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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Bürger in Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1498938712 Beitrag begonnen von sabrina_w am 01.07.2017 um 21:51:52 |
Titel: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 01.07.2017 um 21:51:52
Hallo zu meiner Situation:
ich komme aus Österreich und werde im August eine Arbeitsstelle in Deutschland beginnen und auch dorthin umziehen. Ich habe einen Freund aus einem Drittstaat, den ich bald heiraten werde (vor dem Umzug nach Deutschland) und den würde ich natürlich gerne nachholen. Zu meiner Frage: Da in Österreich die Vorlagen sehr sehr streng sind und ich gehört habe, dass ich es als EU-Bürger in Deutschland besser habe, würde ich gerne wissen, welche Vorlagen ich als EU Bürger vorbringen muss. Wie lange muss ich in Deutschland leben, um überhaupt das Recht zu haben meinen Mann nachzuholen? Wie sieht es aus mit dem Einkommen, da mein Vertrag zuerst befristet bleibt und wie sieht es mit der Wohnungsgröße etc. aus? Kann ich ihn überhaupt nachholen? Ich kenne mich leider mit den Gesetzen überhaupt nicht aus. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. ;D ;D ;D Und vielen Dank im Voraus. :) ;) |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 01.07.2017 um 22:28:34
Hallo
willkommen in Deutschland. Ja, die österreichischen Gesetze sind graduell schlechter für FZF. Es gibt keine Mindestverweildauer. Dein Arbeitsvertrag - auch wenn dieser Vertrag befristet ist - begründet einen Freizügigkeitstatbestand. Also sobald du deinen Wohnsitz in Deutschland begründet hast, kann dein Ehemann das einfache Einreisevisum beantragen. Auf Wohnungsgröße etc. kommt es nicht an. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 01.07.2017 um 23:55:36
Der Ehemann kann auch schon vor Wohnsitznahme ein Visum für den Familienangehörigen eines EU Bürgers beantragen.
Die ersten 3 Monate sind voraussetzungslos für den begleitenden oder nachziehenden Familienangehörigen. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 02.07.2017 um 00:44:07 mgb schrieb am 01.07.2017 um 23:55:36:
Ja das geht, macht es aber komplizierter. Ich würde raten dies nach Anmeldung der Wohnung beim Meldeamt zu machen. Damit kann der Mann beim Antrag eine Kopie der Meldebescheinigung abgeben. Das einfache Einreisevisum sollte relativ schnell ausgestellt werden. Er soll aber bei der AV ganz klar machen das er kein FZF-Visum beantragt sondern ein einfaches Einreisevisum im Rahmen der abgeleiteten EU-Freizügigkeit. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Petersburger am 02.07.2017 um 10:04:12 grisu1000 schrieb am 02.07.2017 um 00:44:07:
Tut es nicht, wenn z.B. ein Arbeitsvertrag vorliegt. Auch wenn das Recht auf Einreise voraussetzungslos ist, sehe ich keinen Sinn im Vertreten von Maximalpositionen, wenn ein Arbeitsvertrag (oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers) vorliegt und man es dadurch sowohl sich selbst als auch der AV, von der man das Einreisevisum ausgestellt haben möchte, einfacher macht. Denn selbst der AV-Mitarbeiter, der die Freizügigkeit in einem konkreten Fall sehen will (gemeint ist sein eigenes Wollen) hat es einfacher, wenn ein ohnehin vorhandener Beleg in Kopie im Vorgang ist. Obwohl Freizügigkeitsfälle in meiner Dienststelle relativ selten sind, haben wir doch schon einige Einreisevisa eben zur gemeinsamen Einreise zu einer künftigen Arbeitsaufnahme ausgestellt und dabei immer auf unsere Bitte (!) hin einen entsprechenden Beleg bekommen. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 02.07.2017 um 13:51:51
Der Vorschriftengeber definiert in Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz 2.5.1 ein voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht von 3 Monaten.
