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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> §18 und Kündigung
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Beitrag begonnen von Joana CO am 12.10.2017 um 19:45:38

Titel: §18 und Kündigung
Beitrag von Joana CO am 12.10.2017 um 19:45:38
Hallo!

Folgende Situation:
Die Person, um die es geht, hat momentan eine AE nach §18, nicht Arbeitgebergebunden. Er hat in DE studiert und vorher die AE zur Arbeitsplatzsuche.
Nun will er gerne bei seinem jetzigen Arbeitgeber kündigen und nach einem neuen Job suchen (Ingenieur).
Seine momentane AE geht aber nur bis Ende März. Kann er nochmal eine AE zur Arbeitsplatzsuche beantragen?
Was passiert, wenn er Ende März noch keine neue Arbeit gefunden hat? Er muss dann ja sowieso zur ABH, aber was genau beantragt er dann? Wie viele Monate bekommt er dann die AE zur Arbeitsplatzsuche?

Danke!

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