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Trennung/eigenständige AE (Gelesen: 2.068 mal)
Ecki
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung/eigenständige AE
10.05.2004 um 01:49:13
 
Hallo zusammen,

meine Situation ist der von Star sehr ähnlich.  Auch wenn ich mich noch nicht getrennt habe von meinem Mann, läuft wohl alles darauf hinaus.  Wir leben seit Juni 2002 in Ehegemeinschaft, verheiratet seit Nov. 2001 (hat mit der Einreise länger gedauert).
Mein Mann hat aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in einer anderen Stadt. Da ich jetzt Ende Juni ebenfalls umziehe, wird die Sache kompliziert. Ich werde wohl zunächst allein umziehen. Ich möchte, dass mein Mann  aus der Neben- eine Hauptwohnung macht.
Mit seiner AE kommen wir genau an diese 2-Jahresgrenze, bzw. einige Wochen drüber.  Wenn ich die AB von der Trennung unterrichte, an welche muß ich mich wenden: unsere alte Hauptwohnung, seine oder meine zukünftige Hauptwohnung???
Wenn die AB feststellt,  dass er ein eigenständiges AE erworben hat ( sind dann ja mehr als zwei Jahre; ist die kurze Überschreitung ein Problem oder sind es strikt 2 Jahre): wie geht das weiter: weiterhin befristete AE für wie lange, unbefristete...????
Unsere Ehe ist keine Scheinehe, von beiden Seite nicht. Wir waren insgesamt über 5 Jahre ein Paar, ich stehe im Mietvertrag der Nebenwohnung als Bürge. Eigentlich hoffe ich, dass wir unsere Probleme noch auf die Reihe kriegen, aber.... ich weiß es nicht. Ich möchte ihn aber richtig über die Konsequenzn unterrichten, wenn wir uns wirklich trennen bzw. sogar scheiden lassen würden.


Viele Dank für Eure Hilfe
Ecki
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Antoine
Junior Top-Member
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Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung/eigenständige AE
Antwort #1 - 10.05.2004 um 08:13:29
 
Vorsicht!

Der Text liest sich genau so, als wäre die Trennung von Tisch und Bett schon vollzogen und dass jetzt nur noch der allerletzte Schritt, d.h. die Auflösung des gemeinsamen Haushalts vollzogen werden muss.

Eine Trennung kann sogar in der gleichen Wohnung vollzogen werden! Die Unterrichtung der Meldebehörde oder der ABH ist vollkommen unabhängig für Wirksamkeit einer Trennung!

Die weiteren Ausführungen deuten im übrigen darauf hin, dass die EHELICHE GEMEINSCHAFT derzeit nur noch zum Schein aufrecht erhalten wird. Wie sonst ist es zu erklären, dass die Eheleute heute schon wissen, dass sie sich wahrscheinlich in drei Monaten trennen werden?

Die melderechtlichen Aspekte sind dabei sekundär. Eine Trennung kann vollzogen sein, obwohl beide Ehepartner noch in der gleichen Wohnung gemeldet sind, und eine eheliche Gemeinschaft bestehen, wenn bspw. aus beruflichen Gründen getrennte Wohnungen unterhalten werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist die Sache an sich überhaupt nicht kompliziert. Es kann höchstens kompliziert sein, ggf. Beweise zu erbringen (sowohl von Seiten der Eheleute als auch der ABH). Das Stichwort "ANSCHEINSVERMUTUNG" könnte bei weiteren Recherchen helfen.
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Ecki
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.05.2004 um 08:29:46
 
Hallo,

wenn man sich in einer Beziehung/Ehe mal eine Zeit aus dem Weg geht, dann bedeutete dass doch nicht gleich, dass wir uns getrennt haben! Und ich habe gesagt, ich weiß nicht, ob es letzlich darauf hinausläuft. Daher kann von einer Aufrechterhaltung nur zum Schein nicht gesprochen werden.
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Janna
Silver Member
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zuständige Meldebehörde und Meldung bei der ABH
Antwort #3 - 10.05.2004 um 10:43:23
 
Hallo Ecki,

also meinem Verständnis nach, ist die ABH der Hauptwohnung des ausländischen Mitbürgers zuständig. Wenn er sich ummeldet, wird sowieso durch die Meldebehörde die ABH verständigt.

Das ehrlichste wäre es, die ABH von der Trennung zu informieren. Sie erfahren es sowieso, wenn die Ummeldungen bei der Meldebehörde erfolgen. Falls Ihr Euch nicht ummeldet, begeht Ihr einen Verstoß gegen das Melderecht, was auch entsprechend durch die Behörden verfolgt wird. Und dadurch würde sich der Verdacht der ABH auf eine Scheinehe bzw. Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft zum Schein nur erhärten.

Du schreibst selbst: Eigentlich hoffe ich, dass wir unsere Probleme noch auf die Reihe kriegen.
Ich denke, wenn Ihr das der ABH so mitteilt, dass ihr probiert, die Sache noch einmal auf die Reihe zu kriegen, aber im Moment mal ein paar Monate Auszeit voneinander braucht, sollte das für die Behörde akzeptabel sein.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Behörde nach ein paar Monaten wieder anfragt, wie es denn nun bei Euch steht und ob und wann Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen wollt.

Es könnte auch sein, dass diese Trennungszeit dann nicht auf die 2 Jahre angerechnet wird, so dass sich der Zeitraum bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts verlängert.

Liebe Grüße
Janna


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