Klarer kann man nicht zum Ausdruck bringen, was mit §2(5) Freizügigkeitsgesetz gemeint sein soll. Ist jetzt ein deutscher Beamter an Gesetz und Verwaltungsvorschrift gebunden oder nicht. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 02.07.2017 um 14:05:54
Mag sein, aber mit dem Vertrag wird möglicher Rechtsmissbrauch garnicht erst in Betracht gezogen.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Petersburger am 02.07.2017 um 14:38:25
Ach, mgb, warum wusste ich nur, dass Du nichts außer Maximalpositionen gelten lässt?
Sind Dir die Worte "sein eigenes Wollen", "einfacher" und "Bitte" nicht aufgefallen oder interessieren sie Dich einfach nicht? Dann noch eine kleine Ergänzung zu dem oben: Kommt ein Drittstaater daher und macht Freizügigkeit geltend für eine Kurzreise, dann braucht man nicht weiter nachzufragen. Sobald man weiß, dass die Reise tatsächlich mit oder zu dem EU-Bürger nach Deutschland geht. Wie erfährt man das? Jedoch kann dieser Drittstaater mit einem C-Visum "freizügiger Familienangehöriger" ohne die Begleitung seines EU-Familienangehörigen an der Grenze die zauberhaftesten - unzulässigen! - Überraschungen erleben, wenn sich Grenzbeamte auf "begleiten oder nachziehen" versteifen und weder das Eine noch das Andere glaubhaft gemacht werden kann. Die Opfer solcher Überraschungen habe ich schon mehrfach in meiner Dienststelle gehabt mit "Was mache ich nun?" Und sogar Opfer solcher unzulässiger Behandlung, die in Begleitung ihres EU-Ehepartners reisten. Gegen eine - immer noch unzulässige - Einreisesperre eines Schengen-Staates stinkt nicht jeder an beim Grenzübertritt. Auch nicht in Begleitung seines EU-Familienangehörigen. Das ist die Praxis - aber die interessiert offenbar wenigstens einen hier nicht. Ich selbst stelle da lieber ein paar Fragen, notiere die entsprechenden Antworten und plädiere für das Ausstellen eines ganz unscheinbaren Standard-C-Visums. Der Drittstaater, dem weniger an einer theoretischen Idealbehandlung in der AV gelegen ist als an stressfreien Grenzübertritten, wird damit zufrieden sein. Erzählt mir jetzt derselbe Drittstaater, dass sein Ehepartner in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wird, dann gilt sinngemäß dassselbe - die AV muss wissen, dass sie überhaupt zuständig ist. Zudem macht der Drittstaater etwas anderes als sein voraussetzungsloses Recht auf Kurzaufenthalte geltend und darf daher gefragt werden. EU-Freizügigkeit heißt nicht, dass jede EU-AV ungeachtet des Reiseziels und des Reisezwecks angesichts einer Eheurkunde und Passkopie wortlos (=ohne Fragen) innerhalb drei Minuten ein Einreisevisum zu überreichen hat. Mich lässt jedoch der Eindruck nicht los, dass nichts anderes Deine Vorstellung ist. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 02.07.2017 um 16:21:49
Ok vielen lieben Dank für die Antworten. ;D
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 02.07.2017 um 19:38:54 sabrina_w schrieb am 02.07.2017 um 16:21:49:
Bitte berichte später was das deutsche Konsulat dann wirklich gefordert hat. Das Feddback hilft auch anderen Mitlesern hier. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 04.07.2017 um 01:33:19 Petersburger schrieb am 02.07.2017 um 14:38:25:
Die Vorgaben sind exakt in Vissahandbuch K(2010) 1620 Teil III definiert. Von Gängelung der Antragssteller steht da nichts. Btw. wie definierst du "vorbehaltlos" nach deutscher Verwaltungsvorschrift. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 04.07.2017 um 04:02:26 mgb schrieb am 04.07.2017 um 01:33:19:
Soryy, dann muss man aber auch alles Lesen. Zitat aus Visahandbuch: Zitat:
Ein österreicher der in Österreich lebt fällt normalerweise nicht unter die Richtlinie. Es muss also ein Nachweis bereitgestellt werden, das er dies zum Zeitpunkt der Einreise tun wird. Das kann eine Hotelbuchung in Deutschland sein, oder eben ein Arbeitsvertrag. Oder man wartet bis er eben den Wohnsitz in Deutschland hat. Das Visahandbuch stellt den Normalfall dar und kann nicht jeden Spezialfall lösen. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 04.07.2017 um 07:05:12
Das Visahandbuch verweist auf KOM(2009) 313.
