Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
1  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Hauptreiseziel Schengenvisum?
 am: Gestern um 21:08:13 
Begonnen von Mike65 | Beitrag von Mike65  
Danke für die Hinweise! Dann steht dem Besuch ja nichts mehr entgegen. Eine Frage allerdings noch:

Ist es denkbar, dass bei der Einreise Fragen gestellt werden, wenn der Rückflug erst in zwei Wochen ist, die Weiterbildung aber schon nach 5 Tagen endet? Sie könnte dann einfach "Sightseeing" sagen, aber inwieweit muss sie den weiteren Reiseverlauf belegen können, z.B. durch Hotelbuchungen, Einladungen etc.?

2  Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Re: Langer Aufenthalt Drittstaat für BAMF ein Problem?
 am: Gestern um 20:18:50 
Begonnen von Rike_SH | Beitrag von reinhard  
Im Prinzip kümmert sich das BAMF wenig um Aufenthalt in Drittstaaten, wenn man dort nicht eingebürgert wurde.

Du hast ja sicherlich auch viele Afghanen, die lange im Iran gelebt haben, teils dort geboren sind. Spielt keine Rolle, die Prüfung des Asylantrags bezieht sich immer auf das Land der Staatsangehörigkeit und die dortige Verfolgung.

3  Ausländerrecht / Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre / Re: Reiseersatzpapiere Bearbeitungsdauer für Anschiebung
 am: Gestern um 20:15:42 
Begonnen von Asbvnh | Beitrag von reinhard  
Asbvnh schrieb am 23.04.2024 um 20:30:07:
Ich bin verzweifelt und habe Angst abgeschoben zu werden.


Das erfährst Du erst, wenn die Polizei bei Dir klingelt.

Es wäre klüger, wenn Du Dich selbst um einen Pass kümmerst. Dann kannst Du selbst ausreisen, damit gibt es keine Abschiebung mehr.

Nach einer Abschiebung hast Du eine Sperre für ganz Europa, und Du hast Schulden bei der Ausländerbehörde. Du musst Dir gut überlegen, ob Du das riskieren willst.

Zitat:
Besteht die Hoffnung dass Marokko keine Ausreisepapiere ausstellt. Habe das oft gehört das sich Marokko einfach weigert. Was kann ich tun damit ich nicht abgeschoben werde?


Das wirst Du nicht erfahren, solange Du Dich nicht darum kümmerst. Wenn die Ausländerbehörde Ersatzpapiere beantragt, erzählt sie es Dir ja nicht.

Nicht abgeschoben wirst du, wenn Du
1) selbst nach Marokko reist
2) eine Aufenthaltserlaubnis beantragst und bekommt.

Welche möglich ist, wissen wir nicht. Für die meisten Aufenthaltstitel braucht Du ein Visum, dazu musst Du sowieso nach Rabat.

Hast Du einen Beruf gelernt, kannst Du arbeiten, willst Du arbeiten?

4  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Hauptreiseziel Schengenvisum?
 am: Gestern um 19:54:41 
Begonnen von Mike65 | Beitrag von lottchen  
Sie muss auch nicht von Frankreich aus zurückfliegen. Sie könnte von jedem anderen Schengenland aus zurück fliegen.

5  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Hauptreiseziel Schengenvisum?
 am: Gestern um 18:59:14 
Begonnen von Mike65 | Beitrag von Petersburger  
Quelle dafür: Visumhandbuch der EU, in dem ein analoger Fall ganz klar als "Dienstreise ist maßgeblicher Hauptzweck" bezeichnet wird - ungeachtet der deutlich höheren Aufenthaltsdauer zum Urlaub im anderen Schengenland.

6  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Hauptreiseziel Schengenvisum?
 am: Gestern um 17:49:14 
Begonnen von Mike65 | Beitrag von Aras  
Der Grund für die Visaerteilung ist die Weiterbildung. Somit ist das Hauptreiseland Frankreich. Es gibt keine Regel wonach die 5 Tage Weiterbildung gleichbedeutend sind mit 5 Tage Maximalaufenthalt in allen anderen Schengenstaaten.


7  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Hauptreiseziel Schengenvisum?
 am: Gestern um 17:24:06 
Begonnen von Mike65 | Beitrag von Mike65  
Die Nichte meiner Frau (marokkanische Staatsangehörigkeit) wird von ihrem Arbeitgeber zu einer Weiterbildung nach Frankreich geschickt. Die französische Botschaft hat ihr dafür ein Schengen-C-Visum mit 30 Tagen Gültigkeit erteilt. Wir würden sie gerne im Anschluss an die Weiterbildung zu uns nach Deutschland einladen, ihr Arbeitgeber würde ihr dafür auch Urlaub gewähren. Die Ein- und Ausreise aus dem Schngenraum wird über den Flughafen Paris CDG erfolgen, nach und von D würde sie mit dem Zug fahren.
Ich frage mich, wie lange sie sich in Deutschland aufhalten darf, damit das Hauptreiseziel weiterhin Frankreich bleibt. Die Weiterbildung dauert 5 Tage. Wenn ich es richtig verstehe, darf sie nicht mehr als als 5 Tage in D verbringen. Meine Fragen sind: Wird hier streng nach Tagen gerechnet? Zählen die An- und Abreisetage da mit? Wie wird das überhaupt kontrolliert? Im Allgemeinen finden zwischen D und F ja keine Grenzkontrollen statt.

