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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
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Beitrag begonnen von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 10:48:54

Titel: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 10:48:54
Hallo,

ich weiss gerade nicht mehr weiter und brauche Hilfe.

Zur Vorgeschichte:
Ich habe meine Frau (russisch) am 30.03.2017 in DKK geheiratet. Ich bin deutscher Staatsbürger. Sie hat am 12. Mai bei der Deutschen Botschaft für sich und die beiden minderjährigen Kinder einen Visumsantrag zur FzF gestellt. Letzte Woche bekam ich einen Brief das ich diverse Unterlagen einreichen soll. Also... Mietvertrag, Einkommensbescheinigung, Arbeitsvertrag und Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.

Zuerst habe ich per Mail der SB geantwortet und auf §28 AufhG hingewiesen und bekam zur Antwort, dass ich grundsätzlich Recht habe damit, aber da die beiden minderjährigen Kinder mit einreisen sollen, zu prüfen ist, ob mein Gehalt ausreichend ist für den LU der beiden Kinder.

Ich habe darum gebeten, dass ich persönlich vorsprechen kann um die Sachlage zu erklären, bekam aber zur Antwort, das eine persönliche Vorsprache aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei und ich die Unterlagen per Post einreichen müsste.

Ich habe das AufhG nun schon zweimal durchgelesen, aber ich stoße an meine Verständnisgrenze. Deshalb bitte ich hier um Rat.

Ist diese Vorgehensweise rechtens?
Bin ich als deutscher Nachweispflichtig?
Kann der Antrag auf FZF abgelehnt (Grundgehalt 1.470 Euro Netto (BVG Busfahrer, Mietwohnung: 81qm / 780 Euro/warm) werden?

Ich weiß nicht ob diese Frage hier schon mal gestellt wurden. Für Antworten zur Hilfe oder weiterführende Links in diesem forum zu einem solchen Thema wäre ich dankbar.

Danke im voraus

Tomcat

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 09.07.2017 um 11:19:46
Moin,

Ich nehme an, daß die Kinder nicht von Dir sind?
Sonst wäre diese Problematik komplett abwegig.
Dann ist es schon richtig so, denn sie ziehen nicht zu Dir sondern zu Deiner Frau. Du bist mit den Kindern ja nicht verwandt. Somit muss Deine Frau quasi durch Dich für den LU der Kinder sorgen.
Rentenversicherung ist komisch, davon habe ich noch nie gehört (geht ja nicht um eine NE) aber das ist hier wohl nebensächlich.
Ob Dein Netto ausreicht kann ich nicht beurteilen aber das kommt mir eher knapp vor. Nicht nur rechtlich sondern auch real. 690,- für 4 Personen...
Dein Netto wird aber mehr werden wenn Deine Frau hier ist und Du die LStKl. auf 3 ändern kannst. Allerdings wird das nicht immer berücksichtigt, da sagen bestimmt noch die Experten was dazu. Daß es um Berlin geht ist ja nun klar.
Ich werfe dazu auch noch das Stichwort Wohngeld in die Runde, das wäre m.M.n nicht schädlich.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 11:45:30
Danke schon mal an dich Norbert,

mir wirft sich noch die Frage auf, was im Falle einer Ablehnung passieren soll? Meine Ehe ist dadurch ja nicht annuliert ;) Was ich auch keines falls will. Meine Frau (jawohl .. die Kinder sind nicht meine) kann die Kinder ja nicht in Russland zurücklassen wie alte Möbelstücke. Und hier geht es ja dann wohl um das Kindeswohl. Ist leider keiner da der auf die Kinder aufpassen kann, solange bis meine Frau Arbeit hat und eventuell für das ABH genügend Einkommen vorhanden ist, damit die Kinder endlich mal nachziehen können.

Gruß

Tomcat

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Petersburger am 09.07.2017 um 12:03:10
Es geht aber auch um die Belastung der Sozialsysteme - genau dort kommt die Forderung nach gesichertem LU aus § 5 AufenthG her.

Keine Sorge, das Kindeswohl wird bei einer solchen Entscheidung auch berücksichtigt - aber eben nicht nur das.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 09.07.2017 um 12:06:32
Moin,

Ja, sehr unschöne Situation aber Du musst es rechtlich getrennt sehen:
Deine Frau kann kommen (sofern sie A1 hat), da ist Dein Einkommen egal.
Der Nachzug ihrer Kinder ist aber eben an die Sicherung des LU geknüpft, da sie zu Deiner Frau nachziehen.
Du kannst jetzt nur alles einreichen und erstmal abwarten. Es gibt ja dann Kindergeld, Deine LStKl. ändert sich (das sind schon ca. 200€ bei Dir!) und ev. Wohngeld.

Warte auf die Experten, am WE kann das etwas dauern.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 12:10:22
Sollte ich dem ABH dann eine Erklärung als Schreiben beifügen, damit man hier auf das Kindeswohl aufmerksam macht?

Ich weiss ich Löchere jetzt euch mit Fragen. Aber ich will keine Fehler machen die eine FZF verhindern.

Und das Wohngeld kann ich ja auch erst beantragen wenn alle Personen hier sind oder?

Gruß

Tomcat

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 09.07.2017 um 12:33:15
Moin,

Ich würde erstmal zusammenrechnen, wie sich Deine finanzielle Situation darstellt, wenn sie hier wären:
- LStKl. 3 statt 1 macht XXX€
- Kindergeld macht XXX€
- Du bist verm. Angestellter, also kommen alle in Deine GKV
Das muss dann soviel sein, daß Ihr keinen Anspruch auf H4 habt.
Für all das gibt es Onlinerechner.
Das kannst Du als Hinweise so vorrechnen, auch, wenn die ABH das alles wissen müsste.

