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Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung (Gelesen: 9.321 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 19.04.2004 um 20:20:31
 
Zitat:
Nennen wir es: Aufenthaltsgenehmigung (erlaubnis) in der Form des Visums, mit räumlicher Beschränkung  Zwinkernd


Die Frage war, ob das Visum zur Ausreise durch Hoheitsgebiet anderen Schengen-Staaten berechtigt. Und falls "Ja", warum nicht zur kurzen Aufenthalten in anderen Schengen-Staaten? Falls Art. 5 SDUe wirklich fuers Visum "D" gilt, kann man auch eine "Durchreise" von DE nach DE sich wohl vorstellen... Smiley

Eigentlich keiner von meinen Bekannten, der mit Visum "D" andere Schengen-Staaten besuchte, hatte irgendwelche Probleme damit. Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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