8  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Schengen Besuchervisum (Thailand)
 am: Gestern um 12:32:35 
Begonnen von JMKR | Beitrag von JMKR  
Minimalanspruch sind 6 Tage Urlaub, sie hat meines Wissens nicht viel mehr, vielleicht 10 Tage. Sonst hätte sie ja noch Urlaub genommen während meines Besuchs, so hatten wir nur die offiziellen Feiertage zu Songkran.

Sie wohnt zur Miete bei Phra Khanong das ist meines Wissens kein Rotlicht Hotspot.

Sie fährt alle paar Wochen nach Surin zu Vater und Tochter(8 Jahre), ich weiß nicht wie genau die Botschaft da alles nachprüft.

Würde eine Anmeldung bei einem Präsenzkurs am Goethe Institut mit Start nach der Rückkehr helfen?

Soll ich sie doch überreden mit meiner Hilfe die Uni Einschreibung zu machen? Kostenpunkt 22500 Baht.

9  Ausländerrecht / Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten / Langer Aufenthalt Drittstaat für BAMF ein Problem?
 am: Gestern um 12:17:26 
Begonnen von Rike_SH | Beitrag von Rike_SH  
Ich berate häufiger Asylbewerber*innen, die sich lange in einem anderen (Nicht-EU)-Land aufgehalten haben, z.B. Türkei, Jordanien.

Wenn diese Person weder Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt, noch Möglichkeit darauf oder auf einen anderen langfristigen Aufenthaltstitel hat, ist das beim BAMF unproblematisch?

Fluchtgründe müssen doch bzgl. des HKL bestehen. Kann das BAMF in Frage stellen, warum z.b. ein Syrer mit UNHCR-Registrierung in Jordanien Jordanien verlässt, obwohl dort keine unmittelbare Gefahr und ein legaler Aufenthalt (jährlich erneuert) bestand?

Oder lange legale Aufenthalte in der Türkei, bei denen schließlich die Erneuerung des Aufenthaltstitels verwehrt würde und sich deswegen zu einer Weiterreise in die EU entschieden wurde?

Ich hab nur VG-Urteile gefunden über staatenlose Palästinenser, deren Fluchtgründe bzgl. den Ländern des üblichen Aufenthalts (Jordanien, Libyen) geprüft wurde. Bei meiner Beratung treffe ich aber eher Menschen, die schon Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben (z.B. Afghanistan, Syrien).

Was sagt ihr?

10  Ausländerrecht / EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) / Re: Schengen Besuchervisum (Thailand)
 am: Gestern um 11:57:30 
Begonnen von JMKR | Beitrag von Aras  
JMKR schrieb am Gestern um 11:19:28:
Ich habe ihr gesagt ich leihe / schenke ihr die restlichen Studiengebühren damit sie die Anmeldung abschließt und den Wisch bekommt aber da ist noch ihr Stolz im Weg das alleine zu schaffen…


Vielleicht gilt dein Vorschlag sogar als beleidigend, weil ehrenrührig. Bringt sie ggf. sogar in ein Abhängigkeitsverhältnis, weil du ihr Geld gegeben hast, und du ggf. sogar Gegenleistungen bei ihrem Besuch bei dir verlangen könntest. Ihr seid nicht verheiratet, wo solche Geldtransfers üblich sind.

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
-Sie hat ein Regelmäßiges Einkommen, wird aber von ihrem Arbeitgeber keine Erlaubnis bekommen zu gehen und dann wiederzukommen.

Wieviel hat denn ein Thailänder normalerweise Urlaub? Wer sagt, dass der Arbeitgeber sich hier sperrt? Vielleicht ist der Grund nur vorgeschoben?

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
-Sie möchte im August studieren an der Universität der thailändischen Handelskammer. Da bekommt sie aber nicht einfach eine Studienbescheinigung durch Einschreibung. Im voraus müsste sie Studiemgebühren zahlen und würde laut Uni erstmal nur so eine Art Quittung bekommen.

Und ein nicht angefangenes Studium soll was nachweisen?

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
-Sie hat eine Tochter, die allerdings bei den Großeltern in der Provinz lebt.

Und diese Tochter ist wie alt? Und sie ist bereit ihre Tochter 6 Wochen nicht zu sehen?

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
-Sie kümmert sich um ihren Vater wenn der zu Krankenhausterminen muss. Keine Ahnung ob das Hilfreich ist oder gar nichts bringt fürs Visum.

Wie abhängig ist der Vater, wenn die Tochter 6 Wochen nicht vor Ort sein muss?!

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
-Sie hat einen länger laufenden Mietvertrag auch über das Visum hinaus und sie besitzt einen Roller. Immobilienbesitz hat sie keinen.

Einen Mietvertrag kann man kündifgen, Immobilienbesitz kann man veräußern. Es kommt darauf an, ob der Ausländer ein stabiles Leben hat und einen Anreiz hat zurückzukehren. Jemand der in Deutschland in Duisburg Obermarxloh lebt hat bestimmt weniger Anreiz zurückzukehren, als wenn er in Düsseldorf Königsallee lebt. Genau das gleiche in Thailand. Da kannst du eine Eigentumswohnung in Rotlichtviertel in Bangkok haben und ne schlechtere Rückkehrperspektive haben, als wenn du direkt neben dem Könikspalast in einer Mietwohnung wohnst.

JMKR schrieb am Gestern um 07:20:06:
Was könnte man noch tun um das ganze Paket aufzubessern? Würde es etwas bringen wenn ich mit ihr für einen Urlaub zurück Reise? (Wir belege ich das, reicht eine Flugreservierung?)

Und was soll das beweisen? Es wird sich nur die Frage aufdrängen, wieso ihr nicht heiratet.