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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
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Beitrag begonnen von SabinNs am 11.09.2017 um 16:52:55

Titel: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 11.09.2017 um 16:52:55
Wir haben es sehr knapp geschafft unseren Termin zur Eheschliessung wahrzunehmen.
Mein Mann ist nun bei mir in Deutschland. Ich bin Deutsche.
Nun haben wir einen Termin bei der ABH um den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Das wir 3 Jahre beantragen sollten haben ich bereits gelesen und auch dass oft zu viele Dokumente verlangt werden.

Bei uns wurde folgendes verlangt:

-              Vollständig ausgefüllter Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 

-              Pass

-              Kopie des Passes, des Visa und des Einreisestempels

-              Nachweis über vorhandene Krankenversicherung (Karte kopieren – Vorder- und Rückseite)

-              Mietvertrag

-              Arbeitsvertrag von mir

-              die letzten 3 Verdienstabrechnungen (von dererson die den Lebensunterhalt finanziert)

-              Anmeldung Einwohnermeldeamt

-              Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)

-              Heiratsurkunde


Dies nur zur Info, falls es von Interesse ist dass dies wohl öfter vorkommt.

Ich miete nicht, ich bin Eigentümerin eines EFH.
Ich arbeite nicht. Habe kein Auto und daher wenig Ausgaben, so dass ich noch von Erspartem lebe.
So werde ich dies auch bei der ABH erklären.

Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin?

Ich möchte gern ein gutes Verhältnis zur ABH haben, hoffe trotzdem fair behandelt zu werden.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 11.09.2017 um 16:58:17
Nein, das ist nicht relevant. Es ist wohl ein kopiertes Schreiben, dass für ausländische Ehepartnerinnen bestimmt ist, aber an alle verschickt wird.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von lottchen am 11.09.2017 um 17:20:56
Nimm das mit was Du hast. Und dann kläre vor Ort, was davon überhaupt nötig ist und auf welcher Rechtsgrundlage. Ich bekam damals ein ähnliches Schreiben. Bei mir damals sagte die Bearbeiterin nur: Sie sind Deutsche, Sie brauchen das nicht.

Ich würde einen Grundbuchauszug mitnehmen als Nachweis, dass Ihr im Eigentum wohnt. Und seine Krankenversicherung dürfte schon noch von Bedeutung sein. Und das Foto und sein Paß. Und das wars dann auch schon. Die Heiratsurkunde wurde doch schon für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt (aber die nochmal vorzulegen tut ja auch nicht weh). Und die Eintragung beim Einwohnermeldeamt ersieht die ABH zumindest in meinem Wohnort aus dem Computer. Und wozu Visum und Einreisestempel kopiert werden müssen erschließt sich mir auch nicht....

Unter Umständen erledigt sich ein Großteil der gefragten Sachen vor Ort von selbst.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von frog am 11.09.2017 um 21:06:34

SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Dies nur zur Info, falls es von Interesse ist dass dies wohl öfter vorkommt.


Wieder einer der seltenen Ausnahmefälle  ;D


SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Ich miete nicht, ich bin Eigentümerin eines EFH.
Ich arbeite nicht. Habe kein Auto und daher wenig Ausgaben, so dass ich noch von Erspartem lebe.
So werde ich dies auch bei der ABH erklären. 


Ich würde garnicht in ausschweifende Erklärungen abdriften oder in Diskussionen einsteigen. Du musst Dich für nichts rechtfertigen.


SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin? 


Richtig.


SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Ich möchte gern ein gutes Verhältnis zur ABH haben, hoffe trotzdem fair behandelt zu werden. 


Die ABH wird Dir bzw. Deinem Mann auch nichts "schenken" aus Nettigkeit z.B. auf die Gebühren verzichten oder von der Verpflichtung zum I-Kurs absehen. Es ist dein gutes Recht darauf hinzuweisen, dass Du Deutsche bist und diese Unterlagen nicht verlangt werden dürfen.


lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Nimm das mit was Du hast. Und dann kläre vor Ort, was davon überhaupt nötig ist und auf welcher Rechtsgrundlage.


Was gibt es da zu klären? Die Frage kommt hier immer wieder und die Antworten darauf sind auch immer die gleichen. Der Gesetzgeber hat nicht zum Spaß unterschieden zwischen FZF zu Deutschen und Ausländern bzw. unterschiedliche Anforderungen gestellt.


lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Und seine Krankenversicherung dürfte schon noch von Bedeutung sein.