Rumgejammer von wegen Kindeswohl würde ich erstmal höchstens am Rande erwähnen. Das müsstet Ihr im Zweifelsfall wirklich gut nachweisen und das dürfte schwer sein. Im Zweifelsfall müsste die Mutter eben in RUS bleiben - so die Sicht mit Blick auf die deutschen Sozialsysteme...
Wenn das o.G. berücksichtigt wird, könnte das aber schon für den LU reichen. Da sollten fast 2k€ bei rauskommen. 2x Regelsatz Erwachsener, 2x Regelsatz für die Kinder (kommt aufs Alter an) plus Miete.
Bedanke Dich bei der ABH, daß sie erstmal kein Gespräch anbieten. So ganz unbedarft wird das nämlich nicht viel bringen. Mach Dich erstmal schlau, was Euch zustehen würde und rechne das durch. Vielleicht wendest Du Dich auch an eine Beratungsstelle, die Dir dabei helfen kann. (Kindergeld, Wohngeld)
Einfach "Kindeswohl" rufen und mit den Armen wedeln dürfte kaum zielführend sein.

Nachtrag:
Wohngeld, Kindergeld, LStKl. ändern - das geht natürlich alles erst, wenn sie hier sind. Das ist aber keine Fiktion wie ein Geschäft, das in den nächsten Monaten "bestimmt durch die Decke geht". Deswegen solltest Du das selber durchrechnen und fundiert darlegen, wie es dann sein WIRD. Das ist nicht immer ein Selbstgänger denn momentan hast Du ja nur Dein (zu geringes) Netto.
Hat vielleicht nicht auch die BVG ne Stelle, die bei sowas beraten kann?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 12:59:56
Vielen Dank Norbert,


Zitat:
Hat vielleicht nicht auch die BVG ne Stelle, die bei sowas beraten kann?

ich weiß nicht ob die BVG so eine Beratungsstelle hat. Werde mich aber schlau machen. Vielleicht geht das ja auch über die Caritas oder einen Anwalt.


Zitat:
Für all das gibt es Onlinerechner.

Hast du eventuell einen LINK dazu?



Zitat:
Im Zweifelsfall müsste die Mutter eben in RUS bleiben - so die Sicht mit Blick auf die deutschen Sozialsysteme...

Soll wohl heißen.... ich darf dann eine Fernehe führen.

Na das kann ja noch was werden... ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß

Tomcat



Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 09.07.2017 um 13:12:27
Moin,

Ja, Caritas, ASB oder sowas, zumindest schicken die Dich zu einer Stelle, die ev. beraten kann.

Onlinerechner? Google!
Für Dein Netto mit LStKl. 3: nettolohn.de

Sorry aber Deine Frau kann ja nach D kommen.
Wenn die Kinder nach D zu ihrer russischen Mutter kommen wollen, muss deren LU gesichert sein.
Ist ne doofe Situation aber Grundsatzdiskussionen über sowas sind hier nicht erwünscht.
Hier geht es nur um die Lösung im Rahmen der bestehenden Gesetze. (und das ist imho gut so).

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 09.07.2017 um 13:13:53

Tomcat47DF schrieb am 09.07.2017 um 12:10:22:
Sollte ich dem ABH dann eine Erklärung als Schreiben beifügen, 

Die Behörde weiß doch, daß es ihre Kinder sind und nicht eure leiblichen. Nur daher die Forderung nach dem Nachweis des gesicherten LU für alle 4. Also bitte nicht extra darauf hinweisen.
Keinesfalls wird es so ohne weiteres die FZF nur für deine Frau geben. Wie alt sind denn die Kinder?

Um die Veränderung deines Einkommens zu berechnen:
http://www.nettolohn.de/
Kannst du in Varianten mit Kindergeld und ohne darstellen.

Evtl. habt ihr Wohngeldanspruch (zählt als staatliche Leistung, nicht als Sozialleistung)
http://www.1ngo.de/web/Wohngeld.html
ein recht einfacher Rechner.

Kindergeldberechtigung liegt dann vor. Für jedes Kind 192,- monatlich.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die BVG eine Beratungsstelle für solche besonderen Probleme hat.
Aber wenns Berlin ist, sollte die Auswahl an Beratungsstellen enorm sein.
Google mal mit *Migrationsberatung Berlin*



Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 09.07.2017 um 14:14:56
Danke Norbert, danke KaGe,

Die Kinder sind 12 und 14 Jahre alt.


Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von lottchen am 09.07.2017 um 14:53:27
Das Gehalt wird nicht reichen. Such Dir einen 450€-Job. Dann reicht es vielleicht (das musst Du wirklich mal nachrechnen). Ich hatte letztes Jahr in meiner Verwandtschaft so einen Fall. Und da ging es nur um 1 Kind. Der hat das genauso gemacht.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Holzer am 09.07.2017 um 15:39:00
Bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern wirst du ein Einkommen von runden 1.400 € + Miete nachweisen müssen. Das heißt, dass bei deiner Miete runde 2.200 € am Monatsende auf das Konto gehen müssten. Das wirst du vermutlich auch nicht mit Steuerklasse 3 und Kindergeld schaffen.
Also entweder billigere Wohnung suchen oder Nebenjob

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von lottchen am 09.07.2017 um 16:07:45
Alternative (was nur funktioniert, wenn Sie schon gut deutsch spricht und schnell einen Job findet): Sie kommt allein her, beginnt einen Job und stellt danach (nach ein paar Monaten) den Antrag auf Nachzug der Kinder. Dann gilt euer beider Gehalt. Hauptsache sie sind unter 16, sonst wird es ganz schwierig.
Und natürlich muss es eine Möglichkeit geben, wo die Kinder in dieser Zeit unterkommen (Großeltern, Tante, Vater ...).
Die Zustimmung des Kindsvaters zum Umzug nach D liegt vor?

