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Ehe (Gelesen: 6.952 mal)
adilosch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.03.2004 um 08:18:53
 
Hallo an Alle,

Ich bin seit 7 Jahre in Duetschland, 6 Jahre habe ich stutdiert und jetzt arbeite ich seit einem Jahr. Ich besitze ein Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr , werde es nächstes Monat ernäuern.
Mein Freund kommt aus der Türkei und studiert er auch und hat Bewilligung. Wir wollen heiraten aber wir sind nicht sicher dass er danach hier bleiben kann  . Sonst können wir nicht heiraten weil er nicht bei mir bleiben kann.
Kann jemand uns darüber informieren??
Vielen Dank.....   


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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 31.03.2004 um 09:59:34
 
Hallo Adilosch!

Klar könnt Ihr heiraten und Dein Freund darf zum Zwecke seines Studiums danach natürlich auch weiter hier bleiben.
Allerdings kann er durch seine Heirat mit Dir (da Du ja schon im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bist) keine Vorteile bezüglich seines ausländerrechtlichen Status ableiten.
Er würde also durch die Eheschliessung nicht auch in den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gelange können. Dies ist nach § 28 Abs. 3 des Ausländergesetzes nur dann möglich, wenn ein gestzlicher Anspruch (z.B. Eheschliessung mit einem deutschen Staatsangehörigen) oder ein "öffentliches Interesse" besteht.
Das würde bedeuten, dass Dein Freund grundsätzlich trotz Eurer Heirat nach Beendigung seines Studiums erstmal wieder ausreisen muss.
Liebe Grüsse

Nicator
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Ralf
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Antwort #2 - 31.03.2004 um 10:35:36
 
Hallo adilosch!

Zitat:
Ich bin seit 7 Jahre in Deutschland...... Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis


Evtl. kannst du ja in einem Jahr die Einbürgerung beantragen. Dann sieht die Sache für deinen Freund bzw. künftigen Ehemann etwas günstiger aus.
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adilosch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.03.2004 um 15:26:43
 
Hallo,

Mein Freund beendet sein Studium am Juli.Was ich verstanden habe,obwohl wir heiraten muss er in die Türkei zurück oder?
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adilosch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.03.2004 um 15:44:25
 
Ich kann nur 2006 deutschebürgerschaft  beantragen.
Bis dahin kann er nicht hier bleiben bis wir heiraten?
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Mick
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Antwort #5 - 31.03.2004 um 19:10:48
 
Zitat:
Bis dahin kann er nicht hier bleiben bis wir heiraten?


Siehe dazu, was Nico zuletzt geschrieben hat. Ggf. kann er natürlich selber weiter studieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nicator
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #6 - 31.03.2004 um 20:09:11
 
Ja, Du hast das offensichtlich richtig verstanden. Auch trotz einer eventuellen Heirat muss Dein Freund wohl nach Beendigung seines Studiums erstmal ausreisen.
Nach seiner Ausreise kann er ja bei der zuständigen deutschen Botschaft bzw. beim zuständigen deutschen Konsulat im Heimatland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
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gogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.04.2004 um 16:13:16
 
Dein Freund muß in jeden Fall Ausreisen. Dan beantargt ihr einfach ein Visum für Familiennachzug in der Deutschen Botschaft. Dafür brauchst du aber eine Unbefristete AE und genügend Enkommen und Wohnraum.
Dann klappt es in jeden Fall.
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