Weshalb? Ausreichender Krankenversicherungsschutz (z.B. durch Mitgliedschaft in der GKV im Rahmen der FV) zählt zur Sicherung des Lebenunterhalts (des Ausländers) und ist somit nicht relevant - wenngleich aber natürlich sinnvoll, das steht außer Frage. Die ABH hat es aber nicht zu interessieren.


lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Die Heiratsurkunde wurde doch schon für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt (aber die nochmal vorzulegen tut ja auch nicht weh).


....und natürlich die Visa-Beantragung selbst bei der die ABH beteiligt war und die Urkunde auch schon zu Gesicht bekommen hat.


lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Und wozu Visum und Einreisestempel kopiert werden müssen erschließt sich mir auch nicht.... 


Damit es der SB nicht machen muss.


lottchen schrieb am 11.09.2017 um 17:20:56:
Unter Umständen erledigt sich ein Großteil der gefragten Sachen vor Ort von selbst. 


Ist eine Strategie. Ich kläre solche Dinge lieber schriftlich vorab.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von grisu1000 am 12.09.2017 um 05:04:55

SabinNs schrieb am 11.09.2017 um 16:52:55:
Es sollte doch eigentlich nicht relevant für die ABH sein wovon ich lebe wenn ich Deutsche bin? 


Alles was mit Einkommen und KV zu tun hat ist völlig irrrelevant. Du könntest auch mit dem ALG II Bescheid kommen und dann direkt deinen Mann beim Jobcenter in die Bedarfsgemeinschaft melden. Darauf hätte er als Ehemann einer deutschen einen Rechstanspruch.

Eher umgekehrt  wäre der Fall. Würde eine Integrationskurs mit der gegenwärtigen Arbeit des  ausländischen Ehepartners nicht vereinbar sein, wäre ggf. eine Befreiuung vom Integrationskurs vorzunehmen.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 12.09.2017 um 11:24:06
Vielen Dank für die Antworten!

Mit dem Thema Integrationskurs habe ich mich bisher nicht befasst.

Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von jeem am 12.09.2017 um 11:29:29

SabinNs schrieb am 12.09.2017 um 11:24:06:
Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?


Er muss der Test "Leben in Deutschland" machen (er kann selber vorbereiten) damit er das Integrationskurs  Zertifikat  bekommt.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 12.09.2017 um 11:49:02

SabinNs schrieb am 12.09.2017 um 11:24:06:
Mein Mann hat vor einigen Jahren das Deutsch B1 Zertifikat erworben. Bedeutet dies er muss keinen Integrationskurs machen?



Am besten lässt Du ihn beim ABH-Termin reden. Also so wenig wie möglich "für ihn" sprechen.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 12.09.2017 um 18:18:44

schrieb am 12.09.2017 um 11:29:29:
Er muss der Test "Leben in Deutschland" machen (er kann selber vorbereiten) damit er das Integrationskurs  Zertifikat  bekommt.


Gibt es da Ausnahmen?

Z.B. wenn man schon mehrere Jahre in Deutschland und deutschsprachigen Ländern gelebt und gearbeitet hat?

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Aras am 12.09.2017 um 19:31:17
Mit B1 kann man nicht zum Integrationskurs verpflichtet werden. § 44 Abs. 3 S. 1 Nr 3, § 44a Abs. 1 Nr 1. a und b AufenthG

Man kann aber den 40 stündigen Orientierungskurs besuchen oder direkt den Einbürgerungstest machen, falls man irgendwann sich einbürgern lassen will.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von jeem am 12.09.2017 um 21:22:31

Aras schrieb am 12.09.2017 um 19:31:17:
Man kann aber den 40 stündigen Orientierungskurs besuchen oder direkt den Einbürgerungstest machen, falls man irgendwann sich einbürgern lassen will.


oder die Niederlassung zu beantragen.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Aras am 12.09.2017 um 21:37:55
Für eine Niederlassungserlaubnis gem. § 28 II AufenthG braucht man den Test nicht.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 13.09.2017 um 11:08:10
Für den Test "Leben in Deutschland" gibt es einzelne Ausnahmen. Alle haben eines gemeinsam: Den Test zu machen geht in jedem Fall schneller und billiger, die Ausnahmen kosten in der Regel viel Zeit und Geld, um irgend etwas nachzuweisen.