Oder falls noch ein gemeinsamer Kinderwunsch besteht: diesen ganz schnell verwirklichen  :#s22:

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 09.07.2017 um 17:01:17
ein gemeinsames drittes Kind?
Was würde das beschleunigen? Versteh ich grad nicht.  :-?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von lottchen am 09.07.2017 um 17:14:09
Das deutsche Kind hat ein Recht in D zu leben. Und es hat ein Recht mit seiner Mutter zu leben... In dem Fall müsste von der Forderung nach Sicherung des LU für die anderen Kinder Abstand genommen werden....Aber eine schnelle Lösung für die momentane Situation ist das natürlich auch nicht wirklich.   

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Petersburger am 09.07.2017 um 17:20:33
Seid mir nicht böse, aber ich fand und finde Ratschläge, Kinder aus ausländerrechtlichen Gründen in die Welt zu setzen, schon immer unpassend.

Wenn es keine vertretbare Möglichkeit gibt, die Kinder im Herkunftsland zu lassen, wird der deutsche Steuerzahler dann auch nicht an den beiden Stiefkindern des TS zahlungsunfähig.
Will sagen, dass dann am Ende auch ohne gesicherten LU eine FZF ermöglicht werden wird - Rechtsprechung in diese Richtung gibt es genug.

Jedoch gehört es doch hoffentlich zu den unbestrittenen Pflichten der ABH, diese Frage zu prüfen.
Und damit einher geht das Recht, entsprechende Fragen zu stellen und auch Nachweise zu fordern.

Nun lasst bitte die Kollegen ihre Arbeit machen.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von frog am 09.07.2017 um 17:39:59

nixwissen schrieb am 09.07.2017 um 11:19:46:
Rentenversicherung ist komisch, davon habe ich noch nie gehört (geht ja nicht um eine NE) aber das ist hier wohl nebensächlich.

Die Sicherung des LU darf ja nicht nur kurzfristig gewährleistet sein. Dadurch könnte die Frage nach dem Versicherungsverlauf begründet sein. Ebenso die nach dem Arbeitsvertrag (Probezeit, Befristung etc.).

nixwissen schrieb am 09.07.2017 um 12:33:15:
Wohngeld, Kindergeld, LStKl. ändern - das geht natürlich alles erst, wenn sie hier sind. Das ist aber keine Fiktion wie ein Geschäft, das in den nächsten Monaten "bestimmt durch die Decke geht". 

Dennoch ist es Fiktion und die hilft wenig wenn jetzt konkrete Nachweise verlangt werden. Zumal der Bezug vorgenannter Leistungen / Vergünstigungen auch wieder an Voraussetzungen geknüpft ist und keinesfalls "automatisch" geht oder "nur reine Formsache" ist.

lottchen schrieb am 09.07.2017 um 14:53:27:
Such Dir einen 450€-Job. 

Wäre eine Option, wenn ihm das möglich ist, sein (Haupt-) Arbeitgeber zustimmt. Gut möglich, dass dann hier seitens der ABH  wieder auf Gehaltsnacheweisen von X Monaten bestanden wird, Stichwort Nachhaltigkeit.

lottchen schrieb am 09.07.2017 um 16:07:45:
Oder falls noch ein gemeinsamer Kinderwunsch besteht: diesen ganz schnell verwirklichen22

Finde ich daneben, diesen "Hinweis".

lottchen schrieb am 09.07.2017 um 16:07:45:
Alternative (was nur funktioniert, wenn Sie schon gut deutsch spricht und schnell einen Job findet): Sie kommt allein her, beginnt einen Job und stellt danach (nach ein paar Monaten) den Antrag auf Nachzug der Kinder. Dann gilt euer beider Gehalt. 

Klingt nach einer besseren Idee...


Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 09.07.2017 um 18:21:47
Die Idee mit dem *alleine-hierher-kommen* wird nicht funktionieren.
Lies doch, was der TS oben schrieb.

Wegen RV braucht er nicht grübeln, er ist BVG-Busfahrer. Er arbeitet sv-pflichtig. Hoffentlich nicht erst seit kurzer Zeit.
Die Schnaps-Idee mit dem 3.Kind ist wirklich ***.

Welche Erkenntnisse über die FZF die beiden hatten, bevor sie in DK geheiratet haben, wissen wir nicht.
Ihre  beiden Kinder sind ja schon da gewesen.

Er hat wohl leider den § 28 AufenthG mit den Kindern nicht richtig verstanden. Kinder ja, aber eigene müsstens sein.

Ich stimme @Petersburger zu.
Erst mal den Antrag entsprechend stellen und Nachweise wie verlangt, beibringen.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 09.07.2017 um 21:55:38
Moin,

Petersburger, schöner Beitrag.
Vor allem wenn man weiß, daß das nicht von einem Heiopei (wie z.B. manchmal von mir) ins Blaue geschossen ist.

Tomcat, daran solltest Du Dich orientieren. Was der schreibt hat Substanz.
Mehr kann ich nicht beitragen, ausser, daß ich den Aussagen von Petersburger nahezu 100% vertrauen würde.

Das mit dem 3. Kind hast Du hoffentlich nicht ernst genommen...
Wie kann man sowas auch nur andenken?

Gruß,
Norbert


Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 13.07.2017 um 19:21:07
Hallo zusammen...

Nun... doch ich arbeite bei der BVG erst seit 01.06.2017. Nein das mit dem Kind habe ich wirklich nicht ernst genommen. In mir bzw. In Uns geht nur die Angst um das wir nicht zusammen leben können so wie es sich gehört. Wir lieben uns und meine Frau weint fast jeden Tag.
Ich war bei der Caritas... der Typ dort meinte... ist schon richtig so, den Angela will ja nicht für die Kinder meiner Frau bezahlen. Ich wollte im dazu passend Antworten... hab's mir dann aber verkniffen. Nun reden meine Frau und ich über das einschalten eines Rechtsanwaltes. Auf Anfrage teilte einer ihr mit, das erstmal knapp 600 Euro fällig werden und das am Ende 2000 Euro daraus werden würden.
Ich sage meiner Nati jeden Tag ... "Alles wird gut"... wird es das wirklich??? Sagt es mit ehrlich.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von T.P.2013 am 13.07.2017 um 19:59:25
Hallo,

das kann Dir niemand verbindlich sagen. Man kann aber als Betroffener zumindest selbst daran arbeiten.
Ganz sicher wird das weder ein Selbstläufer, noch ist es hoffnungslos.

