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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
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Beitrag begonnen von Talus am 06.12.2018 um 10:15:35

Titel: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Talus am 06.12.2018 um 10:15:35
Hallo,

meine Freundin ist schwanger von mir. Sie ist Kolumbianerin und wohnt zur Zeit noch dort. Im Dezember kommt Sie hierher nach DE. Das einzige was uns noch sorgen bereitet ist die Tatsache der Versicherung. Kosten für die Geburt der Kindes etc. Kennt jemand eine Versicherung die da so kurzfristig noch eine Schwangerschaft mit übernimmt?

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Saxonicus am 06.12.2018 um 11:10:56

Talus schrieb am 06.12.2018 um 10:15:35:
Kosten für die Geburt der Kindes etc. Kennt jemand eine Versicherung die da so kurzfristig noch eine Schwangerschaft mit übernimmt? 

So eine Versicherung wird es sicher nicht geben, da wirst Du wohl selber Dein Portemonnaie aufmachen müssen, um die Geburtskosten, Vor- und Nachsorge zu begleichen. 

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von reinhard am 06.12.2018 um 11:12:16
Nein. Warum sollte eine Versicherung das tun? Versicherungen sind Firmen, die Geld verdienen. Sie müssen darauf achten, nur gesunde (und möglichst nicht schwangere) Menschen zu versichern, damit sie Gewinn machen. Nur gegen die Mitversicherung eine Ehefrau können sie sich nicht wehren.


Wenn sie hier bleiben will, braucht sie ein D-Visum (wegen des künftigen deutschen Kindes ohne A1-Zertifikat möglich) und das Geld fürs Krankenhaus.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von DerRalf am 06.12.2018 um 11:56:58
Die Lösung zur Übernahme der Kosten der Schwangerschaft und Geburt wäre, sofern du gesetzlich versichert bist, dass du sie zügig heiratest. Damit würde sie über dich familienversichert werden. Deine Krankenkasse müsste dann die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernehmen.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Budweiser am 06.12.2018 um 12:32:24

Talus schrieb am 06.12.2018 um 10:15:35:
Hallo,

meine Freundin ist schwanger von mir. Sie ist Kolumbianerin und wohnt zur Zeit noch dort. Im Dezember kommt Sie hierher nach DE. Das einzige was uns noch sorgen bereitet ist die Tatsache der Versicherung. Kosten für die Geburt der Kindes etc. Kennt jemand eine Versicherung die da so kurzfristig noch eine Schwangerschaft mit übernimmt?

Wie sagte mir einmal ein Versicherungsvertreter:

"Brennende Häuser werden nicht feuerversichert!

Daher wird sich für diesen Fall keine KV finden.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Alacrity am 06.12.2018 um 13:32:18
Jede PKV muss sie auf Antrag zum Basistarif aufnehmen. Sie kann auch eine Tätigkeit aufnehmen, die Versicherungspflicht in der GKV auslöst, z. B. studieren oder 451 Euro Job, sofern sie Arbeitserlaubnis hat.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von reinhard am 06.12.2018 um 14:04:00

Alacrity schrieb am 06.12.2018 um 13:32:18:
Sie kann auch eine Tätigkeit aufnehmen, die Versicherungspflicht in der GKV auslöst, z. B. studieren oder 451 Euro Job, sofern sie Arbeitserlaubnis hat.


Das Visum zur Geburt berechtigt nicht zur Beschäftigung. Müsste ja auch jemand eine sichtbar Schwangere einstellen wollen. Die Arbeitserlaubnis kommt aber erst mit der AE, und die kommt erst mit Kind (also nach der Geburt).

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von engelchen+ am 06.12.2018 um 14:24:53

Alacrity schrieb am 06.12.2018 um 13:32:18:
Jede PKV muss sie auf Antrag zum Basistarif aufnehmen.


Wieso? Ich dachte, dass der Kontrahierungszwang nur für Ausländer mit einer AE gültig für mehr als 12 Monate gilt.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Alacrity am 06.12.2018 um 15:38:52
Wegen 193 Abs. 3 VVG. Voraussetzung ist nur Wohnsitz in Deutschland.