Test: 10 Minuten, 25 Euro.

Ausnahmen: Schon die Informationen dazu dauern mehr als 10 Minuten.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Aras am 13.09.2017 um 11:40:51
@reinhard

Ich glaube, dass es ihr hauptsächlich um den Sprachkurs ging und jeem es missverständlich erklärte und so die Frage nach Ausnahmen erst aufkam.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 13.09.2017 um 18:07:36
Hallo nocheinmal.

Ich hatte bei der AB angefragt ob wirklich alles notwendig ist da ich Deutsche bin. Die Antwort lautet:


da Sie Eigentümerin und nicht Mieterin sind, benötige ich folgende Unterlagen in KOPIE von Ihnen:



-          Aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid

-          Nachweis über Heizkosten (bei Gas den aktuellsten Abschlagsbescheid, bei Öl die letzte Jahresrechnung, bei Strom die Entsprechende Jahresabrechnung)



Das Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen war mir nicht bekannt, oder meinten Sie dass Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen?. Ich benötige somit in KOPIE:



-          Ggf. Sozialleistungsbescheid (aktuell)

-          Bei selbst. Tätigkeit – GuV, den Steuerbescheid der letzten 2 Jahre, Kopien des/der Geschäftskonten der letzten 6 Monate

-          Sollten Sie gesetzlich Erwerbsunfähig sein und somit in Frührente, so benötige ich Ihren aktuellen Rentenbescheid ggf. noch SGB XII- bescheid

-          Sollten Sie sich aus eigenem Vermögen (Sparkonten, Fonds, Anlagen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) finanzieren, so benötige ich dazu die entsprechenden Nachweise

-          Sonstige Finanzierungsnachweise (z.B. Unterhaltszahlungen etc.) sind einzureichen, sofern keiner meiner aufgezählten Nachweise zutrifft



Zu Ihrer Frage, ob eine eigenständig gesicherte Finanzierung zwingend für die Beantragung eines Visums und später eines Aufenthaltstitels ist, möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht zwingend (es kommt auf die Konstellation und die Rechtsstellung der Personen an) erforderlich sein muss, jedoch für eine spätere Niederlassungserlaubnis oder evtl. Einbürgerung schon. Aus u.a. diesem und anderen Gründen wird auch immer der Nachweis über die Finanzierung angefordert.

Ein anderer Grund ist z.B., dass die Gebührenerhebung bei Bezug von Leistungen nach dem 2ten und dem 12ten Sozialgesetzbuch dann wegfällt.





Zu Ihrer Frage bezüglich des Krankenversicherungsnachweise möchte ich Ihnen mitteilen, dass mir auch eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung reicht.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 13.09.2017 um 18:13:55
Klar: Nicht zwingend, aber vielleicht wird später irgendwas davon mal gebraucht.

Du entscheidest also selbst, was Du vorlegen willst.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Nonjo am 13.09.2017 um 18:43:19
Das ist mal wieder Blödsinn, den Dir die Ausländerbehörde als Antwort zugeschickt hast; anders herum ist es gut, das Du es nun schriftlich hast.

Ich würde es an den Datenschutzbeauftragten der Behörde und/oder des Bundeslandes senden mit der Bitte um Prüfung, Klärung und Rückmeldung. Auch die Behörden haben sich an das Minimalprinzip sowie den Datenschutz zu halten und nicht Daten zu sammeln, die für die Entscheidungsfindung völlig unwichtig sind und frühestens (!) in 3 Jahren interessant werden.
Die geforderten Unterlagen zum Einkommen, zum Eigentum, Rechnungen zu Gas/Strom oder ähnlichem sowie zum Versicherungsschutz brauchst Du NICHT zuzuarbeiten.
Ziel ist einfach nur die Datensammlung und Informationssammlung über jeden Kunden - alles wissen wollen, kann ja nicht schaden.
Ich würde die Daten nicht einreichen, es geht sie schlicht nichts an.

Dein Recht als Deutsche ist - unabhängig davon wie Du wohnst und was (oder ob) Du etwas verdienst das Dein Ehemann einreisen kann. Er ist ja sogar schon hier, also verliert ihr auch keine Zeit. Ich empfehle Dir Dich ein wenig an diesen Post zu halten und das Spielchen nicht mitzuspielen, was die ABH hier versucht.