KOM(2009) 313 Punkt 2.2.1 Einreisevisum 3. Absatz "Da sich der Anspruch auf Ausstellung eines Einreisevisums aus dem Familienverhältnis zum EU-Bürger ableitet, dürfen die Mitgliedstaaten nur die Vorlage eines gültigen Reisepasses und den Nachweis des Bestehens einer familiären Beziehung verlangen" |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Daddy am 04.07.2017 um 07:35:26
Ihr habt schon bemerkt, dass sich die TS mit Dank aus ihrem Thread "verabschiedet" hat?!?
Führt eure theoretische Diskussion bitte auf einem anderen "Schlachtfeld" fort, wenn es sein muss... Daddy |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 03.09.2017 um 00:27:12
Hallo ich bins nochmal :)
Wir haben jetzt ein nationales Visum in dem jeweiligen Drittstaat beantragt und die Dame in der Botschaft meinte es würde 4-6 Wochen dauern. Jetzt ist mir aber aufgefallen, dass wir eigentlich das falsche Visum beantragt haben oder? Wir hätten ein Schengen Visum beantragen müssen, aber die Leute bei der Botschaft haben ja auch nichts gesagt. Kann man das Visum jetzt zurückziehen und noch mal ein Schengenvisum beantragen oder sollen wir erstmal abwarten? |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von KaGe am 03.09.2017 um 11:30:56
Seid ihr denn schon verheiratet?
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 03.09.2017 um 12:56:48
Ja? Sonst hätten wir das Visum noch nicht beantragt.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 03.09.2017 um 13:10:44
Hi,
derzeit ist das Visumhandbuch eh mE europarechtswidrig. Die hätten so oder so auf das Visum Typ D bestanden. Ist denen bekannt dass du in Deutschland lebende Österreicherin bist? |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 03.09.2017 um 13:27:14
Ja es ist denen bekannt. Haben wir trotztdem eine Chance auf das Visum, auch wenn wir das falsche beantragt haben?
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 03.09.2017 um 13:29:37
Ja
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 03.09.2017 um 13:38:30
Ok danke.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von reinhard am 03.09.2017 um 14:04:53
Er sollte per Mail darauf hinweisen, dass es anders gemeint war. Für dieses "einfache Visum" bei Freizügigkeit gibt es kein eigenes Formular, das ist oft ein Problem.
Eigentlich sollte er das "Schengen-Formular" benutzen, aber auch mit "falschem" Formular sollte die Botschaft es schnell und vor allem anders bearbeiten. Bei einem "nationalen Visum" werden die Unterlagen nach Deutschland geschickt, damit die Ausländerbehörde nochmal draufguckt, das verlängert die Bearbeitungszeit. Bei dem "einfachen Visum" wird das nur in Ausnahmefällen gemacht, bei irgendeinem Verdacht auf Täuschung oder Missbrauch. Also Mail mit Erklärung, wie der Antrag gemeint ist. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 03.09.2017 um 15:19:21
Ok danke.Ich hoffe, dass es die Botschaft berücksichtigt. :-[
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 04.09.2017 um 07:51:48
Das die Botschaft irgendwas ohne direkte Aufforderung berücksichtig ist eher unwahrscheinlich. Dein Mann hängt jetzt im normalen FZV Verfahren nach Aufenthaltsgesetz drin. Wieviel Monate das dauert kann man nicht abschätzen.
