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Thailänderin (Gelesen: 4.143 mal)
Mike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.04.2004 um 21:19:10
 
Hallo alle ich hoffe das ihr mir helfen könnt? Ein Kumpel von mir bat mich mal mich hier zu umhören nach seinem Problem. Also folgendes. Mein Kumpel kommt aus Belgien und wohnt auch dort und hat jetzt eine Thailänderin kennengelernt die verheiratet ist. Das Problem ist jetzt das sich ihr Mann nach sieben einhalb monatiger ehe scheiden lassen will. Also sie ist jetzt sieben einhalb monate in belgien mit einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Muss sie wieder zurück nach Thailand wenn sie geschieden ist oder kann sie in Belgien bleiben.  M.F.G MIKE.
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Mike
 
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 07.04.2004 um 21:25:32
 
Sorry Mike,

aber da suchst Du besser mal ein Forum für belgisches Ausländerrecht, weil dafür wohl die deutschen Gesetze kaum Anwendung finden dürften.

Doc  Schockiert/Erstaunt
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Mike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.04.2004 um 21:36:46
 
Danke Doc aber ich dachte es wäre möglich das es vieleicht mehr oder weniger gleich wäre in der eu mit der Aufenthaltserlaubnis für eheleute von Eu Bürgern. Welche chance hätte sie denn wenn dieser Fall so wie beschrieben hier in Deutschland so wäre? Danke
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Mike
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 07.04.2004 um 21:42:34
 
Zitat:
Danke Doc aber ich dachte es wäre möglich das es vieleicht mehr oder weniger gleich wäre in der eu mit der Aufenthaltserlaubnis für eheleute von Eu Bürgern. Welche chance hätte sie denn wenn dieser Fall so wie beschrieben hier in Deutschland so wäre? Danke


Unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige hätte, oder eine nach dem nationalen Ausländerrecht: Sie müsste nach Hause. 7,5 Monate sind deutlich zu wenig für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Die Geltungsdauer der AE würde also zeitlich beschränkt (verkürzt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.04.2004 um 11:36:10
 
Erst mal muss sie wohl zurück.
Wenn sie dann geschieden ist, kannst du sie ja mit Eheschliessungsvisum nach D holen...
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #5 - 12.04.2004 um 12:03:22
 
Zitat:
Hallo alle ich hoffe das ihr mir helfen könnt? Ein Kumpel von mir bat mich mal mich hier zu umhören nach seinem Problem. Also folgendes. Mein Kumpel kommt aus Belgien und wohnt auch dort und hat jetzt eine Thailänderin kennengelernt die verheiratet ist. Das Problem ist jetzt das sich ihr Mann nach sieben einhalb monatiger ehe scheiden lassen will. Also sie ist jetzt sieben einhalb monate in belgien mit einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Muss sie wieder zurück nach Thailand wenn sie geschieden ist oder kann sie in Belgien bleiben.  M.F.G MIKE.


Ich kenne belgisches Recht nicht, bezweifle jedoch stark, ob die Kenntnis deutschen Rechts zur Lösung der Frage beiträgt.

Dein Kumpel muss die Fragen in Belgien mit den dortigen Behörden besprechen, alles andere hilft nicht und ist ggf. nur irreführend.
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