Frühestens in 3 Jahren geht es bei euch um das Thema Niederlassungserlaubnis und/oder Einbürgerung. Dann - und nicht früher - kommen die Finanzen, Wohn- und Eigentumsverhältnisse zum tragen und können vorgelegt werden.

Beispiel Einkommen: Wenn Du nun 5.000 Netto pro Monat verdienst, aber in 2,5 Jahren gekündigt wirst hilft Dir das in 3 Jahren auch nichts, wenn es ums Thema Niederlassungserlaubnis geht. Also ist der Gehaltsnachweis von jetzt vollständig irrelevant. Es werden so oder so aktuelle gefordert, wenn dies in 3 Jahren Thema wird bei euch.

Beispiel Grundbuchauszüge oder Grundsteuerbescheide:
Wenn Du nun Grundsteuer zahlst, das Eigentum aber in 2 Jahren verkaufst hilft dies für die Niederlassungserlaubnis und/oder Einbürgerung in 3 Jahren auch nix - dann wird die Ausländerbehörde nämlich erneut und aktuelle Bescheide fordern. Alte Bescheide sind somit vollkommen uninteressant, auch zB ob das Eigentum bereits 10 Jahre vorhanden ist oder erst 3 Monate vor Beantragung der NE / Einbürgerung erworben wurde.

Immerhin sind die beiden letzten Sätze einigermassen korrekt; solltest Du Hartz 4 beziehen (was ich bei Eigentum eher nicht vermute) musst Du die AE nicht bezahlen und ihr bekommt diese kostenlos. Dann macht es Sinn, den Bescheid vorzulegen vom Arbeitsam, Jobcenter oder wem auch immer.

Eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse kannst Du vorlegen, das ist schon okay.

Übrigens: Würden sich die Mitarbeiter an die einfachen Prozesse und Rechtssprechungen halten könnte die Bearbeitung auch schneller erfolgen; das Verwalten und Lesen der Akte wäre einfacher und ginge schneller, da die uninteressanten, rechtlich nicht geforderten Unterlagen wegfallen würden. Ganz einfach eigentlich, es wird doch immer gejammert das die armen, armen Sachbearbeiter so viel zu tun hätten; hier wird aber nicht optimiert, sondern lieber noch mehr eingesammelt was später gegen einen verwendet werden kann; in diesem Fall gibt es für Dich nämlich exakt 0 Mehrwert, wenn Du die Unterlagen zuarbeitest.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 13.09.2017 um 19:14:25
Danke sehr. Ich habe auch nicht vor Belege die nicht vom Gesetz gefordert werden vorzulegen da ich auf Datenschutz Wert lege.

Leider ist die Situation etwas unglücklich, denn bis jetzt war die Dame extrem hilfreich indem sie auf E-Mails antwortete, Hilfestellung gab während der Antrag auf das Visum in Bearbeitung war und auch sofort innerhalb eines Tages Ihre Zustimmung zum Visum gab ohne von mir noch etwas zu verlangen. Ich bin eigentlich bisher sehr positiv überrascht von der Hilfe und Freundlichkeit der AB. Nun diese Situation ..   es ist unschön.


Wir werden diese Dokumente mitnehmen:

- Antragsformular
- Pass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Kopie Pass
- Kopie Visum und Einreisestempel
- Kopie Anmeldung Einwohnermeldeamt
- Kopie Heiratsurkunde
- Nachweis über vorhandene Krankenversicherung

Dann werde ich so freundlich es nur geht noch einmal darauf hinweisen dass ich denke die anderen Nachweise sollten nicht relevant sein für einen Aufenthalt nach § 28 II AufenthG und dass ich keine Sozialleistungen beziehe.



Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 13.09.2017 um 19:19:42
Eine Frage noch, welche Gebühr wird anfallen für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre?

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Saxonicus am 13.09.2017 um 19:24:28

SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 19:19:42:
Gebühr wird anfallen für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 

Hier die bundeseinheitlich Gebührentabelle:
https://www.uni-frankfurt.de/46951851/Gebuehrentabelle-fuer-Aufenthaltstitel-05_03_2013.pdf

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 13.09.2017 um 19:30:13

Ich denke in unserem Fall also 110 Euro wenn keine besonderen Kartenfunktionen aktiviert werden sollen.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von frog am 13.09.2017 um 20:42:09

SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 19:14:25:
Dann werde ich so freundlich es nur geht noch einmal darauf hinweisen dass ich denke die anderen Nachweise sollten nicht relevant sein für einen Aufenthalt nach § 28 II AufenthG und dass ich keine Sozialleistungen beziehe. 