Wer eine AE mit Gültigkeit von mehr aks 12 Monaten hat, für den Anspruch auf welche der LU nicht gesichert zu sein braucht, der wird versicberungspflichtig in der GKV, sofern er nicht bereits in der PKV ist.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Talus am 06.12.2018 um 16:19:20
Danke schon mal für die Antworten. Wir dachten auch darüber nach, ob es solche Organisationen gibt, die eine Geburt günstiger anbieten z.b durch eine Hebamme. Aber im Krankenhaus fühlt man sich dann wohl doch am besten.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Saxonicus am 06.12.2018 um 16:27:28

Talus schrieb am 06.12.2018 um 16:19:20:
Wir dachten auch darüber nach, ob es solche Organisationen gibt, die eine Geburt günstiger anbieten z.b durch eine Hebamme. Aber im Krankenhaus fühlt man sich dann wohl doch am besten. 

Das wird wohl in sehr vielen Fällen möglich sein, aber es können auch Komplikationen auftreten, wo der Aufenthalt im Krankenhaus unabdingbar sein wird. Wer kann das schon vorher wissen?

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Alacrity am 06.12.2018 um 22:42:12

reinhard schrieb am 06.12.2018 um 14:04:00:
Das Visum zur Geburt berechtigt nicht zur Beschäftigung... Die Arbeitserlaubnis kommt aber erst mit der AE, und die kommt erst mit Kind (also nach der Geburt).
Sollte eigentlich so sein. Es kommt aber durchaus nicht selten vor, dass die AV das Visum zur FZF zum ungeborenen deutschen Kind mit "Erwerbstätigkeit gestattet" ausstellt.


reinhard schrieb am 06.12.2018 um 14:04:00:
Müsste ja auch jemand eine sichtbar Schwangere einstellen wollen.
Bei möglicher Einreise ab dem 4. Monat ist sie aber nicht unbedingt sichtbar schwanger, vor allem nicht bei aktueller Witterung mit dicken Winterklamotten an. Außerdem wird die Bewerberin um z. B. einen auf 6 Monate befristeten Job als Putzhilfe in Teilzeit zum Mindestlohn beim nächsten Burgerbrater sicher nicht lange interviewt werden.

Ist der Vertrag einmal unterschrieben, hat sie Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft. Sie arbeitet ein paar Monate, geht dann in den Mutterschutz und kann anschließend gleich in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Bei hälftiger Inanspruchnahme des Elterngelds und Streckung auf den doppelten Zeitraum ist sie so noch zwei Jahre lang komplett beitragsfrei in der GKV versichert.

Ansonsten bliebe ohne Arbeitserlaubnis eben noch die Möglichkeit, sich zum Sommersemester zu immatrikulieren, wenn im April nicht schon die Geburt stattgefunden hat und sie die Altersgrenze für Versicherungspflicht noch nicht gerissen hat und sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Es ist aber schwierig, einen Studiengang zu finden, den sie zum SS beginnen kann und der kaum/keine Deutschkenntnisse erfordert.

Oder: Heiraten für die kostenlose Mitversicherung beim in der GKV versicherten Ehegatten

Oder: PKV Basistarif als anderweitig unversicherte Person

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Petersburger am 07.12.2018 um 07:08:01

Alacrity schrieb am 06.12.2018 um 22:42:12:
Es kommt aber durchaus nicht selten vor, dass die AV das Visum zur FZF zum ungeborenen deutschen Kind mit "Erwerbstätigkeit gestattet" ausstellt.

Das ist dann aber ein offensichtlicher Fehler.

Ich finde es nicht übertrieben redlich, in diesem Fachforum bei Fehlern zuungunsten des Ausländers zu helfen, dass diese beseitigt werden und andererseits Hoffnung auf Fehler zugunsten des Ausländers zu machen.

Ein Visum "zur Geburt" eines deutschen Kindes ist ein Visum nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (weil der Aufenthaltszweck "zur Geburt" im AufenthG nicht vorgesehen ist) und es gibt *keine* Rechtsgrundlage für die Gestattung von Erwerbstätigkeit.

