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verlobt mit libanesen aber sein Visa läuft aus!!! (Gelesen: 10.547 mal)
alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag verlobt mit libanesen aber sein Visa läuft aus!!!
12.05.2004 um 13:17:01
 
Hallo,
mein Freund ist Libanese und hat Visa für Deutschland bis zum 09.06.2004. Ich bin Deutsche und möchte ihn  heiraten.Aber nicht wegen dem Pass sondern weil ich ihn LIEBE.
Die Eltern von meinem Freund haben ihm sämtliche Papiere zugeschickt:
-Meldebescheinigung,
- Ehefähigkeitszeugnis,
- Registrationsauszug aus dem Personenstandregister    seines Wohnortes in Libaon (Majdala)
-Registrationsauszug seiner Familie
***********************************
Diese Papiere wurden ALLE von einem anerkannten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt. Der Dolmetscher heißt KAMAL F. MOUNAGED und ist ein verteidigter Dolmetscher und Urkundenübersetzter für Fremdsprachen in den Gerichten des Nordkreises Libanon sowie für die Botschaft der B.R. Deutschland - Beirut!
Allerdings sagte mir das Standesamt in Deutschland, daß diese Papiere zurück geschickt werden müssen zur Deutschen Botschaft in Beirut, damit die da ihren STEMPEL nochmal draufsetzen. Es reicht nicht, wenn die Urkunden "nur" übersetzt werden. Außerdem müssen danach seine Papiere zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf , damit die auch nochmal ihren Stempel draufsetzen.
Bis dies alles fertig ist, wird es einige Monate dauern und das Problem ist, daß das Visum von meinem Freund am 09.06.2004 zuende ist!!
Was können wir tun?? Ich liebe meinen Freund und ich habe Angst, daß er zurück muß!!
Könnte man sein Visum für Deutschland verlängern da wir heiraten??
Dieser Fall ist sehr dringend!!
Ich habe mir schon eine Wohnung zusammen mit meinem Freund gemietet ab dem 1.06.04.
Dann habe ich noch eine Frage. Es gibt die Möglichkeit, daß wir am 28.05.04 in DÄNEMARK heiraten. Das Standesamt benötigt nicht die Stempel der Deutschen Botschaft in Beirut.
Ist diese Heiratsurkunde denn GÜLTIG für meinen Freund oder muß er trotzdem nochmal zurück nach Libanon?
Reicht es, wenn wir die Heiratsurkunde per Post nach Libanon zur Botschaft senden? Oder ist, wenn wir in Dänemark heiraten, alles erledigt??
Oder ist es besser wenn wir in Deutschland heiraten??
ich bekomme die Krise hier und ich habe solche Angst, daß alles nicht klappt.
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!!
Liebe Grüße Birgit!!!
     
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.05.2004 um 13:34:07
 
Einmal posten - in diesem Forum ist es richtig - reicht.

Gruß
Mick
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2004 um 13:53:30
 
Zitat:
daß diese Papiere zurück geschickt werden müssen zur Deutschen Botschaft in Beirut, damit die da ihren STEMPEL nochmal draufsetzen.


Das nennt man Legalisation.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Zitat:
Außerdem müssen danach seine Papiere zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf , damit die auch nochmal ihren Stempel draufsetzen.


Grundlage ist § 1309 BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1309.html

Weitere Infos (speziell für BW):
http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/leitfaden-einfuehrung.htm

Bis zum 9.6.04 ist das wohl nicht mehr zu schaffen.
Zum Thema Heiraten in Dänemark schau Dir mal die älteren Beiträge und FAQ an.
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Ralf
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Antwort #3 - 12.05.2004 um 14:16:40
 
Zum Thema Legalisation ausländischer Urkunden siehe auch
in diesem Thread
nach.
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Blaise
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Antwort #4 - 16.05.2004 um 13:30:32
 
Hallo Alanis,

ohne genaue Erklärung, welchen Aufenthaltstitel Dein Freund hat, ist eine Hilfe recht schwierig.

Vielleicht wäre eine Möglichkeit, beim Standesamt eine Bescheinigung über die geplante Eheschließung zu erhalten, und diese dann der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen.  ???

