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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> "Länge" Verpflichtungerkärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492668399 Beitrag begonnen von DongNai am 20.04.2017 um 08:06:39 |
Titel: "Länge" Verpflichtungerkärung Beitrag von DongNai am 20.04.2017 um 08:06:39
Hallo Zusammen,
Kurze Frage, Meine Schwiegermutter (non EU) hat ein Besuchsvisa von der dortigen dt. Botschaft erhalten (Zeitraum 20. April - 02.August für 90 Tage Auftenthalt). Ich hatte in der dafür beizufügenden Verpflichtungserklärung 05. April + 3 Monate angegeben (also Ende ca 05.Juli) Soweit mir bekannt muss der Besucher bei Einreise diese ja auch vorweisen. Muss die Verpflichtungerklärung verlängert werden wenn die Schwiegermutter in einem Zeitraum von x bis nach dem 05.Juli einreist (mögich wäre ja laut Visa bis 2.ter August) Freue mich auf Feedback Viele Grüße DongNai |
Titel: Re: "Länge" Verpflichtungerkärung Beitrag von Petersburger am 20.04.2017 um 09:29:03
Nein, muss sie nicht.
Die Angabe des voraussichtlichen Reisezeitraums ist keine Beschränkung für die Gültigkeit der VE, damit ist eine "Verlängerung" nicht erforderlich. |
Titel: Re: "Länge" Verpflichtungerkärung Beitrag von DongNai am 21.04.2017 um 12:25:37
Ok Petersburger, Danke für die schnelle Info
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