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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Droht hier eine Ausweisung ?
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Beitrag begonnen von ollip53 am 23.10.2017 um 21:53:18

Titel: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 23.10.2017 um 21:53:18
Der Sohn (18) meiner Bekannten ist im März 2017 mit Familienzusammenführung nach D gekommen mit einem richtigen Titel Familienzusammenführung. Dieser Titel läuft ende November ab.
Die Mutter ist verh, mit einem Deutschen und kann jetzt nach 3 Jahren einen Daueraufenthalt beantragen.
Der Sohn kam mit A1 obwohl normal C1 gefordert war.
Nach der Einreise im März hat er sprachlich und schulisch nichts gemacht nur Androide mit seinem Handy so um die 20 Stunden am Tag. Arbeiten wollte er nicht und lehnte alles ab, die Mutter solle für ihn aufkommen. Klar das diese Situation kritisch wurde und er beschloss im Juni die Wohnung der Mutter zu verlassen um bei einem Freund in einer Flüchtlingsunterkunft zu wohnen. Beim Auszug aus der Wohnung randalierte er und bedrohte die Mutter so das ich als Nachbar die Polizei rief. Das mit dem Freund dauerte nur 5 Tage und er zog in eine Notunterkunft für Wohnungslose.
Er beantragte sein Kindergeld selber und hat beim Jobcenter auch Sozialgeld beantragt und auch bekommen.
Heute hatte er einen Termin in der ABH für die Verlängerung seines Aufenthaltes. Er bekam jetzt eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate. Er schrieb nur der Mutter das er sich eine Arbeit suchen soll oder einen Ausbildungsplatz vorweisen soll.Seit 1. August macht er Berufsvorbereitungsjahr.
Wie groß ist die Chance das er Ausgewiesen wird wenn er keine Arbeit findet ?

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von nixwissen am 24.10.2017 um 01:30:13
Moin,

Groß. Vor allem, da er mit 18 (schon bei Einreise bzw. bei Visumserteilung?) auch mit C1 als Sohn nicht hätte herkommen dürfen.
War er noch nicht volljährig (ich weiss nicht was zählt, Visumsbeantragung, -erteilung oder Einreise), ist es mit A1 mindestens komisch.
Die FB war ein weiterer Gnadenakt der ABH denn mit 18 als Sohn muss er entweder einen Job haben oder eine Ausbildung machen. Er kann jetzt nur noch einen eigenständigen AT bekommen und da wäre das Minimum ein Job von dem er leben kann. Durch die Mutter kann er ausländerrechtlich mit 18 Jahren absolut nichts mehr ableiten. Wenn Mama ihn finanziell durchfüttert bringt ihm das dahingehend nichts. Ausbildung geht auch aber wenn er mit A1 hergekommen ist, kann man das wohl fast vergessen.
Wie macht er denn damit ein Berufsvorbereitungsjahr? Ist das auf *Heimatsprache*? Wo kommt er überhaupt her?
Das sieht alles überhaupt nicht gut aus.
Er müsste sich massiv am Riemen reissen und seine Einstellung um 180° drehen.
Die ABH hat ihm ja immerhin mit der FB signalisiert, daß sie ihm eine Chance geben wollen.
Zieht er das BVJ gut durch und findet danach was, dann kann er ev. bleiben.

Ansonsten (um die Formalitäten richtig darzustellen) würde er erst ausreisepflichtig. Wenn sein Antrag auf die Verlängerung der AE abgelehnt wird. Die FB gilt bis zu einer weiteren Entscheidung über den Antrag.
Eine Ausweisung wäre die nächste Eskalationsstufe. Am Ende könnte dann die Abschiebung kommen.

Hier passt was nicht:

ollip53 schrieb am 23.10.2017 um 21:53:18:
Der Sohn (18) meiner Bekannten ist im März 2017 mit Familienzusammenführung nach D gekommen mit einem richtigen Titel Familienzusammenführung. Dieser Titel läuft ende November ab.

Er ist mit einem Visum eingereist und das gilt für 3 Monate. Dann bekommt man normalerweise eine AE für mindestens 1 Jahr.
Das kann so nicht ganz angehen.

Egal, die Situation ist ungewöhnlich und schwierig zu beurteilen. Auf jeden Fall grenzwertig und nur wenn er jetzt alles gibt hat er eine Chance. Mit der ursprünglichen Einstellung wird er jedenfalls nicht mehr lange legal in D bleiben können.

