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Beitrag begonnen von tajinder am 20.04.2017 um 13:59:02

Titel: Niederlassung Erlaubnis
Beitrag von tajinder am 20.04.2017 um 13:59:02
Hallo Zusamman,

ich bin in Deutschland seit 3 Jahren :

2014 July - 2016 April    hatte ich Aufenthaltserlaubnis
2016 April - bis jetzt besitze ich Blaue karte.

Ich bin schon informiert dass Einwanderungserlaubnis zubekommen Mann 21 Monaten (mit B1) warten muss.
In dem Fall  besitze ich blaue karte seit 12 Monaten.
Ich arbeite seit 2.5 Jahren.

Darf ich überhaupt für NE jetzt antragen oder muss ich unbedingt 21 Monaten(mit Blaue Karte) warten ?


Ich danke euch im Voraus !!

Grüße

Titel: Re: Niederlassung Erlaubnis
Beitrag von Aras am 20.04.2017 um 15:16:57
Es muss eine bluecardfähige Arbeit 21 Monate ausgeübt worden sein.

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