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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
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Beitrag begonnen von Rasa am 12.10.2017 um 11:40:22

Titel: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 11:40:22
sehr geehrte Damen und Herren,

Eine von mein fruend aus dubai und seine familie wollten nach Deutschland umziehen ODER ein Aufenthaltsgenehmigung haben.

sein plan ist ein ein IT firma (gmbh) in Deutschland  registrien

1.      Bekommt er dann ein Aufhenthalt erlaubnis in Deutschland?
2.      und dann wollte er diesen firma weiterentwicklen.. Ist es möglich?

Beide kommen aus Asien.

MfG
Rasa

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2017 um 11:46:57
Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreist, um ein Gewerbe zu gründen, erhält hierfür eine Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Erwerbstätigkeit umfasst.

Es muss jedoch für diese Erlaubnis einiges überprüft werden. In der Regel sollten mindestens fünf neue Arbeitsplätze geschaffen und wenigstens eine halbe Million Euro investiert werden. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, werden andere Punkte einer genauen Prüfung unterzogen. Diese reichen von der Höhe des Kapitaleinsatzes, über die Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt bis hin zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes. Hierfür wird die Ausländerbehörde Rücksprache mit IHK, HK oder Gewerbebehörden und anderen Berufsvertretungen halten.

Sofern der Gründer seinen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands hat, muss er einen Antrag stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis und Gewerbeerlaubnis in Deutschland zu erhalten. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Auslandsvertretung der BRD zu stellen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 12:18:43
Danke  Saxonicus für Ihre Antwort,

Noch ein paar Info :

Er kriegt eine Business ca 1 M Euro aber er macht diesen job NICHT in Deutschland sodern außen Deutschland.
Es ist IT outsourcing. Das bedeutet , es gibt KEINE Mitarbeiter Deutschland bei siener Firma.

Seine frau werde 25% stake holder und auch eine Mitarbeiterin (für Paper work/ admin)  in seiner Firma. Sie kriegt auch jedes monat  Gehalt (basic)

Ist dieser Plan machbar?

MfG
Rasa

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 12:56:02

Saxonicus schrieb am 12.10.2017 um 11:46:57:
In der Regel sollten mindestens fünf neue Arbeitsplätze geschaffen und wenigstens eine halbe Million Euro investiert werden.


Soll er eine halbe Million Euro vorher investieren zu einem Visa und Aufenthastitle für seiner Frau zu bekommen oder beantragen?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2017 um 13:46:00

Rasa schrieb am 12.10.2017 um 12:18:43:
Es ist IT outsourcing. Das bedeutet , es gibt KEINE Mitarbeiter Deutschland bei siener Firma.

Dann braucht er doch auch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wenn er für seine Tätigkeit nicht in Deutschland anwesend sein muss und seine Arbeit vom Ausland aus erledigt.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 14:05:08

Saxonicus schrieb am 12.10.2017 um 13:46:00:
Dann braucht er doch auch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wenn er für seine Tätigkeit nicht in Deutschland anwesend sein muss und seine Arbeit vom Ausland aus erledigt.


Kann er dann keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wenn er für seine Tätigkeit nicht in Deutschland anwesend sein muss und seine Arbeit vom Ausland aus erledigt ??

Er kreigt diesen Projekt nur wann seine Firma (GmBH)  in Deutschland registriert hat. Und was er wollte mit diesen Investment : nach Deutschland umziehen mit seiner familie.. deshalb sucht er eine Aufenthaltserlaubnis  fur seiner Frau und kind jetzt  und einen späterem zeitpunkt er wollte auch umziehen..

Er wollte wissen ob es machbar mit diesem Plan? sollte auch wissen ob es kompliziert ist fur nicht EU bürger.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von reinhard am 12.10.2017 um 15:16:51
Wenn er für seine Tätigkeit in Deutschland anwesend sein muss, kann er für diese eine oder zwei Wochen ein Visum beantragen.

Umziehen kann er deshalb nicht, seine Familie erst recht nicht.

