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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
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Beitrag begonnen von Oneplus am 26.07.2017 um 01:16:31

Titel: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.07.2017 um 01:16:31
Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind grad bei einer FZF dabei zwecks Erteilung eines Visum D für den Ehegattennachzug. Hierzu habe ich einige fragen und bin für jede info die den ganzen kram einfacher macht dankbar. Gerne auch tipps jeder art :)

Zu uns kurz: Ich Deutsch & lebe seit 34 Jahren in DE, Sie marokkanisch und lebt seit 2009 in Spanien mit spanischem befristeten Aufenthaltstitel (wird immer verlängert).

Die standesamtliche gültige Eheschließung erfolgte im Februar in Marokko dabei wurde ich selbst per Vollmacht vertreten da ich selbst an dem Termin dort nicht anwesend sein konnte.

Die Ehe ist somit rechtsgültig geschlossen was die Bürokratie betrifft.

Soweit ich dies alles korrekt verstanden habe können wir die FZF in Madrid da sie in Spanien lebt beantragen bzw. auch in Marokko da Sie marokkanische Staatsbürgerin ist. Wir werden hier wohl einen Termin in Madrid machen weil es für uns einfacher ist da sie in Spanien ohnehin schon lebt.

Wir waren zuvor beide mal verheiratet gewesen und in den Unterlagen wird von uns die "alte" Heiratsurkunde und Scheidungsurteil verlangt. Scheidung besitzen wir beide allerdings besitzen wir nicht mehr die alte Heiratsurkunde. Was können wir hier machen??? Die marokkanischen Behörden stellen meiner Frau keine alte Heiratsurkunde neu aus wenn die Ehe geschieden wurde.

Haben die Profis hier eine Idee oder einen Tipp ???

Zudem habe ich gelesen das bei Eheschließung mit Vollmacht die Originale Vollmacht vorgelegt werden muss bei der Botschaft. Auch dies gestaltet sich für mich als unmöglich da diese "Vollmacht" in dem jeweiligen Standesamt in Marokko als Original einbehalten wird und auch nicht herausgegeben werden kann. Ich hab dort bereits nachgefragt und die haben mir mitgeteilt das die Behörden sich damit quasi irgendwie absichern und somit das Original auch nur diesem zweck dient und nicht herausgegeben wird.

Was kann ich hier tun um weiter vorwärts zu kommen was die ABH und FZF allgemein betrifft. Ich meine ich kann ja schlecht irgendwelche Dokumente vorlegen die mir nicht mal möglich sind zu beschaffen.

Ansonsten haben wir eigentlich alles zusammen und planen einen Termin bei der Botschaft direkt mit einem gemeinsamen Urlaub zu verbinden :)

Ich freue mich schon mal auf eure Hilfe und natürlich auch über jede Antwort.

Liebe Grüße
Oneplus

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 08:38:36
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2017 um 08:52:13

okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Das sehe ich auch so.
Durch diese Handschuhehe hat man sich Probleme eingehandelt, die bei einer normalen Eheschließung kaum aufgetreten wären.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.07.2017 um 13:52:52

okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.


Hi, also warum per Stellvertreter in Marokko ist eigentlich ganz einfach zu erklären...stellvertreter war mein papa selbst weil es aufgrund der bürokratie dort zu der zeit das einfachste prozedere gewesen war...eine heirat per vollmacht ist in marokko auch nichts aussergewöhnliches oder seltenes....dort ist diese Eheschließung per vollmacht ein ganz normaler verwaltungsakt und der botschaft auch sicherlich bekannt denke ich.

Bevor hier ein Missverstandniss auftritt...die Heiratsurkunde habe ich,...mit übersetzung, legalisierung der DE botschaft, überbeglaubigung und legalisierung des marokkanischen botschaft...

Das was mir fehlt ist die Heiratsurkunde von der ersten Ehe meiner Frau, das liegt ca 10 Jahre zurück und die wollen das quasi als kopie mit ihrer alten scheidung. Scheidung haben wir aber die Heiratsurkunde von vor Ewigkeiten finden wir einfach nicht.

Natürlich würde ich alles Botschaft so darlegen wie es auch wirklich ist....gibt ja nichts zu verbergen oder ähnliches,...es geht einfach nur darum das ich etwas was nicht zu beschaffen ist auch nicht beschaffen kann.

Alternativ ist es auch kein Problem einen Anwalt zu rate zu ziehen,...den Schritt zum Anwalt würde ich jedoch erst dann tun wenn ich wirklich sehe das es Schwierigkeiten gibt. Aktuell habe ich ja alles ausser eben diese eine Heiratsurkunde aus alter ehe die ca 10 Jahre alt ist.


okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.


Heirat in D oder Spanien wäre was die komplexität der Unterlagen betrifft nicht viel anders als es jetzt ist...der einzige vorteil den die Eheschließung per Vollmacht bringt ist das die Ehe rechtskräftig geschlossen ist,...ohne großes hin und her reisen für sie oder mich...unser ziel ist das zusammen leben...und nicht uns ewig mit bürokratischem kram aufzuhalten...deswegen ist es denke ich persönlich mehr als logisch den für einen selbst einfachsten weg zu gehen was den papierkram betrifft...

ich denke das die erfahrenen leute hier selbst wissen wie individuell und speziell die ganze fzf sein kann was den papierkram betrifft...natürlich wählen wir den für uns einfachsten weg.

was meine frau betrifft, sie darf ja schengen technisch mit der 90/180 regel in der eu hin und her, was aber nicht geht ist zb eine familienversicherung, oder arbeiten usw....ziel ist aber natürlich ein visum D zwecks Daueraufenthalt und ziel ist es auch den ganzen papierkram so unkompliziert wie möglich zu erledigen. Ohne Visum D und Aufenthaltstitel für DE fehlt einfach die Grundlage eine Vernünftige Ehe führen zu können. Wir sind beide keine fans von der bürokratie und möchten eigentlich einfach nur den ganzen kram erledigt bekommen. Ehrlich gesagt nervt es auch das wir nicht zusammen sind. Ich werde die Tage nach Spanien runter fahren und Sie hat glaube ich schon einen Termin bei der Botschaft gemacht. Wir gehen gemeinsam dahin natürlich. Und dann einfach mal schauen was die sagen werden.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 26.07.2017 um 14:08:28

okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Was geht dich das überhaupt an wie und wo man jemanden heiratet?
Selbst im spanischen Recht gibt es die Handschuhehe.


Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Das was mir fehlt ist die Heiratsurkunde von der ersten Ehe meiner Frau, das liegt ca 10 Jahre zurück und die wollen das quasi als kopie mit ihrer alten scheidung. Scheidung haben wir aber die Heiratsurkunde von vor Ewigkeiten finden wir einfach nicht.

Scheidungsurkunde reicht doch aus... Wozu heiratsurkunden?


Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 01:16:31:
Wir waren zuvor beide mal verheiratet gewesen und in den Unterlagen wird von uns die "alte" Heiratsurkunde und Scheidungsurteil verlangt. 

Wer verlangt das? Ggf. liegt das Problem darin, dass ihr Eheurkunden aus Marokko meint und die deutsche Botschaft in Madrid vom spanischen Eheurkunden ausgeht, die theoretisch leicht zu beschaffen sind.



Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Natürlich würde ich alles Botschaft so darlegen wie es auch wirklich ist....gibt ja nichts zu verbergen oder ähnliches,...es geht einfach nur darum das ich etwas was nicht zu beschaffen ist auch nicht beschaffen kann.


Impossibilium nulla est obligatio


Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Alternativ ist es auch kein Problem einen Anwalt zu rate zu ziehen,...den Schritt zum Anwalt würde ich jedoch erst dann tun wenn ich wirklich sehe das es Schwierigkeiten gibt. Aktuell habe ich ja alles ausser eben diese eine Heiratsurkunde aus alter ehe die ca 10 Jahre alt ist.

Erstmal normal Antrag stellen und mit der Botschaft sprechen bevor man einen Anwalt reich macht.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 14:15:12
Ja aktuell sind ja noch keine Probleme aufgetaucht. Wenn tatsächlich welche entstehen kannst du ja nochmal hier nachfragen.

Zum vermeintlich einfachsten Weg: Die Experten hier hätten dir hier wohl eher zu einer DK-Ehe als einer Stellvertreter Hochzeit geraten. Es macht normalerweise die wenigsten Probleme dort zu heiraten wo man leben möchte oder zumindest aktuell lebt.

Aber das ist jetzt erstmal alles hypothetisch, zu ändern eh nicht mehr. Berichte mal bitte wie es weiter ging, auch wenn alles problemlos und positiv war, damit mehr Erfahrungen gesammelt werden können.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 26.07.2017 um 14:18:23

okatomy schrieb am 26.07.2017 um 14:15:12:
Zum vermeintlich einfachsten Weg: Die Experten hier hätten dir hier wohl eher zu einer DK-Ehe als einer Stellvertreter Hochzeit geraten. Es macht normalerweise die wenigsten Probleme dort zu heiraten wo man leben möchte oder zumindest aktuell lebt.


Weil dadurch die alten Heiratsurkunden wieder aufgetaucht wären?  ;D ;D ;D

Halte dich doch bitte einfach mit deinen heißen Tipps zurück.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 14:30:48
@Aras
Das ist das erste und letzte mal dass ich auf "sowas" antworte:

Was sollen denn die ständigen Anfeindungen?? Bist du hier Aushilfs-Mod?

Andere teilen offenbar meine Meinung dass das nicht die beste Lösung war, möge jeder selber beurteilen was er als hilfreich empfindet und was nicht.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.07.2017 um 14:39:28

Aras schrieb am 26.07.2017 um 14:08:28:
Scheidungsurkunde reicht doch aus... Wozu heiratsurkunden?


Hier im Anhang eine PDF der Botschaft in Madrid was die verlangen...ja ich dachte auch scheidung reicht aus aber denen anscheinend nicht....das selbe findet man auch auf der seite der deutschen botschaft in marokko....allerdings ist dies dann noch komplexer bzw verlangen die mehr. Natürlich gehen wir dann nach Madrid.

Es ist auch richtig, aktuell sind keine probleme aufgetreten...es geht nur darum das ich alles zusammen habe und letzendlich nun einfach nur mit meiner Frau zu Botschaft gehen wollte...Sie kann das auch alleine machen aber es war unser gemeinsamer wunsch das zusammen zu erledigen.

Es kann auch sein das niemand solche dinge verlangt,...meine infos beruhen lediglich auf auskünfte der homepage von denen.

Und ja ich halte auf dem laufenden :)

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Ehegattennachzug_Botschaft_Madrid.pdf (315 KB | 154 )

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 26.07.2017 um 14:56:41
Selbst wenn du polygam wärst, müsste deiner Frau der Familiennachzug erlaubt werden, § 30 Abs. 4 AufenthG. Und deine Frau hat in Marokko geheiratet, und in Marokko darf eine Frau nicht polygam sein.

Also nur weil die Heiratsurkunden nicht beschafft werden können, kann der Antrag nicht abgelehnt werden.

@okatomy
Das Problem ist eher, dass du die Menschen verunsicherst und unbrauchbare Tipps gibst.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.07.2017 um 16:24:47

Aras schrieb am 26.07.2017 um 14:56:41:
Selbst wenn du polygam wärst, müsste deiner Frau der Familiennachzug erlaubt werden, § 30 Abs. 4 AufenthG. Und deine Frau hat in Marokko geheiratet, und in Marokko darf eine Frau nicht polygam sein.

