeldet?

wie gesagt, für jegliche hilfen und tipps bin ich mehr als dankbar...wenn das gregelt ist, kann ich endlich wieder schlafen  Zwinkernd
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Hartmut_Krentz
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Antwort #17 - 19.05.2004 um 11:37:21
 
Also wenn es sich um eine zeitlich beschraenkte
Versicherung handelt in Deinem Fall wohl 3 Monate
ist das beim ADAC eigentlich voellig problemlos,
in meinem Fall haben Freunde von mir den Vertrag
in einem Reisebuero abgeschlossen ohne dass ich dabei
war, und es musste nur der dame angegeben werden
und mein Wohnort und schon hatten sie die
versicherungsbetaetigung.
Mag sein, dass dieses Verfahren mittlwerweile etwas
komplizierter geworden ist.

Saludos
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Feffi
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Antwort #18 - 19.05.2004 um 11:40:21
 
die gleiche info habe ich auch vom adac...nur ist eben die frage, ob mein mann dann noch einen wohnsitz in der schweiz hat oder ob er "sofort" umgemeldet werden muss... ??? ??? ???
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Hartmut_Krentz
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Antwort #19 - 19.05.2004 um 11:46:59
 
Gebe doch einfach  Deinen Wohnort oder den Deiner
Eltern an  in einem der beiden word er sich doch auch
aufhalten oder????
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Feffi
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Antwort #20 - 19.05.2004 um 11:48:20
 
darum geht es nicht, er MUSS einen wohnsitz im ausland haben!!! um diese reiseversicherung abschließen zu können...
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Hartmut_Krentz
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Antwort #21 - 19.05.2004 um 11:55:17
 
Das war bei mir nicht so,  dann gebe doch einfach seine
Anschrift in der Schweiz oder die aus seinem
heimatland an denke nicht dass  die sich die Muehe
machen das zu ueberpruefen.
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Feffi
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Antwort #22 - 19.05.2004 um 12:03:55
 
wenn der schadensfall eintrifft, wird geprüft und nicht gezahlt, wenn gelogen wurde...

daher ja auch meine frage an einen experten, wie das mit der meldung in dtl abläuft nach der hochzeit, wo mein mann dann gemeldet sein muss und wie...
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Antwort #23 - 20.05.2004 um 11:32:25
 
Hi Feffi,

es stimmt, dass für solche Reisekrankenversicherungen der Wohnsitz im Ausland bestehen muss, da diese normalerweise nur für Personen gilt die sich für einen "kurzfristigen" Aufenthalt ins Ausland (hier ist Ausland = BRD) begeben. Vor Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, muss Dein "Ehemann" sich auf alle Fälle bei Dir mit Hauptwohnsitz anmelden. Ich glaube nicht, dass er für die Anmeldung seinen Wohnsitz in der Schweiz abmelden muss. Nur als Beispiel: Ein Besucher, der aus Russland für 3 Monate zu seinen Verwandten nach Deutschland kommt, ist auch Meldepflichtig (da er sich länger als 4 Wochen im BG aufhält). Dieser gibt für diese Anmeldung (übrigens auch Hauptwohnsitz) seinen Wohnsitz in Russland ja auch nicht auf. Auch diese Besucher müssen vor der Visaerteilung eine Reisekrankenversicherung bei der Botschaft vorlegen und da gibt es im Schadensfall, in Bezug auf den Wohnsitz, dann ja auch keine Schwierigkeiten.

Viele Grüße und Kopf hoch
Bine  Zwinkernd
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Antwort #24 - 20.05.2004 um 11:52:39
 
ich bin mitlerweile wieder etwas relaxter als gestern Smiley

morgen bzw montag werde ich mit meiner krankenkasse nochmals telefonieren und fragen, was es benötigt um mich freiwillig zu versichern um dann meinen über mich zu versichern. dazu nochmals bei der ABH anrufen und mich nochmals erkundigen, welcher art die KV sein muss.

ich danke euch sooooooooooooooooooooooooooo sehr für eure tipps und hilfestellungen!

*bussal* feffi.
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