Allerdings kann auf der Bescheinigung noch kein Termin für die Eheschließung enthalten, da der Termin erst nach Prüfung und Zustimmung des OLG (Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) gemacht werden kann. Wie sich eine solche Bescheinigung ausländerrechtlich auswirkt, weiss ich allerdings nicht... pol

Aber da kann vielleicht jemand anderes Auskunft geben....

Viele Grüße

Blaise
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Hartmut_Krentz
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Antwort #5 - 17.05.2004 um 08:14:07
 
Es stellt sich die Frage fuer wie lange sein Visum
ausgestellt wurde fuer 30, 60 oder 90 Tage.
Sollte es fuer 30 oder 60 sein, besteht die Moeglichkeit
es bei der fuer Euch zustaendigen ALB auf 90 Tage
verlaengern zu lassen, die werden sich aber nach meinen Erfahrungen querstellen wenn sie vermuten
dass eine Heirat und damit ein Daueraufenthalt
geplant ist. Natuerlich koenntet  IHr in DK heiraten,
dies wuerde Euer Problem aber nicht komplett
loesen denn die ALB wuerde dann hoechstwarscheinlich
ein Visum zur Familienzusammenfuehrung verlangen
und die Papiere muessten so oder so nochmal
zur Deutschen Botschaft nach Beirut
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alanis81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.05.2004 um 10:19:52
 
Hallo,
mein Freund hat für 1 Jahr Visum. Wir haben den Termin beim Standesamt in Dänemark am 28.5.04. Für die Einreise brauchen wir lediglich eine Einreiseerlaubnis. Ich, als Deutsche nur einen Eu Pass und er eine Schengener Visum. Diesen besitzt er auch!
Wir haben für die Heirat in Dänemark alle Papiere zusammen, da wir uns erkundigt haben.
Diese Heiratsurkunde ist in Deutschland rechtlich anerkannt, aber ich habe Angst, daß er trotzdem nochmal zurück geschickt wird.
Ein Freund meinte, wir müssten mit der Heiratsurkunde nur nach Dänemark zur Deutschen Botschaft um sie dort legalisieren zu lassen und das wars dann.
Kennt sich jemand damit aus?
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 17.05.2004 um 10:25:38
 
Schengenvisum fuer 1 Jahr??????
Koennte es sein , dass Du da etwas verwechselst????
"Nur" Daenische Heitratsurkunde in der Deutschen Botschaft in Kopenhagen legaliseren lassen und das wars denn  waere ein bisschen zu einfach.
Warte am besten mal was die Experten zu Deinem
Fall sagen.


Gruesse
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Ralf
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Antwort #8 - 17.05.2004 um 10:44:33
 
Zitat:
Ein Freund meinte, wir müssten mit der Heiratsurkunde nur nach Dänemark zur Deutschen Botschaft um sie dort legalisieren zu lassen und das wars dann.
Kennt sich jemand damit aus?


Hallo!
Dänische Personenstandsurkunden bedürfen keiner Legalisation.

Siehe unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html.

Hier der entsprechende Auszug:
Zitat:
II. Bilaterale völkerrechtliche Verträge
Mit den folgenden Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale völkerrechtliche Verträge im Bereich Personenstandswesen bzw. Beglaubigung von Urkunden abgeschlossen:
Belgien; Dänemark; Frankreich; Griechenland; Italien; Luxemburg; Österreich; Schweiz.

In diesen Verträgen wurde für bestimmte Urkunden der Verzicht auf eine Legalisation oder deren Ersatz durch eine besondere Zwischenbeglaubigung vereinbart.
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Mick
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Antwort #9 - 17.05.2004 um 12:38:36
 
Zitat:
Hallo,
mein Freund hat für 1 Jahr Visum. Wir haben den Termin beim Standesamt in Dänemark am 28.5.04. Für die Einreise brauchen wir lediglich eine Einreiseerlaubnis. Ich, als Deutsche nur einen Eu Pass und er eine Schengener Visum. Diesen besitzt er auch!
Wir haben für die Heirat in Dänemark alle Papiere zusammen, da wir uns erkundigt haben.
Diese Heiratsurkunde ist in Deutschland rechtlich anerkannt, aber ich habe Angst, daß er trotzdem nochmal zurück geschickt wird.
Ein Freund meinte, wir müssten mit der Heiratsurkunde nur nach Dänemark zur Deutschen Botschaft um sie dort legalisieren zu lassen und das wars dann.
Kennt sich jemand damit aus?