Im Aufenthaltsgesetz ist definiert, welche Gründe zur Einwanderung akzeptiert werden. Ein Grund ist die Gründung einer Firma und Schaffung von Arbeitsplätzen hier. Bei einer Firma im Ausland mit Arbeitsplätzen im Ausland fühlt sich Deutschland nicht verpflichtet, die Einwanderung zu erlauben.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 15:40:49

reinhard schrieb am 12.10.2017 um 15:16:51:
Wenn er für seine Tätigkeit in Deutschland anwesend sein muss, kann er für diese eine oder zwei Wochen ein Visum beantragen.

Umziehen kann er deshalb nicht, seine Familie erst recht nicht.


Is es die gleiche regeln wann er/sie  €500 k investiert hat?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 15:42:10

reinhard schrieb am 12.10.2017 um 15:16:51:
Im Aufenthaltsgesetz ist definiert, welche Gründe zur Einwanderung akzeptiert werden. Ein Grund ist die Gründung einer Firma und Schaffung von Arbeitsplätzen hier. Bei einer Firma im Ausland mit Arbeitsplätzen im Ausland fühlt sich Deutschland nicht verpflichtet, die Einwanderung zu erlauben. 


wo kann ich diese regeln nach schauen?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 12.10.2017 um 15:54:36

reinhard schrieb am 12.10.2017 um 15:16:51:
Bei einer Firma im Ausland mit Arbeitsplätzen im Ausland fühlt sich Deutschland nicht verpflichtet, die Einwanderung zu erlauben. 


Seine Firma werde in Deutschland registiert aber es funktioniert ohne Mitarbeitern in Deutschland

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von okatomy am 12.10.2017 um 16:10:42
Für eine Briefkastenfirma (Die IN Deutschland anscheinend weder investiert noch Personal einstellt) gibts bestimmt keine AE. Das schadet Deutschland ja sogar ( Auslands-Outsourcing ).

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von reinhard am 12.10.2017 um 16:12:15

Rasa schrieb am 12.10.2017 um 15:54:36:
es funktioniert ohne Mitarbeitern in Deutschland


Genau. Es funktioniert alles ohne ihn und seine Familie. Das sieht die Botschaft genauso.


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Alana am 12.10.2017 um 16:54:04

Rasa schrieb am 12.10.2017 um 15:42:10:
wo kann ich diese regeln nach schauen?


Das Wichtigste steht in § 21 (1) AufenthG


Zitat:
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen.


Wichtigster Grundsatz: Das Projekt muss Vorteile für die hiesige Wirtschaft bringen. Es gibt also keinen Automatismus, dass mit einer bestimmten Summe ein Aufenthaltstitel garantiert ist. Man muss nachweisen können, dass das Projekt tragfähig ist und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland bzw. in der Region haben wird. Das wird von den für den Bereich verantwortlichen Institutionen überprüft, z.B. Gewerbeämter, Industrie- und Handelskammern.

In deinen Beiträgen sieht es so aus, als wolle dein Freund pro forma eine GmbH in Deutschland gründen, um einen bestimmten Auftrag zu erhalten. Die Arbeit und somit ein Großteil des wirtschaftlichen Ertrags würde dann wohl nicht in Deutschland anfallen. Wo hier der Vorteil für die deutsche Wirtschaft sein soll, ist für mich so nicht zu erkennen. Mehr noch: Ein Auftrag, der (nach deinen Aussagen) daran gekoppelt ist, dass die Firma ihren Sitz in Deutschland hat, würde so ins Ausland umgelenkt. Das sieht für mich eher nach einem Schaden für die deutsche Wirtschaft aus.

