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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Deutscher Pass für Kind
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Beitrag begonnen von Simon Lambe am 27.07.2017 um 17:41:12

Titel: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Simon Lambe am 27.07.2017 um 17:41:12
Einen schönen guten Tag an die gesamte Community!

Folgender Fall:

Ich 33, bulgarischer Staatsbürger, habe ein gemeinsames Kind mit einer Frau aus Kamerun.

Sie ist hier Asylbewerberin mit Duldungsstatus.

Unser Kind ist vor kurzem zur Welt gekommen und wir waren es auch schon beim Standesamt anmelden.

Wir haben 4 Geburtsurkunden bekommen. Zwei internationale, eine für Kindergeld und noch eine für Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Nun habe ich mehrere Fragen:

1. Gibt es keine allgemeine Geburtsurkunde?

2. Können wir jetzt schon zum Rathaus und einen deutschen Pass für das Kind beantragen? Ich lebe seit 15 Jahren hier.

Oder wird vorher erst geklärt , welche Staatsangehörigkeit er bekommt? Wenn ja, wo können wir das machen lassen?

Ein bekannter von mir meinte, dass ich erstmal nichts machen soll und auf Post von der ABH warten soll. Mein Nachbar wiederum sagt, ich könnte jetzt schon zum Rathaus seinen deutschen Pass beantragen, denn da würde man die Staatsangehörigkeit abklären.

3. Was müsste meine Freundin als nächstes machen? Einen Antrag auf AE stellen? Geht das jetzt schon oder müssen wir erst auf den deutschen Pass des Kindes warten?

4. Meiner Oma geht es sehr schlecht. Sie lebt in Bulgarien und hatte bisher keine Chance meine Freundin und das Kind kennenzulernen. Mit der Duldung kann meine Freundin nicht verreissen.

Gibt es irgendetwas, dass wir tun können, damit sie vielleicht doch mit mir nach Bulgarien reisen könnte für 1 Woche?

Leider kann ich mir im Moment keinen Anwalt leisten, deshalb bin ich sehr dankbar, dass es diese Community gibt.

Vielen Dank im Voraus!



Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von reinhard am 27.07.2017 um 18:19:39
Du solltest einen deutschen Pass für das Kind beantragen. Mit 15 Jahren Aufenthalt hast Du als Unionsbürger einen Daueraufenthalt und erfüllst die Bedingungen, das Kind ist deutsch.

Die Mutter sollte sofort eine Aufenthaltserlaubnis als Mutter einen deutschen Kindes (nach § 28 Aufenthaltsgesetz) beantragen.

Das alles wird ein bisschen dauern, weil die eine Behörde erst klären muss, ob das Kind deutsch ist. Dann muss die andere Behörde klären, ob sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt.

Sobald die Mutter die Plastikkarte (Aufenthaltstitel) in den Händen hat, darf sie verreisen. Sie ist ja nicht mehr Asylbewerberin (Aufenthaltsgestattung). Ihr Asylantrag ist schon abgelehnt, sie ist unerlaubt in Deutschland (Duldung). So schnell geht da nichts, aber am Ende wird alles gut.

Sagt der Oma, dass es bis Weihnachten dauern könnte. Aber irgend wann sieht sie das Enkelkind. Bis dahin schickt Ihr Fotos.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 27.07.2017 um 18:20:28

Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
1. Gibt es keine allgemeine Geburtsurkunde?

Doch gibt es. Aber du hast doch zwei internationale. Die sind doch genauso gut?


Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
2. Können wir jetzt schon zum Rathaus und einen deutschen Pass für das Kind beantragen? Ich lebe seit 15 Jahren hier.

Eigentlich hätte das das Standesamt erledigen müssen, indem es intern die Ausländerbehörde konsultiert und die deutsche Staatsangehörigkeit feststellt. Geh mal zum Einwohnermeldeamt und frag einfach nach was für Staatsangehörigkeiten bei deinem Sohn festgestellt wurden.


Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Oder wird vorher erst geklärt , welche Staatsangehörigkeit er bekommt? Wenn ja, wo können wir das machen lassen?

Falls nicht festgestellt wurde, würde ich nochmal mit dem Standesamt sprechen.


Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Mein Nachbar wiederum sagt, ich könnte jetzt schon zum Rathaus seinen deutschen Pass beantragen, denn da würde man die Staatsangehörigkeit abklären.

Wenn dann müsstest du zur Staatsangehörigkeitsstelle deines Rathauses und einen Staatsangehörigkeitsausweis für dein Kind für 25 € beantragen. Dann kann das paar Monate dauern bis die das feststellen.


Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
3. Was müsste meine Freundin als nächstes machen? Einen Antrag auf AE stellen? Geht das jetzt schon oder müssen wir erst auf den deutschen Pass des Kindes warten?

Kommt drauf an. Sie hat  eine Duldung, hat also einen abgelehnten Asylantrag. Wenn noch Klage läuft, dann kann sie gem. § 10 I AufenthG eine AE gem. § 28 I Nr. 3 AufenthG beantragen. Ist jedoch die Ablehnung bestandskräftig/rechtskräftig, dann kann sie nur eine AE gem. § 25 V AufenthG aufgrund von § 10 III AufenthG beantragen.



Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Geht das jetzt schon oder müssen wir erst auf den deutschen Pass des Kindes warten?

Ist das Kind deutsch, dann fällt die Mutter unter das AufenthG. Ist das Kind aber nicht deutsch und somit nur bulgarisch, dann unterliegt die Mutter dem Freizügigkeitsgesetz.

Du solltest einen bulgarischen Reisepass für dein Kind beschaffen. Damit kann auch die Mutter in allen EU-Ländern außer Deutschland mit dem Kind verreisen. D.h. eigentlich kann das Kind und die Mutter nach Bulgarien. Problem: Die Bulgaren würden nicht sehen, dass das Kind Freizügigkeitsrecht in Deutschland bzw. Bulgarien ausübt.

Eigentlich ist es sogar besser, wenn es keine Deutsche Staatsangehörigkeit hat, da die Mutter dann eine Aufenthaltskarte bekommen würde. Damit könnte sie dann direkt mit nach Bulgarien reisen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Tina05 am 28.07.2017 um 08:40:59

Aras schrieb am 27.07.2017 um 18:20:28:
Du solltest einen bulgarischen Reisepass für dein Kind beschaffen. Damit kann auch die Mutter in allen EU-Ländern außer Deutschland mit dem Kind verreisen. D.h. eigentlich kann das Kind und die Mutter nach Bulgarien. Problem: Die Bulgaren würden nicht sehen, dass das Kind Freizügigkeitsrecht in Deutschland bzw. Bulgarien ausübt.

Sollte das Kind jedoch beide Staatsangehörigkeiten haben, muss zur Einreise nach Deutschland ein deutschen Kinderausweis vorgelegt werden.  Doppelstaatler brauchen zur Einreise in einen ihrer Heimatstaaten immer den Ausweis/Pass dieses Staates.

Ich würde daher sowohl die deutsche als auch die bulgarische Staatsangehörigkeit des Kindes (Kamerun?) erstmal klären, bevor ich Reisepläne schmiede. Denn auch der bulgarische Staat könnte verlangen, dass das Baby einen Pass haben muss.

Und dann kommt noch dazu: Um verreisen zu können braucht auch die Mutter des Kindes einen Pass. Und in Verbindung mit diesem Pass einen gesicherten Aufenthalt, nachgewiesen entweder durch einen Aufenthaltstitel (oder Fiktionsbescheinigung) oder eine Aufenthaltskarte als Angehörige eines EU-Bürgers, um wieder nach Deutschland einreisen zu können.


Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 28.07.2017 um 08:51:14
Tina05

Da hast du absolut Recht.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von No Name am 29.07.2017 um 20:46:49

Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Sie ist hier Asylbewerberin mit Duldungsstatus.

Nö. Entweder, oder. Ist sie Asylbewerberin, hat sie eine Aufenthaltsgestattung. Hat sie eine Duldung, ist sie keine Asylbewerberin [mehr]. (abgesehen von Sonderfällen, z.B. § 80 V VwGO abgelehnt, Klage läuft noch, halte ich aber bei Kamerun für unwahrscheinlich)


Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Einen Antrag auf AE stellen?