Also nur weil die Heiratsurkunden nicht beschafft werden können, kann der Antrag nicht abgelehnt werden.

@okatomy
Das Problem ist eher, dass du die Menschen verunsicherst und unbrauchbare Tipps gibst.


Hi, polygam 😂 meine Frau würde mir wohl eins auf die Nase geben wenn ich das mal nett ausdrücke 😂 😂 😂 nee nee also Probleme oder so halten wir ja bisher tatsächlich nicht, nur bei dem zusammen bringen aller Unterlagen die die laut deren Liste verlangen ist mir aufgefallen das dort Dinge stehen die nicht zu besorgen sind.

Bei uns ist das eigentlich ganz simpel, ganz normal verheiratet, auch wenn manche die Vollmacht nicht verstehen,  jetzt wollen wir auch juristisch mit Aufenthaltstitel und allem was dazu gehört zusammen in DE Kraft Gesetz leben dürfen. Den Sprachkurs hat sie in 4 Wochen gemeistert weil sie bereits zuvor schon relativ gut Deutsch sprach, wir kennen uns nicht seit paar Tagen :) dafür ist aber mein spanisch Katastrophe 😂

Und für alle anderen, Eheschließung per Vollmacht dient einfach nur dazu es für Menschen die nicht in ihrer Heimat leben einfacher zu machen heiraten zu können. Mehr ist das nicht. Sie sind ja dann in dem Staat wo sie leben Ausländer und unterliegen ganz anderen Gesetzen als ein deutscher Staatsbürger.

Würde ich beispielsweise mich nach Spanien ummelden bräuchten wir die ganze scheiße nicht da ich mich dann zb auf die Freizügigkeit als EU Bürger berufen würde. Sie bräuchte dann nichtmal den Sprachkurs und würde sie aus einem Drittland kommen wäre es immer noch einfacher. Aber sie lebt ohnehin schon seit Jahren in Spanien. Trotzdem hat sie in DE meiner Meinung nach es fast schon diskriminierend schwer da sie wie eine 100% Ausländerin behandelt wird vom juristischen her. Und auch hier haben wir trotzdem den normalen Weg gewählt und uns der deutschen Bürokratie somit ausgeliefert 😂

Bin wirklich gespannt was die Botschaft sagen wird wenn wir da gewesen sind :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Tippi am 26.07.2017 um 18:31:12
Ich empfehle Allen mal die NUB, unterlasst persönliche Angriffe.

Auch diese moralischen Wertungen helfen hier keinem User,
sind völlig fehl am Platz und unerwünscht.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 14.12.2017 um 02:47:57
moin zusammen,...auch wenns schon ne weile her ist....

ich wollte mal einfach ein feedback geben zum aktuellen stand und schauen was ihr als profis bzw erfahrene uns raten würdet ?!

Alle Unterlagen komplett beim Termin in der Auslandsvertretung (Madrid) abgegeben....lief auch alles top,...unkompliziert....die dame dort bei der antragsabgabe war super freundlich gewesen....

Nur zwecks verständniss,...meine Frau zieht nach und wir haben den Termin gemeinsam besucht,...neben Termin haben wir direkt Madrid erkundet paar tage lang :D

naja...der Termin ist nun schon ne weile her...alle unterlagen lagen komplett vor...

sind jetzt 2 Monate seit abgabe und ich habe bis jetzt noch nichts von der ABH gehört...

Liegt das noch im Rahmen ? Soll ich dort mal persönlich hin ? Ich weiss nicht ab wann der Zeitpunkt erreicht ist zu fragen wie lang es noch dauert usw....will denen auch nicht unbedingt auf die nerven gehen....

Naja bisher sind 2 Monate rum seit Abgabe der Unterlagen in der Botschaft und scheiße wir wollen zusammen sein endlich...das nervt...was sicherlich jeder normale mensch nachvollziehen kann :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 14.12.2017 um 03:06:40
Meiner persönlichen Meinung nach sind 2 Monate noch im Rahmen des Normalen. Gerade auch im Hinblick darauf, dass Deine Frau aus einem eher "problematischen" Land i.S.v. Umfang d. Sicherheitsabfragen etc. kommt.
Sollte nach 3 Monaten, also nach den Ferien / Urlaubszeiten anlässlich Weihnachten / Neujahr noch nichts passiert sein, könnte man allerdings durchaus nachfragen.
Telefonisch (oder per Webformular / E-Mail) beim BVA mit der Antragsnummer zum Visum und dann, wenn Du weißt, in welchem Feld der Ball liegt (AV oder ABH), dort mittels E-Mail.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 14.12.2017 um 03:53:10

T.P.2013 schrieb am 14.12.2017 um 03:06:40:
Meiner persönlichen Meinung nach sind 2 Monate noch im Rahmen des Normalen. Gerade auch im Hinblick darauf, dass Deine Frau aus einem eher "problematischen" Land i.S.v. Umfang d. Sicherheitsabfragen etc. kommt.
Sollte nach 3 Monaten, also nach den Ferien / Urlaubszeiten anlässlich Weihnachten / Neujahr noch nichts passiert sein, könnte man allerdings durchaus nachfragen.
Telefonisch (oder per Webformular / E-Mail) beim BVA mit der Antragsnummer zum Visum und dann, wenn Du weißt, in welchem Feld der Ball liegt (AV oder ABH), dort mittels E-Mail.

Gruß

moin :)

jo verstehe,...also sie lebt in spanien mit aufenthaltstitel...aber wenn es jetzt nach pass gehen würde ist sie marokkanische staatsbürgerin.

die botschaft in madrid hat uns schon mitgeteilt gehabt das die alles an die abh weiter geleitet haben...bin aber nicht zur abh gegangen um nachzufragen aufgrund von "ich will die einfach nicht nerven"

also meinste wenn erst nach 3 monaten sollte ich nachhorchen ? oder sollte ich nach neujahr ???

Die feiertage usw hab ich auch bedacht,...ich weiss ja nicht wie die arbeiten usw und kann das selbst alles wirklich nur schwer einschätzen :)

bin aber selbst ganz guter dinge und zuversichtlich...nur die wartezeit ist halt einfach übel und schwierig zu überbrücken :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 14.12.2017 um 10:42:43

Oneplus schrieb am 14.12.2017 um 03:53:10:
also meinste wenn erst nach 3 monaten sollte ich nachhorchen ? oder sollte ich nach neujahr ??? 

Es macht keinen Sinn bei der ABH nachzufragen, solange die überhaupt noch nichts auf den Tisch haben. Wenn die Papiere dort in Bearbeitung sind und irgendwelche Fragen auftauchen, werden die sich schon bei Dir melden. Wenn sie keine haben, melden sie sich natürlich nicht und Deine Frau bekommt ihr Visum automatisch.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 14.12.2017 um 14:45:28
Ok danke, das wäre eh meine nächste Frage gewesen was das Prozedere an sich betrifft....

Wird der in Deutschland lebende ehegatte eingeladen von der abh also = muss

oder ist das einladen des in DE lebenden optional und es kann auch sein das sie einfach ihr Visum bekommt und fertig?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von lottchen am 14.12.2017 um 15:01:53
Es gibt keinen Automatismus, dass der deutsche bzw. in Deutschland lebende Ehepartner zur ABH eingeladen wird. Oft ist das der Fall, aber nicht immer.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 14.12.2017 um 16:32:25
Ok danke dir @lottchen :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 14.12.2017 um 23:41:22
Zur Ergänzung:

Die Nachfrage beim BVA hat den Sinn, sich nicht auf unverbindliche Angaben beteiligter Behörden verlassen zu müssen. Durch die Nachfrage wird dem Anfragenden verbindlich mitgeteilt, wann die Akte tatsächlich wem zugesandt wurde.

Was den Status Deiner Frau angeht - auch wenn sie in Spanien lebt, ist sie marokkanische Staatsangehörige. Und nur die Staatsangehörigkeit ist entscheidend, wenn es um die Bestimmung des Prozederes (und damit des Umfangs / der Intensität) der Überprüfungen im Rahmen des Visumantrags geht.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 16.12.2017 um 01:25:34
Ja verstehe, da steckt dann quasi einfach die verbindliche Auskunft dahinter auf die man sich im Fall der Fälle berufen kann. Ich denke es ist noch ein bisschen Zeit einfach abzuwarten und Tee zu trinken und dann kann man immer noch schauen was man macht, denke so nen Zwischenstand verbindlich durch bva ist falls nötig erstmal nicht verkehrt.

Ich hab da selbst vorher garnicht dran gedacht obwohl ich die Seite kenne. Danke dafür :)

Ich lasse einfach mal die Feiertage und Neujahr vergehen dann ist man quasi seit Antragsabgabe bereits über den 3 Monaten.

Was ich glaube ich vergessen hatte...die Unterlagen wurden von der ausländischen Botschaft bereits 7 Tage nach Antragsabgabe weiter geleitet. Die Botschaft wartet seit dem auf Rückmeldung der abh bei uns. Diese Info haben wir von der Botschaft selbst erhalten, schriftlich per Email von der Sachbearbeiterin wo wir den Termin zur Abgabe gehabt haben.

Naja und die abh lässt entweder auf sich warten, warum auch immer...oder es läuft schon alles ohne das ich als ehegatte was mitbekomme. Meine Frau hat auch nichts gehört.

Das einzige was uns mitgeteilt wurde war lediglich das die Unterlagen für die Botschaft vollständig sind und von denen aus nichts mehr angefordert werden wird weil alles vorliegt bzw haben die uns manches auch direkt zurück gegeben aufgrund von brauchen die einfach nicht.

Wir waren ja gemeinsam bei dem Termin der Antragsabgabe gewesen daher weiss ich sowas selbst. Das war ganz praktisch weil wir unseren Urlaub damit verbunden haben.

Urlaub + Termin zwecks Ehegattennachzug :D

Naja, ehrlich gesagt haben wir nur für die Besorgungen der ganzen Unterlagen Monate gebraucht. Eigentlich von Februar bis Oktober könnte man sagen so ganze 9 Monate sind das gewesen und das war wirklich Horror.

Hatten beide ne Vorehe gehabt und dann den ganzen scheiß übersetzen, legalisieren, überbeglaubigen usw usw usw usw usw...ich wünsche niemandem diesen Stress und wir sind beide froh wenn wir das alles hinter uns haben.

Ich denke jeder der das nicht am eigenen Leib mal mitgemacht hat kann wirklich froh darüber sein. Die damit verbundenen  Bürokratie ist wirklich ein Albtraum!

Letztendlich möchte man ja einfach nur zusammen sein und die Hürden die man dafür auf sich nimmt sind echt enorm.

Wir wussten dies alles aber vorher schon und haben uns trotzdem füreinander entschieden.

Fehlt nur noch das sch*** Visum :D

In diesem Sinne wünsche ich allen ein schönes Wochenende :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 18.12.2017 um 12:53:28
Moin zusammen, habs nicht mehr ausgehalten und war bei der abh nachfragen gewesen grad eben.

Also aktuell sieht es so aus:

AV teilt per Mail mit Akte schon lange an ABH versendet (vor 8 Wochen) und ABH hat grad eben nachgesehen in meinem Beisein,...war persönlich da. Dabei kam heraus das die ABH tatsächlich noch garnix vorliegen hat.

Wollte noch nicht beim Bva nachfragen,...und erst die Ferien abwarten.

Hat jemand ne Idee hierzu? Ich als Laie verstehe das ehrlich gesagt nicht.   :(  :'( :'(

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Petersburger am 18.12.2017 um 16:24:01
In solch einer Situation ist das BVA die einzige Stelle mit belastbaren Aussagen.

