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Beitrag begonnen von BRINDE am 09.11.2018 um 11:43:23

Titel: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 09.11.2018 um 11:43:23
Hallo,

Ich bin verwirrt über das FreizügG / EU-Gesetz zu diesem. Jeder Rat wurde geschätzt.

- Ich bin ein EU-Bürger, der kürzlich nach 2,5 Jahren Vollzeitarbeit in Deutschland arbeitslos geworden ist.

- Meine Arbeitslosenunterstützung wurde von der Arbeitslosenkasse bis September 2019 bestätigt.

- Meine Nicht-EU-Angehörigen (meine Eltern) haben vor der Arbeitslosigkeit 2 Monate (August 2019) eingereist, aber sie haben ihre Ernennung für ihre EU-Aufenthaltskarte bei der Auslanderbehorde im Januar 2019.

- Sie sind völlig von mir abhängig und leben mit mir zusammen.

Fragen bitte:

1) Muss ich beweisen, dass ich mir eine Krankenversicherung leisten kann? (Ich weiß, ob ich unter dem ständigen Vertrag war, musste ich nicht)

2) Bekommen sie noch eine 5-Jahres-Aufenthaltskarte? oder wird die Dauer vom Offizier bestimmt?

Vielen Dank !

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von deerhunter am 10.11.2018 um 08:24:05

BRINDE schrieb am 09.11.2018 um 11:43:23:
Muss ich beweisen, dass ich mir eine Krankenversicherung leisten kann?


Ja, in Deutschland gibt es eine KV Pflicht


BRINDE schrieb am 09.11.2018 um 11:43:23:
Bekommen sie noch eine 5-Jahres-Aufenthaltskarte? 


Wenn du sie nicht mehr finanzieren kannst (KV) und sie noch keine Aufenthaltskarte haben, wird das schwierig

Was schreibst du immer von 2019??? Du meinst 2018, oder?

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 10.11.2018 um 10:28:14


Vielen Dank,

Ja, entschuldigen Sie, sie sind im August 2018 angekommen, aber unser Termin ist Januar 2019

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von engelchen+ am 10.11.2018 um 11:01:06
Sind Deine Eltern krankenversichert in Deutschland? Falls ja, wie?

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 10.11.2018 um 11:18:37
Sie sind bis Februar 2019 auf Reisekrankenversicherung.

Ich hatte nicht erwartet, arbeitslos zu sein.

Das Timing ist einfach schlecht und macht das Gesetz in diesem Fall verwirrend. Unter freizug / EU sind meine Rechte nicht betroffen (da ich hier über 2,5 Jahre gearbeitet habe).

mir ist jedoch nicht klar, was ich jetzt, da ich arbeitslos bin, für sie beweisen muss.

Ich weiß, wenn ich einen Vollzeitvertrag hatte und weil sie bei mir lebten, würden sie von meiner TK-Versicherung gedeckt

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von fab87 am 10.11.2018 um 12:36:38

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 11:18:37:
Sie sind bis Februar 2019 auf Reisekrankenversicherung.


Da stellt sich dann die Frage, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht. Jede mir bekannte Reisekrankenversicherung hat Klauseln bezüglich einer zeitlichen Einschränkung sowie Regelungen, dass die Versicherung nur für Reisen vorübergehende Auslandsaufenthalte gedacht. Hier ist es wohl kaum eine Reise.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 10.11.2018 um 12:57:27
Sie kamen an, als ich beschäftigt war. Technisch gesehen brauchte ich keine Krankenversicherung, um als abhängige Familienangehörige nach Deutschland einzureisen (unter Freizug / EU).

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von fab87 am 10.11.2018 um 13:07:33

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 12:57:27:
Sie kamen an, als ich beschäftigt war. Technisch gesehen brauchte ich keine Krankenversicherung, um als abhängige Familienangehörige nach Deutschland einzureisen (unter Freizug / EU).


§4 FreizügG/EU:

"Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. "

Dazu dann noch die AVV zum FreizügG/EU, sowie ganz allgemein die Richtlinie 2004/38 EG Art. 7 (1) und andere Fundstellen ebenda.



"

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 10.11.2018 um 13:36:01
zustimmen. was mich aber verwirrt ist 2.3.1.2 von (AVV zur FreizügG / EU)

"Nach einer durchgängigen Beschäftigung von einem Jahr oder länger besteht das Freizügigkeitsrecht grundsätzlich unbefristet fort, wenn die Agentur für Arbeit die Unfreiwilligkeit des Eintretens der Arbeitslosigkeit bestätigt (§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2; zum Erhalt des Aufenthaltsrechts nach kürzeren Beschäftigungszeiten vgl. Nummer 2.3.2). "

Wie wirkt sich das auf meine Angehörigen aus? Denn wenn mein Recht auf Freizügigkeit unbeschränkt eintritt, dann auch?


Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von engelchen+ am 10.11.2018 um 14:42:02

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 12:57:27:
Sie kamen an, als ich beschäftigt war. Technisch gesehen brauchte ich keine Krankenversicherung, um als abhängige Familienangehörige nach Deutschland einzureisen (unter Freizug / EU).


Für die EINREISE haben die keine Krankenversicherung gebraucht, aber falls die bleiben möchten, brauchen sie eine richtige Krankenversicherung (nicht eine Reisekrankenversicherung).

Kannst Du das alles leisten?

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von deerhunter am 10.11.2018 um 14:47:55

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 13:36:01:
Wie wirkt sich das auf meine Angehörigen aus? Denn wenn mein Recht auf Freizügigkeit unbeschränkt eintritt, dann auch?


Wenn du weiterhin für deine Angehörigen Sorgen kannst, also Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel hast, was bei Arbeitslosigkeit nahezu unmöglich sein dürfte.....es könnte / sollte also so einfach keine Aufenthaltskarte für die Eltern geben.
Also schnell neue Arbeit suchen


BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 13:36:01:
Denn wenn mein Recht auf Freizügigkeit unbeschränkt eintritt, dann auch?


Das gilt meine Meinung nach nur für dich....deine Angehörigen müssen ja versorgt durch dich werden...inkl. KV

"die Verwandten in gerader aufsteigender und in gerader absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen diese Personen oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner Unterhalt gewähren" §3


Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Budweiser am 10.11.2018 um 17:27:36

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 11:18:37:
Ich weiß, wenn ich einen Vollzeitvertrag hatte und weil sie bei mir lebten, würden sie von meiner TK-Versicherung gedeckt

Was heisst "TK Versicherung gedeckt"?
Deine Eltern brauchen meines Erachtens eine eigenständige KV - und in die gesetzliche GKV werden sie wohl nicht aufgenommen - bleibt nur PKV!
Kannst Du Dir das leisten - auch mit Arbeitsvertrag?
Basistarif dürfte bei ca. 600 € im Monat p.P. liegen!

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Aras am 10.11.2018 um 18:24:20
Hier wird glaub ich alles durcheinander geworfen.

Erst einmal ist doch BRINDE Arbeitnehmer gewesen. Diesen Arbeitnehmerstatus hat er aufgrund unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nicht verloren. Somit gilt er weiterhin als Erwerbstätiger Unionsbürger. Dafür spricht auch der Arbeitslosengeld I Bezug. Somit ist für den unionsrechtlichen Aufenthalt der Eltern keine Krankenvollversicherung notwendig.

Würde die Ausländerbehörde den Verlust des Arbeitnehmerstatuses feststellen, würde er ein nicht-erwerbstätiger Unionsbürger sein, mit der Folge, dass die Familienangehörigen krankenversichert sein müssen und keine übermäßige Belastung der Sozialsyteme vorliegt. Das ist aber nicht der Fall.

Jedoch ist die Reisekrankenversicherung für die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht in Deutschland nicht ausreichend. Man benötigt eine Krankenvollversicherung. Eltern werden in Deutschland nicht durch die Versicherung der Kinder familienversichert.

Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von lottchen am 10.11.2018 um 18:38:43

Aras schrieb am 10.11.2018 um 18:24:20:
Somit ist für den unionsrechtlichen Aufenthalt der Eltern keine Krankenvollversicherung notwendig.


Aber wenn die Eltern hier ihren Wohnsitz  nehmen gilt doch trotzdem die Krankenversicherungspflicht oder nicht? Und da sie sich nicht über den Sohn versichern können - wie sollen sie sich sonst versichern wenn sie selber nicht arbeiten? Haben sie HartzIV-Anspruch?

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Aras am 10.11.2018 um 18:55:34
Ich hab doch alle diese Fragen beantwortet oder nicht?


lottchen schrieb am 10.11.2018 um 18:38:43:
Aber wenn die Eltern hier ihren Wohnsitz  nehmen gilt doch trotzdem die Krankenversicherungspflicht oder nicht? 