Von Freizügigkeitsrecht habe ich keine Ahnung, daher lasse ich mich dazu nicht weiter aus. ;) Ist auch m.E. schon alles gesagt. Für die Beantragung einer AE nach AufenthG könnten §§ 5 II, 10 AufenthG problematisch sein. Sofern sie allerdings die sonstigen  (allgemeinen) Kriterien erfüllt (v.A. §§ 5, 11 AufenthG), könnte man hoffen, dass die ABH im Ermessenswege von der Nachholung des Visa-Verfahrens absieht. Wenn ich dann jetzt konkret auf deine Frage eingehe,
Simon Lambe schrieb am 27.07.2017 um 17:41:12:
Was müsste meine Freundin als nächstes machen?
, würde ich persönlich empfehlen, einen Gesprächstermin mit der ABH zu vereinbaren. Dort kann man euch bestimmt auch Möglichkeiten erklären und die dort vertretene Rechtsauffassung schildern.

Von der oben von mir aufgeworfenen Frage, ob sie denn nun Asylbewerberin ist, oder nicht, hängt auch einiges ab, da sind wir wieder bei § 10 AufenthG. Läuft noch ein Asylantrag, wird das wohl (erstmal) nix mit der AE.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Simon Lambe am 05.08.2017 um 23:47:56
Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten.

Das Kind hat jetzt den deutschen Kinderreisepass bekommen.

Zu ihrem Status:

Ihr Asylantrag ist eingestellt worden, da man ihre neue Adresse nicht finden konnte. Als sie diese nachgereicht hat, teilte man ihr mit, dass sie einen Fortführungsantrag stellen kann, da man ihre neue Adresse hat.

Man sagte ihr aber auch, dass dies nicht notwendig sei aufgrund des Kindes und das sie AE beantragen soll nach Paragraph 28.

Unser Anwalt hat uns gesagt, dass ihr jetzt nichts mehr passieren kann, da sie die Mutter eines deutschen Kindes ist. Ich mach mir trotzdem noch Sorgen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 05.08.2017 um 23:57:29
Dann mach dir halt noch Sorgen, wenn du es brauchst.

Sie sollte aber trotzdem den Antrag auf Erteilung der AE gemäß § 28 I AufenthG stellen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von reinhard am 06.08.2017 um 11:48:34
Die Mutter eines deutschen Kindes hat ein Aufenthaltsrecht hier, wenn das Kind auch in Deutschland lebt und sie sich um das Kind kümmert. Das gilt, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Bis dahin müsste sie versuchen, einen eigenständigen Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Da sie selbst aus dem Kamerun kommt, könnte ich mir vorstellen, dass die Fortführung des Asylantrages nicht sehr sinnvoll ist. Das müsste sie aber besser mit dem Anwalt klären, da wir die Begründung für ihren Asylantrag (ihre Verfolgung in Kamerun) nicht kennen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Simon Lambe am 04.09.2017 um 12:47:45
Noch ein kleiner Update:

Der Antrag auf AE gemäß §28 ist abgelehnt worden.

Man sagte uns heute bei der ABH, dass sie ledigich einen Antrag auf AE gemäß §25 Abs. 5.

Was ist da der Unterschied? Ist eine AE gemäß §25 Abs 5 "schlechter"?

Würde heiraten die Situtation ändern?

Vielen Dank!!!

Liebe Grüße
Simon

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 04.09.2017 um 12:56:56
Meines Erachtens gibt sich das nicht viel. Sie soll die AE gem. § 25 V AufenthG annehmen und dann ist die Sache mE auch erledigt.
Einziger Nachteil ist einfach, dass die Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis höher sind als bei Besitz einer § 28 I AufenthG. Also 5 Jahre statt nur 3  Jahre, Rentenbeiträge statt keine Rentenbeiträge,etc.. Auch bei einer Einbürgerung wäre das bei einer 25 V nicht möglich.

Wenn ihr heiratet, dann kriegt sie sofort auf Antrag eine Aufenthaltskarte aufgrund des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von okatomy am 04.09.2017 um 13:02:29
Mit welcher Begründung ist denn §28 abgelehnt worden?