Gruß,
Norbert



Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von Aras am 24.10.2017 um 01:54:32



nixwissen schrieb am 24.10.2017 um 01:30:13:
Vor allem, da er mit 18 (schon bei Einreise bzw. bei Visumserteilung?) auch mit C1 als Sohn nicht hätte herkommen dürfen.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragsstellung und C1 ist nicht zwingend gefordert, siehe 32 II 1 2. Var AufenthG


nixwissen schrieb am 24.10.2017 um 01:30:13:
Die FB war ein weiterer Gnadenakt der ABH denn mit 18 als Sohn muss er entweder einen Job haben oder eine Ausbildung machen. 


Die Erteilung der FB ist in § 81 V AufenthG gesetzlich geregelt. Der Sohn hat die FB bekommen, weil er einen Antrag gestellt hat. Deine Ausführungen zu einem Job oder eine Ausbildung sind so nicht nachvollziehbar.


nixwissen schrieb am 24.10.2017 um 01:30:13:
Wenn Mama ihn finanziell durchfüttert bringt ihm das dahingehend nichts.


Warum bringt ihm das dahingehend nichts?

Naja den Rest finde ich auch doof.

@TE
Sag doch gleich, dass es "dein" Schwiegersohn ist.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 24.10.2017 um 08:23:39
Ergänzung:
-Er kommt aus Kamerun
-Als er im März gekommen ist war er schon 18
-A1 hat die Botschaft akzeptiert weil die Mutter hier eine sehr gute Integration gemacht hat, sie hat schon nach 4 Monaten nach der Einreise gearbeitet
-Er hat eine AE bist zum 20.11.2017 bekommen weil der Reisepass der Mutter nur bist zum 20.11. gültig war.
Das Problem ist, als er auszog sagte er das er alles alleine machen kann auch seine AE. Die mutter unterstützt ihn nicht weil sie hatte ihm im Mai eine Arbeit besorgt die er aber nicht wollte. Wir wissen nicht wo er wohnt, nur das er sein Kindergeld beantragt hat sowie das er Sozialleistungen bezieht. Es gibt auch ein Ersatzanspruch des Jobcenter weil ich als guter Bekannter die Verpflichtungserklärung gemacht habe.
Der ABH liegt alles vor, der Mutter hat er noch beim Auszug gesagt  das er sie mit Benzin übergießt und verbrennen will. Mich hat er auch bedroht sodass ich die Polizei angerufen habe.
Als ich im April mit ihm bei der ABH war um seine AE abzuholen sagten sie ihm er müsse seinen Lebensunterhalt alleine bestreiten.  Er sagte mir dann das macht er auch er möchte eine Kariere als Fußballstar machen, da habe ich schon arg geschluckt. Auch hat er versucht sich nach dem Auszug vom Jugendamt in Obhut nehmen zu lassen, weil es gibt da ein schönes Zimmer und 71 € Taschengeld. Das Jugendamt lehnte das ab und verwies ihn zu einer Notunterkunft. Beim Einwohneramt hat er sich auch aus der Wohnung der Mutter abgemeldet, aber keiner weiss wo er jetzt lebt. ABH und EwmA gibt keine Auskunft.er ist jetzt mittlerweile 19.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von reinhard am 24.10.2017 um 11:50:51
Wenn er 19 Jahre alt ist, ist er erwachsen. Alle Aufenthaltsfragen werden dann zwischen der Behörde und ihm direkt geklärt.

Ob ihm irgend etwas droht oder erwartet, hängt von seinem Verhalten ab. Entweder informiert er sich oder nicht, wenn Du keinen Kontakt willst, musst Du Dich darum nicht kümmern.

Es könnte sein, dass seine Aufenthaltserlaubnis irgendwann endet, dann müsste er ausreisen. Es könnte ihm eine Auwweisung drohen, wenn er straffällig wird. Auch dann müsste er ausreisen. Es könnte auch sein, dass er eine Ausbildung macht oder einen Beruf ausübt, dann würde die Aufenthaltserlaubnis verlängert.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 24.10.2017 um 19:54:41
so wie wir ihn kennen wird er bist zum Ablauf seiner FK kein Ausbildungsplatz finden. Was soll er machen, sein Sprachniveau liegt bei A2 im günstigstem Fall. Damit kann er keine Ausbildung bekommen. Muss er das bist zum 01.03. 2018 der ABH vorlegen ?
Wird man ihm den Sozialhilfebezug zur Last legen ? ich weiss das er das nicht durfte. 
Zur Frage wie es mit dem BvJ seit August läuft: Er sagte, das das BvJ Bautechnik
für ihn zu schwer ist er möchte lieber gleich den Abschluss Master machen. Er hat aber kein Hochschulabschluss nur ein vergleichbaren kamerunischen BEPC Abschluss (vergl. Realschulabschluss) 
Ist es richtig wenn ich das so sehe das er eigentlich bis zum 01.03.18 nur einen Arbeitsplatz suchen kann ?
Ich glaube der ist total neben der Spur

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von reinhard am 24.10.2017 um 20:34:05

ollip53 schrieb am 24.10.2017 um 19:54:41:
Wird man ihm den Sozialhilfebezug zur Last legen ?