Es würde mich nicht wundern, wenn irgendwann mal eine Krankenversicherung bei besonders hohen Kosten der Entbindung anfängt, darauf herumzureiten und die Entstehung des Versicherungverhältnisses zu bestreiten.
Der fehlerhafte Eintrag befreit Arbeitgeber und Arbeitnehmer von subjektiver Schuld beim Eingehen des Arbeitsverhältnisses. Aber mangels gesetzlicher Grundlage ist die Beschäftigung wohl nicht zweifelsfrei als legal zu bezeichnen.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von deerhunter am 07.12.2018 um 08:56:25

Petersburger schrieb am 07.12.2018 um 07:08:01:
Der fehlerhafte Eintrag befreit Arbeitgeber und Arbeitnehmer von subjektiver Schuld beim Eingehen des Arbeitsverhältnisses. Aber mangels gesetzlicher Grundlage ist die Beschäftigung wohl nicht zweifelsfrei als legal zu bezeichnen


So ist es und deshalb sollte man solche "Halbseidenen" Tipps hier auch nicht geben! Verwirren nur den TE und wecken Hoffnungen auf etwas das am Ende zu 99% nicht funktioniert

Also 2- 10k € bereit halten für die Geburt

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Alacrity am 07.12.2018 um 09:30:35

Petersburger schrieb am 07.12.2018 um 07:08:01:
Das ist dann aber ein offensichtlicher Fehler... Ein Visum "zur Geburt" eines deutschen Kindes ist ein Visum nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (weil der Aufenthaltszweck "zur Geburt" im AufenthG nicht vorgesehen ist) und es gibt *keine* Rechtsgrundlage für die Gestattung von Erwerbstätigkeit.

Ein offensichtliches Versehen des Gesetzgebers, das in der Konsequenz nichteheliche Kinder gegenueber ehelichen, deren Eltern die Kosten der Geburt regelmaessig ueber die Familienversicherung laufen lassen oder die beihilfeberechtigt sind, benachteiligt. Mit Art. 6 (5) GG unvereinbar imo.


Petersburger schrieb am 07.12.2018 um 07:08:01:
Es würde mich nicht wundern, wenn irgendwann mal eine Krankenversicherung bei besonders hohen Kosten der Entbindung anfängt, darauf herumzureiten und die Entstehung des Versicherungverhältnisses zu bestreiten.
Der fehlerhafte Eintrag befreit Arbeitgeber und Arbeitnehmer von subjektiver Schuld beim Eingehen des Arbeitsverhältnisses. Aber mangels gesetzlicher Grundlage ist die Beschäftigung wohl nicht zweifelsfrei als legal zu bezeichnen.

Wuerde mich ueberraschen. Die GKV kann bestenfalls mutmassen, auf welcher Grundlage es eine Arbeitserlaubnis gab. Viel mehr Erfolg saehe ich fuer eine Klage durch die GKV, wenn ein Auslaender einfach durch Identitaetsverschleierung und mittelbare Falschbeurkundung einen Aufenthalt erwirkt und das spaeter rauskommt.

Selbst wenn das Versicherungsverhaeltnis der Mutter mit der GKV nachtraeglich rueckabgewickelt wuerde, waere sie dann fuer den entsprechenden Zeitraum versicherungspflichtig in der PKV.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Petersburger am 07.12.2018 um 11:29:49

Alacrity schrieb am 07.12.2018 um 09:30:35:
Ein offensichtliches Versehen des Gesetzgebers, das in der Konsequenz nichteheliche Kinder gegenueber ehelichen, deren Eltern die Kosten der Geburt regelmaessig ueber die Familienversicherung laufen lassen oder die beihilfeberechtigt sind, benachteiligt. Mit Art. 6 (5) GG unvereinbar imo.

Wenn verheiratete Eltern im Besitz eines AT nach § 28 für den Ausländer sind, ist die Familienversicherung kein Thema.
Sind sie es nicht und es liegt keine sonstige AE vor, dann gibt es für eine Familienversicherung wieder keine Grundlage.

