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Gegenseitige Anhörung (Gelesen: 18.573 mal)
Belinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.04.2004 um 22:32:37
 
Ich bin seit Dez.03 mit einem Tunesier verheiratet.Anfang Februar hat er bei der d.Botschaft den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt,der Mitte Feb.dann hier bei der für uns zuständigen ABH eingegangen ist.Nach Vorlage meiner angforderten Unterlagen.sind die gesamten Unterlagen,laut Auskunft des Sachbearbeiters,nach Berlin geschickt worden.Berlin?Warum nicht BVA Köln?Hinzu kommt, es findet in Kürze eine gegenseitige Anhörung statt!?Kann mir jemand eine Erklärung dafür geben?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.04.2004 um 23:35:08
 
Hallo Belinde,

ich könnte mir vorstellen, dass Ihr beide einen Fragebogen vorgelegt bekommt, auf dem z. B. folgende Fragen stehen können:
Name, Vorname der /s Befragten + Staatsangehörigkeit
Name, Vorname der /s Ehepartnerin/s + Staatsangehörigkeit
Waren Sie schon einmal verheiratet
War Ihr Ehepartner schon einmal verheiratet
Ihre Körpergröße
Ihre Augenfarbe
Wann und wo haben Sie den jetzigen Ehepartner kennengelernt
Durch wen haben Sie sich kennengelernt
haben Sie in D zusammengelebt, falls ja, seit wann
Wie viele Zimmer hat ihre Wohnung in D, auf welcher Etage wohnen sie
Kennt Ihr Ehepartner Ihre Eltern - wie heißen diese mit Vornamen, wo wohnen sie
Wann haben Sie den Entschluss gefasst zu heiraten
Wo haben Sie die Eheringe gekauft
In welcher Sprache verständigen Sie sich
Wie halten Sie den Kontakt zu Ihrem Partner aufrecht
usw.

Wenn sich zu viele Abweichungen in den Antworten ergeben, könnte es sein, dass die Behörde eine Scheinehe vermutet, da sie daraus schlussfolgert, dass Ihr Euch kaum kennt. (Aber keine Sorge, das mit dem Fragebogen hört sich oft schlimmer an, als es dann wirklich ist)

Einen solchen Fragebogen findest Du unter
http://nigeria-forum.com/html/fragebogen.html

Liebe Grüße
Janna
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 02.04.2004 um 23:51:03
 
Ich frage mich allerdings, wozu solche Testvorbereitungen gut sein sollen. Eine solche Befragung ist ein Standartrepertoir des Sachbearbeiters. Da gibt es keine Prioritätenliste oder Absprachen zwischen Botschaft und ABH. Die Sache wird sowieso am Einzelfall gemessen.

Doc  Laut lachend
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.04.2004 um 08:56:36
 
Hallo Doc,
aber mal ehrlich, ich bin seit Jahren verheiratet - und mangels Gelegenheit, sie zu sehen, könnte ich noch immer nicht fehlerfrei die Namen meiner Schwägerinnen und Schwäger aufsagen.
Davon abgesehen, geht meiner Ansicht nach diese Befragung von einem Ehebild aus, dass nicht unbedingt verallgemeinerbar ist, nämlich, dass man vor der Eheschließung zusammengelebt hat. Das geht so weit, dass ich schon von Ausländern gefragt wurde, ob man zum Heiraten nachweisen müsse, dass und wie lange man zusammengelebt habe. Und das, wo der Kuppeleiparagraph noch nicht sooo lange historie ist.

Was ich mich frage ist, wie sollen Paare damit umgehen, die aufgrund ihres kulturellen oder religiösen Hintergrundes dieses vertiefte Wissen über den anderen vorehelich nicht erworben haben - erwerben konnten? Ich habe leider schon den zweiten Fall, wo einfach Scheinehe unterstellt wird. Wäre dankbar für Ideen...
Anne
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Hartmut_Krentz
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Antwort #4 - 04.04.2004 um 09:34:11
 
Vielleicht bin ich ja auf dem falschen Dampfer, aber es ist doch wohl nach wie vor normal dass man sich vor einer Heirat zumindest ein bisschen kennenlernt
und eigentlich wissen sollte ob sich der Angetraute nun nass oder elektrisch rasiert. wenn selbst bei einfachsten
Fragen Differenzen auftreten liegt es doch nahe eine
Scheinehe zu vermuten oder etwa nicht??
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Belinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.04.2004 um 11:26:14
 
