i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492541669

Beitrag begonnen von tobi82 am 18.04.2017 um 20:54:29

Titel: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 20:54:29
Ich bin Deutsch. Meine Frau hatte einem Schengen-Visum. Drei Wochen vor Ende ihres Visums, haben wir in Danmark verheiratet. Eine Woche vor Ende des Visums habe ich zum Ausländerbehörde gegangen und dort etwas gefragt. Zuerst mochte ich einige Informationen über was kann/darf ich tun sammeln. Unser anfänglicher Plan war, meine Frau zum Heimatland zu fliegen und dort für ein Familienzusammenführung-Visum zu beantragen.
Die Mitarbeiterin beim Ausländerbehörde war überraschend sehr nett und hilfreich. Sie hat mir gesagt, dass ich die Aufenthaltserlaubnis zu meiner Frau erteilen kann. Meine Frau aber braucht erst einen Nachweis der Deutschkenntnisse (A1-Prüfung) abzugeben. In der Zwischenzeit bekommt meiner Frau eine Duldung, damit kann sie weiter in Deutschland rechtlich bleiben.
Aufgrund dieser Informationen, haben wir unseren Plan geändert. Wir haben beim Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu meiner Frau beantragt und sie hat auch eine 3-Monaten Duldung (verlängerbar) bekommen. Außerdem hat meine Frau einen intensiv Deutsche-Sprachkurs begonnen und auch für eine telec-A1-Prüfung nach angemeldet. Alle Anmeldebescheinigungen wird an der Ausländerbehörde abgegeben. Alles lauft Prima !!.
Heute haben wir bei Post ein Schreiben von der Ausländerbehörde, dass den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 28 Abs 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) vom 30.07.2014 (BGBI Jahrgang 2004, Teil I Nr. 41) abgelehnt wird !!!!!!!!!!. Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG ist auch nicht mehr bei uns vorliegen.
Meine Frau hat schon ein Sprachkus begonnen. Ihre A1-Prüfung ist nach 3 Wochen. Sie ist schon bei mir im Stadt angemeldet. Unsere Heiratsurkunde ist auch jetzt bei Standesamt erkannt. Nun ist meine Fraue auch 8 Wochen Schwanger und sie muss jetzt ausreisen!!!. Dies ist nicht Fair!. Außerdem ist derzeit sehr schwierig ein Termine für Familienzusammenführung bei der Deutsche-Botschaft im Libanon zu vergeben, wegen der Problematik mit den Flüchtlingen aus Syrien.

Warum haben wir überhaupt erst eine Duldung bekommen, wenn wir keinen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen dürfen. ist die Duldung nicht mehr gültig?. Was können wir jetzt machen?. Ich bitte um Ihre Hilfe !!!.

Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 21:02:05
Hier noch weiter Info:
In der Begründung steht:
……….
„Dies bedeutet gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG, dass Sie sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können müssen. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Diese sind grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass ein Zertifikat des Goethe-Instituts über mindestens die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ vorgelegt wird.

Diesen Nachweis über einfache Deutschkenntnisse haben Sie bislang nicht erbracht, so dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 S. Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen.

Neben den speziellen Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG müssen auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1a bis 4 und Abs. 2 AufenthG erfüllt sein.

Nach § 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraus, dass der Ausländer
.1. mit dem erforderlichen Visum eigereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Sie haben am xx.xx.2017 in Dänemark geheiratet und reisten kurz darauf, mit dem von mir bereits genannten Schengen-Visum, wieder in das Bundesgebiet ein.

Für einen Ehegattennachzug, der grundsätzlich auf Dauer angelegt ist, also einen langfristigen Aufenthalt, ist aber gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum; D-Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird und der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde bedurft hätte (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthV). Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird.

Sie reisten nach Ihrer Eheschließung am xx.xx.2017 in das Bundesgebiet ein, so dass bereits bei der Einresie feststand auf Dauer im Bundesbiet zu bleiben. Somit scheitern Sie auch bereits an den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, da Sie nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind.

Sie können sich auch nicht § 39 AufenthV berufen und nach der Einreise den Aufenthaltstitel einzuholen, da der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise entstanden ist.

Nach § 39 Nr. 3 AufenthV kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen, wenn er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind.

Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind nicht nach, sondern vor Ihrer Einreise in das Bundesgebiet aus Dänemark entstanden.

Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG kann von dem Erfordernis eines Visumverfahrens nach Satz 1 abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind oder es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen. Dies Voraussetzungen müssen erst glaubhaft gemacht werden (Sprachkenntnisse).

Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen keine besondere Umstände vor, die es für Sie unzumutbar erscheinen ließen, das Bundesgebiet vorübergehen, zur Nachholung des Visumverfahrens zu verlassen zu müssen. Allein der Umstand, dass die Eheleute möglicherweise eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssen, reicht hierfür auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Ehe durch Art. 5 GG und Art. 8 EMRK, nicht aus.

Ich beabsichtige daher Ihren Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.

Gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG wären Sie zur Ausreise verpflichtet, wenn Sie einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen.

Die beabsichtigte Versagung der Aufenthaltserlaubnis hat für Sie zur Folge. Dass sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssten.

Für den Fall, dass Sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, beabsichtige ich, Ihnen gem. § 59 i.V.m. § 58 AufenthG die Abschiebung in den Libanon oder in einen anderen Staat, in den sie ausreisen können oder zu ihrer Aufnahme verpflichtet ist, anzudrohen.

Die Androhung der Abschiebung ist für den Fall, dass Sie nicht freiwillig ausreisen, geboten, um der Ihnen obliegenden Ausreiseverpflichtung Nachdruck zu verleihen und diese gegebenenfalls auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise durchführen zu können.

Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG liegen bei Ihnen nicht vor.“

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von PerikleZ am 18.04.2017 um 21:23:03
Der Bescheid der ABH ist korrekt. Unglücklich ist, dass dir vorher scheinbar andere Informationen vermittelt wurden und du dir leider falsche Hoffnungen gemacht hast.

Falls deine Frau tatsächlich schwanger ist, sind einige Teile des Bescheids hinfällig. Das kann die ABH natürlich nicht wissen, wenn dort keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wurde.

Du solltest diesen Umstand unbedingt der ABH mitteilen!

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von T.P.2013 am 18.04.2017 um 21:24:20
Hallo,

die erteilte Duldung, trotz nicht ordnungsgemäßen Visums, war großzügig durch die ABH erteilt. Gemäß (mündlicher) großzügiger Vereinbarung war wohl der Nachweis "A1" nachzuliefern.
Offensichtlich habt Ihr Euch damit zu viel Zeit gelassen...

Jetzt kannst Du der Absicht der ABH, den Antrag auf AE abzulehnen, nur insofern begegnen, dass Du Argumente anführst, die sie noch weitere 3 Wochen stillhalten lässt.

Das wäre einmal der Termin für den A1-Test. Den solltest Du belegen können. Deine Frau sollte dann auch möglichst bestehen.

Außerdem solltet Ihr die Schwangerschaft noch anführen und entsprechend nachweisen.

Möglicherweise hält dann die ABH noch die 3 Wochen still und lehnt noch nicht ab. Auf jeden Fall würde ich das Gespräch mit der ABH suchen und wesentliche Vereinbarungen schriftlich fixieren, falls nötig.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 21:25:34
Ja. Meine Frau ist Schwanger. Eine Schwangerschaftsbescheinigung habe ich auch zum Ausländerbehörde abgegeben.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 21:27:55
Die Duldung ist noch für 6 Wochen gültig. Dei Anmeldebescheinigung_telc Deutsch A1 habe ich auch an der Ausländerbehörde abgegeben.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 21:44:05
ist die Duldung noch weiter gültig oder was?. Was können wir jetzt mehr machen?.
Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von T.P.2013 am 18.04.2017 um 21:55:32
Zu klären ist nur und ausschließlich, ob die Mitteilung über die Absicht, den Antrag abzulehnen, nur ein verwaltungsrechtlich erforderlicher Akt ist, um Dir deutlich zu machen, dass die abgesprochene Vereinbarung (Nachweis "A1") jetzt mal endlich zu erfüllen ist und der Aufenthalt ansonsten nicht weiter geduldet würde - oder ob man eine grundlegend neue Position bezogen hat.
Ich vermute ersteres.
Ob es so ist, kann Dir nur die ABH mitteilen.

Wie auch immer:
Du solltest nicht nur Bescheinigungen abgeben, sondern das Gespräch mit der ABH suchen und klären, was der Hintergrund der Mitteilung der ABH ist.

Du kannst im Rahmen der Anhörung (Teil des Schreibens!) die Gründe auch noch einmal formulieren.
Fällt das Kind in den Brunnen, können im worst case noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 22:09:18
OK, ich versuche einen Termin zu vereinbaren.
Sollte meine Frau die Prüfung nicht bestehen, was passiert denn?!
Haben Sie einige Idee.
Vielen Dank.
MfG

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 18.04.2017 um 22:23:49
Ja dann gibt es ein Problem. Und deine Frau ist gerade mal in der 8. WOche. Sie kann also zurück nach Jordanien.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von T.P.2013 am 18.04.2017 um 22:28:18

tobi82 schrieb am 18.04.2017 um 22:09:18:
Sollte meine Frau die Prüfung nicht bestehen, was passiert denn?!