Die sehen, ob der Antrag eingegangen ist und wo er hinging.

Wo Menschen, da passieren auch Fehler. Mal wird eine PLZ im Datensatz falsch eingetragen, mal steckt beim BVA jemand etwas in die falsche Kiste.

Aber bisher wusste man nach einer solchen Anfrage immer mehr als vorher.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 19.12.2017 um 21:01:22
Moin zusammen, hab ein kleines Update bzw nun mehr Infos...

Also hab beim bva online nachgefragt und zwischen Anfrage online und Antwort 9min...das finde ich wahnsinnig schnell :)

Hab denen geschrieben alls Details usw und das die abh sagt sie hätten nix usw usw also alle Infos die ich hier auch über den Verlauf mitgeteilt hatte...

Das bva schrieb das seit dem 2.11. der Antrag in der zuständigen abh in Bearbeitung ist. In der Antwort waren auch alle Details wie Namen usw...also ne super Antwort und vorallem unglaublich schnell.

Schlauer bin ich zwar nicht dadurch aber beruhigter würde ich sagen. Nur warum die abh gesagt hat wir haben hier nichts verstehe ich natürlich trotzdem nicht.


Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 20.12.2017 um 01:06:11
Auch wenn noch niemand auf meinen letzten Beitrag geantwortet hat, ich wollte mal fragen was nachher passiert also wenn Visum da und einreise erfolgt ist usw...

Integrationskurs lese ich hier immer wieder...

Meine Frau hat A1 mit Note 2 bestanden...ihr Deutsch ist natürlich nicht perfekt...aber geht auf jeden Fall klar.

Unser gemeinsames Ziel ist ihr nen job zu besorgen, bestenfalls natürlich Vollzeit...und step by step als finish die Einbürgerung im laufe der jahre...das ist natürlich alles noch weit aber ich frage einfach nur da wir uns auf alles gut vorbereiten wollen. Auch sie fragt mich viele Details die ich selber auch erst mal nachschlagen muss.

Was sollte sie am besten tun? Schule bis B1? Nen Integrationskurs? Jobsuche? Alles gleichzeitig ist glaub ich eh kaum zu bewältigen...und natürlich spielen für uns auch Kosten eine Rolle.

Danke euch für alle Infos und Ratschläge :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Nonjo am 20.12.2017 um 07:47:34
Wenn Deine Frau nicht hochqualifiziert ist (abgeschlossenes Studium zB) dann wird sie von der ABH nach der Einreise beim Erteilen der AE zu einem Integrationskurs verpflichtet. A1 oder Note 2 ist hier nicht ausreichend, um befreit zu werden.

Das sind dann max 600 Stunden Sprachunterricht (+ 300 Stunden zusätzlich wenns gar nicht klappt) und dem Orientierungskurs "Leben in Deutschland". Das sind 120 Stunden plus Prüfung.
Bei erreichtem B1-Sprachlevel endet der subventionierte Kurs sofort, dh ihr müsst nicht 600 Stunden damit verbringen; das geht auch wesentlich schneller bzw. braucht man gar nicht zwingend zum Kurs gehen. Es reicht, wenn beide Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Beide bestandenen Prüfungen (Orientierungskurs + B1) zusammen ergeben dann das Zertifikat Integrationskurs, welches ihr vom BAMF erhaltet und ist Voraussetzung für die NE / Einbürgerung.

Natürlich kann sie parallel arbeiten, musst Du halt koordinieren was die Arbeits- und Kurszeiten angeht.

Ansonsten steht nach der Einreise an:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldung bei der Krankenkasse
- Beantragung AE bei ABH
- Änderung Steuerklasse, falls nötig

Die Jobsuche kannst Du auch jetzt schon durchführen, dafür muss sie ja noch nicht vor Ort sein. Bereite professionelle Bewerbungsunterlagen vor und fertig.

Im vorletzten Post schreibst Du das der Antrag seit 02.11. bei der ABH liegt und noch nicht bearbeitet ist. Dies solltest Du umgehend eskalieren bei den Führungskräften; eine solche Wartezeit würde ich auf keinem Fall akzeptieren.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 20.12.2017 um 13:44:27

Eins schrieb am 20.12.2017 um 07:47:34:
Im vorletzten Post schreibst Du das der Antrag seit 02.11. bei der ABH liegt und noch nicht bearbeitet ist. Dies solltest Du umgehend eskalieren bei den Führungskräften; eine solche Wartezeit würde ich auf keinem Fall akzeptieren.


Hi, danke für die anderen Infos erstmal...

also die Infos hab ich vom bundesverwaltungsamt gestern bekommen das alles seit 2.11. in der ABH liegt. Genau gesagt schrieb mir das bva das alles seit 2.11. bereits in der abh ist und dort immer noch bearbeitet wird. Was hier unter immer noch bearbeitet wird genau zu verstehen ist weiss ich natürlich nicht. Die ABH selbst sagte mir ja am Vortag sie hätten garnichts und deswegen würden sie auch nichts bearbeiten. Natürlich kann ich nochmal dahin gehen und auf den Tisch hauen oder sonstiges, bin aber eher der ruhigere Kandidat und nicht der aggro Typ :D

Aber ehrlich gesagt regt mich das mittlerweile schon auf...die Auskünfte sind alle plausibel mit dem Bundesverwaltungsamt und auch mit der AV ...lediglich die Infos der ABH passen nicht zum Rest und da scheint es irgendwie nicht vorwärts zu gehen.

Wenn die dann noch weiter Ewigkeiten brauchen und was weiss ich nicht nachher noch dieses Interview beispielsweise machen wollen zwecks Scheinehe Prüfung usw usw,...ja dann nimmt das ganze ja wohl nie ein Ende...

Ich persönlich finde alles was über 2 Monate dauert viel zu lange...das ist aber meine persönliche Meinung unabhängig davon wie lange realistisch wäre...es geht ja um ein verheiratetes paar (meine Frau und mich) was zusammen sein will so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Wir sind seit März 2017 verheiratet und haben immer noch nicht die Basis des zusammen Lebens erreicht aufgrund von Bürokratie :(

Letztendlich haben wir ja was das juristische bzw gesetzliche Prozedere usw betrifft alles richtig gemacht.

Was die ABH betrifft,....ich hab grad vom BVA noch ne Email erhalten im Bezug auf "diese abh" die bei mir zuständig ist.

Kein schöner Inhalt...da steht einfach nur wenn die bock hätten würden die auch was tun.

Ich werde gleich die Mail hier als Zitat nachträglich einfügen...

Die haben bei uns in der Stadt jedenfalls eh keinen guten Ruf. Ich persönlich hatte auch mal mit denen zutun...lang her, ohne Anwalt war da kein vorwärts kommen damals.

Muss mich erstmal sortieren :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 20.12.2017 um 14:25:50
Also auf meine Nachfrage beim bva ob ich mich noch gedulden sollte weil die abh sagt sie hätten nichts bekam ich dann folgendes:

"leider sagen die Ausländerbehörden das immer. Weil sie nicht mitarbeiten wollen oder können.

Seit Anfang November liegen die Unterlagen dort, also können die auch damit arbeiten.



Viele Grüße


Bundesverwaltungsamt"

Der Text wurde von mir anonymisiert bzw anonym gehalten...

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Seoman305 am 20.12.2017 um 14:48:11
Auch wenn es nervt und juckt, ruhig bleiben, die Mühlen mahlen langsam, aber am Ende kommt ein Bild raus :)

Beschäftigt euch in der Zeit - oder du dich zumindest- mit den nächsten Schritten für eine nachhaltige Zukunft zusammen.

Zum Thema Sprachkurs / Jobsuche noch -aus persönlichem Anliegen und beruflichem Interesse ;)-

Ich würde entgegen der Meinung von einigen hier immer zweigleisig fahren mit Jobsuche/Sprachkurs. Sprache ist elementar und essentiell wichtig, aber nicht das Einzige.

-Also Integrationskursträger in der Region raussuchen. Überblick verschaffen wo es Kurse gibt, Vollzeit/Teilzeit, vormittags, nachmittags etc. Termin machen und beraten lassen vorab. Im Moment sind je nach Region die Wartezeiten darauf sehr lang, besser man weiß was passiert. :)

-Jobsuche: je nach beruflichem Hintergrund deiner Frau und je nach Region wo du bist mal den Arbeitsmarkt anschauen, evtl. geht ja schon was vorab? Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen auf Deutsch schon mal aufsetzen, Arbeitgeber suchen etc. evtl. auch dann bei einreise bei der Arbeitsagentur mal vorsprechen  8-). Je nachdem kann mit Arabisch, Spanisch und Deutsch A1 ja schon mal was gehen...evtl. bei einem Besuch bei dir schon mal Vorstellungsgespräche versuchen..
Es beruhigt ungemein wenn beide schon mal beruflich tätig sind.  Aber wie immer- es kommt darauf an.  ;)
Kopf hoch, das wird schon.





Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 21.12.2017 um 03:02:00

Seoman305 schrieb am 20.12.2017 um 14:48:11:
Auch wenn es nervt und juckt, ruhig bleiben, die Mühlen mahlen langsam, aber am Ende kommt ein Bild raus :)

Beschäftigt euch in der Zeit - oder du dich zumindest- mit den nächsten Schritten für eine nachhaltige Zukunft zusammen.

Zum Thema Sprachkurs / Jobsuche noch -aus persönlichem Anliegen und beruflichem Interesse ;)-

Ich würde entgegen der Meinung von einigen hier immer zweigleisig fahren mit Jobsuche/Sprachkurs. Sprache ist elementar und essentiell wichtig, aber nicht das Einzige.

-Also Integrationskursträger in der Region raussuchen. Überblick verschaffen wo es Kurse gibt, Vollzeit/Teilzeit, vormittags, nachmittags etc. Termin machen und beraten lassen vorab. Im Moment sind je nach Region die Wartezeiten darauf sehr lang, besser man weiß was passiert. :)

-Jobsuche: je nach beruflichem Hintergrund deiner Frau und je nach Region wo du bist mal den Arbeitsmarkt anschauen, evtl. geht ja schon was vorab? Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen auf Deutsch schon mal aufsetzen, Arbeitgeber suchen etc. evtl. auch dann bei einreise bei der Arbeitsagentur mal vorsprechen  8-). Je nachdem kann mit Arabisch, Spanisch und Deutsch A1 ja schon mal was gehen...evtl. bei einem Besuch bei dir schon mal Vorstellungsgespräche versuchen..
Es beruhigt ungemein wenn beide schon mal beruflich tätig sind.  Aber wie immer- es kommt darauf an.  ;)
Kopf hoch, das wird schon.


hi @seoman305 :) genau den anschein habe ich irgendwie nicht das die mühlen mahlen...zumal die abh darauf beharrt "nichts" da zu haben und das bva mir schreibt die haben einfach keinen bock und alles liegt da bald seit 2 monaten einfach herum quasi...

die nächsten schritte haben wir beide schon vor langem durchgekaut sogar detailliert...ich hab trotzdem auch hier im forum danach gefragt um einfach mal ne weitere meinung und ideen zu haben diesbezüglich,...auch wir können nämlich dinge vergessen usw :)

du hast ja geschrieben dieses zweigleisige....sprache verbessern und arbeiten,....ich denke das wir dies auch so machen werden...wir müssen halt nur schauen das es zeitlich passt alles...uns ist es sehr wichtig (beiden) das ihr deutsch in kurzer zeit auf dem level fließend landen wird. Soooo schwer hat sie es eigentlich nicht weil sie deutsch in der Schule als Fremdsprache hatte :)

Integrationskurse gibt es hier bei uns wie sand am meer,...wohin sie gehen wird wissen wir auch schon. Hab mir ne liste besorgt und quasi bei nem kumpel angefragt der das unterrichtet. Recht haste auf jeden fall...die kurse sind "dicht" und voll bis zum geht nicht mehr,...mit dem visum erreichen wir den punkt an dem wir handeln können und quasi die zukunft in die wege leiten für uns beide. aber das lässt einfach auf sich warten bisher jedenfall...