Hi, guck Dir doch mal den
Thread
in unmittelbarer Nachbarschaft genau an. Da ist einiges gesagt, was die Einholung eines weiteren Visums betrifft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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alanis81
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Antwort #10 - 17.05.2004 um 13:30:49
 
Ich bin hier fast am verzweifeln, weil jeder was anderes sagt!! ??? ??? ???
Wenn Dänische Heiratsurkunden in deutschland KEINE legalisierung brauchen, WARUM müsste er dann zurück??????
Wir haben dann GEHEIRATET, und man darf ihn nicht zurück schicken, weil er mein Mann ist!!
Dieser Staat macht einem nur Probleme anstatt er hilft. Deutschland ist echt zum Ko***!!
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Antwort #11 - 17.05.2004 um 15:15:08
 
Zitat:
Wenn Dänische Heiratsurkunden in deutschland KEINE legalisierung brauchen, WARUM müsste er dann zurück


Das eine hat mit dem anderen doch überhaupt nichts zu tun.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 17.05.2004 um 15:32:56
 
Lass mich mal versuchen, es Dir als Laie zu erklären. Sollte ich etwas falsch darstellen (ich gebe es so wieder, wie ich es verstanden habe), bitte ich die Experten darum, es richtigzustellen. Danke.

Falls Ihr in Dänemark heiratet, braucht Ihr keine Legalisation sondern eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird.

Ausreisen muss er höchstwahrscheinlich anschließend, weil dann bei Euch ein ähnlicher Fall vorliegt, wie in dem Thread, auf den Mick ja bereits verwiesen hat.

Wenn Du Dir diesen Thread mal richtig durchliest, wirst Du schlauer.

Alleine die Tatsache, dass er Dein Mann ist, berechtigt ihn nicht, sich in Deutschland aufzuhalten.

Es bringt aber nichts, hier zu verzweifeln und auf unseren Staat zu schimpfen (obwohl ich diese Anwandlung verstehen kann, habe sie selbst oft genug durchlebt bzw. durchlebe sie immer wieder, da ich derzeit auch von meinem Mann getrennt leben muss). Das einzige was hilft, ist, sich die nötigen Papiere zu beschaffen, damit die Beantragung des entsprechenden Visas dann nicht allzu lange dauert.

Vielleicht hilft es aber auch, wenn Ihr mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde sprecht. Vielleicht sehen die ja eine Möglichkeit, dass auf die Ausreise zur Einholung dieses Visums verzichtet werden kann.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #13 - 17.05.2004 um 16:52:39
 
Hallo Alanis,

Deine reaktion, ich finde Deutschland zum K......,
ist die eines kleinen Kindes wenn es sein Spielzeug
nicht umgehend bekommt.
Ich blicke immer noch nicht durch bei dem Aufenthaltssatus Deines verlobten. Du schreibst
Schengen Visum 1 Jahr das kann dann aber
normalerweise kein Touristen(Besuchervisum) sein.
Was hat er denn fuer einen Status????

Wenn Ihr in daenemark heiratet, bekommt er damit
nicht automatisch eine Aufenthaltserlaubnis fuer
Deutschland auch wenn Du das sicher fuer wuenschenswert haelts.
Ihr muesst ein Visum zur Familienzusammenfuehrung
beantragen, und  dafuer muss er eigentlich
in den L¡banon ausreisen. Wenn ich die Experten richtig
verstanden habe, kann die fuer Euch zustaendige
AHB darauf verzichten wenn dies eine unzumutbare
Haerte bedeuten wuerde.
Anscheinend warst Du auch was die Papiere betrifft
falsch informiert normalerweise kann dir hier jeder
Standesbeamte Auskunft geben.
Bevor Du also mal wieder Deutschand zum K...
findest solltest Du Dich vielleicht mal besser informieren.

