i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1500999741

Beitrag begonnen von ber625 am 25.07.2017 um 18:22:21

Titel: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 25.07.2017 um 18:22:21
Hallo,
Ich und meine Frau, beide türkischer Staatsbürger (besitzen beide Aufenthalstitel nach 28 ABS.1 S.1 Nr.3), haben heute Mitteilung vom Landratsamt , das wir unsere Niederlassungserlaubnisse erteilt bekommen und das für jeden von uns 135 € kosten beträgt.
Ist dies korrekt mit der gebühr?
Vielen dank!

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Saxonicus am 25.07.2017 um 18:51:33

ber625 schrieb am 25.07.2017 um 18:22:21:
Ist dies korrekt mit der gebühr?

Ja das stimmt.

Hier findest Du die Gebührentabelle für alle Aufenthaltstitel:
https://www.uni-frankfurt.de/46951851/Gebuehrentabelle-fuer-Aufenthaltstitel-05_03_2013.pdf

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Bayraqiano am 26.07.2017 um 08:24:15

ber625 schrieb am 25.07.2017 um 18:22:21:
Ist dies korrekt mit der gebühr?

Ich habe da meine Zweifel, s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494432602/4#4

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 08:41:45
Wäre wirklich mal interessant wie 2 türk. Staatsbürger, seit 3 Jahren hier zu einem dt. Kind kommen können.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Bayraqiano am 26.07.2017 um 08:51:04
Vorgeschichte lesen hilft manchmal gegen Neugier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377680359/0#0

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 26.07.2017 um 12:52:37

schrieb am 26.07.2017 um 08:24:15:
Ich habe da meine Zweifel, s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494432602/4#4

Hallo Bayragiano,
Danke erst einmal wieder für deine, wirklich wertvolle Aufklärungen.
Nach § 52a Abs. 2 AufenthV wäre dann §44 Gebühren für die Niederlassungserlaubniß anzuwenden, korrekt? Und nur 28,80 € statt 135 €.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Bayraqiano am 26.07.2017 um 13:32:46
Ja, nach § 52a Abs. 2 Nr. 1  AufenthV beträgt die Gebühr eine Niederlassungserlaubnis 28,80 Euro. Dies einfach der ABH mitteilen und ggf. Nachweise für die Assoziationsberechtigung einreichen, dann sollte sich das schnell klären.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 11.08.2017 um 21:29:41
Hallo,
Wir waren bei LA-Neu-Ulm, da will der Chef erstmal überprüfen, ob dies auch für uns gilt (28,80€). Er hat gemeint, das würde nicht für alle Türkische Staatsbürger gelten. Ist das wirklich so? Naja, wie würden schriftlich informiert.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Aras am 11.08.2017 um 21:40:59
Leg mal nen Versicherungsverlauf von der DRV vor.  Dann sieht man ja dass du seit 3 Jahren arbeitest und assoziationsberechtigter Türke bist.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 11.08.2017 um 21:45:10
Was sind eigentlich die Voraussetzungen dazu?

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von Aras am 11.08.2017 um 21:55:13
Erwerbstätigkeit

Schau dir Artikel 6 der ARB 1/80  an

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 13.08.2017 um 07:24:02
Muß man eigentlich in diesen 3 Jahren Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber tätig gewesen sein?

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von KaGe am 13.08.2017 um 10:06:14
Bitte lies nach im Absatz 1
http://www.info4alien.de/gesetze/arb_1_80.htm

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von ber625 am 13.08.2017 um 14:09:58
Also reicht es schon aus, wenn man auch nur 1 Jahr lang beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen zu sein.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Beitrag von KaGe am 13.08.2017 um 19:34:34
Ich verstehe deine Antwort nicht wirklich.
Du arbeitest doch bereits seit 3 Jahren, wie du hier geschrieben hast. Ihr erhaltet jetzt die NE und es geht jetzt nur noch um die Höhe der Gebühren.

Hast du diese Nachweise zur Assoziationsberechtigung zum LRA hingeschickt?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.