Was einen Job an sich betrifft,...auch da haben wir uns beide drum gekümmert....Ihr deutsch ist unabhängig von der Note 2 im A1 von meiner seite aus betrachtet im allgemeinen eine 3 als Schulnote...also wirklich überdurchschnittlich für nen ehegattennachzug.

Sie spricht fließend Spanisch, Katalanisch, Arabisch und noch eine weitere Sprache die sich Berbisch nennt (Nordmarokko).

Geplant war ne Vollzeit/Teilzeit Stelle bei der Awo in der Betreuung von Flüchtlingen und leuten die diesen Sprachen mächtig sind. Sogar danach gefragt habe ich,...die Suchen leute händeringend die gut arabisch können. Hierzu sollte man sich laut der awo einfach persönlich vorstellen. Solche Tätigkeiten gibt es auch bei anderen anbietern/trägern. Für einen Start wäre das garnicht so schlecht,...zumal sie ohnehin gern im sozialen bereich etwas sinnvolles tun würde.

Ansonsten so im großen ganzen ist das bei uns alles nicht soooo schwierig,...ich sag mal vom Bildungsgrad sprengen wir auf jeden fall den durchschnitt...auch ich bin bzw war ausländer,....bin jedoch in germany geboren....und mein ganzes leben hier ohne bezug zur heimat meiner eltern...diese sind seit 1962 in Deutschland also wirklich ne lange zeit.

Morgen renne ich nochmal los zur abh...ich brauch von denen ne aussagekräftige ansage im bezug auf ob die arbeiten wollen oder nicht...

länger vertrösten mit irgendwelchen ausreden ganz ehrlich kein bock mehr drauf....ich meine ein "jo wir sind dran reicht vollkommen aus"...aber die abh sagt wir werden nichts tun weil kein fall vorliegt und widerspricht somit der AV und dem BVA. Was mir persönlich am meisten auf die nerven geht ist einfach dieses "nichts".....keine infos,...abwimmeln....tschüß,....adios....aber auch nur seitens der abh...alle anderen waren wirklich super...war ja wie geschrieben auch beim antrag in der av dabei gewesen...die waren wirklich top und genauso wie man es auch erwarten würde von einer deutschen av.


ich fasse alles gleich nochmal kurz zusammen :)

sorry für rechtschreibfehler,...es ist einfach schon wirklich sehr spät :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 21.12.2017 um 03:25:42
Anbei ne kurze Zusammenfassung:

- Eheschließung: März 2017
- Beschaffung FZF Dokumente: Januar 2017 - ca. Okt. 2017
- A1 Kurs & Test: Juni 2017 (in 4 Wochen erledigt)
- Terminbuchung AV: August 2017
- Termin AV: Oktober 2017
.
.
...nichts
.
......immer noch nichts....
.
......wirklich immer noch nichts....
.
............  :'( OMG Level erreicht  :'( ...............

AV Angefragt, Antwort: Akte schon lang bei ABH
ABH Angefragt, Antwort: wir haben hier "nix"
BVA Angefragt, Antwort: ABH quasi seit 2.11. am pennen

Ich werde morgen nochmals dahin starten und schauen ob ich ne vernünftige Antwort erhalte...und ob die mir das schriftlich geben das die "nix" da haben. Werden die vermutlich eh nicht tun.

Ich versuch eigentlich immer alles so zu regeln auch wenn es manchmal schwierig ist...aber mal ne ganz andere Frage an die Profis,....

Ab wann ist der Level erreicht wo man sich nen Anwalt nehmen sollte ??? Das würde mich ehrlich gesagt einfach mal Interessieren.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Petersburger am 21.12.2017 um 04:58:43
Das hängt davon ab, in welcher Stadt Du lebst und wie überlastet die dortige ABH ist.

Habe mich jetzt nicht durch Dein Thema gelesen, um das ggf. zu finden.

Nach Deinem letzten Beitrag hier meine ich allerdings, Du solltest nicht "dahin". Wer meint, dass die Behörde "am Pennen" ist, wird weder seinen eigenen Vorgang noch die anderen dort liegenden voranbringen, sondern bestenfalls beim Schlafen stören.
Überprüf bitte Deine Einstellung, bevor Du den nächsten Schritt tust.

Sollte "Dein" Vorgang nicht beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch sein, kann natürlich sein, dass der falsch abgelegt ist.
Dann kann eine Mail, an der die Auskunft des BVA angehängt ist, hilfreich sein.
Kann natürlich auch sein, dass aufgrund der Besonderheiten - ich las am Start das Wort "Handschuh-Ehe" - der Vorgang zum Klären irgendwelcher Fragen nicht vorliegt.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 21.12.2017 um 05:20:57

Petersburger schrieb am 21.12.2017 um 04:58:43:
Das hängt davon ab, in welcher Stadt Du lebst und wie überlastet die dortige ABH ist.

Habe mich jetzt nicht durch Dein Thema gelesen, um das ggf. zu finden.

Nach Deinem letzten Beitrag hier meine ich allerdings, Du solltest nicht "dahin". Wer meint, dass die Behörde "am Pennen" ist, wird weder seinen eigenen Vorgang noch die anderen dort liegenden voranbringen, sondern bestenfalls beim Schlafen stören.
Überprüf bitte Deine Einstellung, bevor Du den nächsten Schritt tust.

Sollte "Dein" Vorgang nicht beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch sein, kann natürlich sein, dass der falsch abgelegt ist.
Dann kann eine Mail, an der die Auskunft des BVA angehängt ist, hilfreich sein.
Kann natürlich auch sein, dass aufgrund der Besonderheiten - ich las am Start das Wort "Handschuh-Ehe" - der Vorgang zum Klären irgendwelcher Fragen nicht vorliegt.


Guten Morgen @Petersburger :) also was die Stadt betrifft usw hab ich mein Thema bewusst halbwegs anonym gehalten um niemandem auf den Schlips zu treten oder ähnliches. Ich oute mich aber gern zu gegebener Zeit!!!

Auch wenn ich was meinen letzten Beitrag betrifft vielleicht so schreibe als würde ich emotional reagieren bleibe ich natürlich sachlich und auf Fakten bezogen. Ist nicht so einfach wenn man persönlich betroffen ist aber definitiv zu schaffen was mich und meinen Charakter betrifft :)

Für meine Frau und mich ist der Sachstand seit längerem nun schon folgender: AV grünes Licht, warten lediglich auf Feedback der ABH. ABH hat angeblich nichts. BVA sagt ABH hat seit nahezu 2 Monaten alles vorliegen.

Ich kann der ABH natürlich ne Mail mit Anhang der BVA schicken. Persönlich kam ich jedoch nicht weiter. Die sagen einfach nur hier ist nichts. Geprüft haben die online anhand der id sowie nach Name und Geburtsdatum usw. Auch nach Papier Akten haben die geschaut.

Wenn mal ne Akte woanders landet als sie sollte ok das kann ich nachvollziehen, passiert einfach. Aber ABH sagt auch online wäre nichts.

Aufgrund dessen befinde ich mich zur Zeit in einer ich weiss nicht mehr weiter Situation.

Natürlich will ich keiner Behörde die definitiv überlastet ist auf die Nerven gehen...aber nur sitzen und warten geht auch nicht weil ich ja immer noch nicht weiss worauf ich warte. Hab weder Post bekommen noch jemals irgendwas gehört was aber so auch nicht unbedingt irgendwas zu bedeuten hat.

Das einzige was ich von der ABH wollte war ne Info. Wenn alles läuft oder zb aufgrund von überlastet dauert ist das kein Problem. Zeitdruck haben meine Frau und ich nicht.

Achja, und was das "pennen" betrifft...das schrieb das bva mir...natürlich nicht wortwörtlich, aber trotzdem unmissverständlich durch die Blumen quasi. Die haben mir geschrieben das wenn die arbeiten wollen würden dies schon hätten lange tun können.

Trotzdem ist es denke ich für jeden der sich mir der Thematik auskennt nachvollziehbar das man natürlich vorwärts kommen möchte.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 22.12.2017 um 11:40:27
moin zusammen,...

es gibt neuigkeiten...undzwar negative :(

ich bitte um hilfe, infos bzw rat von den profis


zwischenzeitlich war ich bei der abh und der sachstand ist folgender...

folgende informationen habe ich von der abh diesbezüglich:
av tut sich schwer aufgrund von vorehe von uns beiden...allerdings geht es der av eher um meine frau.

vorehe liegt 11 jahre zurück,...ebenfalls fzf nach deutschland und gescheitert bevor überhaupt ein aufenthalt beantragt wurde...

die botschaft stellte damals meiner frau das visum zur fzf aus...sie war in DE und ist nach paar tagen wieder direkt ausgereist,....die ehe ist aufgrund persönlicher dinge gescheitert da meine frau damals dinge nach einreise bezüglich ihres ex erfahren hatte die für sie kein eheleben ermöglichten. Die scheidung folgte dann natürlich.

Die AV & ABH tun sich nun schwer aufgrund von über 10 jahre zurückliegender gescheiterter fzf die geschieden wurde. Ebenfalls tun sie sich schwer da der ex nirgendwo aufzufinden scheint. in keinem register sagte mir die abh....abh fordert nun ehemalige fzf akte an.

abh teilte mir in einem persönlichen gespräch mit,...wie kann es sein das ein visum damals zur fzf mit dem ex erteilt wurde und diese ihn nicht finden können...

naja,...das weiss ich auch nicht...das müsste doch die av und abh von damals wissen...bzw alles in der akte stehen, oder die haben falsche daten...

ehemalige heiratsurkunde sowie scheidung mit allen persönlichen daten liegt denen vor.

was soll ich nun machen ? einfach abwarten und garnix ????

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 22.12.2017 um 12:09:08
Und was steht im Scheidungsurteil, wo die Frau damals lebte?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 22.12.2017 um 12:14:23

Aras schrieb am 22.12.2017 um 12:09:08:
Und was steht im Scheidungsurteil, wo die Frau damals lebte?


Ok das kann ich eben nachschauen...ich hab alle Unterlagen hier...es liegt nur eine marokkanische Scheidung vor, sie ist ja direkt zurück in die Heimat...hab aber eine Übersetzung auf deutsch mit Legalisierung und allem drum und dran...zeitgleich schreib ich meiner Frau und frag sie auch...

Grund der Trennung und Scheidung damals war das ihr ex ein Kind hatte...ohne das sie das wusste. Nachdem sie hier war hat sie das damals erst erfahren und direkt die Kehrtwende gemacht.

Ich antworte sofort mit der Antwort zu deiner Frage...schaue eben nach...

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 22.12.2017 um 12:22:30
Also bei meiner Frau steht in ehemaliger Scheidung und Heiratsurkunde die Anschrift in Marokko drin als Wohnsitz.

Bei den Daten Ihres ex ist es das selbe, da stehen seine marokkanischen Wohnsitz Daten drin.

Zur damaligen fzf von ihr vor ca 11 Jahren hatte er die spanische Staatsangehörigkeit und lebte in Deutschland. Ob das noch der Fall ist weiss sie nicht. Kein Kontakt seit ca. 2006.