Schreib eine E-Mail im Auftrag deines Mannes an die Botschaft und verweise auf Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz Abschnitt 2.4.4 ersten 3 Sätze. "Im Fall der Visumpflicht sollen die Auslandsvertretungen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Betroffenen die Beschaffung des Visums zu erleichtern. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind ihre Anträge unverzüglich anzunehmen, zu bearbeiten und zu entscheiden. Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt." http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972.htm |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 21.09.2017 um 08:56:29
Hallo
Ich hatte heute einen Termin beim Ausländeramt. Sie wollte nur meinen Reisepass sehen. Auf jeden Fall hat mir die Sachbearbeiterin viele Fragen gestellt und jetzt soll ich ihr noch meinen Mietvertrag und meinen Arbeitsvertrag schicken, da ichwoche erwähnt habe, dass ich im Oktober studieren und gleichzeitig arbeiten werde und sie gesagt hätte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert wäre. Kann mir bitte jemand helfen. Ich dachte bei Unionsbürgern wäre es nur wichtig dass ich überhaupt arbeite? |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 09:14:39
§ 5a FreizügG/EU
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5a.html Du erfüllst dann zwei Freizügigkeitstatbestände: Arbeitnehmer und Student. Der Arbeitnehmer braucht nur eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers. Hättest lieber das mit dem Studenten nicht gesagt, da bei dem der LU gesichert sein muss etc.. Aber du solltest ernsthaft überlegen nur das Minimum denen zu geben. Du weißt schon, dass es für die Europäische Kommission als schwerer Eingriff in das Freizügigkeitsrecht und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gilt, dass man mehr als paar Tage auf sein Visum warten muss? Auch das Zustimmungsverfahren mit der Ausländerbehörde, das du grade durchläufst, hat keine rechtliche Grundlage. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 21.09.2017 um 09:34:24
Ok danke. Aber ich bin ja auch Arbeitnehmerin oder? Ich arbeite 20 Stunden in der Woche, auch neben dem Studium dann.
Soll ich die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen oder lieber noch auf eine Antwort warten? Es kommt mir so vor, als wüsste sie nichts davon :-[ |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 10:13:45
Nur Menschen die reden kann man helfen.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 21.09.2017 um 11:22:10
Was?
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 11:24:01
Du hast die Wahl:
Du redest mit der Sachbearbeiterin oder du redest nicht mit der Sachbearbeiterin. Wenn du nicht mit der Sachbearbeiterin redest, dann ist alles was wir hier im Forum besprechen ja eh sinnlos. Also man kann nur helfen, wenn du redest. Schweigen bringt nix. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 21.09.2017 um 18:14:12
Ist mir klar.
Muss der Lebensunterhalt jetzt gesichert sein oder nicht? Ich verstehe nicht ganz |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 21.09.2017 um 18:37:18 sabrina_w schrieb am 21.09.2017 um 18:14:12:
Als Arbeitnehmer => Nein. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 21.09.2017 um 21:01:14 sabrina_w schrieb am 21.09.2017 um 09:34:24:
Verweise den Sachbearbeiter auf Freizügigkeitsgesetz §5a Absatz 1 Nr. 1. Das kannst du durchaus auch schriftlich machen. Absatz 2 kommt erst zum tragen wenn dein Mann hier ist. Auf §5a hat Aras schon verlinkt. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 27.09.2017 um 19:49:06
Hallo ich nerve sehr ungern, da wahrscheinlich andere viel mehr Hilfe benötigen, aber ich brauche nochmal euren Rat...
Es ist alles falsch gelaufen, was eigentlich falsch laufen kann Ich habe der Botschaft eine E-mail geschrieben und nach eurem Rat nochmal darauf hingewiesen, dass der Visaantrag falsch gemeint war Deren Antwort: 'alles war richtig und wir sollten uns gedulden' Nach dem Termin bei der ABH bin ich noch mehr verunsichert, da die Sachbearbeiterin auf meine E-mails nicht antwortet... und meinen Arbeitsvertrag etc. Sehen wollte und meinte, dass mein LU nicht gesichert wäre... ich hätte ein Nettoeinkommen von 1300€, aber ich dachte bei EU Bürgern kommt es sowieso darauf nicht an? Nun ist ein Anruf bei der der Botschaft und ABH geplant, um nochmals alles zu erklären. Wir warten jetzt schon fast 7 Wochen. Was würdest ihr mir raten? Sollen wir den Antrag zurückziehen und einen neuen 'richtigen' Antrag stellen? Eine andere Alternative wäre SOLVIT einzuschalten... Ich danke euch im Voraus |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 27.09.2017 um 20:18:32
Also ich hab meinen Teil getan und beim Bürgerforum letzten Monat das Problem allgemein und direkt dem Herrn Bundesminister vorgetragen. Er gab mir die Möglichkeit eine E-Mail direkt an seine Stabsstelle zu schicken und meine Bedenken durch das zuständige Fachreferat prüfen zu lassen.