Mindestens fünf Vollzeitarbeitsstellen und mindestens 250.000 Euro Investition werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz als "Regelannahme" vorausgesetzt (Stand 2009, gut möglich, dass die Mindestsumme inzwischen bei der genannten halben Million Euro liegt). Das heißt: Wenn beides erfüllt ist (5 Arbeitsplätze und die Investition), sollte die Ausländerbehörde den Antrag genehmigen, falls die Gremien wie z.B. Gewerbeämter und Industrie- und Handelskammern ihre Zustimmung erteilen. Ohne auch nur einen Arbeitsplatz in Deutschland müsste man schon ein Unternehmen präsentieren, dass bombastische Steuereinnahmen verspricht oder ein einzigartiges Produkt mit enormen Entwicklungspotential, um eine Chance auf einen Aufenthaltstitel zu haben. Wenn noch nicht mal der Unternehmer selber in Deutschland tätig sein will, gibt es keinerlei Anlass für einen Aufenthaltstitel nach § 21.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz:

Zitat:
21.1.4 Als Regelannahme für das Vorliegen eines übergeordneten wirtschaftlichen Interesses oder eines besonderen regionalen Bedürfnisses gilt die Investition von mindestens 250.000 Euro verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen. Diese Regelannahme entbindet die Ausländerbehörde nicht von dem Beteiligungserfordernis nach Satz 4.


Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 13.10.2017 um 08:11:42
Danke an alle! :)

Ich habe es richtig verstanden. ich leite alle diese Info zu Ihm. Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?  Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von okatomy am 13.10.2017 um 09:30:26
Er kann jemand bevollmächtigen die Geschäfte hier zu führen.

Optimal wäre natürlich wenn er dazu jemanden einstellt und bezahlt der diese Arbeiten erledigt.

Falls er mal kommen will um nach dem Rechten zu sehen ist das über Kurzzeitvisas möglich.

Die Regel bei sodas dürfte wohl die Briefkastenfirma sein das heisst man mietet wo eine Geschäftsadresse und Briefe  kann man auch ins Ausland weiter leiten dafür gibt es spezielle Dienstleister.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 13.10.2017 um 10:26:03

Saxonicus schrieb am 12.10.2017 um 11:46:57:
Sofern der Gründer seinen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands hat, muss er einen Antrag stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis und Gewerbeerlaubnis in Deutschland zu erhalten. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Auslandsvertretung der BRD zu stellen.

Können Sie diese punkte besser erklären?

Falls seine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt ist, kann er trotzdem seine outsourcing business machen? wie unten erklärt?


okatomy schrieb am 13.10.2017 um 09:30:26:
Er kann jemand bevollmächtigen die Geschäfte hier zu führen.

Optimal wäre natürlich wenn er dazu jemanden einstellt und bezahlt der diese Arbeiten erledigt.

Falls er mal kommen will um nach dem Rechten zu sehen ist das über Kurzzeitvisas möglich.

Die Regel bei sodas dürfte wohl die Briefkastenfirma sein das heisst man mietet wo eine Geschäftsadresse und Briefe  kann man auch ins Ausland weiter leiten dafür gibt es spezielle Dienstleister.



Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von T.P.2013 am 13.10.2017 um 11:29:19

Rasa schrieb am 13.10.2017 um 08:11:42:
Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?


Eine "Briefkastenfirma" ist, meist aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland, ordnungsgemäß im Handelsregister des betreffenden Landes gemeldet und führt dort die Steuern ab.

Hier in DEU wird dazu ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet und über das zuständige Amtsgericht im hiesigen Handelsregister eingetragen, die Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen, die weiteren Pflichten erfüllt.

Im hier beschriebenen Geschäftsmodell,
"Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben"
jedoch wird lediglich vorgetäuscht, dass die Firma Ihren Sitz in DEU hat, indem lediglich eine deutsche Postanschrift zur Weiterleitung von Post genutzt wird. Das hat nichts mit "Outsourcing" zu tun.
Nennen wir es beim Namen: Das ist betrügerisch und Du leistest zu betrügerischem Vorgehen Beihilfe.

Gruß

PS: Der potentielle Auftraggeber verlangt die Registrierung in DEU ja nicht, um Briefmarken aus DEU in seiner Geschäftspost zu sehen. Er wünscht offensichtlich die Rechtssicherheit des deutschen Handelsrechts. Die Erfüllung dieses Umstands wird mit Eurem Vorgehen vorgetäuscht, um an den Auftrag zu kommen.