Mir ging es nur darum, nach welchen Kritherien entschieden wird ,bei welchem Paar eine gegenseitige Anhörung gemacht wird.Nicht um den Inhalt.
Für  meinen Mann und mich ist es frustierend mit zu bekommen,das Paare,die zum gleichen Zeitpunkt die Familienzusammenführung beantragt haben,das Visum schon seit fünf Wochen haben.
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Anne
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Antwort #6 - 04.04.2004 um 13:23:26
 
Zitat:
Vielleicht bin ich ja auf dem falschen Dampfer, aber es ist doch wohl nach wie vor normal dass man sich vor einer Heirat zumindest ein bisschen kennenlernt
und eigentlich wissen sollte ob sich der Angetraute nun nass oder elektrisch rasiert. wenn selbst bei einfachsten
Fragen Differenzen auftreten liegt es doch nahe eine
Scheinehe zu vermuten oder etwa nicht??


Hartmut, du bist auf dem falschen Dampfer. Es gibt durchaus noch Leute, die nicht vor der Trauung die Nacht miteinander verbringen. Und wenn man die andere Familie en bloc vorgestellt bekommt - oder auch gar nicht, je nach den Umständen bei einer binationalen Heirat - kennt man oft nicht die Geburtsdaten z.B. der Schwiegereltern, schon gar nicht, wenn in der Familie Geburtstag feiern nicht üblich ist.
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Hartmut_Krentz
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Antwort #7 - 04.04.2004 um 14:20:54
 
Hallo Anne,

also auf "die Nacht" habe ich mich nun wirklich nicht bezogen, obwohl ich schon meine Zweifel habe, dass eine Deutsche oder ein Deutscher eine(ne) Auslaender
heiratet ohne nicht schon vorher mit ihm ein paar
Monate Wochen oder Tage zusammengelebt zu haben.
Wuerde mich wirklich sehr wundern!!!
Um diese "Nacht" geht es auch gar nicht sondern es geht ums Kennen, und mir soll bitte niemand erzaehlen
dass ein Mitbuerger jemanden heiratet so aus dem
"Affekt" heraus oder organisiert durch die Eltern
ohne sich es selbst zumindest ein bisschen
ueberlegt zu haben. Und in dieser Ueberlegungs-
und  Kennenlernzeit bekommt man schon einiges mit
um nachher nicht bei der Anhoerung komplett
einzubrechen. dass man bei dieser Anhoerung
nun die Namen der gesamten Verwandschaft akzentfrei
aussprechen kann verlangt ja wohl allen Ernstes auch
niemand.

Gruesse

H. Krentz
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.04.2004 um 15:56:06
 
Auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können, das gibt es. Bei eingebürgerten Deutschen wird es im übrigen kommentarlos akzeptiert, wenn es geborene Deutsche sind, müssen die langwierige Erklärungen abgeben und sich mit Scheinehenprüfungen rumärgern.
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Antwort #9 - 04.04.2004 um 15:59:58
 
Zitat:
... Was ich mich frage ist, wie sollen Paare damit umgehen, die aufgrund ihres kulturellen oder religiösen Hintergrundes dieses vertiefte Wissen über den anderen vorehelich nicht erworben haben - erwerben konnten? Ich habe leider schon den zweiten Fall, wo einfach Scheinehe unterstellt wird.


Hallo Anne,

es dürfte jedem klar sein, aus welchem Grund solche Befragungen stattfinden. Es wäre alles ganz einfach, wenn es keine Menschen gäbe, die versucht hätten, die Einreisebestimmungen zu umgehen. Es liegt nun mal an den Menschen, die die Behörden anlügen und es dadurch den ehrlichen Menschen schwer machen.

BTW: Auch die Ausländerbehörden durchforsten mitunter das Internet und stoßen dabei auf solche Fragebogen (die surfen auch auf unserer Page!). Wie ich schon sagte, es liegt an dem Sachbearbeiter, welche Fragen er stellen wird. Wenn es so einfach wäre, könnte man/frau den Fragebogen ja auch per Post zustellen und eine Frist von 2 Wochen Rückgabe setzen.