Hier der Videobeweis (ab Minute 58): https://www.facebook.com/deutschland.de/videos/10155672483537351/ Ich hab auch eine entsprechend lange und ausführliche E-Mail geschickt. Zitat:
Ich würde an deiner Stelle mehrspurig sein und den Bürgerservice vom Auswärtigen Amt und unabhängig hiervon Solvit einschalten. Ich habe mit Solvit Österreich und Solvit Deutschland schonmal telefonisch zu tun gehabt. Die sind auch Hilfsbereit und versuchen eizuwirken. Eigentlich kann man nicht das Visum deines Ehemannes verweigern. Wenn du willst, kannst du mir per PN den Namen deines Mannes und die Vorgangsnummer seines Antrages schicken. Ich reiche dass dann direkt beim Ministerbüro ein und erkläre, dass dies ein Beispielsfall ist, wo genau das mit 7 Wochen bereits zu lange dauert. Aber du solltest weiterhin deine Interessen alleine vertreten und Druck machen. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 28.09.2017 um 05:53:51
So wie das aussieht fängt da die Ausländerbehörde zu spinnen an. Dem Sachbearbeiter würde ich die Frage stellen ob er es sich an Freizügigkeitsgesetz §2 Absatz 5 und §5a gebunden fühlt.
Dazu noch AVV zum FreizügG/EU 2.4.4 Satz 3: "Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt." Ob jetzt schlussendlich ein Visum typ-c oder typ-d ausgestellt wird ist sowas von egal. Es muss schnell gehen und die beteiligten Behörden müssen die vom Gesetzgeber aufgestellten Pflichten erfüllen. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 28.09.2017 um 09:33:27
Stimme da mgb zu. Darum würde ich mich über Namen und Vorgangsnummer freuen, da ich dann auf die Wunde drücken kann. Sonst kann ja behauptet werden, dass doch alles läuft wie es soll..
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 28.09.2017 um 12:51:15 Zitat:
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 29.09.2017 um 15:30:22
Danke für euren Rat und ganz besonders danke an dich @Aras.
Nun habe ich der ABH noch mal geschrieben, versucht sie seit Donnerstag zu erreichen, hebt aber keiner ab. >:( Außerdem habe ich mich an den Bürgerservice, an Solvit und an die Botschaft gewandt. Ich hoffe, dass sich da jemand meldet und mir weiterhilft. Ich verstehe nicht, warum es uns so schwer gemacht wird. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 10.10.2017 um 16:13:16 Zitat:
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 10.10.2017 um 18:31:19
Eine Beteiligung der Ausländerbehörden am Visaverfahren in Sinne von § 31 AufenthV ist im Freizügigkeitsgesetz nicht vorgesehen und eine direkte Anwendung von § 31 AufenthV ist nach AVV zum FreizügG/EU 2.4.4 Satz 2 ausgeschlossen.
