Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Lass mich mal versuchen, es Dir als Laie zu erklären. Sollte ich etwas falsch darstellen (ich gebe es so wieder, wie ich es verstanden habe), bitte ich die Experten darum, es richtigzustellen. Danke.
Falls Ihr in Dänemark heiratet, braucht Ihr keine Legalisation sondern eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird.
Ausreisen muss er höchstwahrscheinlich anschließend, weil dann bei Euch ein ähnlicher Fall vorliegt, wie in dem Thread, auf den Mick ja bereits verwiesen hat.
Wenn Du Dir diesen Thread mal richtig durchliest, wirst Du schlauer.
Alleine die Tatsache, dass er Dein Mann ist, berechtigt ihn nicht, sich in Deutschland aufzuhalten.
Es bringt aber nichts, hier zu verzweifeln und auf unseren Staat zu schimpfen (obwohl ich diese Anwandlung verstehen kann, habe sie selbst oft genug durchlebt bzw. durchlebe sie immer wieder, da ich derzeit auch von meinem Mann getrennt leben muss). Das einzige was hilft, ist, sich die nötigen Papiere zu beschaffen, damit die Beantragung des entsprechenden Visas dann nicht allzu lange dauert.
Vielleicht hilft es aber auch, wenn Ihr mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde sprecht. Vielleicht sehen die ja eine Möglichkeit, dass auf die Ausreise zur Einholung dieses Visums verzichtet werden kann.
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