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AE für ehefrau... (Gelesen: 1.977 mal)
cybr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE für ehefrau...
16.04.2004 um 08:12:19
 
Hallo liebe leute,

ich habe da eine frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin 20 jahre alt und habe seit ca. ner woche eine UnbefristeteAE. Ich habe am 1.4 eine Polin geheiratet (dabei bin ich selkst noch polnischer staatsbürger) und mir wurde gesagt, das sie keine AE bekommen kann, da sie ohne visum nach deutschland eingereisst ist. (seit wann braucht man dafür ein visum als pole???) Und da ich in einer Sozialenarbeit bin, (da ich noch schüler eines Abendgymnasiums bin, arbeite ich Teilzeit in einer Sozialenmassnahme) aber ich arbeite doch für mein Geld, bekomme es net fürs faulrumliegen. Naja wie auch immer, ich wollte fragen ob es eine möglichkeit gibt früher die AE zu bekommen als auf den 1.Mai zu warten.

Danke im vorraus.
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Mick
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Antwort #1 - 16.04.2004 um 13:55:33
 
Zitat:
Hallo liebe leute,

ich habe da eine frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin 20 jahre alt und habe seit ca. ner woche eine UnbefristeteAE. Ich habe am 1.4 eine Polin geheiratet (dabei bin ich selkst noch polnischer staatsbürger) und mir wurde gesagt, das sie keine AE bekommen kann, da sie ohne visum nach deutschland eingereisst ist. (seit wann braucht man dafür ein visum als pole???) Und da ich in einer Sozialenarbeit bin, (da ich noch schüler eines Abendgymnasiums bin, arbeite ich Teilzeit in einer Sozialenmassnahme) aber ich arbeite doch für mein Geld, bekomme es net fürs faulrumliegen. Naja wie auch immer, ich wollte fragen ob es eine möglichkeit gibt früher die AE zu bekommen als auf den 1.Mai zu warten.

Danke im vorraus.


Die Erteilung einer AE kommt bis zum 01.05.2004 bei einer Einreise ohne Visum nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Erteilung dieser AE besteht. Ob das bei Euch der Fall ist, kann man anhand der Angaben nicht nachvollziehen. Da müssten weitere Fragen beantwortet werden:
Seit wann bist Du in D. Jeweils welche Aufenthaltstitel. Die Höhe Deines Einkommens spielt eine Rolle. Wohnungsgröße.  Wenn Du z.B. mit Deinem Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes für Euch beide liegst, läge kein Anspruch vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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