Einen Anwalt würde ich zumindest jetzt noch nicht einschalten, sondern erst die Umstände optimieren, falls schnell möglich (Wohnung, Nebenjob) und die Unterlagen mit genauer, expliziter Darstellung der Verhältnisse einreichen. Jetzige (sicherer Job etc.) und künftige, also die zu erwartende finanzielle Situation nach Zuzug, Hinweis auf die Zwangslage (Entscheidung Kindsmutter bzgl. Ehemann vs. Kinder) etc. Gab ja schon Tipps hier.

Ich denke, dass dann in irgendeiner Form eine Kommunikation mit der ABH erfolgen wird, bevor über das Visum entschieden wird.
Dann sieht man den Trend und kann einschätzen, ob man das Geld für einen Anwalt investieren sollte.
Einen Anwalt kann man schließlich jederzeit einschalten.

Meine persönliche Meinung dazu.

Gruß

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von deerhunter am 13.07.2017 um 20:27:17
Auch ich würde in der momentanen Phase das Geld für den Anwalt sparen, du wirst es anderweitig brauchen!


Tomcat47DF schrieb am 13.07.2017 um 19:21:07:
Nun... doch ich arbeite bei der BVG erst seit 01.06.2017.


Das macht es schwerer...Probezeit und zu wenig Verdienst sind ein Problem, dass es zu lösen gilt....Also die Probezeit musst du / ihr erstmal überstehen. Dann solltest du dich um eine "günstigere" Wohnung kümmern und idealerweise um einen "Mebenjob", damit genug Verdienst für eine VE zusammen kommt. Du könntest auch jemanden anderes finden, der die VE übernimmt....aber das ist sehr viel Verantwortung für eine möglicherweise lange Zeit

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Petersburger am 13.07.2017 um 22:58:25

deerhunter schrieb am 13.07.2017 um 20:27:17:
Das macht es schwerer...Probezeit und zu wenig Verdienst sind ein Problem, dass es zu lösen gilt....

Herrgott nochmal, hat denn schon irgendwer von der im Moment mit dem Vorgang beschäftigten Behörde etwas von zuwenig Verdienst und Probezeit und was weiß ich noch gesagt?

@TS
Erstmal ruhig durchatmen.
2. Die von der ABH geforderten Belege zusammenstellen.
3. Ungefragt (durch die Behörde) alle Argumente aufschreiben, warum die Kinder nicht im Herkunftsland bleiben können. Erstmal nur sauber und halbwegs strukturiert aufschreiben. Dazulegen.
4. Abschicken.
5. Abwarten und dabei ruhig bleiben.


Tomcat47DF schrieb am 13.07.2017 um 19:21:07:
Sagt es mit ehrlich.

Wir sind hier keine Hellseher. Siehe meine Antwort #16

Aber ganz klar:
Es gibt durchaus Fälle in RUS, wo der russische Vater sein(e) Kind(er) liebend gern selbst erziehen würde und dazu finanziell und organisatorisch in der Lage ist.
In einer solchen Situation wäre es durch niemanden nachzuvollziehen, warum den Kindern eine AE in Deutschland erteilt werden sollte, wenn deren LU vom Steuerzahler finanziert werden muss.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von lottchen am 13.07.2017 um 23:11:14
Ich finde 81m² für 4 Personen nun nicht gerade zu groß. Noch dazu wo die Kinder schon recht groß sind. Es kann eigentlich nicht die Lösung sein, wegen vielleicht 100€-200€ weniger Miete (je nachdem, wo der TE wohnt ist es vielleicht schon ein Kunststück, eine solche Wohnung zu finden) vielleicht in eine 50-60m²-Wohnung zu ziehen. Die Umzugskosten zu tragen, Schönheitsreparaturen ausführen zu müssen, neue Gardinen/Jalousien/Lampen.. anzuschaffen. Das kostet doch auch alles ein Haufen Geld. Und in der Enge wird die Eingewöhnung für die Familie auch nicht gerade einfacher.
Bei uns stehen einer 4-köpfigen HartzIV-Familie 90m² zu. Da ist der TE mit seinen 81m² doch schon darunter.

Andererseits sei aber auch die Frage erlaubt wie der TE sich die Finanzierung des Lebensunterhaltes seiner Familie vorgestellt hat. Die knapp 1.500€ Nettoeinkommen werden durch die bessere Steuerklasse natürlich mehr. Plus 2x Kindergeld minus die Wohnungsmiete kommt dann trotzdem ein Betrag raus, der unmöglich zum Leben für 4 Personen reichen kann. Oder doch? 

Ich würde erst mal den Termin mit der AHB wahrnehmen und schauen, was die sagen. Und dann weiter sehen.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von nixwissen am 13.07.2017 um 23:43:46
Moin,

81m² sind für 4 Personen mit zwei Kindern in dem Alter sicherlich nicht üppig oder gar übertrieben.
Berlin ist zwar nicht HH oder gar München aber <10€/m² warm dürfte schon sehr günstig sein. Da müsste man schon in die Pampa ziehen um nennenswert Geld zu sparen.
Nee, Umziehen würde ich erstmal nicht in Betracht ziehen.
Probezeit: Wie oft schmeisst die BVG Busfahrer in der Probezeit wieder raus? Wenn sie nicht gerade besoffen am Steuer erwischt werden?
Das könnte berücksichtigt werden.