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2017 um 13:57:29

Aras schrieb am 05.08.2017 um 23:57:29:
Sie sollte aber trotzdem den Antrag auf Erteilung der AE gemäß § 28 I AufenthG stellen. 

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 04.09.2017 um 14:08:35
Und Saxonicus?

Was möchtest du damit sagen?

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2017 um 17:12:17

Aras schrieb am 04.09.2017 um 14:08:35:
Was möchtest du damit sagen? 

Das ihr ein AT nach §28 zusteht.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von reinhard am 04.09.2017 um 17:30:15

Saxonicus schrieb am 04.09.2017 um 17:12:17:
Das ihr ein AT nach §28 zusteht.


Vermutlich gibt es hier Probleme bei den allgemeinen Bedingungen. Sie braucht nicht nur ein deutsches Kind, sondern auch einen Pass, eine geklärte Identität und ein Visum.

Deshalb wohl das "Angebot", ihr eine AE nach § 25, Absatz 5 aus humanitären Gründen zu geben, den man kann ihr auch nicht sagen, dass sie ausreisen muss.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von DinoFF am 05.09.2017 um 00:03:13
Laut ABH liegt es wohl daran, dass sie vor ein paar Jahreneue illegal eingereist ist ohne Visum.

Eine geklärt Identität und einen neuen Pass, den die ABH eingezogen hat, besitzt sie.

Jedoch ist sie eigentlich garnicht illegal eingereist, sondern mit einem Schengen Visum. Man hatte ihr aber damals gesagt sie solle dies bloß nicht erwähnen bei ihrem Asyl Antrag... naja.




Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von DinoFF am 05.09.2017 um 07:52:50
So war das bei uns zumindest damals 2009.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von grisu1000 am 05.09.2017 um 07:58:20

Simon Lambe schrieb am 04.09.2017 um 12:47:45:
Der Antrag auf AE gemäß §28 ist abgelehnt worden.


Richtig Schriftlich oder nur mündlich abgewimmelt und ein AE nach §25 nach Versprochen oder schon erteilt?


DinoFF schrieb am 05.09.2017 um 00:03:13:
aut ABH liegt es wohl daran, dass sie vor ein paar Jahreneue illegal eingereist ist ohne Visum.

Eine geklärt Identität und einen neuen Pass, den die ABH eingezogen hat, besitzt sie.


Die ABH soll keine Vergangeheitsbewältigung machen sondern Ihre Aufgabe. Die Kindesmuttter kann zumindest die nächsten 18 Jahre hierbleiben (eigentlich Rechtsabspruch nach §28 AufenthG). Mit Erhalt der AE kann die ABH ja dann auch den Pass aushändigen. Für den Einbehalt gibt es keine Notwendigekeit mehr. Und darauf auchten, das Ihre auch die Erwerbstätigkeit gestattet wird.


Simon Lambe schrieb am 04.09.2017 um 12:47:45:
Würde heiraten die Situtation ändern?


Mit der Ehe würde sie zusätzlich die EU-Freizügigkeit erhalten. Damit kann sie dann eine Aufenthaltkarte zusätzlich zu Ihrem AT beantragen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Simon Lambe am 05.09.2017 um 08:23:37
@Dinoff

Dein Post ist etwas verwirrend :)

Aber tatsächlich ist es fast die gleiche Situation, außer das die Einreise bei uns damals wirklich illegal stattgefunden hat und das weiß die ABH auch.

Darf ich dich fragen wie es bei dir/euch weitergegangen ist. 2009 ist ja schon ein paar Jahre her.

@grisu1000

Es wurde bisher nur mündlich mitgeteilt. Man sagte uns wir werden Post erhalten, was wir bisher aber nicht haben. Wir werden uns heute nochmal bei der ABH erkundigen.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 05.09.2017 um 08:28:48
Ich würde an eurer Stelle die 25 V AE nehmen. Einfach um erstmal Ruhe zu haben. Und die Verweigerung der AE gemäß § 28 würde ich dann separat angreifen. Also wartet erstmal was die Post bringt und dann melde dich wieder. Mach jetzt nicht einfach auf Widerstand obwohl du den Brief noch nicht hast.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von reinhard am 05.09.2017 um 14:12:38

Simon Lambe schrieb am 05.09.2017 um 08:23:37:
Es wurde bisher nur mündlich mitgeteilt. Man sagte uns wir werden Post erhalten, was wir bisher aber nicht haben. Wir werden uns heute nochmal bei der ABH erkundigen.


