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unbefr. Aufenth.erlaubnis /Ehegatte Arbeitslos (Gelesen: 3.428 mal)
Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefr. Aufenth.erlaubnis /Ehegatte Arbeitslos
18.05.2004 um 20:13:12
 
Hallo zusammen. Nun hier mein erster Beitrag gleich eine Frage:

Meine Frage
Meine Frau ist Indonesierin und ist jetzt 3 Jahre in Deutschland. Der werte Herr Beamte sagte letztes Mal, dass nach Ablauf der jetzigen Aufenthaltserlaubnis sofort die unbefristete beantragt werden könnte.
Nun ist es aber leider so, dass ich (Ehemann) seit Kurzem arbeitslos bin.

Fakten in Kurzfassung:
- Frau will unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Frau seit etwas mehr als 3 jahren in Deutschland lebend
- gemeinsames Kind deutscher Nationalität
- Ehemann Arbeitslos

Meine Frage nun, ob meine Arbeitslosigkeit ein Hinderungsgrund ist und ob die 3 Jahre in Deutschland reichen. Denn ich war heute im Einwohnermeldeamt und habe nur nebenbei das Gleiche gefragt. Und der meinte, meine Frau müsse dafür 5 Jahre hier sein. ja was denn nu? Kannst Du meinen Fragenknoten vielleicht entwirren?
Danke im Voraus.

Ciao
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yamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.05.2004 um 19:42:43
 
Hallo,
natürlich bekommt deine Frau weiterhin ihre Aufentlantserlaubniss, mach dir deswegen nur keine sorgen.
Auch wenn du von Sozialhilfe leben müsstest würde es keine wesentlichen Probleme geben.

schönen Vatertag wünsch ich allen Vätern
Bye
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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.05.2004 um 22:34:39
 
Hallo.
Das die Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird war mir klar. Die Frage ist, ob meine Arbeitslosigkeit ein Hindernisgrund für die Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis darstellt.
Ciao
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BjoernSt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2004 um 13:10:52
 
Also, ich kann Dir nur meine Erfahrungen mitteilen, als die 3 Jahre bei meiner Frau um waren, und sie eine unbefristete AE erhielt, mußte ich bei der ABH meine letzten 3 Gehaltsbescheinigungen vorlegen. Das war dann auch okay, und sie hat sie bekommen.
Wie das nun in Deinem Fall ist, weiß ich auch nicht genau, aber wenn sie nur eine befristete AE bekommt, ist es doch auch kein Beinbruch, beim nächsten mal hast Du sicher Arbeit, und sie bekommt ihre unbefristete AE.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 20.05.2004 um 16:38:51
 
Hallo Malik,

das regelt sich in diesem Fall nach
§ 25 (3) AuslG
:

Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.

Dazu
§ 24 Abs. 1 Nr. 6 AuslG
:
Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer [...]
und wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Dazu
§ 46 AuslG
:
Nach § 45 Abs. 1 kann insbesondere ausgewiesen werden, wer [...]
6. für sich, seine Familienangehörigen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und denen er allgemein zum Unterhalt verpflichtet ist, oder für Personen in seinem Haushalt, für die er Unterhalt getragen oder auf Grund einer Zusage zu tragen hat, Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen muß oder
7. Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie oder Hilfe für junge Volljährige nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch erhält; das gilt nicht für einen Minderjährigen, dessen Eltern oder dessen allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.

Also wird die unbefristete AE wohl noch etwas auf sich warten lassen müssen.

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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.05.2004 um 16:49:28
 
Doc, bist du da sicher? so wie du zitierst, geht es um Bezug von Sozialhilfe, eventuell Arbeitslosenhilfe - wenn ich den Ausgangsbeitrag aber verstanden habe, bezieht er Arbeitslosengeld.
Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 20.05.2004 um 16:59:12
 
Zitat:
Doc, bist du da sicher? so wie du zitierst, geht es um Bezug von Sozialhilfe, eventuell Arbeitslosenhilfe - wenn ich den Ausgangsbeitrag aber verstanden habe, bezieht er Arbeitslosengeld.
Anne


Sorry,

wenn das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe (die noch mindestens 6 Monate gezahlt werden müßte) ausreicht, ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, kann es klappen.

Doc  Zwinkernd
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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.05.2004 um 21:29:49
 
Danke für die Antworten bisher.
Ja, ich beziehe Arbeitslosengeld - und das erst seit 3 Monaten. Gilt also noch etwas, wenn ich das auch nicht ausreizen will.
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