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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
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Beitrag begonnen von far1 am 12.09.2018 um 17:51:53

Titel: Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
Beitrag von far1 am 12.09.2018 um 17:51:53
Hallo zusammen,

folgender Fall:

Frau (serbisch) eines deutschen kommt mit FZF Visum nach Deutschland und erhält eine Aufenthaltserlaubnis (08.2015).
Jetzt nach 3 Jahren hat Sie die Niederlassungserlaubniss bekommen (08.2018).

nach diesem FAQ Link wäre eine Einbürgerung jetzt möglich.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Frage 1:
Frau arbeitet nicht. Ehemann hat mit seinem Gehalt den Nachweis der Sicherung des LU gegeben. Ehemann ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis (in deutscher Behörde). NE wurde erteilt.
Wird bei Antrag auf Einbürgerung auf Sicherung des Lebensunterhaltes geprüft oder nur wie im FAQ Link geschrieben geschaut das  keine Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezogen wird? (Wurde ja schon bei NE Antrag geprüft und dieser berechtigt ja auch wie die Staatsangehörigkeit zum unbefristeten Aufenthalt).

Frage 2:
Was passiert wenn Antrag auf Staatsbürgerschaft abgelehnt wird. Kann der Antrag direkt erneut gestellt werden (klar, macht nur Sinn wenn Vorrausetzungen erfüllt sind)

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Und ein Kompliment an dieses sehr informative Forum.

Grüße

Titel: Re: Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
Beitrag von T.P.2013 am 12.09.2018 um 20:56:03
Moin,

1) Es ist in der Tat so, dass die Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf entsprechende staatliche Transferleistungen haben darf.

2) Klar, Anträge kann man immer stellen, auch absehbar erfolglose. Man muss dann nur die Gebühren auch zahlen.

Es macht auf jeden Fall Sinn, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch (kostenfrei) zu führen, um gemeinsam mit der EBH die Sachlage zu klären.

Gruß

Titel: Re: Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
Beitrag von far1 am 13.09.2018 um 07:35:43
Zu 1)
Ehemann ist ja in einem befristetem Arbeitsverhältniss. Also hat keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen. Sprich der befristete Vertrag spricht nicht gegen die Einbürgerung? Oder wird hier argumentiert das der LU nicht dauerhaft gesichert ist?

Titel: Re: Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
Beitrag von erne am 13.09.2018 um 15:02:01

far1 schrieb am 13.09.2018 um 07:35:43:
Sprich der befristete Vertrag spricht nicht gegen die Einbürgerung?


richtig


far1 schrieb am 13.09.2018 um 07:35:43:
Oder wird hier argumentiert das der LU nicht dauerhaft gesichert ist? 


nein, normalerweise nicht

Titel: Re: Einbürgerung von mit Niederlassungserlaubniss
Beitrag von Ralf am 14.09.2018 um 23:49:13

far1 schrieb am 13.09.2018 um 07:35:43:
Sprich der befristete Vertrag spricht nicht gegen die Einbürgerung?


Im Prinzip nicht. Wenn die Befristung allerdings in z.B. drei Wochen
endet, sieht das natürlich etwas anders aus, als wenn das erst
in zwei Jahren der Fall ist.

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