Dann liegt es im Ermessen der ABH, wie weiter vorgegangen wird.
Kann eine weitere Duldung sein - oder eher auch nicht.
Der Sprachnachweis ist eine wesentliche Voraussetzung des FZF zum Ehegatten.
Schwangerschaft wiederum kann dann irgendwann, allerdings jetzt noch nicht, ein Ermessen stark reduzieren. Also zu Euren Gunsten wirken.
Mit bestandenem A1 erwirbt man, bei der hier geschilderten Vorgeschichte, zur Zeit allerdings das beste Argument in dieser Angelegenheit.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 18.04.2017 um 22:58:17
OK. Vielen Dank für alle Info. Ich versuche noachmal mit der Ausländerbehörde.
MfG

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von reinhard am 19.04.2017 um 14:11:31

tobi82 schrieb am 18.04.2017 um 22:58:17:
OK. Vielen Dank für alle Info. Ich versuche noachmal mit der Ausländerbehörde.
MfG


Und: Eine Duldung ist nie "gültig". Eine Duldung bescheinigt ja nur, dass sie kein Recht hat, in Deutschland zu leben, und täglich abgeschoben werden kann. Das heißt: Sie kann tatsächlich jeden Tag abgeschoben werden.

Auch deshalb müsst ihr, trotz der ersten falschen Auskunft und falschen Entscheidung (die jetzige Ablehnung der AE entspricht dem Gesetz) im Kontakt mit der Ausländerbehörde bleiben. Sie muss jederzeit bereit sein, auszureisen. Sie sollte auf keinen Fall eine Abschiebung riskieren.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 20.04.2017 um 22:42:34
OK. Ich versuche einen Termin bei Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Ich möchte aber noch fragen:
Sollte meine Frau ausreisen, was passiert denn. Kann sie noch für Familienzusammenführung-Visum in Lebanon beantragen oder das bekommt noch schwerer mit der Abscheibung. Paar Kollegen haben mir gesagt dass bei Abschiebung, dürfte man für fünf aufeinander folgende Jahre nicht mehr EU besuchen !!!. Ist das richtig?!.

Dies ist ein Fehler, die Ausländerbehörde hat gemacht , nicht uns !!

Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 20.04.2017 um 22:46:44

PerikleZ schrieb am 18.04.2017 um 21:23:03:
Der Bescheid der ABH ist korrekt. Unglücklich ist, dass dir vorher scheinbar andere Informationen vermittelt wurden und du dir leider falsche Hoffnungen gemacht hast.

Falls deine Frau tatsächlich schwanger ist, sind einige Teile des Bescheids hinfällig. Das kann die ABH natürlich nicht wissen, wenn dort keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wurde.

Du solltest diesen Umstand unbedingt der ABH mitteilen! 


T.P.2013 schrieb am 18.04.2017 um 21:24:20:
Hallo,

die erteilte Duldung, trotz nicht ordnungsgemäßen Visums, war großzügig durch die ABH erteilt. Gemäß (mündlicher) großzügiger Vereinbarung war wohl der Nachweis "A1" nachzuliefern.
Offensichtlich habt Ihr Euch damit zu viel Zeit gelassen...

Jetzt kannst Du der Absicht der ABH, den Antrag auf AE abzulehnen, nur insofern begegnen, dass Du Argumente anführst, die sie noch weitere 3 Wochen stillhalten lässt.

Das wäre einmal der Termin für den A1-Test. Den solltest Du belegen können. Deine Frau sollte dann auch möglichst bestehen.

Außerdem solltet Ihr die Schwangerschaft noch anführen und entsprechend nachweisen.


Aras schrieb am 18.04.2017 um 22:23:49:
Ja dann gibt es ein Problem. Und deine Frau ist gerade mal in der 8. WOche. Sie kann also zurück nach Jordanien. 


reinhard schrieb am 19.04.2017 um 14:11:31:
Und: Eine Duldung ist nie "gültig". Eine Duldung bescheinigt ja nur, dass sie kein Recht hat, in Deutschland zu leben, und täglich abgeschoben werden kann. Das heißt: Sie kann tatsächlich jeden Tag abgeschoben werden.