Ich bin mit der Akte nicht befasst. Du auch nicht.

Insofern sind solche Spekulationen sinnlos.

Wie ich oben schrieb: Er ist erwachsen, die Behörde muss das mit ihm klären. Du und ich bekommen dazu keine Informationen.



Zitat:
Ist es richtig wenn ich das so sehe das er eigentlich bis zum 01.03.18 nur einen Arbeitsplatz suchen kann ?


Das wird die Behörde mit ihm klären. Er ist erwachsen, Du oder ich werden keine Informationen dazu bekommen. Wozu auch?

Falls er eine Frage hat, wird er sich vielleicht an eine Beratungsstelle wenden.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von KaGe am 25.10.2017 um 12:29:12

ollip53 schrieb am 23.10.2017 um 21:53:18:
Der Sohn kam mit A1 obwohl normal C1 gefordert war.

Meine Meinung:

1. C1 ist bei FZF nicht gefordert.
2. Den Masterabschluss kann er nicht machen, ohne einen Bachelor-Abschluss und C1 bzw. Studienkolleg-Abschluss mit C1 einer Hochschule zu haben. Oder ein in D anerkanntes Abitur zu haben und dann dazu das C1-Zertifikat.
Ohne Abitur kann er schon mal gar nicht ein Studium beginnen.
3. Beim Antrag auf Kindergeld hat er offenbar gelogen. Kindergeldberechtigte ist seine Mutter. Die Abzweigung und Überweisung auf sein Konto geht mW nicht ohne Einverständnis der Mutter.
4. Beim Antrag auf Alg2 (beim Jobcenter) hat er offenbar auch gelogen. Sozialgeld kann er nicht erhalten, aber er erhält wohl Alg2=Hartz4 für Ü15 und Erwerbsfähige.
5. Im BVJ-A ( das ist keine Berufsvorbereitung, sondern hauptsächlich Vermittlung der dt. Sprache. Er wird mind. 1ganzes Schuljahr, eher 1,5 Jahre bis zur "Berufsreife" benötigen. Das entspricht dem Hauptschulabschluss. Erst dann kann er eine reguläre Ausbildung beginnen.
6. Aus der OL-Uk wird er über kurz oder lang verwiesen werden. Er muss sich doch trotzdem eine eigene Unterkunft suchen, wenn er mit Hilfe des Jugendamtes nachweisen kann, dass ein Zusammenleben in seiner Familie nicht möglich ist. Das scheitert aber sicher, nachdem, was du hier schreibst.

Er könnte versuchen, als ungelernter und schlecht deutsch sprechender Ausländer einen Job zu finden. Einen legalen!! Mit Nachweisen.
Ob das hilft, seinen AT über den März hinaus zu verlängern, kann man bezweifeln.

Beratungsstelle---- würde ich auch dringend empfehlen.
Oder: Laufen lassen, offensichtlich ist der junge Mann schon recht gut selbst in der Lage, sich sein Leben hier zu verbauen.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 25.10.2017 um 19:14:52
@KaGe
So wie Du sehe ich auch, habe da auch auf eine Bestätigung gewartet und gehoft.
-Studieren kann er abhaken, weiss ich
- Kindergeld, ja Berechtigter ist die Mutter er bekommt es auf sein Konto ( Abzweigung)
-vom Jugendamt erhält er keine Unterstützung
- Beim Jobcenter hat er Geld bekommen, ich habe ja den Ersatzanspruch bekommen, Arbeitslosengeld 2 Sozialgeld.
Rechtsanwalt wurde kontaktiert von mir, Jobcenter wurde im August informiert, hat aber trotzdem gezahlt.
Er wurde schon aus der OL UK rausgeschmissen und sollte sich was neues suchen.
Bis März besteht keine Möglichkeit eine Ausbildung zu finden. Normale Arbeit ja, aber dann gleich als Chef oder so, sonst macht er das wohl nicht, er ist da sehr wählerisch.
Ich hoffe nur das er seine Ausweisung bekommt  damit ich keine weiteren Ersatzansprüche bekomme. Es sind schon gut ca 2000 € angehäuft. Die Mutter sagte mir sie bezahlt den Schaden den ihr Kind bei mir angerichtet hat.
Ich und die Mutter glauben auch das er sich schon durch den Bezug von Sozialgeld den Weg hier verbaut hat.
Frage: muss er das mit der Arbeit suchen bis zum 01.03.18 abgeschlossen haben ?