Und ebenso freundlich und bestimmt, oder energisch wenn nötig, kannst Du auf §3a und §4 Abs. 1 BDSG hinweisen gegen die die Forderungen der ABH verstoßen.
Ansonsten kann ich den Ausführungen von Nonjo vollkommen zustimmern, außer dass ein Nachweis über KV ebenfalls nicht relevant ist (da Bestandteil der "Sicherung des Lebensunterhalts"). Der Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten ist ein guter Tipp, nach einer Email an diesen war dann auch bei mir Schluss mit dem beharrlichen Fordern nicht relevanter Unterlagen im Rahmen der Zustimmung zum FZF Visum. Bin mal gespannt ob jetzt bei der AE der Zirkus wieder losgeht...

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von erne am 13.09.2017 um 21:32:40

reinhard schrieb am 13.09.2017 um 18:13:55:
aber vielleicht wird später irgendwas davon mal gebraucht.


ja vielleicht ... dann wird es aber WIEDER verlangt


SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 18:07:36:
dass dies nicht zwingend (es kommt auf die Konstellation und die Rechtsstellung der Personen an) erforderlich sein muss, je

das ist insofern richtig, als die "Konstellation und die Rechtsstellung der Personen" bei dir eben die Nichtdeutsche oder Nicht-EU Staatsangehörigkeit sein müsste.
Da wird mit keinem Wort darauf eingegangen, dass es für Deutsche keinesfalls zwingend ist.
---------- Das ist in meinen Augen die Unverschämtheit der Behörde


SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 18:07:36:
jedoch für eine spätere Niederlassungserlaubnis oder evtl. Einbürgerung schon.

richtig, aber dann zum Zeitpunkt der NL oder Einbürgerung und nicht jetzt. Was du jetzt abgibst, wird dann sowieso nicht zählen



SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 18:07:36:
Ein anderer Grund ist z.B., dass die Gebührenerhebung bei Bezug von Leistungen nach dem 2ten und dem 12ten Sozialgesetzbuch dann wegfällt.

ja, das ist richtig.



SabinNs schrieb am 13.09.2017 um 19:14:25:
Wir werden diese Dokumente mitnehmen: 

ja, passt
(ich glaube jedoch, dass mehr als ein Foto nötig ist)


frog schrieb am 13.09.2017 um 20:42:09:
außer dass ein Nachweis über KV ebenfalls nicht relevant ist (da Bestandteil der "Sicherung des Lebensunterhalts").

das ist richtig .... es ist aber einfacher das einfach mitzunehmen und vorzuzeigen als dann zu Diskutieren.
Man hat auch das Recht an einer Kreuzung bei jeder Ampelgrünphase über die Strasse zu gehen, den ganzen Tag hin und her. Wers mag.

Noch was: wenn du zu Deinen Besitz- oder Einkommensverhältnissen nichts sagst oder nachweist, darf die AE für deinen Ehemann deswegent nicht abgelehnt werden.


Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 14.09.2017 um 08:10:59
Vielen Dank an Euch.
Ich hätte gern ein gutes Verhältnis zur ABH meinem Mann zuliebe aber was zu weit geht geht zu weit.

Ich denke auch dass die Dame meinen Mann sehr viel fragen wird, er hat schon mehrere Jahre in Deutschland verbracht vor 20 Jahren in seiner Jugend und ich denke sie werden auch nach seinen Plänen fragen was er hier machen will ausser bei mir zu sein?
Muss er zu seinen Qualifikationen Auskunft geben?
In wie weit muss er sich da ausfragen lassen im Bezug auf seine Vergangenheit und Zukunft?

Ich lasse ihn ja selber reden aber ich weiss nicht was wir da erwarten müssen.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 14.09.2017 um 10:47:46

SabinNs schrieb am 14.09.2017 um 08:10:59:
Ich denke auch dass die Dame meinen Mann sehr viel fragen wird, er hat schon mehrere Jahre in Deutschland verbracht vor 20 Jahren in seiner Jugend und ich denke sie werden auch nach seinen Plänen fragen was er hier machen will ausser bei mir zu sein?
Muss er zu seinen Qualifikationen Auskunft geben?
In wie weit muss er sich da ausfragen lassen im Bezug auf seine Vergangenheit und Zukunft?