PPS: Ob eine GmbH wirklich in DEU im Handelsregister registriert ist, lässt sich in wenigen Minuten online prüfen. Außerdem gibt es Auskunftsdienstleister (z.B. Bürgel (CRIF) etc.), bei denen i.d.R. bei höheren Geschäftsvolumina Auskünfte vor Auftragserteilung eingeholt werden.
Die Chance, dass die Täuschung auf- und die Reputation auseinanderfliegt, ist daher hoch...

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von T.P.2013 am 13.10.2017 um 11:33:02

Rasa schrieb am 13.10.2017 um 08:11:42:
Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben. Wann er nicht umziehen kann und in Deutschland anwesend muss, dann wie funktioniert es?Wir kriegen alle Ämtliche briefe und dürfen wir es besorgen? Bekommen wir Probleme? was ist der Regel?
Und Kann seine Gmbh funktionieren ohne ihn in Deutschland ? was soll er aufpassen?



Eine "Briefkastenfirma" ist, meist aus steuerlichen Gründen in einem Niedrigsteuerland, ordnungsgemäß im Handelsregister des betreffenden Landes gemeldet und führt dort die Steuern ab.

Hier in DEU wird dazu ein Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet und über das zuständige Amtsgericht im hiesigen Handelsregister eingetragen, die Meldung beim Gewerbeamt vorgenommen, die weiteren Pflichten erfüllt.

Im hier beschriebenen Geschäftsmodell,
Zitat: "Jetzt seine Firma hat unsere address gegeben"
jedoch wird lediglich vorgetäuscht, dass die Firma Ihren Sitz in DEU hat, indem lediglich eine deutsche Postanschrift zur Weiterleitung von Post genutzt wird. Das hat nichts mit "Outsourcing" zu tun.
Nennen wir es beim Namen: Das ist betrügerisch und Du leistest zu betrügerischem Vorgehen Beihilfe.

Gruß

PS: Der potentielle Auftraggeber verlangt die Registrierung in DEU ja nicht, um Briefmarken aus DEU in seiner Geschäftspost zu sehen. Er wünscht offensichtlich die Rechtssicherheit des deutschen Handelsrechts. Die Erfüllung dieses Umstands wird mit Eurem Vorgehen vorgetäuscht, um an den Auftrag zu kommen.

PPS: Ob eine GmbH wirklich in DEU im Handelsregister registriert ist, lässt sich in wenigen Minuten online prüfen. Außerdem gibt es Auskunftsdienstleister (z.B. Bürgel (CRIF) etc.), bei denen i.d.R. bei höheren Geschäftsvolumina Auskünfte vor Auftragserteilung eingeholt werden.
Die Chance, dass die Täuschung auf- und die Reputation auseinanderfliegt, ist daher hoch...

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 13.10.2017 um 14:40:58
Danke an alle für Ihre Antworten. wir  werden alles noch einmal über denken! Ich denke, Sie haben alle meine Fragen beantwortet.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 13.10.2017 um 15:37:09
wir haben über es diskutiert. wir haben jetzt ein Plan B:

Siene situation:

Er und seine Familie leben in Dubai und kommen aus Indien. er hat schon eine IT firma in Dubai.

Er bekommt eine Projekt von einer Deutsche Firma und er hat eine IT Firma in Dubai. er kreigt diese Projekt wann er nur in Deutschland einer Firma hat..

Kann er diese Business ohne Aufenhatstitel machen? oder braucht er Hilfe von Resident (Einwohner) in Deutschland?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von okatomy am 13.10.2017 um 16:10:53
Es gibt Geschäftsvisa da kann zumindest er ( in der Regel aber ohne Familie) hier sein Projekt machen.

Projekte sind ja immer im Zeitrahmen begrenzt.

