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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
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Beitrag begonnen von chandramuki am 29.12.2017 um 09:06:53

Titel: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 09:06:53
Hallo, ich hoffe ich bekomme hier einen Rat. 

Mein Mann hatte gestern einen Termin in Rabat. Er hatte dort einen Antrag zur FZF gestellt , nun sollte er ausfüllen ob er schon mal in Europa war.

Dies hatter er mit Nein angekreuzt. Er dachte es sei Deutschland gemeint.  Er war aber 2013 bis 2015 mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Schweden.

Er hat da ganz normal gearbeitet etc. Und ist dann wieder ausgereist, weil es ihm nicht gefallen hat dort. Kann er die Angabe widerufen?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.Vielen Dank.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von reinhard am 29.12.2017 um 10:57:42
Er kann heute eine Mail schreiben und die Angaben entsprechend ergänzen. Parallel druckt er es aus und schickt es mit einer Briefmarke hin.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 15:17:32
Danke für deine Antwort. Das heisst er soll einfach eine Email schicken mit dem alten Aufenthaltstitel und das er sich vertan hat?

Danke nochmals.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von T.P.2013 am 29.12.2017 um 15:43:35
Hallo,

ja, per E-Mail vorab.

Und anschließend das gleiche Schreiben (ausdrucken) noch einmal per Brief mit Unterschrift an die Botschaft.

Gruß

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 16:01:02
Wie formuliert man das denn am besten?  Danke nochmal für den Hinweis.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von Aras am 29.12.2017 um 16:15:52
Textvorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist mir beim Ausfüllen des Antragsformulars zur Erteilung eines nationalen Visums ein Irrtum unterlaufen. Die Frage bezüglich möglicher Voraufenthalte habe ich mit Nein beantwortet, weil ich davon ausging, dass damit allein Voraufenthalte in Deutschland gemeint gewesen seien. Als ich die Antragsunterlagen nach Antragsabgabe nochmal mit meiner Ehefrau besprach, wurde ich von ihr darauf hingewiesen, dass nicht nur Voraufenthalte in Deutschland gemeint gewesen seien, sondern allgemein Voraufenthalte in der Europäischen Union bzw. im Schengenraum.

Darum möchte ich hiermit die Angabe bezüglich möglicher Voraufenthalte korrigieren und mit Ja beantworten. Ich gebe hiermit an, dass ich mich von 2013 bis 2015 in Schweden aufgrund eines Beschäftigungsaufenthaltes rechtmäßig aufgehalten habe und ohne ausländerrechtliche Probleme aus Schweden ausgereist bin.

Ich entschuldige mich für die unbeabsichtigte falsche Angabe und hoffe, dass durch die Korrektur mögliche Missverständnisse vermieden worden sind.

Ich danke für Ihr Verständnis und für Ihre Mühewaltung.

Mit freundlichen Grüßen
X Y

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 17:13:14
Könnte er deswegen irgendwelche Probleme bekommen?  :'(

Vielen Dank für die Formulierung.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von Aras am 29.12.2017 um 17:14:37
Nein, da im Grunde nicht entscheidungserheblich.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 17:25:48
Danke, ich hatte ihm deswegen Stress gemacht weil ich dachte er könnte deshalb das Visum nicht bekommen. Ich ginge davon aus das es kontrolliert werden würde.  :'(

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von Aras am 29.12.2017 um 17:35:09
Es wird ja kontrolliert, da der Aufenthalt wohl im VisaInformationsSystem bzw. im SchengenInformationssystem gespeichert sein sollte. Wenn man also routinemäßig seine Fingerabdrücke prüft wird man den Aufenthalt finden. Dann wird man in den Antrag schauen und fragen wieso der Aufenthalt nicht angegeben wurde. Dann führt das zu Missverständnissen und ggf. führt das zu Nachforschungen warum dein Mann das nicht angegeben hat.

Wenn aber eh alles rechtmäßig in Schweden war, dann wird es keine Probleme geben.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von chandramuki am 29.12.2017 um 18:05:07
Also verstehe ich das richtig wenn wir das per Mail verschicken und korrigieren, dann sollte es zu keinen Missverständnissen kommen? Es tut mir leid das ich so oft immer nachhaken muss. Ich möchte nur das wir alles richtig machen.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von Aras am 29.12.2017 um 18:31:16

T.P.2013 schrieb am 29.12.2017 um 15:43:35:
ja, per E-Mail vorab.

Und anschließend das gleiche Schreiben (ausdrucken) noch einmal per Brief mit Unterschrift an die Botschaft. 


Ja, wozu macht ihr dies? Damit ihr keine Missverständnisse verursacht.

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von Petersburger am 29.12.2017 um 18:58:43
Leute, jetzt kommt wieder zur Ruhe.

Die Frage im nationalen Antragsformular Punkt 5 bezieht sich ausschließlich auf Aufenthalte in Deutschland.

Und Email (Scan mit Unterschrift) reicht üblicherweise.

Ich habe immer viel Spaß, wenn ich ein Schreiben in einen Vorgang legen will und sehe: Da liegt es schon.
Nur um ganz sicher zu gehen, wurde es auf mehreren Wegen verschickt.

Nun hält jeder Gang schlank, auch der überflüssige - aber ich kann meine Langeweile auch besser mit Büroschlaf bekämpfen.  ;D

Titel: Re: Antrag FZF, vor Aufregung falsche Angaben
Beitrag von DerRalf am 29.12.2017 um 19:20:58

Petersburger schrieb am 29.12.2017 um 18:58:43:
Die Frage im nationalen Antragsformular Punkt 5 bezieht sich ausschließlich auf Aufenthalte in Deutschland.

Da hat Petersburger wohl recht. Ich finde zwar das Antragsformular nicht auf der Seite von der Botschaft in Rabat, aber hier mal ein Link zum Antragsformular bei der Botschaft Manila http://www.manila.diplo.de/contentblob/169816/Daten/4777782/ddatei_antragsformular_long_stay.pdf

Zitat:
5. Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten? Have you ever been to Germany before?

Ich gehe mal davon aus, dass alle deutsche Botschaften dasselbe Formular verwenden und dann ist auch keine Falschangabe erfolgt und Ihr müsst der Botschaft nichts mitteilen.

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