Es gilt eben nicht immer: "in dubio pro libertate"

Doc  Smiley
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« Zuletzt geändert: 04.04.2004 um 18:27:48 von Doc »  

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Antwort #10 - 05.04.2004 um 08:30:06
 
Hallo Doc,

nee schoene Welt waere das, alle ehrlich jeder zahlt
seine Steuern, bei Bafoeg und Sozialhilfe wird nicht
geschummelt, es gaebe keine Schwarzarbeit mehr in dem Umfang etc.  Leider nur ein  Traum!!
Gruesse nach Alemania
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.04.2004 um 11:25:16
 
Hallo Belinde,

es gibt bestimmte Verdachtsmomente, die einen Scheineheverdacht nahelegen, so z. B.

• Wenn Ihr Euch nicht in einer gemeinsamen Sprache verständigen könnt, er also kein Deutsch kann und Du nicht seine Muttersprache, und Ihr beide auch keine sonstige gemeinsame Fremdsprache sprecht.

• Wenn ein hoher Altersunterschied zwischen Euch besteht. 
(Seltsamerweise wird dieser Altersunterschied für viel verdächtiger gehalten, wenn die Frau viel älter ist als der Mann - man denke nur an die viele ältere Männer, die sich junge Frauen aus Thailand oder ähnlichen Ländern "einkaufen" (dafür gibt es ja sogar spezielle Agenturen), das geht seitens der Behörden meistens ohne Scheineheverdacht ab - und wie ich aus meinem Umfeld immer wieder mitbekomme halten viele Beamte es für verdächtiger, wenn eine deutsche Frau einen ausländischen Mann heiratet, als umgekehrt - über den psychologischen Hintergrund dafür könnte man sich jetzt streiten ...  Zwinkernd)


• Wenn Ihr Euch gegenseitig nicht so gut kennt, also "intimere" Details nicht wißt, z.B. Schuhgröße / Kleidergröße des Partners, seine Hobbies und Vorlieben. 

• Wenn Ihr unterschiedliche Angaben über Euer gemeinsames Leben / Eure Gewohnheiten / Euer Kennenlernen macht. 

• Wenn der ausländische Partner ohne die Eheschließung kein festes Bleiberecht hat (z. B. Asylbewerber oder nur befristet wegen seiner Arbeitsstelle hier). 


• Wenn Ihr es besonders eilig mit der Heirat habt (z. B. weil der ausländische Partner sonst abgeschoben würde). 


• Wenn Ihr 2 Wohnsitze habt. 


• Wenn in der als gemeinsame Ehewohnung angegebenen Wohnung (fast) nur Sachen von einem der Partner sind. 


(die letzten 4 treffen natürlich nur für bereits hier lebende Ausländer zu).

(diese Punkte sind auf meiner Homepage unter "Verdachtsmomente" auch noch einmal nachzulesen).

Weitere Infos zu Verdachtsmomenten und die Entschließung des Rates der Europäischen Union 97/C 382/01 vom 4. Dezember 1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen findest Du unter:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33063.htm

Ich kann Euch beiden einfach nur raten: Seid geduldig und kooperativ mit den Behörden (auch wenn das manchmal schwer fällt ...)

Leider trifft ein solcher Verdacht of die falschen, während diejenigen, die wirklich eine Scheinehe eingehen sehr oft ungeschoren davonkommen, weil sie alle Tricks kennen und alles so super vorbereiten, dass die oben genannten Verdachtsmomente gar nicht aufkommen bzw. eine sehr gute und logische Begründung dafür vorliegt.

Ich wünsche Euch beiden viel Kraft und Erfolg!

Liebe Grüße
Janna


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #12 - 05.04.2004 um 14:47:20
 
Zitat:
Mir ging es nur darum, nach welchen Kritherien entschieden wird ,bei welchem Paar eine gegenseitige Anhörung gemacht wird.