Wie ich schon schrieb, ist es für das Aufenthaltsrecht an sich nicht notwendig. Aber das heißt nicht, dass man dadurch die allgemeine Krankenversicherungspflicht aushebelt. Die Eltern müssen also krankenversichert werden, aber es muss keine Krankenversicherung nachgewiesen werden um die Aufenthaltskarte zu bekommen.


lottchen schrieb am 10.11.2018 um 18:38:43:
Und da sie sich nicht über den Sohn versichern können - wie sollen sie sich sonst versichern wenn sie selber nicht arbeiten?


Kommt auf das Alter und über die Vorgeschichte der Eltern an. Wir wissen nix über die Eltern. Wenn diese aus einem Staat kommen, der mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat und dieses Abkommen die Anerkennung von Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten anerkennt, dann kann man ggf. sogar in die GKV kommen. Wenn nicht dann wird wohl Basistarif bei ner PKV in Frage kommen. Einer hatte mal geschrieben, dass es jetzt einen Basistarif für ca. 370 € monatlich gäbe. Müsste man also selber sich informieren. Aber da nix geschrieben wird, über die vorherige Beschäftigung, Krankenvesicherung und Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthalte/Versicherung in anderen Staaten, ist das ganze zu mühsam aufzudröseln.


lottchen schrieb am 10.11.2018 um 18:38:43:
Haben sie HartzIV-Anspruch?


Vermutlich ja.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 10.11.2018 um 20:28:00
Vielen Dank für Ihre Antworten!

(Ich habe aktiv nach Arbeit gesucht, dies ist mein erster Monat der Arbeitslosigkeit. Es ist Kopfschmerzen, weil der Zeitpunkt schlecht ist. Dieser Termin bei der Auslanderbehorde für die EU-Aufenthaltskarte für meine Eltern ist in der ersten Januarwoche! Und ich weiß nicht, welche Dokumentation ich nehmen muss)

- Eltern sind Bürger von Indien. Keine soziale Sicherheit aus Indien. Sie sind völlig auf mich angewiesen.

- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

- Es wurde verwirrend, als ich arbeitslos wurde.

- Auf meine Ressourcen habe ich ausreichende Mittel, um die Grundversicherung abzuschließen (falls es 350 EUR ist).


Hallo Aras, nochmals vielen Dank!

"Erst einmal ist doch BRINDE Arbeitnehmer gewesen. Dieser Arbeitnehmerstatus hat aufgrund dessen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nicht verloren."

Dies ist die Meinung, die mir Sorgen bereitet, wenn ich im Januar zur Ernennung gehe.

Ich verstehe Ihre Meinung, dass ich immer noch ein "Angestellter" bin (daher fallen meine Angehörigen in die Kategorie 2.2.1 von FreizügG / EU und müssen keine Krankenversicherung nachweisen)

Können Sie mir sagen, ob diese Meinung auf einer Klausel in FreizügG / EU oder AVV zur FreizügG / EU basiert? Interpretieren Sie 2.3.1.2 von AVV oder 2.3.2 von FreizügG / EU?

Die zweite Komplikation ist die Dauer, für die die EU-Aufenthaltskarte erteilt wird.

Glauben Sie, dass sie es nur bis September 2019 herausgeben werden? (das Ende meiner Arbeitsleistung)?

Vielen Danke!

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Aras am 10.11.2018 um 20:56:53

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

Naja ich würde mir das nicht so einfach vorstellen.


BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Können Sie mir sagen, ob diese Meinung auf einer Klausel in FreizügG / EU oder AVV zur FreizügG / EU basiert? Interpretieren Sie 2.3.1.2 von AVV oder 2.3.2 von FreizügG / EU?


Die Verwaltungsvorschrift verweist durch die Nummerierung auf die entsprechende Gesetzesstelle.

2.3.1.2 => § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU

2.3.2 => § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU

Einfach im Gesetz nachlesen.


BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Die zweite Komplikation ist die Dauer, für die die EU-Aufenthaltskarte erteilt wird.

5 Jahre, § 5 Abs. 1 FreizügG/EU


BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Glauben Sie, dass sie es nur bis September 2019 herausgeben werden? (das Ende meiner Arbeitsleistung)?

Siehe § 5 Abs. 4 FreizügG/EU


Zitat:
(4) Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, die Aufenthaltskarte eingezogen werden. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.


D.h. deine erhalten 5 Jahre gültige Karten und wenn dann muss die Ausländerbehörde per Feststellungsbescheid im September 2019 den Verlust des Freizügigkeitsrechtes feststellen und wenn das durchgeht die Aufenthaltskarten einziehen. Die können nicht bereits jetzt die Aufenthaltskarte befristen.