Das ist ja für den Antrag und die Entscheidung nicht relevant. Es ist also nichts weiter als eine private Plauderei. Er kann also, wenn es ihm zu viele Fragen werden, jederzeit antworten "Weiß ich noch nicht" oder "Muss ich noch klären".


Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von frog am 14.09.2017 um 23:32:08

reinhard schrieb am 14.09.2017 um 10:47:46:
Es ist also nichts weiter als eine private Plauderei.


Ac dafür haben die überlasteten ABH-MA doch gar keine Zeit.  ;) Es geht natürlich auch darum festzustellen wie das Sprachniveau ist. Aber das soll nicht zu einem Verhör ausarten. Daher:


reinhard schrieb am 14.09.2017 um 10:47:46:
Er kann also, wenn es ihm zu viele Fragen werden, jederzeit antworten "Weiß ich noch nicht" oder "Muss ich noch klären".


@SabinNs: die AE wird ja nach den gleichen Vorschriften erteilt wie bereits das FZF Visum, wozu die ABH auch ihre Zustimmung gegeben hat (§6 Absatz 3 Satz 2). Das ist eigentlich ne "sichere Nummer". Macht euch nicht zu viele Gedanken :)

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 16.09.2017 um 06:40:52
Wir haben noch Fragen zum Antragsformular:

11. Anschrift im Ausland

Was ist hier gemeint?  Die Meldeadresse oder der letzte gewöhnliche Aufenthalt?

Im Antrag für das Visum hatte mein Mann seine Meldeadresse eingetragen, der Pass wurde an seinen Arbeitsplatz und gewöhnlichen Aufenthalt der letzten 5 Monate geschickt.

Wenn die Meldeadresse die Wohnung der Eltern, nicht aber seine eigene Wohnung ist, was sollen wir eintragen?

Auch bei der Frage ob die Adresse beibehalten wird sind wir unsicher. Adresse im Sinn von Postanschrift oder Wohnsitz oder welche Relevanz hat diese Frage?


18. Einreiseverweigerung/Ausweisung/Abschiebung

Hat man Ihnen schon einmal die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Staat des Schengener
Abkommens verweigert?

Ja oder Nein muss angekreuzt werden.


Dies ist unklar denn die Überschrift lautet "Einreiseverweigerung/Ausweisung/Abschiebung"  aber in der Frage steht "Hat man Ihnen schon einmal die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Staat des Schengener
Abkommens verweigert?"

Bei einer Abschiebung wurde ja nicht die Einreise verweigert. Was soll man nun ankreuzen wenn man abgeschoben wurde, aber die Einreise noch nie verweigert wurde?


Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von deerhunter am 16.09.2017 um 08:22:51

SabinNs schrieb am 16.09.2017 um 06:40:52:
Bei einer Abschiebung wurde ja nicht die Einreise verweigert. Was soll man nun ankreuzen wenn man abgeschoben wurde, aber die Einreise noch nie verweigert wurde?


Ja, denn es steht eh in der Akte

Wenn dein Mann schon einmal abgeschoben wurde, verstehe ich die ABH. Die Fragen erschienen  dann in ganz anderem Licht! Hättest du vorher mal drauf hinweisen sollen

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 16.09.2017 um 08:44:33

deerhunter schrieb am 16.09.2017 um 08:22:51:
Ja, denn es steht eh in der Akte

Wenn dein Mann schon einmal abgeschoben wurde, verstehe ich die ABH. Die Fragen erschienen  dann in ganz anderem Licht! Hättest du vorher mal drauf hinweisen sollen


Ok, das hätte ich vorsichtshalber auch so angegeben obwohl die Formulierung im Antrag missverständlich ist.
Es ist ja eh aus dem Visumsantrag ersichtlich.

Deshalb habe ich es bisher auch nicht erwähnt, damit keine Vorurteile entstehen. Es war vor ca. 17 Jahren nachdem er in seiner Jugend nach DE gebracht wurde und ohne Erziehungsberechtigte hier einige Jahre lang bei Verwandten gelassen wurde. Ich finde auch es ist eine recht traurige Geschichte.


Heisst das die ABH hat aufgrund dessen ein Recht von mir mehr als die üblichen Belege zu verlangen?


Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Aras am 16.09.2017 um 09:18:18

SabinNs schrieb am 16.09.2017 um 08:44:33:
Heisst das die ABH hat aufgrund dessen ein Recht von mir mehr als die üblichen Belege zu verlangen?

