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AZR (Bundesverwaltungsamt Bonn) (Gelesen: 4.739 mal)
Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.05.2004 um 11:44:48
 
Hallo!

Ich habe mal Fragen bezüglich zum Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt in Bonn.

1) Was passiert denn eigentlich mit den Unterlagen, die von einer Botschaft oder Konsulat dort ankommen?

2) Wie lange dauert ungefähr eine Kontrolle über die Person?

3) Wie sind die Erfahrungen die ihr so hattet, wenn ihr dort mal Nachgefragt habt?

4) Was passiert dann mit den Unterlagen weiter?
(Werden die dann zur Ausländerbehörde verschickt, oder verbleibt ein Teil der Unterlagen dort bis zum endgültigen Bescheid der ABH?)

5) Ab wann kann man dort mal Nachfragen, ob eine Visangelegenheit bearbeitet worden ist?

Ich freue mich auf viele Postings

Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 16.05.2004 um 13:44:04
 
Hallo Joemi,

grundsätzlich muss man/frau dabei unterscheiden, um was für einen Visumantrag es sich handelt. Grundsätzlich werden Besuchs-/Geschäfts-/Touristenvisa auf der Grundlage von Art. 5, 11, 15 SDÜ für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen erteilt.

Bei einem Besuchsvisum werden grundsätzlich die Unterlagen nur dann an das BVA versandt, wenn ein Vermerk im AZR auf eine Fahndungsauschreibung im INPOL verweist, oder im AZR Hinderungsgründe gespeichert sind, oder eine SIS-Auschreibung aktiv ist.

Dann kommt es darauf an, wer etwas in den Dateien speichern ließ. Jeweils wird durch das BVA bei der speichernden Dienststelle Nachfrage gehalten, ob Bedenken gegen eine Visumerteilung bestehen. Das geschieht in den meisten Fällen per FAX und dauert aus eigener Praxis 2 Tage, wenn alle Beteiligten in der Lage sind, das Ersuchen sofort bearbeiten zu können. Es kann aber auch länger dauern. Am längsten dürfte es dann dauern, wenn eine Einreiseverweigerung eines anderen Schengenstaates besteht und entgegen Art. 5 (1) d SDÜ ein Visum erteilt werden soll. Denn dann bedarf es eines vorherigen Konsultationsverfahrens gem. Art. 25 SDÜ.

Doc  grin
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.05.2004 um 17:11:43
 
Danke!
Damit kann ich ja schon was anfangen!

Joemi
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 16.05.2004 um 17:53:07
 
Hi,
geht es denn um ein Besuchsvisum, oder um ein anderes?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.05.2004 um 18:47:23
 
Hi Mick!

Es geht bei mir speziell um den Antrag auf "Familienzusammenführung", den meine Frau am Donnerstag beim Konsulat abgegeben hat!

Joemi
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.05.2004 um 19:07:42
 
Hi Joemi,

das Bundesverwaltungsamt (übrigens sitzen die in Köln und nicht in Bonn Smiley) ist eine der besten Behörden in ganz Deutschland.

Du kannst dort jeder Zeit anrufen um nachzufragen, wie Stand der Dinge ist. Hier kommt der Ansprechpartner:

Hans-Georg Cöster
Tel: 01 88 83 58-12 18
Fax: 01 88 83 58-28 23

Wenn die ABh übrigens durch ist mit den Papieren, schickt sie das OK oder die Ablehnung des Visums ans BVA. Die benötigen 24 Stunden um alles an die Botschaft weiter zu leiten.

Viel Glück - wird schon! Und einwenig Geduld  :happy:



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LG janine
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 16.05.2004 um 19:53:56
 
Hallo Joemi,

hättest Du gleich gesagt, dass es um Familienzusammenführung geht, dann wäre die Antwort auch entsprechend ausgefallen:

Die Botschaft schickt den Visumantrag über das BVA zur zuständigen Ausländerbehörde (ABH), weil ein solches Visum zustimmungsbedürftig ist (
§ 11 DVAuslG
).

Wenn die ABH dem Visum (der Familienzusammenführung) zugestimmt hat, dann schickt sie ihre Entscheidung über das BVA wieder zurück. Die letzte Entscheidung über das Visum trifft dann die Botschaft bzw. konsularische Vertretung.

Doc  grin
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.05.2004 um 20:29:10
 
Aha!
Und wieder was gelernt!

Ich habe meine Fragen nur deshalb etwas Allgemeinen gehalten, weil ich hier kaum etwas über das AZR gelesen habe.

Probleme wird es keine geben bei uns, weil wir genauso alles gemacht haben, wie es mir meine ABH vorgeschlagen hat.

Mich hatte es jetzt nur Interessiert, wie das so läuft mit den Unterlagen nachdem sie beim Konsulat abgegeben wurden.

Lieben Dank für Eure Auskunft und die Telefonnummer von Herrn Cöster.

Joemi
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.05.2004 um 11:23:15
 
wenn ich das ganze richtig verstehe, gehen also alle anträge auf familienzusammenführung, die bei einer botschaft gestellt werden, von dieser botschaft an das AZR und von dort zur zuständigen ABH und dann das ganze nochmal retour?

gut zu wissen Smiley dann bin ich diesbezüglich ja vorgewarnt Smiley
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.05.2004 um 10:35:47
 
Hallo Zusammen,

die Unterlagen (Abgabe beim Konsulat) von meiner Frau sind schon nach knapp einer Woche in Köln angekommen und nach einem Tag Bearbeitung an meine ABH weitergeschickt worden.

Das ging schneller wie ich erwartet hatte!  Smiley

Joemi
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