Nichts fuer ungut

Gruesse
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alanis81
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Antwort #14 - 17.05.2004 um 18:39:25
 
Ich denke nicht, daß ich ein kleines Kind bin, denn sonst würde ich auch nicht heiraten!
Und daß ich die Deutsche Bürokratie zum kotzen finde bleibt auch meine Meinung und die habe ich nicht erst seit dem Zeitpunkt wo ich mich entschlossen habe zu heiraten.
Es ist eine Tatsache, daß es Schwachsinnig ist ihn nach Hause zu schicken nur um ein neues Visa zu beantragen. Diese Welt gehört niemanden, lediglich Gott, und jeder hat das Recht sich überall wo er möchte aufzuhalten!!
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Antwort #15 - 17.05.2004 um 18:40:55
 
Nochmal zu Visa:
Er hat für 1 Jahr Besuchsvisa, muß in der Zeit aber alle 3 Monate ausreisen.
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Antwort #16 - 17.05.2004 um 18:49:55
 
Zitat:
Nochmal zu Visa:
Er hat für 1 Jahr Besuchsvisa, muß in der Zeit aber alle 3 Monate ausreisen.


Oh, oh,

also alanis81, wenn er ein Schengenvisum der Kategorie C3 hat (gültig 1 Jahr, muliple Einreisen und Aufenthaltsdauer 90 Tage) dann reicht nicht die Ausreise alle 3 Monate. Dann darf er sich nur 90 Tage pro Halbjahr (also 90 Tage innerhalb von 180 Tagen / max. 50%) hier (Schengenland) aufhalten.

Wenn er aber ein Visum D oder D+C haben sollte, dann widerspräche das der Ausreisepflicht alle 3 Monate.

Ich stelle daher anheim, nochmals zu überprüfen, welches Visum er genau hat, denn bei meiner Vermutung dürfte ein unerlaubter Aufenthalt dann vorliegen, wenn er nur mal eben nach 3 Monaten ausreist und sodann wieder einreist.

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Antwort #17 - 17.05.2004 um 18:53:07
 
Hallo Muyiwa,

zu Deiner Aussage:
Zitat:
Falls Ihr in Dänemark heiratet, braucht Ihr keine Legalisation sondern eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird.


Die stimmt so nicht. Dänische Urkunden bedürfen weder einer Legalisierung noch einer Apostille (was ja eine vereinfachte Form der Legalisierung ist). Die beglaubigte Übersetzung braucht man in der Regel auch nicht, da dänische Heiratsurkunden mehrsprachig, auch in Deutsch, ausgestellt werden.

Legalisation, Apostille und Übersetzung dienen zuerst mal der Anerkennung einer Urkunde und nicht der Anerkennung des Inhalts. Die Anerkennung ausländischer Eheschließungen richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Internationalen Privatrechts im EGBGB.

Grüße

Blaise tippse
(... der dringend eine Beitrag über Legalisation von Urkunden und der Anerkennung ausländischer Eheschließungen schreiben muss...) Zunge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #18 - 17.05.2004 um 19:01:58
 
Zitat:
[...]
Grüße

Blaise tippse
(... der dringend eine Beitrag über Legalisation von Urkunden und der Anerkennung ausländischer Eheschließungen schreiben muss...) Zunge


Hallo Blaise,

wir haben aber schon unter der
FAQ
schon einen solchen Beitrag von:
Behördenschreck


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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #19 - 18.05.2004 um 09:11:26
 
Liebe Alanis81,

wenn wir in einer gerechten Welt leben wuerden, und alle Menschen edel, hilfreich gut und vor allen Dingen
ehrlich waeren koennten wir uns sicher sehr, sehr
viel Buerokratie ersparen. Da dem aber nicht so ist,
leider, muessen wir mit  Regeln, Gesetzen, Vorschriften
etc. leben, auch wenn diese manchmal "schwachsinnig"
erscheinen moegen, Dass die Deutsche Buerokratie
manchmal etwas uebertrieben ist, da moechte ich Dir zustimmen, aber zum K.......??????
Und ausserdem Deutschland zum K... zu finden, oder
die Deutsche Buerokratie das sind och zwei Paar Schuh
oder????
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muewi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #20 - 23.05.2004 um 08:28:01
 
Hallo Alanis,

Deine Reaktion kann ich zwar verstehen, aber versuch mal als Deutscher in einem anderen Land (z. B. in einigen asiatischen Ländern) einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Dagegen ist das Verfahren in Deutschland noch recht human und "einfach".

Gruß
muewi
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Antwort #21 - 23.05.2004 um 19:18:18
 
das stimmt schon.
Wir werden morgen nach Dänemark reisen um dort zu heiraten.
Eigentlich müsste er AE bekommen. Er ist nicht illegal eingereist, eine Scheinehe liegt 100% NICHT vor und ich hatte nie Probleme mit der Polizei.
Ich bin gespannt.
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