Steuerklasse + 2x Kindergeld, das wird nicht üppig aber hat denn mal einer ausgerechnet, ob das nicht schon vielleicht reicht? Was ist denn mit Wohngeld?
Von der Probezeit mal abgesehen. Gibt es da nicht vorher ne Ausbildung als Busfahrer? Vielleicht gibt es gar keine Probezeit mehr?

Wenn dann 2200€ netto zusammen kommen - nach der Miete vielleicht gut 1400€ - üppig ist das nicht.
Aber das ist eben der Satz, den der Gesetzgeber als ausreichend ansieht und viele müssen damit leben.

Ich würde mich an Petersburger und seine 5 Punkte halten, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Ausser, daß es ziemlich traurig ist, daß ein Busfahrer des ÖPNV einer Großstadt (der Hauptstadt!) kaum genug verdient, um für Frau und zwei Kinder zu sorgen, also quasi zum Sozialfall wird. Das ist doch kein ungelernter Regalauffüller.
Da läuft doch was grob falsch...

Gruß,
Norbert




Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 14.07.2017 um 06:03:35
Vielen Dank für Eure Aufmunterungen. Das hilft mit sehr. Und meine Frau liesst hier auch mit. Klar ist das ihr hier mir nicht sagen könnt wie lange es dauert und wie es ausgeht. Das war auch nicht das was Ich mit dem Ehrlich sein meinte. Vielmehr wollte Ich das ihr schonungslos zu mir seid. Ich muss für Euch noch ein paar Dinge hinzufügen... Ich bin 49 Jahre meine Nati ist 48 Jahre alt. Bei der BVG bin ich Quereinsteiger... das heisst ich hatte meinen Führerschein D bereits. Norbert seine Anmerkung zum Thema dass das Gehalt zu wenig ist stimmt durchaus, aber damit muss man wohl leben. Gut die 1500 sind Netto Grundgehalt und ohne Zulagen. Aber ich denke das ABH interessiert sich auch nur für das Netto Grundgehalt. Ich werde mich natürlich an das halten was Petersburger geschrieben hat. Aber auch die anderen haben nicht umsonst ihren Senf dazugegeben. Auch das war hilfreich.
Nun werde ich erstmal alles zusammenkratzen was da ABH fordert und einreichen und warten. Ach ja die Erklärung werde ich auch schreiben.

Gruss

TOMCAT

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von erne am 14.07.2017 um 17:04:59

Tomcat47DF schrieb am 14.07.2017 um 06:03:35:
Gut die 1500 sind Netto Grundgehalt und ohne Zulagen.


Zulagen gehören doch zum Einkommen, also angeben und mit einrechnen.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Svitanok am 15.07.2017 um 10:37:36
Lese dir dazu auch einmal dieses Thema durch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1402910352/49#49

Auch wenn das definitiv nicht allgemeingültig ist so bin ich doch damit durchgekommen und mein Stiefsohn konnte rüber kommen.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 17:03:42
Ich bitte um Eure Meinung:

Landesamt für
Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sxxxx
Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin


                                                           Berlin, 16.07.2017


Erklärung zum Visumsanträgen  / GeschZ. IV B 129 – 0170xxxxxxxx



Sehr geehrte Frau Sxxxx,

anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung für meine Frau Nataliia xxxx und ihren beiden Kindern, Aleksander und Danila xxxxx, mit der Bitte dem Antrag zuzustimmen, damit die Auslandsvertretung in Moskau die Visa ausstellen kann.

Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen, da mein Anspruch auf ALG I erloschen war. Von Februar bis Ende April war ich als Busfahrer bei der Firma xxx OHG eingestellt. Im November 2016 bis Mitte Januar 2017 war ich bei meiner Frau und den Kindern in Saratov. Als beorderter Reservist habe ich ab Januar 2016 bis Ende Oktober 2016, im Rahmen der Flüchtlingshilfe „helfende Hände“ eine Wehrübung eine Wehrübung absolviert und dort das LaGeSo /Turmstrasse in der Erstaufnahme unterstützt.

Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Sie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro.

Wenn meine Frau und die Kinder in Deutschland sind, werde ich die Lohnsteuerklasse auf Klasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen ändern. Das wird meinen Nettogrundlohn auf 1712,33 Euro erhöhen. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht, Samstags und Feiertagszuschläge sowie Überstunden und weitere Zuschläge. Des Weiteren, besteht dann auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und die Kinder erhalten Kindergeld.

Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Die Kinder müssen mit Ihrer Mutter nach Deutschland einreisen. Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen. Der Kindsvater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht um die Kinder. Das hat er wohl auch zur Zeit der Partnerschaft mit meiner Frau nicht getan, weil er nie Kinder wollte.
Er hatte einen schlechten Einfluss auf die Kinder. Unterhalt zahlt der Kindsvater auch nicht. Einer Zustimmung zu Ausreise nach Deutschland hat er sofort unterzeichnet.

Ich bin mehr Vater für Aleksander und Danila. Ich liebe  die beiden Jungs und die Jungs lieben mich auch. Denn ich bemühe mich um die Kinder.

Eine Trennung von der Mutter bedeutet eine seelische, emotionale Härte für alle beteiligten.

Ich hoffe, dass durch meine Erklärung die Interessen, Rechte aller Beteiligten berücksichtigt werden und verweise hierzu noch auf die Entscheidung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V und §32 Abs. 4 AufenthG.



Mit freundlichen Grüßen



Thomas xxxx

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 16.07.2017 um 17:06:27
bitte nimm die Realnamen raus.
Du hast 15 min. Zeit zum Ändern

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 17:11:50

Zitat:
bitte nimm die Realnamen raus.
Du hast 15 min. Zeit zum Ändern


Sorry... wusste ich nicht das der meiner Frau und Kinder und meiner auch nicht rein dürfen.

Jetzt gut?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von deerhunter am 16.07.2017 um 17:30:12

Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:11:50:
Sorry... wusste ich nicht das der meiner Frau und Kinder und meiner auch nicht rein dürfen.