Irgendwie scheint das alles etwas diffus zu sein. Woher kommt denn der starke Drang nach Deutschland?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 13.10.2017 um 17:24:30
Diese Projekt dauert unfefähr 5 Jahren.. das problem er kann nicht im Deutschland wohnen nur kann seine Frau mit kind umziehen Ob Sie bekommen eine Aufenthatstitel.. aber es geht jetzt nicht..

Ich wohne in Deutschland seit 13 Jahren und auch angestellte.. Kann Ich ihn irgendwo helfen in dieser situation? Seine Firma kriegen projekt und er wil auch ein Bank konto hier offnen wollte er auch alles per Regel machen .. steur zahlen etc..

Nur wollte er diese im Ausland machen.. er hat schon Gewerbe in Dubai deshalb kann er immer nach Deutschland fliegen :-(

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von reinhard am 15.10.2017 um 17:57:42
Wenn die Frau mit Kind nach Deutschland umziehen will, muss die Frau einen grund haben, der im Gesetz steht. Mit dem Mann und seinem Gewerbe hat das offenbar nichts zu tun.

Welche Gründe nach dem Aufenthaltsgesetz hat die Frau denn?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 16.10.2017 um 08:48:11

reinhard schrieb am 15.10.2017 um 17:57:42:
Welche Gründe nach dem Aufenthaltsgesetz hat die Frau denn?


Hmm.. er hat den Misvertändnis. er hat gedacht es wird leichter eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wann er eine Firma in Deutschland geöffnet und ca €500 k investiert hat.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Aras am 16.10.2017 um 09:15:32
Dann ist das normaler Familiennachzug zum Ausländer. Das ist kein Problem, wenn seine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden würde.

Es hängt also von der Aufenthaltserlaubnis des Mannes  ab.

Und jetzt mal Tacheles:

Wenn er tatsächlich sowas plant, dann sollte er das ganze per kompetenten deutschen Anwalt regeln und nicht Beratung in einem Internet-Forum suchen. Er hat das nötige Geld um den Anwalt zu beauftragen. Außerdem sind solche Visaanträge, soweit ich das mitbekommen habe, eben sehr umfangreich (bis zu mehreren(?) hundert Seiten). Im Vergleich dazu sind FZF-Visa zum Deutschen ein Klacks.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 16.10.2017 um 09:50:27

Aras schrieb am 16.10.2017 um 09:15:32:
Wenn er tatsächlich sowas plant, dann sollte er das ganze per kompetenten deutschen Anwalt regeln und nicht Beratung in einem Internet-Forum suchen. Er hat das nötige Geld um den Anwalt zu beauftragen. Außerdem sind solche Visaanträge, soweit ich das mitbekommen habe, eben sehr umfangreich (bis zu mehreren(?) hundert Seiten). Im Vergleich dazu sind FZF-Visa zum Deutschen ein Klacks.


Ja, Er werdet in dieser situation den Anwalt zu beauftragen...Ich denke auch es macht sinn..Danke!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung im Deutchland
Beitrag von Rasa am 17.10.2017 um 09:08:38

okatomy schrieb am 13.10.2017 um 16:10:53:
Irgendwie scheint das alles etwas diffus zu sein. Woher kommt denn der starke Drang nach Deutschland? 


Habe ich diese frage nicht beantwortet..Er wollte nach Deutschland umziehen weil hier kriegt alles was man braucht. für ihn stabilität das leben ist die wichtigste und er kriegt es nicht in Dubai. da kann Man gut geld verdienen aber kein sicherheit zu leben,gesundheit, weiterbildung etc  In seiner situation er sollte  zurück zu Heimat fleigen, wann sein kind fängt mit der Universitat oder college an..jetzt das kind ist 4 jahre und es gibt zu viel stress in der schule.. als er in Deutschland in der schule gehen kann  dann wird es besser (mein freund denkt so)

Als er Geld hat und es gibt eine möglichkeit eine Gewerbe/Business in Deutschland zu machen, wollte er es einfach probieren. Das ist alles! Nach regel :)

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