Freizügigkeitsgesetz §2(5) gewährt nach AVV zum FreizügG/EU 2.5.1 ein voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht für 3 Monate sowohl für den EU Bürger als auch für den Familienangehörigen. Das Prüfungsrecht der Ausländerbehörden nach §5(2) Freizügigkeitsgesetz bezieht sich auf "nach der Einreise". Dem AA bzw. den deutshen AV's wird im Freizügigkeitsgesetz kein Prüfungsauftrag über die Voraussetzungen nach §2(2) Nr. 1 bis Nr. 5 erteilt. Die Länge des geplanten Aufenthalts spielt keine Rolle. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 10.10.2017 um 20:09:11
PS:
Mit AVV zum FreizügG/EU 2.4.1 Satz 5 lässt sich schlecht argumentieren. Da ist ein Fehler drin. "Bei dem Visum handelt es sich um einen nach den materiellen Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU erteilten Aufenthaltstitel, d. h. das Visum ist zu erteilen, wenn die in § 2 Absatz 2 Nummer 6 i. V. m. §§ 3 und 4 geregelten Voraussetzungen für die Begleitung oder den Nachzug eines Familienangehörigen eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers vorliegen." Der Verweis auf §4 ist ein direkten Verstoss gegen §2(5) Freizügigkeitsgesetz. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 10.10.2017 um 20:10:59
Ja kein Ding. Ich darf jetzt sowieso eine Nichtigkeitsklage beim europäischen Gericht I. Instanz genau wegen solcher Fragen einreichen.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 11.10.2017 um 10:47:48 Aras schrieb am 10.10.2017 um 20:10:59:
Aras. In der Anwort wurde ja sowieso zugegeben, dass es nach lesart des AA zwischen kurzfristigen Aufenthalt und langfristigen Aufenthalt bei Erteilung des Visum unterschieden wird. Bei zweiteren, dann vor Einreise das Existenzminimum geprüft wird. Damit wäre ein gemeinsamer Umzug eines Ehepaares aus einem Drittstaat defakto nicht möglich und alleine deshalb verstößt das AA schon gegen die Richtlinie. Zudem wird dem Angehörigen des Drittstaat sein abgeleitetes Recht auf dreimonatigen voraussetzungslosen Aufenthalt genommen. Diese Recht besteht ja auch bei langfristigen Aufenthalt. Eine natinales Visaverfahren mit mehrmonatiger Dauer als Beratung zu verkaufen ist dann schon Realsatire. |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von Aras am 11.10.2017 um 10:55:02
Ich glaub das ist so allgemein gehalten, dass man das eben nicht zugegeben hat. Es wird auf die freizügigkeitsrechtlichen Vorschriften verwiesen.
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Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von mgb am 11.10.2017 um 11:29:15
In der Anwort wird aber auf die von dir vorgebrachte AVV zum FreizügG/EU 2.4.4 Satz 3 nicht eingegangen. Ein Visum Typ-D impliziert die Anwendung von § 31 AufenthV.
Dem angeführten Schlupfloch wurde ich AVV zum FreizügG/EU 2.5.1 Satz 2 entgegenhalten. "Von diesem voraussetzungslosen Aufenthaltsrecht kann auch zur Vorbereitung eines längerfristigen Aufenthalts (Artikel 7 Freizügigkeitsrichtlinie) Gebrauch gemacht werden." |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von sabrina_w am 11.10.2017 um 16:24:23 Der Bürgerservice vom Auswärtigen Amt hat mir heute mitgeteilt, dass unser Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird. Ich verstehe jetzt eigentlich nichts mehr, aber dafür hat mir die ABH letzte Woche geschrieben, dass von ihrer Seite das Visum akzeptiert wurde. Aber wie lange dauert dann noch die Bearbeitung der Botschaft? Kann man jetzt ziemlich sicher sein, dass wir das Visum bekommen? |
Titel: Re: EU Bürger in Deutschland Beitrag von reinhard am 12.10.2017 um 11:35:21
Diese Frage kann Dir nur der Antragsteller beantworten. Denn die Botschaft wird das nur dem Antragsteller mitteilen.
Am besten nimmst Du Kontakt zu ihm auf und fragst ihn direkt. Oder Du bittest ihn, Dir mitzuteilen, sobald die Botschaft geantwortet hat. Wie lange es dauert, weiß man ja erst zu diesem Zeitpunkt. (Ist in der Botschaft gerade jemand krank? Hat jemand Urlaub beantragt? Wird gerade eine Reise von Abgeordneten vorbereitet?) |
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