Rein darf alles...man sollte allerdings seine Daten nicht überall veröffentlichen  8-)
Ich wünsche dir viel Erfolg, allerdings sehe ich ein paar dicke"Steine" im Weg...sowohl amtlich als auch persönlich!


Zitat:
arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen

Das ist halt ein ganz heißes Eisen! 1 Monat in Arbeit, davor H4! Also die Probezeit hat gerade angefangen....dazu noch zu wenig Verdienst!


Zitat:
Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Damit wird ja erstmal nichts werden, da Sie mit Sicherheit erst einen "Integrationskurs" machen muss...also 1 rundes Jahr ohne Arbeit


Zitat:
Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen FrauSie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro.

Du willst mit deiner "alten" Frau, deiner neuen Frau und 2 Kindern gemeinsam eine Wohnung bewohnen?????? Alle teilen sich Bad & Küche??? Was sagt deine "neue" Frau dazu?
Das gibt Mord und Totschlag...Außerdem fehlt dir möglicherweise der amtlich benötigte Wohnraum, da deine Frau mit im Mietvertrag steht und es jederzeit Stress, Streit und damit Wohnungsverlust geben kann!



Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 16.07.2017 um 17:36:08
@deerhunter
Die geschiedene Frau zahlt  seit 2015 die halbe Miete.
Sie wohnt dort nicht.

Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 17:41:27
So ist es, das Zimmer was meine Frau benötigt, ist ein Raum wo sie noch Sachen zustehen hat die Sie nach und nach zu Ihrem neuen Partner und zukünftigen Ehemann mitnimmt. Mord und Totschlag fällt aus. Hierbei get es nur um finanzielle Hilfe.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 17:43:46
Ich hatte doch nur für Mai hartz IV.  :-?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von deerhunter am 16.07.2017 um 17:43:53

KaGe schrieb am 16.07.2017 um 17:36:08:
Die geschiedene Frau zahltseit 2015 die halbe Miete.
Sie wohnt dort nicht




Zitat:
zusammen mit meiner geschiedenen FrauSie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse,


Wie erklärst du dir das????
Die Ex steht im Mietvertrag bis heute, damit kann er rechtlich kaum über die volle Wohnung verfügen! Dazu muss er ihr ein Zimmer überlassen + anteilig Bad & Küche!
81 m2 sind vermutlich 3 Zimmer...wenn man da 1 Zimmer für die Ex abzieht...wird es eng für die Familie!

Ok...sehe jetzt die Änderungen des TE
Dann fallen aber auch in kürze die 50% weg und sind nicht mehr rechenbar...außerdem würde ich mich schnell darum kümmern allein im Mietvertrag zu stehen...könnte sonst irgendwann Probleme geben

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 17:57:48
Die 50% fallen weg am 08.08.2018. Ist Hochzeitstermin meiner Exfrau. Und die beiden haben schon eine gemeinsame Wohnung und um diese hier wird es kein Streit geben, weil ihr Zukünftiger in Giessen wohnt und arbeitet.

Wer in Gottes Namen verdient 2.200 Euro netto in Berlin. (Ausgenommen ich als Reservist bei der BW im letzten Jahr) ??????


Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von deerhunter am 16.07.2017 um 18:13:06

Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:57:48:
Die 50% fallen weg am 08.08.2018. Ist Hochzeitstermin meiner Exfrau. Und die beiden haben schon eine gemeinsame Wohnung und um diese hier wird es kein Streit geben, weil ihr Zukünftiger in Giessen wohnt und arbeitet.


Ja, alles toll...aber Fakt ist, dass du keine "alleinige" Wohnung vorweisen kannst! Solange deine Frau mit im Mietvertrag steht, hat Sie Rechte und du kannst nicht alleine über die Wohnung verfügen!


Zitat:
Mieter sind beide Partner

Haben jedoch beide Partner auf Mieterseite den Mietvertrag abgeschlossen, dann ist nur die gemeinsame Kündigung wirksam. In der Regel will jedoch einer der Partner in der Wohnung wohnen bleiben. Dieser hat natürlich kein Interesse an einer Beendigung des Mietvertrags.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/trennung-und-scheidung-was-passiert-mit-dem-gemeinsamen-mietvertrag_082922.html

Auch bei der Ex kann etwas schief laufen und dann sind gütliche Änderungen plötzlich nichts mehr wert! Du solltest dringend sehen, dass du alleine im Mietvetrag stehst


Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:57:48:
Wer in Gottes Namen verdient 2.200 Euro netto in Berlin. (Ausgenommen ich als Reservist bei der BW im letzten Jahr) ??????


Fast alle Berliner die ich kenne und die älter als 30 sind und Frau und 2 Kinder haben...wie sollte man sonst leben?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 18:23:09
Die Fett unterlegeten Abschnitte musste ich noch zur Zufriedenstellung meiner Frau einfügen. Obwohl das wohl auch keine Verbesserung zur positiven Entscheidung  bringen wird.


Zitat:
Landesamt für
Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sxxxx
Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin


                                                           Berlin, 16.07.2017


Erklärung zum Visumsanträgen  / GeschZ. IV xxxxx 0170xxxxxxxx



Sehr geehrte Frau xxxx,

anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung für meine Frau Nataliia xxxxx und ihren beiden Kindern, Aleksander und Danila xxxxx, mit der Bitte dem Antrag zuzustimmen, damit die Auslandsvertretung in Moskau die Visa ausstellen kann.

Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen, da mein Anspruch auf ALG I erloschen war. Von Februar bis Ende April war ich als Busfahrer bei der Firma xxxxxx-xxxxxx OHG eingestellt. Im November 2016 bis Mitte Januar 2017 war ich bei meiner Frau und den Kindern in Saratov. Als beorderter Reservist habe ich ab Januar 2016 bis Ende Oktober 2016, im Rahmen der Flüchtlingshilfe „helfende Hände“ eine 9 monatige Wehrübung absolviert und dort das LaGeSo /Turmstrasse in der Erstaufnahme unterstützt.

Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Sie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro. Sie selbst wohnt bereits in Gießen mit ihrem zukünftigen Ehemann den Sie am 08.08.2018 ehelichen wird.

Wenn meine Frau und die Kinder in Deutschland sind, werde ich die Lohnsteuerklasse auf Klasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen ändern. Das wird meinen Nettogrundlohn auf 1712,33 Euro erhöhen. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht, Samstags und Feiertagszuschläge sowie Überstunden und weitere Zuschläge. Des Weiteren, besteht dann auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und die Kinder erhalten Kindergeld.

Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Die Kinder müssen mit Ihrer Mutter nach Deutschland einreisen. Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen. Der Kindsvater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht um die Kinder. Das hat er wohl auch zur Zeit der Partnerschaft mit meiner Frau nicht getan, weil er nie Kinder wollte.
Er hatte einen schlechten Einfluss auf die Kinder. Unterhalt zahlt der Kindsvater auch nicht. Einer Zustimmung zu Ausreise nach Deutschland hat er sofort unterzeichnet.

Ich bin mehr Vater für Aleksander und Danila. Ich liebe  die beiden Jungs und die Jungs lieben mich auch. Denn ich bemühe mich um die Kinder.

Eine Trennung von der Mutter bedeutet eine seelische, emotionale Härte für alle beteiligten.

Ich hoffe, dass durch meine Erklärung die Interessen, Rechte aller Beteiligten, insbesondere der Kinder und Ihre Rechte gemäß Artikel 8 der EMRK (Randnummer 54 des Urteils) berücksichtigt werden. Zusätzlich verweise hierzu noch auf die Entscheidung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V sowie §32 Abs. 4 AufenthG.



Mit freundlichen Grüßen



xxxx

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 16.07.2017 um 18:23:39
@TomCat47DF

schick den Brief erstmal ab.
Es wird sich daraus nicht sofort etwas Entscheidendes ergeben.
Aber hoffe lieber nicht auf eine schnelle positive Antwort.

---------
Wenn deine Exfrau aus dem MV raus ist, zahlst du 2x50%--- das wird schon schwer.
Ob du in der Zeit, bis deine Frau und die Kinder hier sind, Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du im August bei der Wohngeldstelle über eine Schnellberechnung prüfen lassen.

----------------------
@deerhunter
Ist es der russichen Ehefrau hier in D nicht erlaubt, zu arbeiten?
Das mit dem Integrationskurs ist mir klar. Du weißt hoffentlich, wie lange die Wartezeiten in Berlin sind?


Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 18:32:13

Zitat:
Fast alle Berliner die ich kenne und die älter als 30 sind und Frau und 2 Kinder haben...wie sollte man sonst leben?


Aja... aiso... es ist zwar nicht Thema der Diskussion, aber ich möchte dazu nur hinzufügen... a. Das können keine normalen Angestellten sein die du kennst... b. bei Stundenlöhnen von 8,50 bis 15 Euro kommt keiner auf 2.200 Euro netto... und c. mich wundert es dann das doch so viele Familien ergänzend Sozialleistungen erhalten damit Sie über die Runden kommen.
2.200 Euro gehört schon zu den Spitzenverdiener, dazu bedarf es keiner Großen Rechenkünste um Rund 40% Abzüge aufzuschlagen und das Brutto zu errechnen.

----- Zurück zum eigentlichen Thema bitte  8-)

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 18:55:45

Zitat:
81 m2 sind vermutlich 3 Zimmer


nein 4

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 16.07.2017 um 19:12:18
deerhunter kennt eben nur solche Leute. Ist hier jetzt nicht wichtig.
Die Kinder bekämen dann auf jeden Fall Kindergeld, also monatlich 384,- ohne jeden Abzug.
Aber das hilft JETZT noch nicht.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 16.07.2017 um 19:25:26

Zitat:
Die Kinder bekämen dann auf jeden Fall Kindergeld, also monatlich 384,- ohne jeden Abzug.
Aber das hilft JETZT noch nicht.


Stimmt... ich habe gehört das dort auch eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen anzusetzen ist.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 16.07.2017 um 20:09:23
Das ist jetzt egal. Erst, wenn die Kinder hier sind, gehts los.
Es wird aber dann ab Antragstellung bzw. ab Berechtigung gezahlt.

Hier dauert das für solche *Nachzugskinder* sogar mehrere Monate. Und wir sind Provinz und unsere Familienkasse/Kindergeldkasse  sitzt in HH.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von lottchen am 17.07.2017 um 11:54:56
Falls das Schreiben noch nicht abgeschickt wurde würde ich noch ergänzen, was außer dem Vater mit den nächsten Familienangehörigen ist. Also z.B.: Geschwister hat meine Frau nicht. Die Großeltern sind bereits verstorben. Oder sind zu alt um sich um die Kinder zu kümmern. Oder wohnen auf 30m² und Umzug nicht möglich, weil.... Ich würde hier möglichst genau ausführen, warum die Kinder auch nicht übergangsweise (bis die Mutter auch Geld verdient) in der alten Heimat zurückbleiben können.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 17.07.2017 um 17:47:19
Ist schon abgegeben. :-/

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von KaGe am 19.07.2017 um 18:58:43
Nachreichen ist immer erlaubt.
Es stürzt sich keiner sofort auf dein Schreiben.
;)

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 20.07.2017 um 08:25:08

Zitat:
Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen.


Ist das nicht aussagekräftig genug?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Petersburger am 20.07.2017 um 08:38:35
Nein, ist es nicht.

Ich höre diesen Satz ausnahmslos in allen Fällen, in denen der Kindernachzug überhaupt einer Diskussion bedarf.