Es ist *nicht* in Ordnung, die Korrektur vermeintlicher oder tatsächlicher gesetzgeberischer Fehler / Verstöße gegen Art. 66 GG usf. von einem SB im Ermessen zu fordern.
Damit würde der SB nun wieder selbst gegen Gesetze verstoßen.

Statt dessen gibt es den Rechtsweg!

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Aras am 07.12.2018 um 13:57:53

Alacrity schrieb am 07.12.2018 um 09:30:35:
Ein offensichtliches Versehen des Gesetzgebers, das in der Konsequenz nichteheliche Kinder gegenueber ehelichen, deren Eltern die Kosten der Geburt regelmaessig ueber die Familienversicherung laufen lassen oder die beihilfeberechtigt sind, benachteiligt. Mit Art. 6 (5) GG unvereinbar imo.


Das ist doch völliger Quatsch! Uneheliche Kinder werden nicht benachteiligt. Die Kosten der Entbindung sind Kosten der Mutter und nicht des Kindes.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Talus am 13.12.2018 um 10:43:09
Sie hat im übrigen auch kein Visum. Zeitlich ist das nicht mehr möglich. Sie kommt als "Tourist" hier nach DE. Sie ist schon hochschwanger. In ein paar Monaten wird das Kind geboren. Es stellt sich uns damit auch die Frage der Aufenthaltserlaubnis. Welche Schritte sollten wir einleiten, damit Sie hierbleiben kann und wir unsere Familie hier gründen können? Wenn das Kind erstmal geboren ist, dann sollte das doch klappen oder?

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von lottchen am 13.12.2018 um 11:07:59
Du gehst vor nach dem Motto: "Sie ist dann mal da und alles andere wird sich schon regeln." Was unsere Gesetze dazu sagen ist Dir völlig egal.
Nein, vom Gesetz her kann sie nicht einfach mal so da bleiben. Sie strebt einen Daueraufenthalt an, also muss sie auch mit dem dazugehörigen Visum einreisen.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Talus am 13.12.2018 um 11:42:36

lottchen schrieb am 13.12.2018 um 11:07:59:
Du gehst vor nach dem Motto: "Sie ist dann mal da und alles andere wird sich schon regeln." Was unsere Gesetze dazu sagen ist Dir völlig egal.
Nein, vom Gesetz her kann sie nicht einfach mal so da bleiben. Sie strebt einen Daueraufenthalt an, also muss sie auch mit dem dazugehörigen Visum einreisen.


Ich meine solch ein Visum dauert 8-10 Wochen und diese Zeit haben wir nicht mehr. Das mir die Gesetze egal sind stimmt ja nicht. Wir wollen unsere Familie zusammen gründen und das sollte doch möglich sein. Außerdem kann man hier in DE ohne Visum bis zu 90 Tage bleiben.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von lottchen am 13.12.2018 um 11:54:11

Talus schrieb am 13.12.2018 um 11:42:36:
Außerdem kann man hier in DE ohne Visum bis zu 90 Tage bleiben.


Und danach ausreisen und mit dem richtigen Visum wieder einreisen. Das wäre der richtige Weg.

Es kann doch hier niemand was dafür wenn ihr euch erst ein paar Wochen vor der Geburt darum kümmert, wie sie hier entbinden und eine AE bekommen kann.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Talus am 13.12.2018 um 12:24:37

lottchen schrieb am 13.12.2018 um 11:54:11:
Und danach ausreisen und mit dem richtigen Visum wieder einreisen. Das wäre der richtige Weg.

Es kann doch hier niemand was dafür wenn ihr euch erst ein paar Wochen vor der Geburt darum kümmert, wie sie hier entbinden und eine AE bekommen kann.


Ein paar Wochen sind es ja nicht. Du reimst dir Dinge zusammen die nicht stimmen. Du hast auch die Infos nicht die wir haben. Vom Migrationsamt habe ich erfahren das man ein Visum auch umwandeln kann, wenn Sie hier ist.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Aras am 13.12.2018 um 12:40:18
Warum fragst du uns? Du weißt es doch eh scheinbar besser. Also zieh deinen Plan durch und berichte bitte.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von reinhard am 13.12.2018 um 12:57:50
Die Einreise ohne Visum führt zur Ausreisepflicht.