Ein paar Fallkonstellationen:
- Aus der Ausländerakte ergeben sich hinweise darauf, dass bereits mehrfach mit verschiedenen Ehepartnern geltend gemacht wurde, dass eine Eheschließung bevorsteht.
- Einer der Ehepartner ist bereits mehrfach kurzzeitig verheiratet gewesen und hat somit Aufenthaltsrechte spendiert.
- Visumanträge werden bereits kurze Zeit nach der Ausreise gestellt, nachdem Aufenthaltsgenehmigungen abgelehnt wurden, Abschiebungen durchgeführt werden mussten.

Grüße,
Andreas
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Hartmut_Krentz
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Antwort #13 - 05.04.2004 um 15:06:15
 
Hallo,
zu diesem Thema eine Frage:

Bei mir zog der Standesbeamte 5 Minuten vor der
Trauung eine eidestattliche versicherung aus dem
Aermel diese musste ich unterschreiben wg.
Eheschliessung erfolgte nicht ausschliesslich zur
Erlangung der Aufenthaltserlaubnis.
Ist dies ueberall so usus, oder gibt es da Unterschiede
in den verschiedenen Bundeslaendern???
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 05.04.2004 um 16:39:29
 
Hartmut, da hast du mal eine relativ neue Variante - zumindest mir ist sie neu.

Früher kam schon mal ein Standesbeamter auf die Idee, die deutsche Frau unterschreiben zu lassen, dass sie bereit sei, ihrem Mann ins Ausland zu folgen (ca. 1982).

Gruß
Anne
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Hartmut_Krentz
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Antwort #15 - 05.04.2004 um 17:06:10
 
Hallo Anne,

ja da war ich auch ein bisschen baff, vor allen Dingen
weil von so einer Erklaerung im Vorfeld nie die Rede
war. Ich habe das Ding unterschrieben erstens weil
ich es guten Gewissens unterschreiben konnte, und zweitens eine trauung 5 Min. voher platzen
lassen waere ja schon ein bisschen filmreif
gewesen.
Wenn mich meine rudimentaeren rechtskenntnisse
nicht taueschen wuerde eine unrichtige eidesstattliche
Versicherung genauso gewertet wie eine uneidliche
Falschaussage 6 Monate freiheitsstrafe aua!!!

Gruesse

hartmut
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Anne
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Antwort #16 - 05.04.2004 um 17:15:24
 
Die Frage ist aber erstens, ob er befugt gewesen wäre, eine solche entgegen zu nehmen - was, wenn ich mich recht erinnere, Voraussetzung für die Strafbarkeit ist. Aber ich finde diese Art von Kreativität doch manchmal etwas erschreckend...
Anne
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Hartmut_Krentz
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Antwort #17 - 05.04.2004 um 17:54:32
 
Das zu checken waere mir dann ganz einfach zuviel.
Ich wollte einfach nur noch die Zeremonie hinter mich bringen. Der Standesbeamte waere eh reif fuer das
Guiness Buch der Rekorde gewesen, komplett ueberfordert, o.k. es war seine erste Eheschliessung
mit einer Kubanerin, aber man haette sich ja auch mal
in einer etwas groesseren Stadt schlau machen
koennen. Seine Fehlleistungen haben mich dann
nochmal zusaetzlich so ca. 1000 USD gekostet.
Steigt jetzt uebrigens in die Politik um auch nicht schlecht oder??
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Anne
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Antwort #18 - 05.04.2004 um 18:01:21
 
Früher hieß es, wer nix wird, wird Wirt....

Kann ich verstehen, dass du da keine Gelegenheit zum Überprüfen hattest. Dienstaufsichtsbeschwerde hinterher?
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Mir01
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Antwort #19 - 06.04.2004 um 14:12:54
 
Hallo Belinde,
bei mir war es auch so. Ich habe auch einen Tunesier geheiratet. Erst hieß es, ich müsste nicht bei der ABH vorbeikommen. Nach Eingang seiner Unterlagen musste ich dann aber doch zu einer Befragung erscheinen, da die Dt. Botschaft drauf bestand. Sie haben mir die gleichen Fragen (5 oder 6)wie meinem Mann gestellt. Alles nicht so wild! Von Visumsantrag bis Gewährung hat es bei uns 3 1/2 Wochen gedauert.
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Belinde
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Antwort #20 - 09.04.2004 um 07:37:19
 
Hallo,
ein Dankeschön an alle,die geantwortet haben. Smiley

Gruß Belinde
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