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Beitrag begonnen von KaGe am 04.01.2018 um 15:05:18

Titel: Passverlust
Beitrag von KaGe am 04.01.2018 um 15:05:18
Hallo,
Sachverhalt:
Mutter mit 2 Kleinkindern ist vor einem Jahr als FZF aus Syrien zu ihrem syr. Ehemann nachgezogen, .
Bei einer Inlands-Reise vor mehreren Monaten hat sie ihre Tasche verloren,  mit allen Dokumenten (auch Nationalpässe aller 3). Anzeige bei der Polizei, Mitteilung bei der ABH, alles gemeldet. Nichts ist wieder da.
Der eAT war bis Ende November befristet. Es gibt keinen neuen ohne Nationalpaß.

Es gab nun aber endlich am 29.12. eine FB für die 3. Die gilt bis Ende Januar.
Das JC als L-Träger und auch die KG-Kasse hatten ab Nov./Dez. schon nicht mehr geleistet.
Jetzt läuft die Maschinerie wieder an.

Die Mutter muss aber ca. 1000,-€ für die 3 neuen Pässe berappen. Bevor sie das Geld nicht hat, gibts in Bln bei der syr. Botschaft keinen Termin
Darlehensantrag liegt bereits im JC.

Frage:
Falls der Nachweis eines Darlehens nicht zeitnah vorliegt bzw. kein Termin vereinbart werden kann...
kann sie nochmals eine FB bzw. Verlängerung dieser bekommen?


Titel: Re: Passverlust
Beitrag von Bayraqiano am 04.01.2018 um 15:13:08
Solange die ABH den Verlängerungsantrag nicht ablehnt, haben alle einen Anspruch auf Ausstellung einer FB (§ 81 Abs. 5 AufenthG).

Titel: Re: Passverlust
Beitrag von KaGe am 04.01.2018 um 15:42:51
Vielen Dank, das klingt beruhigend.
Es wird zwar alles daran gesetzt, schnellstens die Darlehenszusage zu erhalten, aber erzwingen lässt sich Schnelligkeit nicht.

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