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Beitrag begonnen von stevienguyen am 17.05.2017 um 18:56:04

Titel: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von stevienguyen am 17.05.2017 um 18:56:04
Hi Leute

Ich hab vor 1 monat Antrag mit alle Unterlage für Dauerhaft-Eu Erlaubnis geschickt und ich hab heute ein Brief von Berlin ABH mit einem Termin. Ich glaube  meine Antrag ist schon angenommen. Aber in den Brief steh das dass ich nochmal alle benötige Unterlage mitnehmen  soll in Original und Kopie. Obwohl ich hab schon alle mit dem Antrag schon geschickt . Ich hab alle noch dabei und ich brauche noch ein Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs(kursabschnittsweise) oder "Zertifikat Integrationskurs". Ich weiss nicht genau was es ist. und keine Ahnung wieso ich es brauch. weil ich schon 9 jahre in Deutschland war. Kann jemand für mich erklären was es ist und ob ich es wirklich brauch
Danke in Voraus
VG
Stevie

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 18.05.2017 um 13:32:54
Es geht der ABH hier wohl um die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Da du hier aber in Deutschland studiert hast, gilt das für dich nicht weil bei dir ein sog. geringer Integrationsbedarf vorliegt (§§ 9a Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2 Satz 5 AufenthG).

Du kannst es der ABH so mitteilen, oder alternativ 25 € für den Test "Leben in Deutschland" ausgeben. Damit wären die Kenntnisse auch nachgewiesen und die Sache erledigt.

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von stevienguyen am 18.05.2017 um 13:59:33
Sowie ich verstehe "leben in deutschland" ist einbürgerungstest es habe ich schon gemacht . Das heiss brauch ich keine bescheinigung über intergrationskurs mehr oder

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von Aras am 18.05.2017 um 14:01:57
Jupp. Einbürgerungstest sollte auch ausreichen.

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von kendyshop am 22.05.2017 um 20:55:44
ich habe Ende März meine Unterlagen für den gleichen Antrag an selben ABH geschickt. Bis jetzt noch keine Rückmeldung. Soll ich mich Gedanken machen? Danke für Antwort.

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von stevienguyen am 23.05.2017 um 14:53:47

kendyshop schrieb am 22.05.2017 um 20:55:44:
ich habe Ende März meine Unterlagen für den gleichen Antrag an selben ABH geschickt. Bis jetzt noch keine Rückmeldung. Soll ich mich Gedanken machen? Danke für Antwort.

Sind alle Voraussetzung aufgefüllt ????

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von kendyshop am 23.05.2017 um 16:05:41
Ich denke dass alle Voraussetzung erfüllt sind:

ich lebe seit 2008 im Deutschland,
habe bis 2015 studiert -> Studienzeit zählt zur Hälfte,
besitze seit August 2015 eine Blaue Card EU -> Lebensunterhalt ist gesichert
habe 81 Pflichtbeiträge laut Renteinfo,
Habe seit Feb einen neuen Job -> noch in der Probezeit. Kann es daran liegen?


Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von reinhard am 23.05.2017 um 16:29:13
Es kann daran liegen.

Du solltest höflich per Mail nachfragen, wann Du mit einer Antwort wegen Deinen Antrags rechnen kannst. Ich würde reinschreiben: "Falls noch Unterlagen von mir fehlen, melden Sie sich bitte. Ich reiche gerne alles nach."

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von kendyshop am 23.05.2017 um 18:09:56
Das habe ich gemacht. Ich melde mich, wenn es was Neues gibt

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von kendyshop am 10.07.2017 um 09:04:45
Ich habe den ABH ein Email vor 6 Wochen geschickt und letzte Woche noch. Bis jetzt kam keine Antwort zurück. Was soll ich davon halten?
Noch mal zum meinem Fall. Ende März wurde der Antrag gestellt und bis heute keine Antwort.

Beste Grüße

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von Saxonicus am 10.07.2017 um 10:14:19

kendyshop schrieb am 10.07.2017 um 09:04:45:
Ende März wurde der Antrag gestellt und bis heute keine Antwort. 

Bei meiner Frau hat es (2010) von der Antragstellung bis zur Erteilung des Daueraufenthalts gerade mal knapp zwei Monate gedauert.

Im Wesentlichen wird das wohl von der Personalausstattung,  der Auslastung der jeweiligen Ausländerbehörde und vom Umfang der Akte des Antragstellers abhängig sein.

Meiner Frau wurde jedenfalls erklärt, dass ihre Ausländerakte eine Musterakte sei, die trotz jahrzehntelangen Aufenthalt nur wenige Seiten enthält, während andere Akten mit erheblich kürzeren Aufenthaltszeiten, bereits den Umfang von Telefonbüchern erreicht haben.

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von stevienguyen am 10.07.2017 um 12:58:54
Ich glaube ABH will warten bis dein Probezeit vorbei ist. Dann krieg du ein das Antwort . Schade dass  in Berlin du kannst kein termin machen zu fragen hmm

Titel: Re: Dauerhaft-EU Erlaubnis
Beitrag von kendyshop am 10.07.2017 um 14:52:15
@stevienguyen: Danke für deine Antwort. Das denke ich mir auch!!! Ich finde aber Schade, dass es auf Email nicht reagiert wird. An sich ist meine Probezeit schon bestanden. Ich hatte schon mein Gespräch dazu. Mal warten, noch ein paar Wochen, wenn es der Grund ist.

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