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Trennung/Scheidung (Gelesen: 8.802 mal)
star0701
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung/Scheidung
Antwort #15 - 05.05.2004 um 10:51:26
 
Hallo Janna,
vielen Dank für dein posting. Natürlich hast du Recht dass sich das Problem Arbeit vielleicht von allein löst. Dennoch gibt mir dieses Wissen dass er auch noch seine Arbeitserlaubnis verlieren kann ein sch...gefühl. Wovon soll er denn leben? Das macht doch gar keinen Sinn, wenn er doch eine feste Arbeit hat und Steuern zahlt, warum darf er nicht weiter arbeiten. Er muss doch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Oder zahlt jetzt auf einmal der Staat? Oder ich vielleicht? Soviel verdiene ich gar nicht dass er sich davon eine Wohnung und Essen und Kleidung leisten könnte. Du meine Güte, man muss ja echt aufpassen in wen man sich verliebt. Und vorher schon informieren was eine evtl. Trennung mit sich bringen kann. Aber wer heiratet denn schon mit dem Gedanken man wird sich wieder scheiden lassen? Kein Mensch, zumindest kenne ich niemand der aus Liebe geheiratet hat und gleich an die Folgen einer Scheidung denkt. Das kann ja noch heiter werden. Bin eh schon mit den Nerven am Ende. Naja, da muss ich, und er, wohl durch.
gruss
star
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Hartmut_Krentz
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Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung/Scheidung
Antwort #16 - 05.05.2004 um 11:09:42
 
Hallo Star,

bleibt nur zu hoffen dass Batzy diese Eintraege
aufmerksam liest, sonst hat sie in ein paar Jahren das
gleiche Problem.

Gruesse und Kopf hoch  es gibt immer eine
Loesung!!
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Batzy
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung/Scheidung
Antwort #17 - 07.05.2004 um 03:15:24
 
Ja ich habs gelesen...manmanman...
Wenn es eine andere oesung gaebe, dass mein Freund nach Deutschland kann waere ich wirklich sehr froh...

LG

Batzy
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #18 - 07.05.2004 um 11:55:43
 
Hallo Star,

wenn Dein (noch)Mann lange genug gearbeitet und Beiträge beim Arbeitsamt eingezahlt hat (ich glaube, es ist 1 Jahr), hat er bei Verlust der Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Du bist ihm zwar auch unterhaltspflichtig, jedoch nur in gewissen Grenzen (Stichwort "Pfändungsfreigrenze" -> http://149.219.195.60/worte/rw02447.html).
Und diesen Unterhalt müsste er erst einmal einklagen. Das kann ziemlich lange dauern, da hierfür sehr viel Papierkram zusammengesucht werden muss, wegen der Höhe des Unterhalts. Ich habe auch gehört, dass rückwirkend keine Unterhaltszahlungen zu leisten sind, sondern erst ab Rechtsgültigkeit eines Gerichtsurteils. Aber ob das stimmt, weiß ich nicht.

Der nacheheliche Unterhalt wird auch nach der Dauer der Ehe bemessen. Je kürzer die Ehe desto weniger Verpflichtungen diesbezüglich.

Ich weiß, es ist brutal sich vorzustellen, dass jemand vielleicht Nachteile hat, weil man selbst sich so verhält, wie man es für sich für richtig hält. Aber wieso sollst Du deswegen die Leidtragende sein, Dir ein schlechtes Gewissen machen / machen lassen und eine Dir unangenehme bzw. sogar unerträgliche Situation aufrecht erhalten? Letztendlich ist doch jeder für sich selber verantwortlich.

Denk' an Dich und sorge gut für Dich, dass Du selbst wieder zur Ruhe kommst und Dein inneres Gleichgewicht findest!

Liebe Grüße
Janna





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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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