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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1536825226 Beitrag begonnen von R32 am 13.09.2018 um 09:53:46 |
Titel: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 13.09.2018 um 09:53:46
Können Drittstaat Familienangehörige von EU Bürgern, die EU Familienangehörige Ehefrau/Ehemann in die Schweiz begleiten wollen und noch keine Aufenthaltskarte haben ein Entry Visum
unter den gleichen Voraussetzungen bekommen wie Einreise in EU Schengen Staaten ? Damit meine ich Vorlage der Heiratsurkunde und Erklärung das wir zusammen reisen. |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von erne am 13.09.2018 um 15:21:10
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994648/201701010000/0.142.112.681.pdf
S.21 Zitat:
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Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 13.09.2018 um 20:49:06
Die Frage wäre was heißt alle Erleichertungen ?
Wenn ich nur mal 2 - 3 Tage von Italien aus in die Schweiz will um mir den Arbeitsmarkt anzusehen, oder einfach von Italien aus nur durchfahren will um 500 km Umweg zu sparen ist das Visum für meine Drittstaats Ehefrau problemlos nur mit Heiratsurkunde zu bekommen oder werden Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit z.B. Kontoauszüge, Einkommen verlangt ? |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 13.09.2018 um 21:42:30
Ein weitere Frage:
Es wird ja ein Schengen Visa für die Schweiz beantragt, da wir ja bereits in Italien im Schengengebiet sind geht das denn ? 1. Wie seiht das mit der 90/180 Tage Regelung bei Familienangehörigen von EU Bürgern mit der Ausstellung eines neuen Einreise Visums für die Schweiz aus, das vorherige Einreise Visum nach (EC) No 539/2001 ist am 26.08.2018 abgelaufen ? 2. Müssen wir jetzt erst 3 Monate in Italien warten oder haben die Familienangehörigen von EU Bürgern das Recht auf ein sofortiges neues Einreisevisum nach (EC) No 539/2001 für die Schweiz wenn wir im Nachbarland Italien sind? |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von Aras am 13.09.2018 um 22:08:33
Das was du machen willst ist absoluter Quatsch. Es heißt nicht umsonst Einreisevisum. Es dient zur Einreise und nicht zum Aufenthalt.
Zu 1. Es ist kein Schengenvisum im Sinne eines Aufenthaltes nach 810/2009 VO (EG). Somit gibt es auch keine 90/180 Tage Regel. Zu 2. Da ihr schon in der EU seid, erübrigt sich das ganze. |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 13.09.2018 um 23:33:32
Ok und was machen ich jetzt um mit meinen Drittstaat Familienangehörigen in die Schweiz zu fahren ?
Welches Visum soll ich beantragen wenn nicht Einreisevisum ? |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von T.P.2013 am 14.09.2018 um 01:37:23
Moin,
im Prinzip musst Du nichts beantragen, sondern reist einfach ein / durch. Sie in Deiner Begleitung, Du die Heiratsurkunde dabei. Von möglichen Kindern die Geburtsurkunden. Da Ihr aber keine Aufenthaltskarte habt und das ehemals erteilte Einreisevisum zeitlich abgelaufen ist, musst Du Dich darauf einstellen, dass mögliche Kontrollsituationen sich etwas aufwändiger gestalten und nicht immer im Ergebnis vollständig vorhersehbar sind. Man sollte einigermaßen firm sein in der Materie, da man ansonsten ziemlich ausgeliefert sein könnte. Die Erfahrung hast Du ja gemacht. Muss man halt abwägen bei der Planung. Gruß |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 14.09.2018 um 14:55:14
Heißt das, ich habe wir haben kein Recht auf ein neues Einreisevisum für die Schweiz ?
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Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von erne am 14.09.2018 um 15:12:50 schrieb am 14.09.2018 um 14:55:14:
nein, das heisst es nicht. Ihr seid in der EU, Ihr kommt an die Grenze zur CH Ihr werden kontrolliert oder auch nicht. Wenn nicht, einfach druchgehen. In der CH ist sie sofort ab Grenzübertritt Freizügigkeitsberechtigt. Wenn Ihr kontrolliert werdet, müsst Ihr mit der HU den Freizügigekitsfall nachweisen, der Grenzbeamte entscheidet dann, ob er Euch durchlässt oder ein Einreisevisum sehen will. Will er eines sehen, sollte er an der Grenze eines ausstellen. Kann er das nicht, soll er alles mögliche machen, damit das Visum ausgestellt werden kann (wo und von wem auch immer ... ggf. mit der Folge, dass Ihr doch länger warten oder erst woanders hin müsst) |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 14.09.2018 um 19:57:41 erne schrieb am 14.09.2018 um 15:12:50:
Das Problem hatten wir schon im Zug von Ungarn nach Österreich. Auf ungarischer Seite waren Österreichische Beamte mit ungarischen Beamen im Zug - Passkontrolle von den Österreichern Letzte Station auf ungarischer Seite war dann aussteigen angesagt. oder sofortige Festnahme auf Östereichischer Seite und Abschiebung wegen illegaler Einreise wurde angeboten Auf Diskussionen mit Freizügigkeit, 2004/38/EG und Heiratsurkunde, Familienangehörige von EU Bürgern trotz aller Dokumente haben die Österreichischen Beamten sich nicht eingelassen. Mit Frau und Kind ist dann aussteigen angesagt, egal ob man im Recht ist Die Ungarn haben sich hier nicht für uns interessiert. |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von Aras am 15.09.2018 um 00:04:54
Ja und? Ungarn ist Ungarn. Schweiz ist Schweiz.