Unter bestimmten Umständen kann die Ausländerbehörde einer Aufenthaltserlaubnis mit Verzicht auf das Visum zustimmen. Wenn die Frau vorsätzlich den Visumantrag nicht gestellt hat, um mit der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis zu erzwingen, kann die Ausländerbehörde auch ein Strafverfahren einleiten, ein Ausweisungsverfahren einleiten und die Frau für ein paar Jahre sperren.

Aber das ist eben das Risiko, wenn man sich nicht rechtzeitig über die gesetzlichen Vorschriften informiert.

Normal ist, bei der Botschaft in Kolumbien ein D-Visum zur Einreise zu beantragen. Die Unterlagen werden zur Ausländerbehörde geschickt, diese stimmt dem Visum zu, es wird erteilt. Nach der Einreise geht sie dann zur Ausländerbehörde, bei der die Unterlagen schon sind, und beantragt die Aufenthaltserlaubnis. Das richtige Verfahren kann sie auch nach der Geburt starten, aber sie soll nach den gesetzlichen Vorschriften immer in Bogota starten.

Du kannst sie fragen, ob sie einen guten Rechtsanwalt (Strafverteidiger) kennt und vielleicht rechtzeitig kontaktieren kann.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von frisbeescheibe am 13.12.2018 um 16:24:10
Warum sind hier eigentlich alle so auf das nationale Aufenthaltsrecht fokussiert?
Wozu gibt es die EU-Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz-EU?
Schon viele meiner Bekannten haben damit erfolgreich und LEGAL langwierige Visumsverfahren vermeiden können.

In der Tat wird es schwer, wenn der TE und seine kolumbianische Freundin nicht heiraten.

Wohnt der TE vielleicht irgendwo in Grenznähe zu einem EU-Nachbarstaat Deutschlands?
Wenn ja, kann er nach einer in Dänemark meist unkomplizierten Heirat für sich und seine Frau eine Wohnung im EU-Ausland mieten. Er ist als Deutscher dort dann ja freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger. Wenn die beiden dort wohnen, bekommt die Frau ja eine Aufenthaltskarte nach Art. 10. Den Job und die Krankenversicherung in Deutschland kann der TE auch trotz Wohnsitz im EU-Ausland behalten, wenn das von der Pendelei her praktisch darstellbar ist. Seine Ehefrau könnte unter diesen Bedingungen auch beitragsfrei in der Familienversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden, auch wenn die beiden gemeinsam im Ausland leben. Auch eine Geburt in einer Klinik im EU-Ausland müsste die deutsche Krankenkasse tragen. Frühestens 3 Monate nach der offiziellen Anmeldung im Ausland könnten sie nach Deutschland zurückkehren, ohne dass irgendein Visumsverfahren nötig wäre. Optimal wäre es, wenn bis dahin die Frau eine Aufenthaltskarte nach Art. 10 ausgestellt bekommen hätte.

Von Scheinanmeldungen oder dergleichen ist aber abzuraten. Das könnte zu großen juristischen Problemen führen.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von Petersburger am 13.12.2018 um 16:31:58

Talus schrieb am 13.12.2018 um 11:42:36:
Ich meine solch ein Visum dauert 8-10 Wochen und diese Zeit haben wir nicht mehr

Dann geht es eben nicht.

Ich verstehe die Einstellung "Rechtlich korrekt geht nicht mehr, also machen wir es auf dem falschen Weg" nicht und will das auch gar nicht.

Wenn man vernünftig auftritt und die Bedingungen dafür da sind, geht Einiges.
Unlängst stand eine junge Frau vor mir, die hatte konsequent auf die falschen Leute gehört. Genauer gesagt nicht sie, sondern der Vater ihres noch nicht geborenen Kindes.
Lauter unnützes Zeug vorbereitet und damit Zeit verloren.

Anfang des 7. Monats.