Auch deshalb müsst ihr, trotz der ersten falschen Auskunft und falschen Entscheidung (die jetzige Ablehnung der AE entspricht dem Gesetz) im Kontakt mit der Ausländerbehörde bleiben. Sie muss jederzeit bereit sein, auszureisen. Sie sollte auf keinen Fall eine Abschiebung riskieren. 


OK. Ich versuche einen Termin bei Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Ich möchte aber noch fragen:
Sollte meine Frau ausreisen, was passiert denn. Kann sie noch für Familienzusammenführung-Visum in Lebanon beantragen oder das bekommt noch schwerer mit der Abscheibung. Paar Kollegen haben mir gesagt dass bei Abschiebung, dürfte man für fünf aufeinander folgende Jahre nicht mehr EU besuchen !!!. Ist das richtig?!.

Dies ist ein Fehler, die Ausländerbehörde hat gemacht , nicht uns !!

Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Mojo Jojo am 20.04.2017 um 23:33:48
Deine Frau wird nur abgeschoben, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Damit sie das Visum beantragen kann, soll sie ja eben freiwillig ausreisen und es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen. Denn wenn sie abgeschoben wird, verzögert sich ihre wiedereinreise erheblich wegen der Sperre. Die bekommt sie aber nur, wenn sie bis zur Abschiebung wartet - nicht wenn sie freiwillig ausreist. Verstehst du?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 20.04.2017 um 23:48:32

Mojo Jojo schrieb am 20.04.2017 um 23:33:48:
Deine Frau wird nur abgeschoben, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Damit sie das Visum beantragen kann, soll sie ja eben freiwillig ausreisen und es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen. Denn wenn sie abgeschoben wird, verzögert sich ihre wiedereinreise erheblich wegen der Sperre. Die bekommt sie aber nur, wenn sie bis zur Abschiebung wartet - nicht wenn sie freiwillig ausreist. Verstehst du?


OK, Vielen Dank für die Info.
Im moment, hat meine Frau eine Duldung bis 01.06.2017.

Andererseits, haben wir von Ausländerbehörde bekommen, dass den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird und die Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG ist auch nicht mehr bei uns vorliegen.

So, was das bedutet? darf meine Frau bis ende die Duldung hier bleiben, denn muss sie freiwillig ausreisen, oder nicht?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 01:24:18
Du musst eines verstehen: Eine Duldung ist nix.

Es steht zwar Aussetzung der Abschiebung drauf, aber die ABH ist nicht verpflichtet den Ausländer über die "Wiederaufnahme" der Abschiebung zu informieren.

Mit einer Duldung kann aber der Ausländer bei der Polizei nachweisen, dass er schon ausländerrechtlich erfasst ist und darum nicht nochmal intensiv überprüft werden muss. Oder bei Sozialleistungsbedarf kann der Ausländer Asylbewerberleistungen beziehen.

Mehr fällt mir auch nicht ein wozu das überhaupt notwendig ist...

Also in diesem Sinne, sollte man auch nicht darauf solchen Wert legen...

Habt ihr schon einen Termin bei der Botschaft in Libanon beschafft?

Der einzige Hebel den ich hier sehe ist, wenn ihr euch tatsächlich und nachweislich um einen Termin bemüht.

Wie man es machen könnte:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5366&pos=0&anz=1

Also mit der ABH vereinbaren, dass man ausreisen möchte sobald es einen Termin für den Visumantrag gibt.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Mojo Jojo am 21.04.2017 um 08:48:33
Welche Logik steckt denn dahinter, dass deine Frau jetzt nicht nach Hause reisen soll, weil sie schwanger ist (und es bis zur Geburt ganz evtl nicht zurück nach Deutschland schafft), ihr aber an die "gültigkeit" der Duldung festhaltet?

In 06/17 wird deine Frau, so gelobe Gott, nicht weniger schwanger sein.

Ich habe Probleme diese Denkweise deiner Frau zu verstehen.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 08:48:41

Aras schrieb am 21.04.2017 um 01:24:18:
Du musst eines verstehen: Eine Duldung ist nix.

Es steht zwar Aussetzung der Abschiebung drauf, aber die ABH ist nicht verpflichtet den Ausländer über die "Wiederaufnahme" der Abschiebung zu informieren.

Mit einer Duldung kann aber der Ausländer bei der Polizei nachweisen, dass er schon ausländerrechtlich erfasst ist und darum nicht nochmal intensiv überprüft werden muss. Oder bei Sozialleistungsbedarf kann der Ausländer Asylbewerberleistungen beziehen.

