i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1539348115

Beitrag begonnen von dino1992 am 12.10.2018 um 14:41:55

Titel: Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
Beitrag von dino1992 am 12.10.2018 um 14:41:55
Servus,
Ich weiss dass die Ausbildungszeiten für den unbefristeten Aufenthalt zur hälfte angerechnet werden, sprich 3 Jahre Ausbildung = 1.5 Jahre aufenthalt. Weiss jemad ob das FSJ Jahr auch so angerechnet wird, oder als ganzes Jahr, oder garnicht ? Danke für eure antworten.

Titel: Re: Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
Beitrag von Bayraqiano am 13.10.2018 um 14:22:52
Mangels einer Rechtsgrundlage, welche explizit die Anrechnung ausschließt dürfte ein ganzes Jahr angerechnet werden.

Titel: Re: Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
Beitrag von vielfrag am 23.10.2018 um 12:36:56

schrieb am 13.10.2018 um 14:22:52:
Mangels einer Rechtsgrundlage, welche explizit die Anrechnung ausschließt dürfte ein ganzes Jahr angerechnet werden.

ich hätte eine Frage, ob man aus einem Dritt-Ausland nach einem FSJ oder Bundesfreiwilligendienst in DE einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen darf und weiter AE bekommt?

Titel: Re: Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
Beitrag von Bayraqiano am 24.10.2018 um 13:37:40
Ein Zweckwechsel ist jedenfalls gesetzlich nicht ausgeschlossen. Ob die begehrte AE erteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab (Staatsangehörigkeit des Drittstaatlers, bisherige [Berufs-]Qualifikation und deren Anerkennung in Deutschland, angestrebter Arbeitsplatz, Entlohnung etc.).

Titel: Re: Wird FSJ angerechnet für Niederlassungserlaubniss ?
Beitrag von vielfrag am 24.10.2018 um 23:05:34

schrieb am 24.10.2018 um 13:37:40:
Ein Zweckwechsel ist jedenfalls gesetzlich nicht ausgeschlossen. Ob die begehrte AE erteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab (Staatsangehörigkeit des Drittstaatlers, bisherige [Berufs-]Qualifikation und deren Anerkennung in Deutschland, angestrebter Arbeitsplatz, Entlohnung etc.).

Herzlichen Dank für die Antwort!

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.