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von KaGe am 25.10.2017 um 21:47:39
Noch zum Aufdröseln:
Sozialgeld vom JC erhalten Kinder, die  U15 sind.
Ab 15 Jahren gelten sie als erwerbsfähig und die Leistung heißt Alg2.
Der Oberbegriff ist Sozialhilfe

Das Jugendamt will also verständlicherweise nichts für ihn tun.

Dir kann man nur wünschen, dass das JC ihm keine oder möglichst geringe KDU (Wohnkosten) zahlt. Denn die will das JC dann auch von dir zurück.

Ich halte es für ausgeschlossen, bis März mit diesen Voraussetzungen (jetzt mal nur sprachlich und schulisch) einen Ausbildungsbetrieb zu finden.
Selbst wenn sich ein Betrieb opfert, durch das absehbare Verhalten des Jünglings dürfte der Vertrag ganz schnell wieder gekündigt werden.

Der Bezug von Sozialhilfe (Hartz4) an sich ist kein Grund, keinen Ausbildungsplatz zu finden oder sich den weiteren Weg in D zu verbauen.
Er braucht aber einen Schulabschluss, der hier anerkannt wird UND ausreichende nachgewiesene Deutschkenntnisse für alles weitere.

Wenn die FB von der ABH so eine Auflage hat, dann sollte er einen Arbeitsvertrag haben allerspätestens mit Arbeitsbeginn 1.3.
Sagt ihm das jetzt jemand so, dann hängt er ab und sucht sich erst kurz vor Toresschluss im Februar einen Job...

Aber man müsste schon genau lesen, was die ABH da im Detail schreibt.
Ob es eine weitere FB gibt, weiß ich nicht.
Das wissen die ABH-Experten hier aber garantiert.
Geht er überhaupt regelmäßig zur Berufsschule?

Ich kenne hier auch einige "Überflieger", die meinen, es ginge alles auch ohne deutsch und Berufsausbildung, sondern mit 18 schnurstracks zu einem eigenem Falafel-Imbiss;-)

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 26.10.2017 um 08:27:46
also JC hat ihm wohl gesagt das es schwierig ist ihm unter den Voraussetzungen weiter Geld auszuzahlen.
Er schrieb nur das die ABH gesagt hat er müsse sich Arbeit suchen oder eine Ausbildung machen. Genaueres wissen wir nicht weil wir keinen direkten kontakt zu ihm haben. Der Kontakt zu ihm besteht durch einen Maulwurf in seinem Freundeskreis. Der ML hat mir auch ein Foto von der FK geschickt. Oh oh, Freunde können so gemein sein.
Ich glaube er geht zur Schule, Aber den Abschluss wird er nicht schaffen auf Grund der Sprachprobleme.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von Saxonicus am 26.10.2017 um 11:34:16
Es erscheint mir unerklärlich, wie die FZF eines Erwachsenen zu seiner Mutter möglich sein kann und dann noch auf eine VE eines solventen Bürgen verzichtet wird ?

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von okatomy am 26.10.2017 um 12:28:02
Der TE war doch der Bürge der VE und ist schon mit Ersatzforderungen konfrontiert.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von KaGe am 26.10.2017 um 17:11:12

ollip53 schrieb am 26.10.2017 um 08:27:46:
also JC hat ihm wohl gesagt das es schwierig ist ihm unter den Voraussetzungen weiter Geld auszuzahlen.

Unter welchen Voraussetzungen?
Das JC entscheidet doch nur: Leistungen ja oder nein.
Schwierig oder vielleicht gibts da eigentlich nicht. Wenn er die Berufsschule besucht, und einen gültigen AT hat, muss das JC zahlen.
Der junge Mann hat beim JC einen Arbeitsvermittler/Fallmanager. Mit dem sollte er einen Termin vereinbaren und besprechen, wie er die Situation retten könnte. ER müsste aber die Karten auf den Tisch legen (d.h. was ihm von der ABH demnächst droht). Wenn er diesen Arbeitsvermittler nicht schon völlig verprellt hat, geht da evtl. was--- und wenn es erst mal ein kleiner Job wäre.
Das hat aber mit den Alg2-Geldern nichts zu tun.

