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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> "Länge" Verpflichtungerkärung
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Beitrag begonnen von DongNai am 20.04.2017 um 08:06:39

Titel: "Länge" Verpflichtungerkärung
Beitrag von DongNai am 20.04.2017 um 08:06:39
Hallo Zusammen,

Kurze Frage,
Meine Schwiegermutter (non EU) hat ein Besuchsvisa von der dortigen dt. Botschaft erhalten (Zeitraum 20. April - 02.August für 90 Tage Auftenthalt).
Ich hatte in der dafür beizufügenden Verpflichtungserklärung 05. April + 3 Monate angegeben (also Ende ca 05.Juli)
Soweit mir bekannt muss der Besucher bei Einreise diese ja auch vorweisen.

Muss die Verpflichtungerklärung verlängert werden wenn die Schwiegermutter in einem Zeitraum von x bis nach dem 05.Juli einreist (mögich wäre ja laut Visa bis 2.ter August)

Freue mich auf Feedback

Viele Grüße
              DongNai

Titel: Re: "Länge" Verpflichtungerkärung
Beitrag von Petersburger am 20.04.2017 um 09:29:03
Nein, muss sie nicht.

Die Angabe des voraussichtlichen Reisezeitraums ist keine Beschränkung für die Gültigkeit der VE, damit ist eine "Verlängerung" nicht erforderlich.

Titel: Re: "Länge" Verpflichtungerkärung
Beitrag von DongNai am 21.04.2017 um 12:25:37
Ok Petersburger, Danke für die schnelle Info

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