Die Scheidung ist nicht Deutsch. Geschieden wurde in Marokko. Der ex hat die Scheidung in Marokko eingereicht damals. Sie hat alles hingeschmissen gehabt und wollte von nichts mehr hören quasi. Meine Frau meinte er hat noch versucht gehabt es irgendwie zu regeln allerdings stellte sie sich auf stur und hat ihm gesagt geh dich scheiden lassen. Der Vertrauensbruch war ihr zu groß bezüglich eines verschwiegenen Kindes.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 22.12.2017 um 12:28:44
Hä?

Es geht doch um die FZF von deiner vorherigen Ehefrau und dass die ABH vermutet, dass die damalig Frau abgetaucht sei. Warum erzählst du dann von der Scheidung und der Vorehe deiner jetzigen Frau?

Oder ist die Frau von heute die gleiche wie heute?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 22.12.2017 um 12:33:54

Aras schrieb am 22.12.2017 um 12:28:44:
Hä?

Es geht doch um die FZF von deiner vorherigen Ehefrau und dass die ABH vermutet, dass die damalig Frau abgetaucht sei. Warum erzählst du dann von der Scheidung und der Vorehe deiner jetzigen Frau?

Oder ist die Frau von heute die gleiche wie heute?


Nee sorry @aras irgendwie hast du mich falsch verstanden. Es geht um die Vorehe meiner jetzigen Frau.

Was meine eigene Vorehe betrifft, ich weiss nicht ob diese abgetaucht ist oder sonstiges. Kein Kontakt! Zwischen fzf von mir selbst und Trennung lagen 6 Monate. Nach meiner Info ist das nicht mal ausreichend für nen Aufenthalt oder sonstiges.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 22.12.2017 um 17:34:32
Hallo,

möglicherweise hat die ABH folgendes Problem bzw. prüft:
- Ist die Vorehe Deiner Frau rechtsgültig geschieden,
- könnte es sich, angesichts Deiner Vorehe mit sehr kurzer Laufzeit, hier um eine Scheinehe handeln.

Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geshlossen wurde.

Da scheint mir perönlich der Anspruch, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsabgabe eine Entscheidung der ABH erzielen zu wollen, etwas weltfremd. Vielleicht macht es Sinn, der ABH erst einmal die Zeit zu geben, sich einen Überblick zu verschaffen.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 22.12.2017 um 17:53:12

T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 17:34:32:
Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geschlossen wurde.

Das kann man sicher nicht ganz außer acht lassen.

Es dürfte wahrscheinlich für die meisten nicht ganz nachvollziehbar sein, weshalb man sich unbedingt auf solch absonderliche Art und Weise, wie eine Handschuhehe nun mal darstellt, ins Eheleben begeben will? Mag die Handschuhehe auch (noch) in manchen Ländern nichts Außergewöhnliches sein, in den meisten anderen Staaten aber eben doch.

Da kommen die damit befassten Mitarbeiter der Behörden eben doch etwas ins Grübeln, schließlich gehört das sicher nicht zum Tagesgeschäft. Bestimmt auch nicht in den Ländern, wo es noch erlaubt ist.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 22.12.2017 um 18:14:20
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 22.12.2017 um 18:57:31

Aras schrieb am 22.12.2017 um 18:14:20:
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln. 

Die dafür zu beachtenden Verordnungen und Gesetze haben die sicher nicht sofort im Kopf.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Beamten da auch erst einmal schlau machen müssen, wie da zu verfahren ist. Schließlich dürften sie mit den Regelungen einer Handschuheheschließung auch nicht unbedingt auf Anhieb vertraut sein, das kommt doch nicht alle Tag vor.

Bei der beantragten Nachregistrierung, meiner, im Ausland erfolgten Eheschließung, gab die deutsche Standesbeamtin sofort unumwunden  zu, dass sie sich erst einmal schlau lesen müsste, weil sie von den dortigen Ehegesetzen keine Ahnung habe. Man kann doch wirklich nicht erwarten, dass sich jeder Standesbeamte mit allen Varianten der Eheschließung in allen Ländern der Welt sofort 100%ig auskennt. 

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 22.12.2017 um 19:00:38
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamten  ist als du es dir vorstellst.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 22.12.2017 um 19:14:06

Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamtenist als du es dir vorstellst. 

Du kannst ja mal eine Befragung starten, welcher deutsche Standesbeamte (oder welche Privatperson) schon mal mit einer Handschuhehe "konfrontiert" wurde. Bis vor ein oder zwei Jahren war mir derartiges jedenfalls nicht bekannt geworden. Handschuhehen hätte ich eher im Mittelalter verortet. Nicht jeder ist neben der aufreibenden Tätigkeit als Berufsrevolutionär nebenbei noch als Dr. Allwissend zugange.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von fab87 am 22.12.2017 um 19:43:52
So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. Wurden im 2. Weltkrieg nämlich auch in Deutschland recht häufig abgeschlossen. Außerdem gibt es die international längst nicht nur in Marrokko. Diverse europäische Rechtsordnungen kennen diese nämlich auch, etwa Italien. In vielen amerikanischen Bundesstaaten ist diese Form der Eheschließung auch möglich, sowie in Mexiko und vielen islamischen Ländern.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von KaGe am 22.12.2017 um 19:49:30

Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 11:40:27:
was soll ich nun machen ? einfach abwarten und garnix ???? 

Zumindest weisst du, dass die in deiner ABH nicht pennen.
Wenn man dir keine konkreten Aufgaben zur Beschaffung irgendwelcher alter Unterlagen gestellt hat, wirst du bis mindestens 2.1. tatsächlich einfach abwarten müssen.

Oder last minute nach Spanien fliegen und ablenken von der Warterei?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 22.12.2017 um 20:26:32

fab87 schrieb am 22.12.2017 um 19:43:52:
So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. So unbekannt und selten sind die selbst in Deutschland nicht. Wurden im 2. Weltkrieg nämlich auch in Deutschland recht häufig abgeschlossen.

Das ist mir nicht unbekannt, liegt aber inzwischen schon ein gutes Weilchen zurück. Inzwischen ist diese Art der Ferntrauung (zumindest in Deutschland) wieder etwas aus der Mode gekommen.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 22.12.2017 um 23:11:14

T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 17:34:32:
Hallo,

möglicherweise hat die ABH folgendes Problem bzw. prüft:
- Ist die Vorehe Deiner Frau rechtsgültig geschieden,
- könnte es sich, angesichts Deiner Vorehe mit sehr kurzer Laufzeit, hier um eine Scheinehe handeln.

Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geshlossen wurde.

Da scheint mir perönlich der Anspruch, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsabgabe eine Entscheidung der ABH erzielen zu wollen, etwas weltfremd. Vielleicht macht es Sinn, der ABH erst einmal die Zeit zu geben, sich einen Überblick zu verschaffen.

Gruß

Hi,...also zu deinem post folgende infos von meiner seite...vorehe ist rechtsgültig geschieden mit legalisierung und allem drum und dran an stempel usw usw was dazu gehört...bei meiner eigenen scheidung ebenfalls...meine ist von hier (DE) und ich hab noch eine zusätzliche anerkennung dazu aus marokko. glaube das nennt sich legalisierung bzw anerkennung einer ausländischen scheidung da ich deutsch marokkaner bin. dieser part ist bei meiner frau und mir absolut im grünen bereich.

Bezüglich der kurzen laufzeit der Vorehe so haben wir (meine Frau und ich) dies beide hinter uns...wir haben beide einen ehemaligen gescheiterten FZF hinter uns mit kurzer ehe. Bei dem Thema Scheinehe versteh ich nicht ehrlich gesagt was das soll...ich habe meiner ex keinen raum an zeit ermöglicht der einen aufenthalt begründen würde....(6 monate zwischen einreise und trennung)

Bei meiner Frau ist es das selbe....sie kam hier hin damals und hat nicht mal nen Antrag auf Aufenthalt bei der ABH gestellt...Sie ist direkt zurück nach Marokko als sie erfahren hat das sie auf die nase gefallen ist bzw belogen wurde von ihrem ex.

Meine eigene kurze vorehe ist in jeglichem detail absolut nachvollziehbar und gerichtlich (bis OLG) dokumentiert mit Beschluss und allem drum und dran! All diese Details liegen dem Antrag auch bei!

Ich habe mich selbst damals von meiner Frau getrennt aufgrund eines Verdachts meinerseits das sie nicht "mich" möchte...beweisen konnte ich dieses nie....deswegen ging alles vor gericht und das mehrmals. Resultat war das alles zu meinen gunsten ausgegangen ist und es folgte hier in DE die scheidung! Auch dies kann ich anhand von urteilen belegen. Ich sehe hier persönlich anhand der Last an ich nenne es mal beweisen zu meinen gunsten keine chance für egal welche abh oder av bei jetziger ehe mich auf evtl fake ehe festzunageln. Ich bin auch davon überzeugt das die das wissen da die dokumente alle bei liegen.

Das thema der Ehe per bevollmächtigtem ist in "marokko" und auch anderen ländern beispielweise spanien was ganz normales. In deutschland geht das nicht. Das wurde bereits am anfang hier irgendwo besprochen.

Die Handschuhehe in Marokko und auch ganz besonders in meinem Fall war bei der kurzen Vorehe auch der Fall.

Es hat einen ganz einfachen nutzen den dieser mit sich bringt für die beteiligten. Dieser ist das mann und frau wenn sie im ausland leben nicht unbedingt nach marokko beide müssen um zu heiraten. In marokko ist die schließung einer rechtsgültigen ehe einfach nur ein formaler akt...mehr nicht! Traditionell wird dort die Hochzeit als das angesehen was wirklich die Heirat an sich betrifft. Alles andere ist papierkram und was soll dagegen sprechen es sich beim papierkram bequem zu machen wenn man die möglichkeit dazu hat????

Auch hier haben beispielsweise meine frau und ich uns auf viele private dinge geeinigt die eigentlich niemanden etwas angehen ausser uns selbst....ein beispiel wäre folgendes....

Ich wollte keine Hochzeitsfeier,...meine Frau aber schon....wir haben den kompromiss gefunden das ich keine party mache und sie in marokko mit ihrer familie die party sozusagen vollzieht und das in meiner abwesenheit.

sie lebt in spanien ich in deutschland....

natürlich kann man auch dies quasi als indiz oder sonstiges für einen fake betrachten,...allerdings halte ich selbst da ganz deutlich entgegen aus einem ganz einfachen grund...wieso sollten eheleute sich nicht miteinander beispielsweise auf solche dinge einigen...sich verständigen, sich arrangieren, entgegen kommen und kompromisse finden. Es war für uns das bequemste und einfachste das alle zufrieden waren und so haben wir dies dann auch gemacht.

Ich bin davon überzeugt das man wenn man möchte bei jeder fzf indizien für einen Fake finden kann...irgendwo ist aber der level erreicht wo das zu weit geht. Die Fake ehe ist nach meinem verständniss und sorry ich bin absolut kein jurist,...das ermöglichen eines aufenthalts durch vortäuschung einer ehe beispielsweise.....

die vorehen von mir und meiner frau haben beide nicht zu obigem geführt...eine vorzeitige beendigung, rückkehr, trennung sowie das nicht beantragen eines aufenthalts nach der einreise führen ja erst garnicht dazu das ein aufenthalt stattfinden kann!!! Oder sehe ich das falsch ?

Ich kenne das aus der Vorehe,...dieses interview in der abh,...horror!!!!! Aber bestanden ohne probleme,...warum ? ganz einfach!!!! Es war kein fake!

