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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Australier dauerhaft nach Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1505239937 Beitrag begonnen von deerhunter am 12.09.2017 um 20:12:17 |
Titel: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 12.09.2017 um 20:12:17
Hallo liebe Freunde
Mal eine Frage aus dem Bekanntenkreis, die ich aus dem FF einfach nicht beantworten konnte. Ein Bekannter von mir ist Privatier und sehr wohlhabend, um nicht reich zu sagen! Nun möchte er ein sehr eng befreundetes Ehepaar aus Australien dauerhaft nach D einladen! Wie macht man das am Besten? ´Mann Aussie ist Mitte 40, ehemaliger Polizist und nun "Top Hundetrainer" für Diensthunde Frau Aussie ist Mitte 30 und Glasfasertechnikerin. Beide sollen eigentlich hier nicht arbeiten, es könnten aber "persönliche" Arbeitsverträge auch auf Bluecardniveau (Gehalt) bezahlt werden KV und Wohnung auch kein Problem! Da der Bekannte den Hundesport auf hohem Niveau frönt, wäre eine Anstellung des Mannes als Trainer möglich. Ideen? |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 13.09.2017 um 16:03:43
Scheint keiner Ideen zu haben...Schade
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Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 13.09.2017 um 17:33:52
Hi,
ich hatte gestern eine Antwort geschrieben, aber dann hab ich gemerkt, dass ich die Konstellation falsch verstanden habe. Der Mann hat keine Hochqualifizierung? Dann gibt es keine BC-Möglichkeit. Glasfasertechnikerin.. wohl auch keine Hochqualifizierung Ansonsten würde ich es doch mit § 18 Abs. 4 AufenthG, bei § 41 I AufenthV sind manche ABHen und AfA lockerer. Aber Hundetrainer finde ich ohne große Hundekenntnisse nicht so geeignet für ein Anstellungsverhältnis... Vielleicht ist es besser es mit einer §21 (Selbstständigkeit) zu versuchen, wenn er da die Diensthunde ggf. auch züchtet oder so. Wenn halt das Kapital kein Problem ist, dann kann man auch solche langfristigen Projekte starten. ^^ Bei § 21 wäre ab 45 jahren auch eine angemessene Altersvorsorge notwendig, aber aufgrund des SVA mit Australien könnte man da leichter die vorherigen Rentenzeiten ggf. nachweisen. Schau dir mal bezüglich Selbstständigkeit die Berliner VAH auf Seite 183 durch. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 15.09.2017 um 09:40:27
Danke Aras,
viele Möglichkeiten gibt es ja nicht! Ich werde das mal so weiter geben! Wie sieht es aus, wenn die Australier "vernögend" sind und hier leben möchten...Haus kaufen usw.? |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Bayraqiano am 15.09.2017 um 10:02:12
Nur hier leben ist kein geregelter Aufenthaltsgrund, insofern käme nur § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in Frage. Erwerbstätigkeit wäre bei einer solchen AE, wenn sie überhaupt erteilt wird, nur nach vorheriger Zustimmung möglich.
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Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 15.09.2017 um 10:33:03 deerhunter schrieb am 15.09.2017 um 09:40:27:
Bei den Australiern soll es ja gang und gäbe sein, dass man ein Aufenthaltsrecht durch das Erwerben einer australischen Immobilie kriegt. Aber kannst ja fragen was das Resultat ist... http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/agenda/angst-vor-reichen-asiaten-chinesen-kaufen-australien-auf-12999981.html |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Saxonicus am 15.09.2017 um 10:55:59 deerhunter schrieb am 15.09.2017 um 09:40:27:
Immobilienbesitz bietet keine Grundlage zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 15.09.2017 um 11:08:03 Saxonicus schrieb am 15.09.2017 um 10:55:59:
Das ist in einer solchen Absolutheit auch absolut falsch. Es müsste schon erheblicher Immobilienbesitz sein und die wirtschaftliche Grundlage für ein Einkommen bilden. Wenn ich nur genau ein Haus kaufe, dann kann ich das ggf. auch aus dem Ausland verwalten. Wenn man aber hunderte Wohnungen besitzt und diese auch verwalten möchte, dann kann ein Aufenthaltsrecht erteilt werden. Aber ich glaube nicht, dass im hier besprochenen Fall der Australier zum Großgrundbesitzer werden will sondern genau ein Haus kaufen will um selbst darin zu wohnen. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von deerhunter am 15.09.2017 um 12:24:33 Aras schrieb am 15.09.2017 um 11:08:03:
Genau so ist es...die wollen einfach hier wohnen! Versichert und genug Geld um einfach nur noch zu genießen! Scheinbar ist das in Deutschland sehr viel schwerer als im Rest der Welt! Vielleicht kann man das über ein anderes Land in der EU leichter lösen |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von okatomy am 15.09.2017 um 12:30:22
Das ist im AufenthG so nicht vorgesehen.