Ausschlaggebend ist, was die ABH dann ab März 2018 macht.

Zu deiner VE und dem Erstattungsanspruch:
Du bist der VE-Geber. Du kannst mit dem JC auch in dieser Angelegenheit sprechen.
Aus deiner Sicht ist es doch schlicht nicht zumutbar, diesen Typen noch weiterhin zu pampern, oder?
Er WILL offensichtlich nicht den schweren Weg der ersten Schritte in der neuen Welt gehen.
Dann wird er die Konsequenzen auch selbst zu tragen haben.



Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 26.10.2017 um 19:34:57

KaGe schrieb am 26.10.2017 um 17:11:12:
was

Ausschlaggebend ist, was die ABH dann ab März 2018 macht.

Zu deiner VE und dem Erstattungsanspruch:
Du bist der VE-Geber. Du kannst mit dem JC auch in dieser Angelegenheit sprechen.
Aus deiner Sicht ist es doch schlicht nicht zumutbar, diesen Typen noch weiterhin zu pampern, oder?
Er WILL offensichtlich nicht den schweren Weg der ersten Schritte in der neuen Welt gehen.
Dann wird er die Konsequenzen auch selbst zu tragen haben.
-------------------------------
Genau das versucht mein Anwalt wegen Besonderer Härte auf die Zahlung zu verzichten. Ich hoffe mal er bekommt den Schuss und sucht sich Arbeit bis zum 1.3.18

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 07.12.2021 um 13:01:57
Nach langer Zeit wollte ich gerne berichten das sich das Problem zu Gunsten der Mutter und mir gewendet hat.
- Das JC verzichtete auf eine Erstattung wegen dem aggressiven
   Verhalten des Sohnes gegenüber der Mutter und mir.
- Die Mutter und ihre beiden Töchter (jetzt 17 und 19 Jahre alt)
   bekamen Ende 2018 ihre Einbürgerung. Beide Töchter haben den Realschulabschluss 2021 bekommen und machen jeweils eine Ausbildung zur Krankenschwester.
Der Mutter geht es sehr gut, sie hatte die ganze Zeit gearbeitet und seit 2018 ist sie Pflegekraft und bekommt ein ganz gutes Gehalt.
Der Sohn hingegen ist immer noch nicht weiter gekommen. Er lebt in so einem Wohnheim mit Asylbewerber zusammen. hat dort ein Zimmer. Seine Schule hat er nicht beendet und eine Ausbildung hat er auch nicht begonnen. Hatte kurz 3 Monate bei einer Leihfirma gearbeitet ist aber rausgeflogen. Er lebte nur von seinem Kindergeld. 5 Monate hatte er eine Minijob bei einem Versandunternehmen. Hat aber gekündigt weil er ja um 6 Uhr morgens aufstehen muss, das gefiel im nicht. Das Kindergeld ist wohl auch eingestellt worden weil er seit September 2021 24 Jahre alt geworden ist, soweit ich weiß ist dann mit Kindergeld Schluss. Er hat wieder große Rosinen jetzt im Kopf und möchte jetzt als Selbstständiger arbeiten und online Plastik Auflagen für Klobrillen verkaufen und nun endlich reich werden.   ;)

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von lottchen am 08.12.2021 um 10:17:14
Danke für die Rückmeldung. Schön mal ein paar Jahre später zu sehen wie der Fall ausgegangen bzw. weitergegangen ist. Wenn auch deprimierend. Wie kann jemand wie er hier immer und immer wieder ein Aufenthaltsrecht bekommen während Leute, die die Sprache lernen und hier arbeiten ausgewiesen werden?
Kindergeld hängt nicht (nur) vom Alter ab. Er hätte schon längst keins mehr bekommen dürfen wenn er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung macht. Und in den Monaten wo er gearbeitet hat erst recht nicht. Wovon lebt er? HartzIV? Was hat er jetzt für einen Aufenthaltstitel, nach welchem Paragrafen? Ist mir völlig schleierhaft.

Habe ich das richtig verstanden, dass Du zwar eine VE für ihn abgegeben hast, aber niemals für irgendwelche Kosten, die er dem deutschen Staat verursacht hat, in Anspruch genommen wurdest?