Meine Frau und ich hatten uns gewünscht silvester miteinander zu verbringen...ich habe nicht gedacht das sich dies alles nun so kompliziert gestallten würde...und das solche probleme auftreten würden und ich quasi für dinge mich rechtfertigen muss usw die der vergangenheit angehören und wo es auch erst recht nichts zum rechtfertigen gibt....alles details befinden sich ja in den scheidungen.

sorry für den langen text!

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 22.12.2017 um 23:42:50

Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.



Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 23:11:14:
Meine eigene kurze vorehe ist in jeglichem detail absolut nachvollziehbar und gerichtlich (bis OLG) dokumentiert mit Beschluss und allem drum und dran! All diese Details liegen dem Antrag auch bei!


Das ist aber jeweils nicht der Punkt.

Der Punkt ist: Alle vorliegenden Umstände, auch zusammen mit denen der Vergangenheit und der nicht vorliegenden Akte des Ex-Ehemannes etc., veranlassen möglicherweise die ABH, aktuell eine Gesamtschau vorzunehmen und Ihrer Verantwortung insofern gerecht werden zu wollen.
Völlig ohne Wertung - nur als Erklärungsansatz.


Oneplus schrieb am 22.12.2017 um 23:11:14:
Meine Frau und ich hatten uns gewünscht silvester miteinander zu verbringen...


Weshalb solltet Ihr das nicht können?
Ihr müsst nicht verheiratet sein, damit sie Dich in DEU oder Du sie in ESP besuchen kann/kannst. Deine Eigenschaft als EU-Bürger bzw. ihr schengenfähiger AT aus ESP ermöglichen das für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen völlig unproblematisch.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 01:18:47

T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 23:42:50:
Das ist aber jeweils nicht der Punkt.

Der Punkt ist: Alle vorliegenden Umstände, auch zusammen mit denen der Vergangenheit und der nicht vorliegenden Akte des Ex-Ehemannes etc., veranlassen möglicherweise die ABH, aktuell eine Gesamtschau vorzunehmen und Ihrer Verantwortung insofern gerecht werden zu wollen.
Völlig ohne Wertung - nur als Erklärungsansatz.


Weshalb solltet Ihr das nicht können?
Ihr müsst nicht verheiratet sein, damit sie Dich in DEU oder Du sie in ESP besuchen kann/kannst. Deine Eigenschaft als EU-Bürger bzw. ihr schengenfähiger AT aus ESP ermöglichen das für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen völlig unproblematisch.

Gruß

Ja da hast du recht,...das haben wir vorher ja auch so gehandhabt....ich war mehrmals in spanien bei ihr, mit ihr usw usw....genau gesagt haben wir sogar 2 urlaube miteinander verbracht gehabt da waren wir noch nicht verheiratet gewesen und ich noch nicht geschieden um es genau zu sagen. Ich befand mich im trennungsjahr was sich ewig hingezogen hat aufgrund von ging bis ans OLG usw.

Wenn abh und av ganz genau hinschauen wollen bei uns ist das auch für uns beide überhaupt nicht das problem...wir haben alles gemeinsam erledigt gehabt meine frau und ich. sogar den antrag und alles drum und dran. alleine ist das eh vom papier her wirklich sehr schwierig zügig alles zusammen zu bekommen.

ich hab der abh diese gemeinsamen aufenthalte gestern beim gespräch auch von meiner seite aus direkt mitgeteilt,...sowas wissen die natürlich nicht und hat uns auch niemand gefragt bisher.

Auch dies können wir anhand von Hotel, Mietwagen, Flüge, ca. 200 Quittungen,....und ungefähr 85 GB an Fotos und Videos belegen. Das ist nichtmal die Hochzeit sondern unsere gemeinsam verbrachte zeit von 2014 bis heute.

2x Spanien
1x Frankreich

Was mich heute tierisch genervt hat war die aussage der ABH,.....die war ungefähr so...."also ich denke das wird nichts bei Ihnen werden" danach kam sie dürfen sich ruhig setzen....

ich finde das ist ganz normal das einem die haare zu berge stehen oder?

Das wir aufgrund von ich deutsch und sie schengen normalerweise es nicht schwer haben uns zu sehen usw ist uns beiden schon klar...vielleicht war es ja auch ein bisschen wunschdenken von meiner frau und mir gewesen....hatten gehofft bis jahresende zusammen zu sein aber dies im sinne von alles fertig...damit ist nicht das räumliche gemeint sondern das alles erledigt und jetzt kann man anfangen zu leben mit allem drum und dran was sonst noch so gemacht werden muss.

Umzug in bessere Wohnung, Jobsuche, Integrationskurs ach es gibt wirklich ne menge was uns noch ansteht.

Wir scheuen uns aber nicht davor aus einem ganz einfachen grund. wir haben uns ja füreinander entschieden und dementsprechend gehen wir den weg egal wie steinig auch gemeinsam.

ein aspekt der mir auch grad noch eingefallen ist,...die bei ihr und mir gescheiterten vorehen sind eigentlich bei unserer gemeinsamen ehe jetzt die kernbasis dafür gewesen das wir zusammen gefunden haben...wir haben auf gut deutsch gesagt beide den selben scheiß hinter uns...sowas schweißt einfach zusammen und kaum jemand der nicht selbst davon betroffen ist/war kann sich die finanzielle, emotionale und auch geistige belastung vorstellen die mit sowas verbunden ist.

PS...danke für die antworten,...du erweiterst meine sicht der dinge :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 01:25:11

Aras schrieb am 22.12.2017 um 18:14:20:
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln.



Ich finde das persönlich nicht weiter schlimm so eine ehe zu schließen...es gibt doch da so ein sprichwort...andere länder andere suppen...überall gibt es eigenheiten die andere verstehen und manche wieder nicht. für uns was diese art zu heiraten ein ding der bequemlichkeit was den papierkram betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Man darf sich das nicht wie hier auf einem Standesamt vorstellen...es ist eher so wie wenn man einfach in einem büro ne nummer zieht, man wird aufgerufen, unterschreibt im namen von "XYZ" und tschüß und fertig....paar tage danach hat man dann quasi das dokument und ist in marokko rechtlich juristisch absolut konform nach dem gültigen recht verheiratet....eine "Nicht Vertreter Ehe" wäre auch ebenfalls nicht viel anders...ehemann und ehefrau unterschreiben....tschüß....

es gibt hier keinen festlichen akt oder sonstiges,....

für uns zb ist der festliche akt auch keine feier!!! Es ist eher das wir haben allen papierkram erledigt...fzf ist durch...jetzt können wir durchatmen und das leben miteinander genießen. Zb dann einen gemeinsamen dicken urlaub. Alles andere kommt danach. und bis zu diesem punkt hat man auch wirklich viel zu tun bezüglich der fzf.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 01:27:34

Saxonicus schrieb am 22.12.2017 um 18:57:31:
Die dafür zu beachtenden Verordnungen und Gesetze haben die sicher nicht sofort im Kopf.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Beamten da auch erst einmal schlau machen müssen, wie da zu verfahren ist. Schließlich dürften sie mit den Regelungen einer Handschuheheschließung auch nicht unbedingt auf Anhieb vertraut sein, das kommt doch nicht alle Tag vor.

Bei der beantragten Nachregistrierung, meiner, im Ausland erfolgten Eheschließung, gab die deutsche Standesbeamtin sofort unumwunden  zu, dass sie sich erst einmal schlau lesen müsste, weil sie von den dortigen Ehegesetzen keine Ahnung habe. Man kann doch wirklich nicht erwarten, dass sich jeder Standesbeamte mit allen Varianten der Eheschließung in allen Ländern der Welt sofort 100%ig auskennt. 



sowas finde ich selber auch absolut verständlich, das muss nichtmal peinlich oder unangenehm sein! Global betrachtet gibt es ohnehin gewaltige unterschiede sei es die handschuhehe oder andere dinge...ist auch völlig normal das man sowas nicht alles wissen kann...woher auch wenn man zuvor nie damit konfrontiert gewesen ist :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 01:30:18

Saxonicus schrieb am 22.12.2017 um 20:26:32:
Das ist mir nicht unbekannt, liegt aber inzwischen schon ein gutes Weilchen zurück. Inzwischen ist diese Art der Ferntrauung (zumindest in Deutschland) wieder etwas aus der Mode gekommen.


Obwohl ich diese eheschließung kenne hab ich bisher noch nie gehört das es sowas mal in DE sogar gab. aber ich kann es auch nicht oft genug sagen,...es ist in vielen anderen ländern so normal wie sich ne meldebescheinigung oder sonstiges zu holen...einfach normal halt...

damit meine ich nicht mal muslimische länder! die handschuhehe gibts überall bzw in wirklich vielen ländern egal welcher religion.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 01:32:34

Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamten  ist als du es dir vorstellst.


Also ich vermute einfach mal das jeder beamte der damit vertraut ist,...dies auch kennt und in diesem sinne es wahrscheinlich auch nichts spektakuläres ist. Die einfache frage nach "warum" wird mit sicherheit bequemlichkeit als hintergrund sein. Das war es bei uns auch.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 23.12.2017 um 03:01:41
Vielen Dank erstmal an alle die hier fleißig mit dabei sind. Das musste auch mal einfach gesagt werden finde ich.

Ich finde das forum wirklich toll, auch die User mit ihren manchmal teils auch differenzierten Ansichten helfen mir jedenfalls auch dabei manches bei meiner fzf von einem anderen Standpunkt aus betrachten zu können.

Ich hoffe mal einfach das sich das ganze bei mir Laufe der nächsten Zeit plausibel und dementsprechend auch für abh und av erklären wird. Vermisse es irgendwie mit der abh zusammen zu arbeiten um unterstützend offene Fragen zu beantworten und klären zu können. Vielleicht kommt aber dazu ja noch die Gelegenheit in 2018.

Was einen Anwalt usw betrifft so sehe ich hierzu noch lange keinen Anlass. Ich bin positiver Dinge das alles geklärt werden kann wenn man möchte :)


Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.12.2017 um 04:58:24
Moin zusammen, was bedeutet eigentlich folgendes genau: kann mir jemand erklären wo das genau angewendet wird?

Bevor irgendwelche Belehrungen kommen zu meinem Thread, es geht mir nur um das "Verstehen"

Ich kann mir hierfür kein Anwendungsprozedere nämlich vorstellen bzw wo das genau benutzt wird...meine Frau und ich haben ja ohnehin schon die fzf angestoßen.

Paragraph 39 AufenthV Nr. 6

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Petersburger am 26.12.2017 um 07:16:17
Wirklich erklären kann Dir das wohl niemand - darüber gibt es auch hier im Forum immer wieder Auseinandersetzungen.

Ich darf mal eine Vermutung äußern:
Die ursprüngliche Idee war, die Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen (und besser, also NE, DA-EG ...) anderer Schengen-Staaten vom Visumverfahren zur Familienzusammenführung zu befreien.

Dann wurde das Ganze ungenau formuliert und von der Praxis/der Zeit noch ins Absurde geführt.

Ungenau, weil Aufenthaltstitel i.S.d. AufenthG auch ein Schengen-Visum ist - und die stehen bereits in § 39 Nr. 3.

Ungenau, weil es keinen AT eines anderen Schengen-Staates geben kann, der die Einreise zum Daueraufenthalt nach Deutschland gestattet. Und wenn die Einreise nicht gestattet ist, ist man auch nicht zum Aufenthalt berechtigt.