Dann warte in Ruhe ab.

Mit dem deutschen Kind ist sie "sicher". Mit einer Heirat (Freizügigkeit durch den bulgarischen Ehemann) ist sie "doppelt sicher".

Die AE nach § 25, 5 ist tendenziell schlechter, davon merkt sie aber nichts, weil die AE am Kind hängt. Es gibt andere, bei denen hängt die AE an einem Attest vom Arzt, das ist unsicherer. Sie kann die AE nach § 25, 5 nehmen und die AE nach § 28 weiter fordern.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Dustsmoke am 08.09.2017 um 01:46:45
Hallo... Ich und meine Lebenspartnerin befinden uns Momenten in der gleichen Situation.

Wenn man die AE gemäß 25 5 erhält, wie lange sind die in der Regel gültig? Muss man diese alle 3 Monate erneuern oder bekommt man auch längere Laufzeiten?

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 08.09.2017 um 08:13:21
Wird je nachdem für 1 bis 3 Jahre erteilt. Eigentlich müsste es ja für 3 Jahre erteilt werden.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Spoki2211 am 12.09.2017 um 16:11:37
AufenthG
§ 26 Dauer des Aufenthalts

Fassung vom 31.07.2016, gültig ab: 06.08.2016

(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.

Somit vermutlich erst einmal für 6 Monate mit 2maliger 6monatiger Verlängerung.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Dustsmoke am 13.09.2017 um 11:45:01
@spoki2211
Hallo in unserem Fall ist meine Freundin schon fast 2 Jahre als Asylbewerberin hier. Von daher sollte sie eigentlich länger als 6 Monate bekommen?

Außerdem ist ihr Pass eingezogen worden, als wir den Antrag gestellt haben. Bekommt sie denn wieder, falls sie eine AE gemäß 25 5 kriegt?


Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Aras am 13.09.2017 um 11:54:38
Ich will mal auf OVG Bremen, Beschluss vom 12.08.2011 - 1 B 150/11
http://www.asyl.net/index.php?id=114&tx_ttnews[tt_news]=43589

Und zudem möchte ich sagen, dass es widersprüchlich ist, die Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 I wegen des fehlenden Visums zu verweigern, aber den § 25 V zu erteilen, weil es rechtliche oder tatsächliche Abschiebehindernisse, hier Kleinkinder, gibt, welche gleichzeitig die Nachholung des Visums für unzumutbar erklären.

Meiner Meinung nach, sollte man das der Behörde nicht auf die Nase binden sondern, einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten, sodass man die Ablehnung der AE gem. 28 I und Erteilung des § 25 V schwarz auf weiß hat. Dann geht man nur gegen den Verwaltungsakt der Verweigerung der AE gem. 28 I, sodass der § 25 V rechtskräftig werden kann. Man argumentiert dann, dass der Anspruch auf die AE gem. 28 I besteht, da die Behörde ja offensichtlich die Nachholung des Visums durch die Erteilung der AE gem. 25 V für unzumutbar festgestellt hat.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Dustsmoke am 13.09.2017 um 16:10:41
Vielen Dank Aras!!!

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Simon Lambe am 13.09.2017 um 21:45:33
Auch meinerseits danke für deinen Post Aras. Sehr hilfreich.

@Dustsmoke

Ich frage mich auch, ob man den Pass wieder bekommt, wenn meine eine AE gemäß $25 Abs. 5 erhält?


Einen ruhigen Abend noch.

Titel: Re: Deutscher Pass für Kind
Beitrag von Spoki2211 am 14.09.2017 um 10:19:44
Meiner Meinung nach begründet eine Gestattung keinen rechtmäßigen Aufenthalts. Deswegen würde ich von den 6 Monaten ausgehen.

Den Pass bekommt sie auf jeden Fall wieder, da der Aufenthaltstitel nur in Verbindung mit dem Pass gültig ist.

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