Sie drücken euch ein Standard-Formular in die Hand und daraus schließt du, dass die ganz besondere Fragen haben?

Entweder gib denen was die verlangen oder gib denen nur das was gesetzlich gefordert werden kann.

Gesetzlich ist keine Lebensunterhaltssicherung gefordert. Darum ist das mit Wohnung eben nicht nötig. Weiß nicht ob es bei dir war oder bei jemand anderem, aber da wurden Melderegisterauszüge gefordert. Warum? Kann die ABH nicht in den Computer vom Melderegister schauen? Oder warum werden diese kostenpflichtigen Melderegisterauszüge gefordert? Wenn jetzt auch noch Grundbuchauszüge gefordert, werden, dann frag ich mich auch wieso man 10 - 15 € zahlen soll. Soll doch die Behörde, wenn sie zweifelt, selber beim Grundbuchamt anrufen und die Information einholen.

Die Fragen 11 und 18 kannst du auch mit "siehe Ausländerakte" schreiben. Was sollen die machen? Die werden dann eh reinschauen...

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von reinhard am 16.09.2017 um 13:39:25
Wenn Du bei irgend welchen Punkten im Formular nicht weißt, was Du machen sollst: Lass sie einfach leer. Dein Mann hat einen Termin, der kann dann einfach sagen, er wusste nicht genau, was er da reinschreiben soll.

Dann schlägt die Mitarbeiterin der Behörde etwas vor, oder sie sagt, dass das frei bleiben kann.

Und wenn es ein Formular für 17 Zwecke ist, passt es für keinen Zweck.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von frog am 16.09.2017 um 13:55:21
Wird so ein Universal-Formular sein wie bei unserer ABH auch: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1505242514

Das haben wir großzügig freigelassen, wie von Aras empfohlen. Im Zweifel eher zu wenig als zu viel angeben. Mal sehen was die dazu sagen (wenn wir endlich einen Termin bekommen).  ;D

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 17.09.2017 um 17:03:49
Nochmal eine Frage:

Wie lange dauert es eigentlich bis der Aufenthaltstitel ausgestellt wird?

Kann mein Mann mit seinem jetzigen Visum in andere Länder Europas reisen, bevor er seinen Aufenthaltstitel bekommen hat? Wir wollen in den Herbstferien verreisen und das ist in 2 1/2 Wochen.



Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Nonjo am 17.09.2017 um 17:33:22
Von Ausstellung bis zur Abholung der AE dauert es meist so 3-4 Wochen, hängt ein wenig von der ABH und der Bundesdruckerei ab, die die Dokumente erstellen und versenden.

Das nationale Visum ist multi-entry geeignet, ihr könnt also beliebig oft ein- und ausreisen. Selbst Reisen ausserhalb der Schengen-Länder sind daher problemlos möglich, sofern das Visum noch zeitlich gültig ist.

Zur Kontrolle schau Dir das Visum im Pass an, bei Anzahl an Einreisen sollte ein "M" stehen für Multi.

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von Petersburger am 17.09.2017 um 19:56:26

Eins schrieb am 17.09.2017 um 17:33:22:
sollte ein "M" stehen für Multi.

Dann dürfte das Visum gefälscht sein  ;D

Korrekt: MULT

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von SabinNs am 18.09.2017 um 17:03:46
Es ist alles gut gegangen. Der Aufenthaltstitel ist in Bearbeitung und wird für 3 Jahre ausgestellt.
Ein Integrationskurs ist auch nicht notwendig.
Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe!

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von frog am 20.09.2017 um 11:43:20
Danke für die Rückmeldung. Schön zu hören, dass es mit den 3 Jahren ohne Probleme geklappt hat!

Titel: Re: Meine ABH verlangt auch zu viele Dokumente (bin Deutsche)
Beitrag von lottchen am 20.09.2017 um 12:15:42

SabinNs schrieb am 18.09.2017 um 17:03:46:
Es ist alles gut gegangen. Der Aufenthaltstitel ist in Bearbeitung und wird für 3 Jahre ausgestellt.


Könntest Du das möglicherweise noch etwas genauer ausführen? Welche Unterlagen habt Ihr denn nun vorgelegt? Und hat der Sachbearbeiter selber eingesehen, dass er die eine oder andere Unterlage von Dir als Deutscher nicht verlangen darf?

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