Solange man also nicht klar festlegt, dass Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen (und besser) anderer Schengen-Staaten auch zum Daueraufenthalt ohne deutsches nationales Visum einreisen dürfen, ist Nr. 6 inhaltsleer.

Dann kam dazu, dass zunächst einige Schengen-Staaten grundsätzlich für das erste Jahr des Daueraufenthalts nur nationale Visa mit einem Jahr Gültigkeit ausstellten. Aufgrund der bis 2010 geltenden Regelung, nach der solche Visa nur den Aufenthalt im Ausstellerstaat gestatteten (und den Transit dorthin), konnten solche Visa nicht zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen.

Seit 2010 sind die "schengenfähig" - und damit sind auch polnische Sprachkurs-Visa für vier Monate, spanische Studentenvisa für sechs Monate oder französische Au-pair-Visa für 12 Monate Dokumente, die zur Kurzaufenthalts-Einreise nach Deutschland berechtigen.
Es gab schon Fälle, in denen mit solchen Visa noch nicht mal zehn Tage im Ausstellerstaat verbracht wurden und es gleich nach Deutschland weiterging.
Offensichtlich wird in solchen Fällen der beantragte Aufenthaltszweck nie wahrgenommen und das wird auch noch mit Befreiung vom deutschen Visumverfahren honoriert?
Das wäre absurd.

Zum Vergleich:
Nach dem 01.01.2005 (Inkrafttreten des AufenthG) gab es hinreichend viele Fälle, wo mit Schengen-Visum eingereiste und zum Zeitpunkt der Vorsprache in der ABH deutschverheiratete Ausländer ohne jedes nationale Visumverfahren AE bekamen, "weil es ja einen Anspruch auf einen AT gibt".
Und es gab bis hin zu OLG-Rechtsprechung in diesem Sinne.
Bis dann das BVerwG am 16.11.2010 entschieden hat, dass es diesen Anspruch eben nicht gibt. Nachzulesen im angepinnten Beitrag dieser Forumskategorie.


Ich selbst vertrete konsequent den Standpunkt, dass niemandem geraten werden kann, mit Sack und Pack und Kind und Kegel, alle Brücken im Wohnsitzstaat hinter sich abreißend nach Deutschland zu kommen und auf eine AE-Erteilung im Bundesgebiet zu hoffen, weil es § 39 Nr. 6 AufenthV gibt.
Wenn die ABH da nicht mitspielt, gibt es deutlich mehr Probleme als ein Visumverfahren vom anderen Schengen-Staat aus gebracht hätte.

Deswegen rate ich es auch niemandem.
Wohl wissend, dass immer mal die eine oder andere ABH "mitspielt".

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.12.2017 um 14:16:31
Jo Petersburger, danke für die ausführliche Antwort, ich verstehe es dann wohl doch richtig obwohl ich zuerst dachte das kann doch nicht sein.

Dieser Absatz besagt ja irgendwie theoretisch und vielleicht auch manchmal sogar praktisch das man die ganze fzf aushebeln kann. Und je nach Auslegung und Betrachtung anderer §§ dann sogar zu recht.

Das ist wie russisch Roulette.

Ich war neugierig was damit genau gemeint ist. Naja, ich hab die abh ja hier mittlerweile kennengelernt. Niemals würde dort sowas gehen :D nachdem ich da war wurde mir ohnehin unmissverständlich klar gemacht das ich unter Verdacht stehe. Unter Verdacht in einem anderen Land rechtmäßig mit meiner Frau verheiratet zu sein :D

Bin gespannt :) locker lassen werden wir nicht :) und morgen muss ich wieder dahin :D

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.12.2017 um 17:02:52
Ist die getrennte Befragung beider Ehegatten ohne hinreichend begründeten Verdacht rechtmäßig?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von reinhard am 26.12.2017 um 17:05:48
Eine gleichzeitige Befragung der beiden ist für beide Behörden sehr aufwändig. Sie wird nur gemacht, wenn mindestens eine Behörde einen starken Verdacht hat.

Ohne begründeten Verdacht machen sie es nicht, weil dazu keine Zeit ist.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.12.2017 um 17:10:41
Danke, mir geht es nur um das Verständnis, habe das schon einmal gehabt. Ich empfand das als absolut weltfremd und reine Schikane. Die Befragung ergab damals die sofortige Erteilung des Visums. Also positiv. Bock drauf nochmal hab ich jedoch nicht. Das waren 4 Std ohne auf Klo zu dürfen. Einfach Horror

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 26.12.2017 um 17:36:19
4 Stunden ist, soweit mir bekannt, völlig ungewöhnlich.
Und einen Klogang kann man einfordern, der darf auch nicht verwehrt werden.
Man sollte auch ggü. Behörden seine Bedürfnisse und Standpunkte klar und deutlich formulieren.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 26.12.2017 um 17:57:15
Gibt es denn dazu eine Rechtsgrundlage bezüglich der Befragung das diese beispielsweise nur bei hinreichend begründetem Verdacht zulässig ist oder so?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 26.12.2017 um 18:03:45
Liegt imho im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Also wird wohl eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht werden müssen.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 26.12.2017 um 19:35:47

Oneplus schrieb am 26.12.2017 um 17:57:15:
hinreichend begründetem Verdacht


Nein. Es befarf im konkreten Einzelfall tatsächlicher Anhaltspunkte.
Das ist erheblich niedrigschwelliger als ein "hinreichend begründeter Verdacht".
S. hierzu die AVwV zum Aufenthg, 27.1.8, 27.1a. ff

Da können mehrere zutreffende Abweichungen von der Norm in vorehelichem Beisammensein, in der aufenthaltsrechtlichen Historie Beteiligter, in Abläufen zur Herstellung der Voraussetzungen dann meiner Meinung nach schon mal nachvollziehbar einen "Anhaltspunkt" darstellen. Und den gilt es dann eben zu entkräften.

Gruß

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 26.12.2017 um 19:55:55
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.


Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von T.P.2013 am 26.12.2017 um 20:56:20
Das glaube ich nicht einmal, so plietsch sind ABHen schon noch, dass denen die EU-Länder geläufig sind.
Aber eben alle, einzeln betrachtet vielleicht unproblematische, in der Gesamtbetrachtung zuammen aber zum Aufmerken geeignete Umstände könnten einen solchen Anhaltspunkt in diesem Fall vielleicht begründen.

Wobei die getrennte Befragung hier im vorliegenden Sachverhalt ja noch überhaupt nicht von der ABH thematisiert wurde, falls ich den Überblick korrekt behalten habe.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von grisu1000 am 26.12.2017 um 20:58:27

Aras schrieb am 26.12.2017 um 19:55:55:
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.


Das wird nur eins der Prbleme sein. Zwei Vorehen mit anschließender Handschuhehe, wahrscheinlich ohne Ehefähigkeitszeugnis.
Das muss erstmal aufgearbeitet werden. Dann wurde wie ich es lese ein bereits für die Ehefrau ein FZF-Visum erteilt aber keine AT beantragt. Wahrscheinlich musste das die ABH selber rausfinden oder gab es ein Begleitschreiben in dem die Sache erklärt wurde?

IMHO wird das Verfahren lange dauern, auch weil nun eine Scheineheverdacht vorliegt.


Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:24:47

T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 17:36:19:
4 Stunden ist, soweit mir bekannt, völlig ungewöhnlich.
Und einen Klogang kann man einfordern, der darf auch nicht verwehrt werden.
Man sollte auch ggü. Behörden seine Bedürfnisse und Standpunkte klar und deutlich formulieren.

Gruß

Moin, naja das war so ein typ,...ich sag ma genauso groß wie breit,...der hat alleine schon durch seinen körperbau für einschüchterung sorgen können :D ist halt ne weile her schon alles und ich fand es wirklich unter aller sau...handy musste auf den tisch,...sichtbar...und dann ging es los....klogang würde zum abbruch führen laut ihm aber ich hab das damals einfach so durchgehalten und fertig. Einfach war es nicht ganz ehrlich, ich empfand das irgendwie als qual. Ergebniss war ja trotzdem zu meinen gunsten gewesen. Wieso die befragung bei meiner ex sein musste weiss ich nicht. Es kam einfach irgendwann der brief und fertig. Anhand des briefs konnte ich das nicht entnehmen, das sah wie ne normale einladung aus. Ist aber alles eh schnee von gestern.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:28:04

Aras schrieb am 26.12.2017 um 18:03:45:
Liegt imho im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Also wird wohl eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht werden müssen.


Verhältnissmäßig würde es schon aufgrund der entfernung meiner frau zur av nicht mehr sein. Für sie wäre das auf irgend eine art und weise eine unangemessene härte da alleine hin zu müssen,...Sind ca. 620 km!!!

Einfacher wäre es für uns wenn wir das beide gemeinsam in der av oder abh machen könnten...ich hab nen weg von 5 min zur abh. ob das überhaupt geht, keine ahnung. Aktuell hat jedoch niemand ein wort darüber verloren seitens der behörden. Ich informiere mich einfach nur und tausche mich im forum halt aus :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:29:35

T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 19:35:47:
Nein. Es befarf im konkreten Einzelfall tatsächlicher Anhaltspunkte.
Das ist erheblich niedrigschwelliger als ein "hinreichend begründeter Verdacht".
S. hierzu die AVwV zum Aufenthg, 27.1.8, 27.1a. ff

Da können mehrere zutreffende Abweichungen von der Norm in vorehelichem Beisammensein, in der aufenthaltsrechtlichen Historie Beteiligter, in Abläufen zur Herstellung der Voraussetzungen dann meiner Meinung nach schon mal nachvollziehbar einen "Anhaltspunkt" darstellen. Und den gilt es dann eben zu entkräften.

Gruß


jo danke dir, perfekte antwort die ich gesucht habe. Wollte genau das wissen um juristisch quasi für mich persönlich beurteilen zu können wie hoch die gesetzlichen hürden für so ein interview überhaupt sind. Also es gibt keine hürden nach meiner interpretation. :D ganz ehrlich, voll behindert :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:31:00

Aras schrieb am 26.12.2017 um 19:55:55:
Wahrscheinlich suchen die sich auch einen Wolf nach der Ausländerakte des ersten Ehemannes und finden die nicht, weil nie eine Ausländerakte für den Spanier angelegt worden ist.


OMG, ich bin da nicht mal selber drauf gekommen obwohl da natürlich auf jeden fall was dran sein kann...ausländer akte für nen spanier der in de lebt...hmmm nicht schlecht...danke für den tipp! ich weise auf jeden fall mal bei nächster vorsprache darauf hin :D

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:32:18

T.P.2013 schrieb am 26.12.2017 um 20:56:20:
Das glaube ich nicht einmal, so plietsch sind ABHen schon noch, dass denen die EU-Länder geläufig sind.
Aber eben alle, einzeln betrachtet vielleicht unproblematische, in der Gesamtbetrachtung zuammen aber zum Aufmerken geeignete Umstände könnten einen solchen Anhaltspunkt in diesem Fall vielleicht begründen.

Wobei die getrennte Befragung hier im vorliegenden Sachverhalt ja noch überhaupt nicht von der ABH thematisiert wurde, falls ich den Überblick korrekt behalten habe.


Ja, dein überblick ist "absolut korrekt" denn es hat bisher seitens der behörden noch keinen hinweis darauf gegeben das ein interview stattfindet. Ich gehe aber davon aus, bauchgefühl irgendwie.

