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Anstiftung und Beihilfe zur Scheinehe! (Gelesen: 2.561 mal)
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anstiftung und Beihilfe zur Scheinehe!
06.05.2004 um 01:28:41
 
Hallo Forumsteilnehmer,

wie bereits vielfach dargestellt (sowohl in diesem als auch im alten Forum [siehe Button oben]) bringen sich manche Personen durch falsche Angaben oder durch Vorspiegelung unwahrer oder unvollständiger Tatsachen in Schwierigkeiten, die sie gar nicht absehen konnten, als sie sich dazu haben hinreißen lassen.

Ich möchte an dieser Stelle auf eine Gefahr hinweisen, die vielleicht dem Einzelnen gar nicht so bewußt ist.

Es soll u.a. auch im Internet Hinwesie geben, die Scheinehe oder andere Möglichkeiten auszunutzen, um einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Eine Verurteilung nach § 92 (2) 2 AuslG hat für jeden der Teilnehmer an einer solchen Straftat eine Strafe zur Folge. Eine solche Strafe dürfte möglicherweise sogar für den Ersttäter nicht unter 90 Tagessätzen ausfallen. Damit wäre jener auch vorbestraft und verbaute sich nicht unerheblich seine Zukunft, insbesondere wenn er einen Arbeitgeber suchte, der ein polizeiliches Führungszeugnis verlangte.

Nicht selten müssen wir hier feststellen, dass Personen offensichtlich bereit sind, solche Risiken einzugehen. Diese Personen schaffen eine Rechtsgrundlage, in Zweifelsfällen eher von falschen als von wahren Angaben auszugehen, was die ehrlichen Menschen in Misskredit bringt.

Ich möchte daher darum bitten, hier nicht zu solchen Vorgehensweisen aufzufordern, dazu Hilfestellungen zu posten, Rat zur Verschleierung solcher Misstände zu erfragen oder Hinweise erlangen zu wollen, wie man/frau einen erschlichenen Aufenthalt auf unrechtmäßige Weise fortsetzen könnte.

Dieses Posting passte sowohl als auch in verschiedene andere Themenbereiche, aber ich habe es sehrwohl absichtlich hier eingestellt, weil es sich in der Mehrzahl der bekannt gewordenen Fälle um Familiennachzug handelte. Es ist auch kein führendes Thema, weil es ein immer fortwährendes aber differentes Problem sein wird.

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ewa
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Beiträge: 81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anstiftung und Beihilfe zur Scheinehe!
Antwort #1 - 06.05.2004 um 15:33:18
 
Hallo Alle zusammen,

dieses Thema der Scheinehe wird immer nur von dieser einen Perspektive betrachtet, nämlich was zu tun ist, um den deutschen Staat davor zu schützen.  Um die Ausländer, die ungewollt oder aus Unwissenheit sich in Schwierigkeiten begeben, scheint sich niemand zu kümmern.  Haben die denn keine Rechte?
Ich bin mit meinem deutschen Freund 1991 nach Westdeutschland gekommen, um hier ein neues Leben aufzubauen (mein Freund kommt aus Ostdeutschland). Wir haben zusammen von "Null" an angefangen. Wir hatten damals wirklich gar nichts, keine Wohnung, keine Arbeit.  Nach und nach haben wir langsam all das erreicht, ich machte den Haushalt und unterstützte ihn beim Umziehen und beim Finden von Arbeit. Selbst durfte ich ja nicht arbeiten. Heiraten wollte ich noch nicht, war ja erst 19 und wir wohnten auch nicht so lange zusammen.  Irgendwann wurde ich schwanger und da ich nicht krankenversichert war, haben wir geheiratet, obwohl ich das eigentlich nicht wollte.  Aus diesem Grund war ich wahrscheinlich auch nicht glücklich in der Beziehung, fühlte mich ja zu dieser Ehe genötigt.  Deshalb liess mich nach 1,5 Jahren scheiden.  Das war für mich das einzige Stückchen Freiheit, das ich zurückgewinnen konnte. Ich hoffte auch, dadurch in der Beziehung glücklicher zu werden.  Wir blieben auch zusammen, nach Außen hat sich nichts verändert, und das bis 1999, also 6 Jahre nach der Scheidung. Dann ging die Beziehung in Brüche und ich blieb allein, ohne jegliche Unterstützung, ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Ich hatte das Gefühl, meinem Freund beim Aufbauen einer neuen Existenz geholfen zu haben selbst aber auf der Strecke geblieben zu sein. Gibt es Gesetze, die Leute in solchen Lebenslagen schützen?

ewa
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Marco_D.
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Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anstiftung und Beihilfe zur Scheinehe!
Antwort #2 - 06.05.2004 um 15:43:26
 
Vor so etwas sind weder Deutsche noch Ausländer per Gesetz geschützt.

Allerdings ist dein Fall meiner Meinung nach auch nicht als Scheinehe zu betrachten, da ihr ja immerhin die Lebensgemeinschaft objektiv erfüllt habt auch wenn du es subjektiv nicht so empfunden hast.

Warum hast du denn keine Aufenthaltserlaubnis mehr gehabt?? Aufgrund des Kindes wäre doch eine AE drin gewesen??? ???
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