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von reinhard am 08.12.2021 um 16:20:05

lottchen schrieb am 08.12.2021 um 10:17:14:
Wie kann jemand wie er hier immer und immer wieder ein Aufenthaltsrecht bekommen während Leute, die die Sprache lernen und hier arbeiten ausgewiesen werden?


Es gibt im Aufenthaltsrecht keine Bestimmung, die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mit einem anderen Antrag einer anderen Person woanders zu vergleichen.

Eine Ausweisung passiert in der Regel nach einer strafrechtlichen Verurteilung.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von lottchen am 08.12.2021 um 17:40:18
Schon klar. Meine Frage war auch eher rhetorisch gemeint. Mich deprimiert so ein Fall wie dieser. Da fragt man sich wie ein damals 18jähriger überhaupt ein Visum bekommen konnte und dann ist er schon mal hier, nutzt keine der ihm gebotenen Möglichkeiten und darf trotzdem bleiben.    

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 10.12.2021 um 11:37:02
@ lottchen
Zu Deiner Frage warum er Kindergeld bekommen hat.
Erst hatte er ja diese Eingliederung Berufsschule gemacht, leider hat er sie nicht beendet, Dann angemeldet auf eine andere Schule, (wir wissen nicht welche) wurde auch nicht beendet.
Dann bekamen Wir Dezember 2020 Post von der Familienkasse das er weiter KG per Abzweigung bekommt wegen eines Deutschkurses.
Beendet wurde er auch nicht. (verstehen wir auch nicht)
Immer wenn er 3 Monate arbeitet bekommt er wohl einen befristeten Aufenthalt, danach wieder Fiktionsbescheinigung, so eiert er sich durch. Kann vil. auch damit zu tun haben das seine Mutter ja in D wohnt und die Deutsche Nationalität hat, oder weil er mit einem Visa Familienzusammenführung gekommen ist.
Leider bekommen wir seit dem keine Post mehr von der Familienkasse, (verstehen wir auch nicht) normal bekommt wir Infos ob die Zahlungen eingestellt wurden oder weiterbewilligt wurden.
Nichts mehr kommt an Infos wegen KG.
Wovon er lebt wissen wir nicht. Ich weiss auch nicht ob er Anspruch auf HartzIV hat ? Vil. weiss das ja Jemand hier ?ie ist aber beendet, Weil am Anfang kam ja ein Ersatzanspruch vom Jobcenter. Da habe ich über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Wegen seinem aggressiven verhalten und der Tatsache das er die Mutter beim Auszug gedroht hat, sie mit Benzin zu übergießen und anzünden. Das hat gereicht und ich brauchte nichts zurückzahlen.
Die VE ist nur 5 Jahre gültig sowie ich weiss, außer er bekommt einen anderen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde. Dann ist sie (glaube ich) früher beendet die VE. Das war ja der Fall bei uns. Erst ein paar Monate Aufenthalt Familienzusammenführung, danach Fiktionsbescheinigung, aber genau weiß ich das nicht.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von ollip53 am 10.12.2021 um 12:19:50
@lottchen
Vergessen
Die Familienzusammenführung hat funktioniert weil er bei der Beantragung noch 16 war. Das ist kein Problem.

das kam nicht vollständig an
Die VE ist  beendet, Weil am Anfang kam ja ein Ersatzanspruch vom Jobcenter. Da habe ich über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Wegen seinem aggressiven verhalten und der Tatsache das er die Mutter beim Auszug gedroht hat, sie mit Benzin zu übergießen und anzünden. Polizei war zweimal bei uns in der Wohnung, das ist in den Akten festgehalten. Das hat gereicht und ich brauchte nichts zurückzahlen.

Titel: Re: Droht hier eine Ausweisung ?
Beitrag von JaySim am 20.12.2021 um 14:35:17

ollip53 schrieb am 07.12.2021 um 13:01:57:
Er lebt in so einem Wohnheim mit Asylbewerber zusammen.

Kann es sein, dass der damals gestellte Kindernachzug zu seiner Mutter, deshalb ohne C1 "funktionierte", weil seine Mutter eine AE nach §25 (2) hatte? Also Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz?
Anders ist es sonst nicht erklärbar, wie das genau funktioniert haben soll. Meine Frau selber hat versucht ihre Tochter nach Deutschland nachziehen zu lassen als sie 17 J. alt war. Hat ohne C1 oder positive Integrationsprognose nicht geklappt.
Die wird bei diesem Jungen ja auch nicht gegeben wesen sein, wenn man diesen Fall so liest.

Kannst du mir Infos dazu geben?

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