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unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.132 mal)
vinzsanity
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefristete Aufenthaltserlaubnis
18.05.2004 um 17:04:58
 
hallo
guten tag ich bin mit 1 deutsch verheiratet und wir haben 1 kind.
wir haben leider sehr viele schwierigkeiten daß ich mir eine Wohnung genommen habe! ich war vor der Ehe 1 normaler Student(A-bewilligung)!!Wir sind seit fast 2 Jahren verheiratet. Ich möchte auch in meine WOhnung anmelden!Spielt das denn 1 rolle für anerkennung der ehe wenn wir nicht zusammenwohnen?
ich meine die war nach einem Streit beim Familiegericht und hat Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht usw.. für sich alleine beantragt!ich finde das so unfair!!! Was würde denn passieren wenn wir uns scheiden lassen!ich studiere noch und hat kein Job!hab 1 ganzes Jahr keine Uni gemacht um sie zu unterstützen damit sie ihren Job nicht verliert! Die droht mich jetzt die ganze Zeit 1 Vorschuß (Zahlung) Antrag beim Jugendamt zu stellen was ich dann später bezahlen muß´!
Wann kann ich denn eingebürgert werden!oder ab wann hab ich das recht dazu! bin insgesamt schon seit 7 Jahren hier!
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Andreas78
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Beiträge: 219
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.05.2004 um 21:48:47
 
Zitat:
Spielt das denn 1 rolle für anerkennung der ehe wenn wir nicht zusammenwohnen?


Ja, Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis hast Du normalerweise nur, wenn Ihr auch zusammenlebt.

Zitat:
Was würde denn passieren wenn wir uns scheiden lassen!


Siehe FAQ: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#17

Zitat:
Wann kann ich denn eingebürgert werden


Siehe FAQ: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#29

Zusammenfassung: da Ihr Euch getrennt habt, verlierst Du wahrscheinlich die AE wegen Ehe mit einer Deutschen. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht kommt noch nicht in Frage.
Als Vater eines Deutschen hast Du Anspruch auf eine AE, wenn Du die Personensorge ausübst. Ich gehe mal davon aus, dass Du das bereits intensiv getan hast. Dann wird Deine Frau wohl auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen.
Im schlimmsten Fall kommt immer noch die Aufenthaltsbewilligung in Frage, wenn Du Dein Studienziel noch erreichen kannst. Erlaube mir die Bemerkung: mit diesem schriftlichen Deutsch (nach 7 Jahren!!) kannst Du unmöglich eine Abschlußarbeit anfertigen.
Besorg Dir einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Wenn Du Dir keinen leisten kannst, gibt es die Möglichkeit, Beratungskostenhilfe beim Gericht zu beantragen.
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vinzsanity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.05.2004 um 08:16:01
 
hmmm... Ob ich eine Abschluß Arbeit anfertigen kann ist eher mein Problem.Ich denke und weiß daß ich ziemlich deutsch sprechen und schreiben im Vergleich zu anderen Ausländer die hier leben.Als ich gepostet habe war ich ziemlich aufgeregt und wütend,weil die Frau mich schon wieder aus meiner Ruhe gebracht habe-Mehr nicht.
Aber danke für deine Tips
MfG
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vinzsanity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.05.2004 um 08:18:24
 
Grrrr... Vergeß es!ich muß einfach daran gewöhnen alles nochmal durchzulesen bevor ich poste....!! grin grin

Aber mach dir keine Sorge für mich ich werde schon nächstes Jahr fertig und meine Diplomarbeit werde ich auch selbst schreiben.

MfG
Vinzsanity
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