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 02:50:41

grisu1000 schrieb am 26.12.2017 um 20:58:27:
Das wird nur eins der Prbleme sein. Zwei Vorehen mit anschließender Handschuhehe, wahrscheinlich ohne Ehefähigkeitszeugnis.
Das muss erstmal aufgearbeitet werden. Dann wurde wie ich es lese ein bereits für die Ehefrau ein FZF-Visum erteilt aber keine AT beantragt. Wahrscheinlich musste das die ABH selber rausfinden oder gab es ein Begleitschreiben in dem die Sache erklärt wurde?

IMHO wird das Verfahren lange dauern, auch weil nun eine Scheineheverdacht vorliegt.

Hi,...

2 Vorehen, davon die letzte als Handschuhehe! die aktuelle auch als Handschuhehe!!!

von 3 ehen insgesammt sind also 2 eine Handschuhehe gewesen,...aktuelle und die davor! Ehefähigkeitszeugniss war nicht gefordert allerdings unsererseits dabei gelegt worden.

Den umstand mit der Erklärung bezüglich des Visa ohne folgenden AT wurde der AV und ABH in einem separaten schreiben von uns selbst aus als Anhang zum Antrag auf FZF beigelegt! In dem schreiben steht eine detailierte begründung mit allen details. Die AV fand das toll und hat uns gesagt danke das erspart viel recherche und kommunikation. ABH keine ahnung.

Ex Handschuhehe führte aufgrund von keine ahnung warum zum interview, wir habens aber locker geschafft. Warum ist ganz einfach, ist einfach keine Fake Ehe gewesen.

Aktuelle Handschuhehe mit laufendem FZF hat bisher noch niemand was gesagt bezüglich des interviews. Wir warten einfach nur noch aktuell. Selbst wenn interview, meine frau und ich meistern das locker undzwar im schlaf. Wir führen eine echte ehe und kennen uns mittlerweile seit 2014. Aufgrund meiner DE Bürgerschaft und Ihrem Schengen AT sehen wir uns natürlich auch und das ohne schwierigkeiten. Es liegen ja ohnehin für beide gültige aufenthalte vor.

Alternative kennen wir auch, 7 sachen packen, zu ihr ziehen,...eu freizügigkeit nach ner zeit und fertig.

Wir haben uns aber für den normalen fzf weg entschieden. Und darunter ein visum zu erhalten ist Ihr und mein gutes recht. Undzwar ganz grundsätzlich! Natürlich können abh und av herum doktorn usw usw weil sie es ohnehin müssen. Für uns jedoch kein thema! Ist halt nur nervig die warterei und wir sind beide einfach keine bürokratie freunde.

Meine ehemalige Handschuhehe mit positiv beschiedenem interview sollte man auch mal als begünstigend werten und nicht immer alles direkt negativ sehen. Es wurde unzählige male besprochen diesbezüglich, handschuhehen sind in vielen ländern normal! Bei uns war dies bürokratisch der einfachste weg so zu heiraten. Mit nötigem papierkram und marokkanischer id karte die wir beide besitzen biste in marokko in 3-4 tagen verheiratet undzwar rechtskräftig! Das geht hier nicht!!! Und für mich geht das sogar in abwesenheit wenn ich zb meinen papa bevollmächtige der eh grad da ist.

Die rechtskräftige Eheschließung dort hat für uns symbolisch keinen wert. Es ist für uns nur nötiger papierkram für eine fzf den wir machen müssen uns aber lieber ersparen würden wenn wir könnten.

Das wirklich symbolische besondere für meine frau und mich ist eigentlich erst das was nach der fzf kommt, das zusammen sein mit papierkram alles erledigt usw und dann der erste gemeinsame richtig fette urlaub auf den malediven  8-)

ich wette das jeder der sowas mal gemacht hat absolut nachvollziehen kann wie das ist sich mit ner fzf bürokratie herum schlagen zu müssen.

Für uns beginnt die ehe einfach erst ein bisschen später, wenn wir fertig sind...und bei uns ist es ja auch so das wir uns sehen können.

irgendwo hat ja letztens noch jemand geschrieben last minute über silvester ab nach spanien....genau so siehts aus, auch wenn nur für paar tage  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D glaub wir starten dann zusammen zurück nach de wenn es bei meiner frau zeitlich passt, sie hat ja rechtlich 90 tage zeit bei mir zu pennen 8-) ::)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Aras am 27.12.2017 um 15:58:47

Oneplus schrieb am 27.12.2017 um 02:28:04:
Verhältnissmäßig würde es schon aufgrund der entfernung meiner frau zur av nicht mehr sein. Für sie wäre das auf irgend eine art und weise eine unangemessene härte da alleine hin zu müssen,...Sind ca. 620 km!!! 


Es ist wirklich überraschend wie oft man solch ein Argument liest... Natürlich ist die Entfernung zur AV kein Argument für eine Unangemessenheit. Denn so könnte man auch gleich die Flugreise nach Deutschland als unangemessen akzeptieren...

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 21:22:49
Darf dem ehegatten zu dem zugezogen wird die fzf Akte in der abh gezeigt bzw zum lesen vorgelegt werden?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Petersburger am 27.12.2017 um 21:31:55
Nein.
Es könnten Informationen über den Ehepartner drinstehen, die er nicht weiß.

Ausnahme: Eine dahingehende Vollmacht des Ehegatten liegt vor.
Aber auch dann besteht kein Anspruch "auf alles", solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Damit Du das nicht für albern hältst:
Wir hatten mal eine gleichzeitige Ehegattenbefragung, wo beiden die Frage gestellt wurde "Haben Sie / hat Ihr Ehepartner eine chronische Erkrankung".
Sie antwortete "Nein / Nein".
Er antwortete "Sie nicht. / Ich bin seit Jahren psychisch krank, aber das weiß sie nicht."

Das Visum wurde erteilt - aber hätte sie diese Information durch uns erhalten dürfen?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 27.12.2017 um 22:27:27

Petersburger schrieb am 27.12.2017 um 21:31:55:
Nein.
Es könnten Informationen über den Ehepartner drinstehen, die er nicht weiß.

Ausnahme: Eine dahingehende Vollmacht des Ehegatten liegt vor.
Aber auch dann besteht kein Anspruch "auf alles", solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Damit Du das nicht für albern hältst:
Wir hatten mal eine gleichzeitige Ehegattenbefragung, wo beiden die Frage gestellt wurde "Haben Sie / hat Ihr Ehepartner eine chronische Erkrankung".
Sie antwortete "Nein / Nein".
Er antwortete "Sie nicht. / Ich bin seit Jahren psychisch krank, aber das weiß sie nicht."

Das Visum wurde erteilt - aber hätte sie diese Information durch uns erhalten dürfen?



Hi, ja das ist absolut verständlich. Kann ich auch absolut nachvollziehen und ich finde es auch sehr gut das erteilt wurde und trotzdem die Privatsphäre gewahrt wurde. Unter Eheleuten oder generell obliegt es einem selbst offen über alles zu reden oder nicht.

Ich wollte das mal fragen bei der abh einfach um zu schauen woran es hakt, genaue Details usw hat man mir nur zwischen Tür und Angel bisher quasi mitgeteilt aber nicht richtig. Man gab mir quasi nur Stückchen. Ich hab der Dame gesagt das ich ein miteinander arbeiten eher bevorzugen würde als ein gegeneinander. Mit anderen Worten, alle offenen Fragen auf den Tisch oder in einen Brief damit meine Frau und ich die Möglichkeit haben diese aus dem Weg zu räumen.

Viele Dinge lassen sich bei uns sogar belegen. Aber aktuell ist nochmal wieder warten angesagt. Schriftlich haben wir noch garnix. Darum starte ich wohl auch über Silvester zu ihr :)

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Oneplus am 04.01.2018 um 02:15:56
So und weiter geht's im neuen Jahr,...frohes neues in diesem Sinne allen :)

Leider mit Infos die...naja, bewertet dies einfach selber....hier meine kurze Zusammenfassung:

Abh hat 2 Unterlagen verlangt, hab ich besorgt bzw einfach paar Detail Infos zusammengestellt bezüglich der Vorehe meiner Frau...

Hin zum abgeben...

Ich: hallo abh, ich wollte nur 2 Unterlagen bezüglich...abgeben wo bei letzter vorsprechen drum gebeten wurde

Abh: ich nehme das nicht an

Ich: warum

Abh: Zitat "da habe ich jetzt keinen bock drauf" verlässt kommentarlos einfach den Raum und kommt nach ca. 6min mit Kaffeetasse zurück, Zitat "sie sind ja immer noch hier"

Ich: ich wusste erstmal garnicht was ich sagen sollte bzw wir ich reagieren sollte....

Nochmal ich: ich möchte bitte das sie die angeforderten Unterlagen entgegen nehmen und "mir dies jetzt bitte auch noch bestätigen/quittieren das ich sie eingereicht habe"

Abh: nein, Tschüß

Naja das war jetzt eigentlich schon die Zusammenfassung, anmerken muss ich das es ausgeschlossen ist das ich die vorher auf irgend einer Art und Weise genervt habe oder sonstiges. Die Dame kannte ich auch nicht, vorher war eine andere da. Von 7 Zimmern sind 6 nicht belegt.

Ebenfalls konnte man bei dem der vor mir dran war durch die geschlossenen Türe hören das die sich heftig angemault haben. Ich vermute einfach mal das der aufgrund ähnlichem durchgedreht ist oder so.

Naja bin dann mit den Unterlagen wieder gegangen. Weiter kam ich absolut nicht. Hab das ganze auch bis jetzt immer noch nicht wirklich verstanden.

Beim Tschüß sagte mir die Dame nen Raum und Namen wo ich mich beschweren kann wenn ich möchte. Habe ich aber nicht getan.

Die Sachen per Post oder Fax schicken oder per Email würde ja theoretisch auch gehen oder? Auf jeden Fall erlebt man Dinge die wirklich nicht mehr normal sind  ;D

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von Saxonicus am 04.01.2018 um 10:53:24

Oneplus schrieb am 04.01.2018 um 02:15:56:
Naja bin dann mit den Unterlagen wieder gegangen. Weiter kam ich absolut nicht. Hab das ganze auch bis jetzt immer noch nicht wirklich verstanden. Beim Tschüß sagte mir die Dame nen Raum und Namen wo ich mich beschweren kann wenn ich möchte. Habe ich aber nicht getan.

Warum hast Du nicht mit dem Abteilungsleiter oder dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin gesprochen, da hätte man die Angelegenheit möglicherweise sofort klären können?

Titel: Re: FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen
Beitrag von KaGe am 04.01.2018 um 11:25:00

Oneplus schrieb am 04.01.2018 um 02:15:56:
Die Sachen per Post oder Fax schicken 

Das wäre auch mein Vorschlag. Mit der Post dann auch gern auch als Einschreiben, falls Zweifel am Zugang aufkommen. Das haben sie schon morgen im Haus und am Montag auf dem Tisch.
Man muß nicht immer die direkte *Konfrontation* suche, oft gehts per Post friedlicher. Die ABH will ja sowieso die Unterlagen für irgendetwas näher prüfen und nicht nur angucken... und das dauert.
Der Zugang per Post oder Fax erspart dir vorerst die Beschwerde. Das geht immer noch, falls sich nichts bewegt.

Hier half neulich schon, dass der aggressive MA (der immer gleich *Neee* rief, sobald die Person wegen eines wirklich wichtigen Problems den Raum betrat ) auch mal verdienten Urlaub hatte und sein Kollege ganz freundlich und entgegenkommend die wirklich ganz wichtige FB sofort innerhalb 15 min. ausgestellt hatte.
Manchmal menschelt es eben neben dem Stress auch in der Behörde.
;)

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