Das FreizügG/EU wurde auch ins englische übersetzt:

https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_freiz_gg_eu/englisch_freiz_gg_eu.html#p0016

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 12.11.2018 um 10:00:18
Vielen Danke!

bezüglich:

"BRINDE wrote on 10.11.2018 at 20:28:00:
- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

Naja ich würde mir das nicht so einfach vorstellen. "

Ich hatte bereits einen Antrag meiner Eltern auf Krankenversicherung bei TK eingereicht. Ich habe dies getan, als ihre Visa in Indien ausgestellt wurden (im Januar 2018). Ihre Visa wurden für 6 Monate ausgestellt. TK sagte, sie würden dies aufgrund der Herausgabe der EU-Aufenthaltskarte überprüfen und dann eine Entscheidung treffen.

Also mache ich einen Schritt nach dem anderen.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von lottchen am 12.11.2018 um 10:37:23
Was heißt TK? Techniker Krankenkasse? Auf deren Website findet man folgendes:
https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-als-familie/personenkreis-familienversicherung-2005610
Da geht ziemlich klar hervor, dass ein Arbeitnehmer seine Eltern nicht beitragsfrei über sich selber mit versichern kann.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Lisette am 12.11.2018 um 10:48:33
Er schrieb: "- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt)."

Also keine Familienversicherung. Die würde beitragsfrei sein. Sondern eher eine freiwillige Versicherung. Für Vater oder Mutter. Der Ehepartner könnte dann familienversichert sein.

Meiner Meinung nach geht das aber auch nicht.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von Aras am 12.11.2018 um 13:16:56
Also um das versicherungsrechtlich zu klären bräuchte man mehr Infos. So ist das Alter der Eltern relevant und auch die Frage nach der Tätigkeit im Ausland.

So liegt die Altersgrenze erstmal in § 6 Abs. 3a SGB V bei vollendeten 55 Jahren. Wie alt sind die Eltern? Ist einer der beiden unter 55 Jahre alt?

Aber auf der anderen Seite ist das alles versicherungsrechtlich. Keine Lust mich damit en detail auseinanderzusetzen.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 14.11.2018 um 07:55:50
both over 70

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von deerhunter am 14.11.2018 um 18:44:35

BRINDE schrieb am 14.11.2018 um 07:55:50:
both over 70 


This could be expensive for you...and in my opinion not payable without a really good job and income! You will get a lot of trouble

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von BRINDE am 07.05.2019 um 11:50:30
Ich möchte nur diesen Fall abschließen:

Meine Eltern haben ihre EU-Aufenthelskarte im Januar ohne Probleme erhalten. Der Beamte der Auslanderbehorde versuchte mir wegen BREXIT mitzuteilen, dass sie nur für eine 1-Jahres-Bewilligung berechtigt waren. Seine Entscheidung änderte sich, als ich sagte, ich werde dies mit dem BMI anfechten.

Die Techniker Krankenasse hat meine beiden Eltern in das Versicherungssystem aufgenommen. Dies geschah auf der Grundlage ihrer 5-jährigen Bewilligung UND der Tatsache, dass wir NICHT Kandidaten für nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte sind. (NB: Sie wären nicht in das Versicherungssystem aufgenommen worden, wenn sie unterhaltsberechtigt waren (Abschnitt 4)).

Da ich durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert war, wurde ich als "wirtschaftlich aktiv" eingestuft.

Hoffe das hilft. Vielen Dank für Ihr Feedback.

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I just want to complete this case:

My parents received their EU residence card in January without any problems. The foreigner's officer tried to tell me because of BREXIT that they were only eligible for a one-year permit. His decision changed when I said I would challenge this with the BMI.

The Techniker Krankenasse has taken my two parents into the insurance system. This was done on the basis of their 5-year authorization AND the fact that we are NOT candidates for non-active vested benefits. (NB: they would not have been included in the insurance scheme if they were entitled to benefits (section 4)).

Since I was covered by the unemployment insurance, I was classified as "economically active".

Hope that helps. Thank you for your feedback.

Titel: Re: Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige
Beitrag von T.P.2013 am 07.05.2019 um 16:27:17

BRINDE schrieb am 07.05.2019 um 11:50:30:
Die Techniker Krankenasse hat meine beiden Eltern in das Versicherungssystem aufgenommen.


In welcher Form?
"Freiwillig versichert" + Familienversicherung des Ehepartners?
Und wurde Dein Einkommen als Teil der Bemessungsgrundlage für die Beiträge herangezogen?

Gruß

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