Ich vermute der Gesetzgeber konnte es sich beim besten Willen nicht vorstellen dass man als Rentner oder Privatier ausgerechnet in Deutschland seinen Ruhestand genießen möchte. :) Oder man wollte dies explizit ausschließen. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 15.09.2017 um 13:12:18 okatomy schrieb am 15.09.2017 um 12:30:22:
Soso... § 37 Abs. 5 AufenthG ist dann wohl auch ein Ausrutscher des Gesetzgebers. Fakt ist, dass der Gesetzgeber eine Auffangnorm geschaffen hat. Den, wie von Bayraqiano genannten, § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG. Und liest man die AVWV für § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG, dann wundert und staunt man: Zitat:
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Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von okatomy am 15.09.2017 um 13:27:39
Dann scheint die AE ja möglich zu sein, denn genau das trifft doch hier zu (vermögender Ausländer). Wieder was gelernt.
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Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Saxonicus am 15.09.2017 um 15:54:32 okatomy schrieb am 15.09.2017 um 13:27:39:
Einem Serben, der ein Mehrfamilienhaus kaufen wollte/gekauft hat und seinen ständigen Wohnsitz hier nehmen wollte, wurde es so mitgeteilt, dass Immobilienbesitz nicht zu einem ständigen Aufenthalt privilegiert. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 15.09.2017 um 16:08:49 Saxonicus schrieb am 15.09.2017 um 15:54:32:
Und? |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Petersburger am 15.09.2017 um 17:13:16 Saxonicus schrieb am 15.09.2017 um 15:54:32:
Diese Aussage wundert mich von einem alten Hasen dieses Forums. Angesichts der Tatsache, dass - glaubwürdiges Hörensagen, aber ich habe das noch nie geprüft - z.B. Spanien russischen Besitzern von Immobilien im spanischen Inland allein aufgrund dieser Tatsache (Mehr-)Jahresvisa ausreicht, kommen immer wieder Fragesteller zu mir "Ich besitze eine Immobilie in Deutschland. Habe ich damit ein Recht auf ein deutsches Visum?" Was glaubst Du wohl, was ich darauf antworte? Daher: Sofern die Frage des Serben ähnlich pauschal kam, kann von einer völlig korrekten Antwort ausgegangen werden. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Saxonicus am 15.09.2017 um 18:59:33 Petersburger schrieb am 15.09.2017 um 17:13:16:
Visum hatte er ja, es ging ihm um eine AE zum dauerhaften Aufenthalt. |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Aras am 15.09.2017 um 19:22:14
War er vermögend, sodass sein Lebensunterhalt gesichert ist?
War er mit dem richtigen Visum eingereist? |
Titel: Re: Australier dauerhaft nach Deutschland Beitrag von Petersburger am 15.09.2017 um 19:29:46 Saxonicus schrieb am 15.09.2017 um 18:59:33:
Das ändert nichts daran, dass man mit einer ungeschickt, unvollständig oder einfach falsch formulierten Frage eine völlig falsche Antwort bekommen kann. Falsch in Bezug auf den Sachverhalt, um den es geht. |
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