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haben geheiratet, und nun?? (Gelesen: 3.926 mal)
hfreidhof
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.04.2004 um 18:18:50
 
Hallo freunde, da bin ich wieder!
Es hat sich ja hier im Forum richtig was getan Zwinkernd

Ich hatte letztes Jahr im Dezember hier schon mal geschrieben und viele Mitglieder haben mir hier geholfen und Tips gegeben. Ich wollte mich noch mal bei euch allen bedanken und habe noch eine letzte Frage zum Thema Heiraten und Bi Nationale Ehen usw.!?

Meine Frau (Panamaisch) und ich (Spanier) haben hier in Düsseldorf im Spanischen Konsulat am 2 April geheiratet. Meine Frau ist seit Okt. 2003 in Deutschland und ist eine Sprachreise Studentin aus Panama. Sie hatte erst oder noch ein Visum und hat eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 22.06.04... Kuss

Ich war nun letzte Woche beim Ausländeramt und wollte für meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis beantragen o.ä. Jetzt sagte man mir im AA das ich Gehaltsnachweise vorzeigen muss. Was ich z.zt. leider nicht kann, da ich teilweise Arbeitslos bin und AG bekomme und teilweise Selbständig bin und kaum was verdiene. Ich muss auf ca. 1100€ kommen und verdienen um die verpflichtungserklärung auf mich um zu schreiben und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen usw. cry:

Stimmt das? Was mache ich wenn ich keinen Stuerberater finde der mir so ein Gehaltsnachweis macht oder Manipuliert?? Ich kann doch nicht meine Frau einfach wieder nach Panama schicken?? Wir habe das alles gemacht weil wir uns lieben und immer zussamen bleiben möchten... Griesgrämig Traurig

Also, was sollen wir machen? ???

Ich bedanke mich schon mal im voraus an euch für alle Tips!!

Gruss
hfreidhof...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 19.04.2004 um 18:50:32
 
Hallo hfreidhof,

nun steck mal nicht gleich den Kopf in den Sand. Wäre ja gelacht, wenn wir Dir in dieser Situation nicht helfen könnten.

Ich gehe mal davon aus, dass Du im Besitz einer AE-EG bist. Zum einen guck mal in die
VO-(EWG) 1612/68
, ob da der Tatbestand nach Art. 7 zutreffen könnte. Solange Du also Arbeitslosengeld bekommst, kann Dir die AE-EG wohl kaum entzogen werden. Und dann guck mal in Art. 10 derselben VO. Die einzigen Voraussetzungen für den Ehegatten sind ausreichender Wohnraum und dass Unterhaltsleistungen gezahlt werden. Da steht nichts davon, dass der EU-Bürger seinen Ehepartner soweit unterstützen muss, dass er keinen Sozialhilfeanspruch hätte, oder dass er den Ehegatten krankenvollversichern muß.

Ergo:
Selbst wenn Deine Ehefrau keine AE-EG bekommt, so hat sie dennoch ein Aufenthaltsrecht und niemand kann sie daher von Dir entfernen.

Alles weitere erliest sich aus dem
AufenthG/EWG
und der
FreizügVO/EG
.

Doc  Laut lachend

BTW: Finger weg von Manipulationen, das dürfte schwere Folgen haben, wenn das einer spitz kriegt!
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hfreidhof
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2004 um 19:13:01
 
Hi doc, vielen Dank für deine prompte Hilfe! Jetzt hast du mich wenigstens wieder postiv geladen und fasse wieder Hoffnung! Durchgedreht

Ich habe mir das schon gedacht das es unmöglich sein kann das ich meine Gehaltsnachweise zeigen muss und das ich evtl. meinen Schatz wieder zurückschicken muss.  [beifall=beifall.gif]

Ich habe mir auch deine VO´s durchgelesen und es stimmt alles was da steht und trifft auch bei mir alles zu! Und natürlich habe ich auch eine AE-EG (Unbefristet)!! Zwinkernd

Was soll ich den jetzt machen? Kann ich den jetzt eine Aufenthaltserlaubnis und vor allem eine Arbeitserlaubnis für meine Frau beantragen? Denn irgendwie ist das ja auch alles Quatsch mit dem Gehlaltsnachweis. Meine Frau kann ja auch in Deutschland arbeiten und mir in den Unterhaltskosten helfen...oder nicht!? Was soll den jetzt genau im AA sagen?? ???

Sorry, ich weis ich nerv! Fragen über Fragen ... weinend

Danke und grüsse,
Harald...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 19.04.2004 um 19:21:32
 
Hallo hfreidhof,

geh' doch einfach nochmals mit Deiner Ehefrau zur ABH und sag' Sie soll jetzt eine AE-EU bekommen, oder Du möchtest mal mit dem Chef sprechen. Immerhin möchte Deine Frau ihrem Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt nachgehen und eben keine Sozialhilfe beantragen (was ja wieder die kommunale Kasse belasten sollte).

Doc  Zwinkernd

Aber wie gesagt, die AE-EU hat nur deklaratorische Bedeutung. Malochen darf sie jetzt schon.  Durchgedreht
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 19.04.2004 um 19:39:22
 
Zu bemerken sei noch, dass die Ausländerbehörde Nachweise dafür verlangen wird, dass die Ehefrau Freizügigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Sprich: die Heiratsurkunde muss in der erforderlichen Forum vorgelegt werden. Wie das genau bei einer Urkunde aussieht, die aufgrund der Eheschließung in der spanischen Auslandsvertretung erstellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ggf. vorher anrufen, am besten gleich das Standesamt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hfreidhof
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.04.2004 um 11:42:03
 
Hallo,
wir haben im Spanischen Konsulat eine ganz normale Internationale Spanische Urkunde erhalten... (ein rotes Blatt das in Spanisch und Französich ist)

Diese habe ich auch schon beim Einwohnermeldeamt vorgezeigt. Dort haben die mein Status von ledig auf verheiratet geändert und mich in eine andere Lohnsteuerklasse geändert!

Ich denke das die Urkunde dann schon in Ordnung ist und in der richtigen Form ist!

Gruss
Hfreidhof...
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