Das Visumverfahren dauerte ein paar Tage, weil ich mir die Zeit genommen habe, den Antrag nach der Arbeit einzuscannen und an die ABH zu schicken. Und dort nahm sich auch jemand die Zeit ...

Es gibt nicht nur Dienst nach Vorschrift. Wie gesagt, bei vernünftigem Auftreten.

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von R32 am 13.12.2018 um 16:46:40

Petersburger schrieb am 13.12.2018 um 16:31:58:
Dann geht es eben nicht.

Ich verstehe die Einstellung "Rechtlich korrekt geht nicht mehr, also machen wir es auf dem falschen Weg" nicht und will das auch gar nicht.

Wenn man vernünftig auftritt und die Bedingungen dafür da sind, geht Einiges.
Unlängst stand eine junge Frau vor mir, die hatte konsequent auf die falschen Leute gehört. Genauer gesagt nicht sie, sondern der Vater ihres noch nicht geborenen Kindes.
Lauter unnützes Zeug vorbereitet und damit Zeit verloren.

Anfang des 7. Monats.

Das Visumverfahren dauerte ein paar Tage, weil ich mir die Zeit genommen habe, den Antrag nach der Arbeit einzuscannen und an die ABH zu schicken. Und dort nahm sich auch jemand die Zeit ...

Es gibt nicht nur Dienst nach Vorschrift. Wie gesagt, bei vernünftigem Auftreten.


Ich habe mir die Arbeit gemacht als meine Freundin schwanger war alles korrekt bei der Deutschen Botschaft zu machen. 

Im dritten Monat haben wir angefangen und im 5 Monat war Sie in DE mit dem richtigen Visum. Sie hat dann noch 3 Monate im Büro mitgearbeitet  bei der GKV angemeldet und sozialversichert,  bis unser Kind kam.

Für den Threadstarter habe ich kein Verständnis.

Der Threadstarter soll in DK heiraten und in Grenznähe mit ihr die EU Freizügigkeit wahrnehmen, damit alles legal ist.

Alles andere ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Wahrscheinlich ist kein Geld da, um das zu stemmen, keine eine Menge ähnlicher Fälle

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von frisbeescheibe am 13.12.2018 um 17:23:32

schrieb am 13.12.2018 um 16:46:40:
Der Threadstarter soll in DK heiraten und in Grenznähe mit ihr die EU Freizügigkeit wahrnehmen, damit alles legal ist.

Eben!

Titel: Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Beitrag von lottchen am 13.12.2018 um 17:28:33

schrieb am 13.12.2018 um 16:46:40:
Im dritten Monat haben wir angefangen und im 5 Monat war Sie in DE mit dem richtigen Visum. Sie hat dann noch 3 Monate im Büro mitgearbeitet  bei der GKV angemeldet und sozialversichert,  bis unser Kind kam.


Ihr wart zu dem Zeitpunkt schon verheiratet? Wenn nicht hätte sie keine Arbeitserlaubnis vor der Geburt bekommen dürfen, im Normalfall hätte das dann so nicht funktionieren dürfen.


Talus schrieb am 13.12.2018 um 12:24:37:
Du reimst dir Dinge zusammen die nicht stimmen. Du hast auch die Infos nicht die wir haben.


Äh. Ja. Ich und jeder andere hier kann natürlich nur auf das Bezug nehmen was Du an Informationen zur Verfügung stellst.


Talus schrieb am 13.12.2018 um 12:24:37:
Vom Migrationsamt habe ich erfahren das man ein Visum auch umwandeln kann, wenn Sie hier ist.

Welches Visum? Sie reist doch ohne ein? Wenn Sie mit einem Visum zur Geburt eines deutschen Kindes einreist dann kann sie danach natürlich auch eine AE als Mutter eines deutschen Kindes beantragen.


Talus schrieb am 13.12.2018 um 10:43:09:
Sie ist schon hochschwanger. In ein paar Monaten wird das Kind geboren.


Ja was denn nun? Hochschwanger oder Geburt in ein paar Monaten? Beides gleichzeitig geht nicht. 

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