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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> AT in Ausland gestohlen
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Beitrag begonnen von conducteur am 15.10.2017 um 17:56:36

Titel: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von conducteur am 15.10.2017 um 17:56:36
Moin Forum,

mir ist in Athen meine Geldbörse inclusive NE-eAT meiner Frau (Aserbaidschanerin) gestohlen worden. Der Pass ist noch vorhanden.

Nun die Frage aller Fragen: wie kommt meine Frau wieder nach Hause?

Obwohl der Flug Schengen-intern ist wird beim Check-In ja immer auch der AT kontrolliert. Leider war die Fluggesellschaft maximal unkooperativ und verwies an seltsame Stellen, wie z.B. den Zoll oder den Flughafen Düsseldorf.

Kann die deutsche Botschaft in so einem Fall einfach ein Visum erteilen (nach Rücksprache mit der ALB)?

Vielen Dank für alle hilfreiche Antworten.

Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von Saxonicus am 15.10.2017 um 18:28:32

conducteur schrieb am 15.10.2017 um 17:56:36:
Kann die deutsche Botschaft in so einem Fall einfach ein Visum erteilen (nach Rücksprache mit der ALB)?

Ja, deshalb solltet Ihr umgehend dort vorsprechen.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen - Kolonaki
Griechenland

Telefon: 0030 / 210 - 72 85 111
Telefax: 0030 / 210 - 72 85 335

Öffnungszeiten:
Die Botschaft ist von Montag bis Freitag (09:00 Uhr - 12:00 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet.

Nach Vereinbarung sind Termine ab 08:00 Uhr möglich.


Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von Petersburger am 15.10.2017 um 21:31:16

Saxonicus schrieb am 15.10.2017 um 18:28:32:

conducteur schrieb am 15.10.2017 um 17:56:36:
Kann die deutsche Botschaft in so einem Fall einfach ein Visum erteilen (nach Rücksprache mit der ALB)?
Ja, ...


Bevor das "einfach" mißverstanden wird - es bedarf schon eines förmlichen Antrags mit Passfotos und so.

Und die Zustimmung der ABH muss kommen.

Immer wieder Dinge, die in ähnlichen Fällen bei uns Verwunderung hervorrufen und auch schon mal länger dauern, als der Betroffene hofft.

Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von mgb am 16.10.2017 um 10:32:32
Reicht da nicht ein Stempel "zur Einreise nach Deutschland berechtigt".
Griechenland gehört immerhin zum Schengenraum.

Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von Petersburger am 16.10.2017 um 11:52:15
Wenn die Airline ihn akzeptiert - natürlich. Aber da könnte sie auch vieles andere akzeptieren.

Wenn z.B. Düsseldorf der Zielflughafen ist, dann sollte normalerweise eine schriftliche Bestätigung der BPOL am dortigen Flughafen ausreichend sein.
(Nicht Zoll, obwohl das ständig synonym benutzt wird!)


Wenn es jedoch unbedingt ein Visum sein muss  ... siehe oben.

Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von conducteur am 17.10.2017 um 14:31:22
Da die Fluggesellschaft keine klare Aussage treffen konnte/wollte welche Dokumente akzeptiert würden haben wir den sicheren Weg über die Botschaft gewählt.

Dazu ein kleiner Erfahrungsbericht:
Vorgelassen ohne Termin, 2 vierseitige Antragsformulare  ausfüllen, 2 Passfotos und 75 €.

Es gab dann rd. 24 Stunden später ein Rückreisevisum in den Paß.
Die Schnelligkeit in unserem Fall ist sicherlich überdurchschnittlich. Zum einen ist die Visastelle in Athen wohl nicht überlastet und die Mitarbeiterin hatte sichtlich Mitgefühl mit der Mutter von 2 kleinen Deutschen, hat dann wohl das Möglichste getan, um den Prozess zu beschleunigen. Zum anderen konnten wir die heimischen ABH durch die geringe Zeitverschiebung noch am gleichen Tag erreichen und um schnelle Zustimmung bitten.

An dieser Stelle ein dickes Danke an die Botschaft in Athen für die Rettung des Urlaubs.


Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von Petersburger am 17.10.2017 um 15:15:48

conducteur schrieb am 17.10.2017 um 14:31:22:
Die Schnelligkeit in unserem Fall ist sicherlich überdurchschnittlich. 

In vergleichbaren Fällen - von denen es viel zu viele gibt - ist das eine durchaus übliche Bearbeitungsdauer, wenn denn die erforderliche Antwort der ABH schnell kommt.

Titel: Re: AT in Ausland gestohlen
Beitrag von grisu1000 am 21.10.2017 um 22:30:27

conducteur schrieb am 17.10.2017 um 14:31:22:
Zum anderen konnten wir die heimischen ABH durch die geringe Zeitverschiebung noch am gleichen Tag erreichen und um schnelle Zustimmung bitten.


IMHO richtig gemacht. Die ABH wuste also bereits das es ein dringendes Problem gibt und der Sachbearbeiter konnte sich vorbereiten, bevor das Problem fromal auf seinen Schreibtisch lag. Das kann IMHO die Bearbeitungszeit deutlich verringern.

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