Du kannst von deiner schlechten Erfahrung nicht darauf schließen dass in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU das EU-Recht nicht angewendet wird. |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von erne am 17.09.2018 um 17:57:26 schrieb am 14.09.2018 um 19:57:41:
Dann legt den Fall doch sovit dar und beschwert Euch. |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 20.09.2018 um 17:41:33 erne schrieb am 14.09.2018 um 15:12:50:
Großes Problem, habe gerade mit dem Schweizer Konsulat telefoniert. Meine Frau ist bei gemeinsamer Einreise in die Schweiz ohne Aufenthaltskarte mit abgelaufenem Einreisevisum nach (EC) No 539/2001 NICHT Freizügigkeitsberechtigt, darf nicht zusammen eineisen. Für die Einreise in die Schweiz wird ein gültiges Visum benötigt. C- Visa zur Einreise nach (EC) No 539/2001 werden von der Schweiz im Schengenraum nicht ausgestellt. Dies muss im Heimatland beantragt werden. Die Botschaften oder Konsulate der Schweiz stellen im Schengenraum nur D-Visa aus. Stimmt das so oder werden Falschinformationen gegeben ? Die Richtlinie 2004/38/EC gilt laut Konsulat nur bei EU Bürgern in der Schweiz, für Drittstaat Familienangehörige gilt das nicht. Gemäß Visahandbuch - Kom 210 steht: Seite 98 Nr.2 Angehörige der „Kernfamilie“ kommen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit automatisch in den Genuss des Einreise- und Aufenthaltsrechts. Ihr Einreiserecht leitet sich aus der Richtlinie ab. Die innerstaatlichen Umsetzungsvorschriften dürfen keine Einschränkungen bezüglich des Einreise- und Aufenthaltsrechts oder der Personen, die laut Richtlinie Angehörige der „Kernfamilie“ sind, enthalten. Seite 100 Von der geltenden Visumpflicht kann abgewichen werden, wenn feststeht, dass der Antragsteller unter die Richtlinie fällt. (Fragen Nr. 1, 2 und 3). Weiter steht im Visahandbuch Seite 106 Rechtsgrundlage Die Schweiz wendet nicht die Richtlinie 2004/38/EG an, sondern das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (Agreement on the free movement of persons - AFMP). Das AFMP sieht keine Befreiung von der Visumpflicht für Familienangehörige von EUBürgern vor. Diese Familienangehörigen sind allerdings von der Visumpflicht befreit, wenn sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments und eines der Aufenthaltstitel sind, die in der Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel aufgeführt sind Von Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU-Bürgern sind, kann gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 lediglich ein Einreisevisum gefordert werden. Genau das wollen die Schweizer laut Telefonanruf im Schengenraum aber nicht ausstellen sondern nur D-Visa Meine Frage: Was kann ich tun ? |
Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von erne am 21.09.2018 um 16:24:03 schrieb am 20.09.2018 um 17:41:33:
Freizügigkeit wird nicht am Vorhandensein einer Aufenthaltskarte festgelegt. Sie hängt von den Tatsachen ab. Du als Deutscher bist in A freizügigkeitsberechtigt, deine Frau in Deiner Begleitung auch. PUNKT. schrieb am 20.09.2018 um 17:41:33:
dürfen sie fordern, dagegen ist nichts zu sagen schrieb am 20.09.2018 um 17:41:33:
dann sollen sie ihr eben ein D-Visa ausstellen! schrieb am 20.09.2018 um 17:41:33:
hast du den Link in Antwort 1 gelesen? was ist unklar an Zitat:
Zitat:
schrieb am 20.09.2018 um 17:41:33:
Zitat:
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Titel: Re: Entry Visa Schweiz - Drittstaat Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die den EU Bürger begleiten, geht das ? Beitrag von R32 am 21.09.2018 um 23:00:08
Gute Nachrichten
Die Schweiz hat mit Rundschreiben vom 27.01.2010 das Urteil des EUGH Metock C-127/08 übernommen. |
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