Wenn man dann der Reihe nach die "üblichen Verdächtigen" abfragt - beginnend beim anderen Elternteil, dann die Großeltern - und die Gründe, warum das dort nicht geht, findet sich viel zu oft "will nicht" oder Ähnliches.

Der Grund muss jedoch stark genug sein, um eine Belastung deutscher Sozialsysteme zu rechtfertigen.

Weder eine ABH noch eine AV hat das Recht, den Grundsatz der erforderlichen Sicherung des Lebensunterhalts "auf Zuruf" zu ignorieren.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 20.07.2017 um 08:57:03
Gut... Danke Petersburger... Dann werde ich einen Nachtrag schreiben. Die Grossmutter ist sehr krank und ihr steht eine Operation bevor. Dazu gibt es ein Atest und eine schriftlichen Termin für die Operation. Bei der älteren Tochter ist nicht genügend Wohnraum vorhanden und Sie ist beruflich viel unterwegs. Sollte ich Belege beifügen?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 20.07.2017 um 10:35:18

Zitat:
Sehr geehrte Frau xxxxx,

Die geforderten Unterlagen (soweit es mir möglich war) habe ich Ihnen per Post zukommen lassen.

Auch eine Erklärung ist beigefügt. Diese ist im Detail jedoch nicht ganz vollständig, so dass ich per Mail diese Erklärung noch komplettieren möchte.

1. Zu den engen Familienangehörigen gehören noch

a. Die Grossmutter Tatjana (Mutter meiner Frau)
b. Die ältere Tochter Jelena.

Die Grossmutter ist sehr Krank. Dort steht in Kürze eine Operation an. Sie wohnt mit ihrem Mann Victor (Stiefvater meiner Frau) in einem kleinen Dorf abseits von Schulen in einem Haus bestehend aus einem Zimmer mit Küche und Bad.

Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen. Jelena ist Anwältin und arbeitet für einen Küchenmöbelkonzern. Aloscha arbeitet Russlandweit als Ingenieur für einen Gaslieferanten. Beide sind beruflich viel unterwegs.

Es gibt noch die Mutter des Kindsvaters. Diese bewohnt ebenfalls ein 2 Zimmer Haus in der Nähe der Wohnung meiner Frau. Dort lebt Sie mit ihrer über 90jährigen Mutter.

Der 2jahre jüngere Bruder meiner Frau (Andrej) ist bei einem Zugunglück (beim überqueren der Gleise) 2008 ums Leben gekommen.

Meine Ex Frau wird aus dem Mietverhältnis ausscheiden, sobald meine Frau Arbeit gefunden hat, spätestens jedoch zum 08.08.2018. Ich habe bezüglich Arbeit für meine Frau bereits Kontakte geknüpft wo meine Frau zunächst auf 450 Euro Basis arbeiten und noch einen Intergrationskurs besuchen kann.
Eine schriftliche Erklärung diesbezüglich, seitens meiner Ex Frau reiche ich gesondert in Briefform nach.

Ich bitte Sie diese E-Mail als Nachtrag zu meiner Postalisch zugesandten Erklärung beizufügen und zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen


E-Mail ist noch nicht versandt... Änderungen möglich.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Saxonicus am 20.07.2017 um 11:02:02

Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen.

Eine Wohnung kann man doch auch wechseln und eine größerer anmieten - oder ist das dort verboten ?

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 20.07.2017 um 11:23:28
Nein... Die Wohnung ist gerade gekauft und muss abgezahlt werden....

Sollte ich das auch schreiben?

Wer sich mit Russland ein wenig beschäftig, weiss auch das gut 80% der Bevölkerung Eigentum besitzt. Mietwohnungen gibt es da kaum. Komunalkas gibt es noch viele.

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von erne am 21.07.2017 um 18:08:31

Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Bei Jelena ist die Situation so, das auch Sie und ihr Mann Aloscha eine kleine 2 Zimmer Wohnung in Saratov bewohnen. Jelena ist Anwältin und arbeitet für einen Küchenmöbelkonzern. Aloscha arbeitet Russlandweit als Ingenieur für einen Gaslieferanten. Beide sind beruflich viel unterwegs. 


hmm, wenn die beiden ein Kind bekommen sollten, dann könnte es dort auch nicht mit den Eltern leben und müsste zu Verwandten?



Tomcat47DF schrieb am 20.07.2017 um 10:35:18:
Es gibt noch die Mutter des Kindsvaters. Diese bewohnt ebenfalls ein 2 Zimmer Haus in der Nähe der Wohnung meiner Frau. Dort lebt Sie mit ihrer über 90jährigen Mutter. 

muss diese Großmutter auch operiert werden?



m.E. kann das reichen, muss aber nicht.
Du solltest besser ausführen, warum der Steuerzahler auch mit für die Kinder deiner Frau zahlen soll

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Tomcat47DF am 04.08.2017 um 03:56:19
Hallo,

Ich melde mich mal wieder. Also... meine Frau hat die Zustimmung für das Visum erhalten. Die Kinder leider noch nicht. Grund dafür ist die Tatsache das ich noch keinen entfristeten Arbeitsvertrag habe. Dir Deutsche Botschaft in Moskau hat jedoch meiner Frau versichert, das nach meiner Entfristung Ende November,  die Kinder nachziehen können ohne das erneut Antrag gestellt werden muss.
Ich hoffe das stimmt.

Das erstmal zum Ergebnis bis zum heutigen Tag.

GRÜßE

Tomcat

Titel: Re: FZF - ABH fordert Unterlagen von mir
Beitrag von Petersburger am 04.08.2017 um 14:05:37

Tomcat47DF schrieb am 04.08.2017 um 03:56:19:
Ich hoffe das stimmt.

Wenn die ABH und die AV den Antrag "auf Wiedervorlage" gelegt haben und alle nur auf den Eintritt des entscheidenden Ereignisses warten, dann ist das üblich und normal.

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