Mehr fällt mir auch nicht ein wozu das überhaupt notwendig ist...

Also in diesem Sinne, sollte man auch nicht darauf solchen Wert legen...

Habt ihr schon einen Termin bei der Botschaft in Libanon beschafft?

Der einzige Hebel den ich hier sehe ist, wenn ihr euch tatsächlich und nachweislich um einen Termin bemüht.

Wie man es machen könnte:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5366&pos=0&anz=1

Also mit der ABH vereinbaren, dass man ausreisen möchte sobald es einen Termin für den Visumantrag gibt.


Nein, leider konnte ich noch immer keinen Termin bei dem Botschaft in Libanon beschaffen. Ich habe jetzt schon vier Mals mit den Mitarbeiter da telefonisch gesprochen / beantragt; jedes Mal wurde ich gesagt, das kein Termin noch möglich ist.
Das Online-Terminvergabesystem geht nicht mehr für Libanesen; nur telefonisch oder  bei persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft.

Wie habe ich verstanden, ist derzeit sehr schwierig ein Termine für Familienzusammenführung bei der Deutsche-Botschaft im Libanon zu vergeben, wegen der Problematik mit den Flüchtlingen aus Syrien.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 11:14:25

tobi82 schrieb am 21.04.2017 um 08:48:41:
Wie habe ich verstanden, ist derzeit sehr schwierig ein Termine für Familienzusammenführung bei der Deutsche-Botschaft im Libanon zu vergeben, wegen der Problematik mit den Flüchtlingen aus Syrien.


EIne Frage habe ich an dich: Machst du das mit Absicht? Also irgendwie kraft- und saftlos zu klingen?

Also was sind deine nächsten Schritte? Erzähl mal? Kopf in den Sand?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 13:56:57

Aras schrieb am 21.04.2017 um 11:14:25:
EIne Frage habe ich an dich: Machst du das mit Absicht? Also irgendwie kraft- und saftlos zu klingen?

Also was sind deine nächsten Schritte? Erzähl mal? Kopf in den Sand?



Was ?!!!
Ich habe genau was passiert bei mir erzählt und für etwas Hilfe gebeten.
Hier ist das Terminvergabesystem der Deutsche-Botschaft Interentseite:

http://www.beirut.diplo.de/termine

Einfach prüfen ?!! oder rufen Sie die Botschaft und dort fragen !!.

Trotzdem, möchte ich Ihnen für die paar Info danken.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von reinhard am 21.04.2017 um 14:55:41
Wenn Deine Frau einen Termin nur bei persönlicher Vorsprache bekommt, sollte sie möglichst schnell einen Termin beantragen. Sie sollte nicht warten, sonst kann sie eventuell wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr nach Deutschland fliegen.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Mojo Jojo am 21.04.2017 um 15:26:14
In Anlehnung an @reinhard nochmal meine nicht rhetorische Frage, einfach weil ich den Sinn verstehen möchte:

Warum fährt die Frau nicht jetzt nach Hause und erledigt ihre Sachen? Warum will sie das ganze womöglich machen, wenn sie hochschwanger ist?

Je früher sie fliegt, desto größer der zeitliche Spielraum, desto stressfreier der gesamte Ablauf. 

Ihr wisst doch, dass es zu Wartezeiten bei der Antragsstellung kommt. Wieso provoziert ist also noch größeren Zeitdruck?

Steh ich auf'm Schlauch???

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 15:45:12

Mojo Jojo schrieb am 21.04.2017 um 15:26:14:
In Anlehnung an @reinhard nochmal meine nicht rhetorische Frage, einfach weil ich den Sinn verstehen möchte:

Warum fährt die Frau nicht jetzt nach Hause und erledigt ihre Sachen? Warum will sie das ganze womöglich machen, wenn sie hochschwanger ist?

Je früher sie fliegt, desto größer der zeitliche Spielraum, desto stressfreier der gesamte Ablauf. 

Ihr wisst doch, dass es zu Wartezeiten bei der Antragsstellung kommt. Wieso provoziert ist also noch größeren Zeitdruck?

Steh ich auf'm Schlauch???


Ich dachte wenn möglich, warte ich noch bis 05.05.2017, damit kann miene Frau die A1-Prüfung teilnehmen. Sie braucht sowieso ein A1-Nachweis für die FZF Visum. Sie ist schon für die Prüfung angemeldet und die Gebühren ist bezahlt.

Der erste mögliche "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1" Termin in Libanon ist am 07.06.2017.
https://www.goethe.de/ins/lb/de/spr/prf/gzsd1.html

Was glauben Sie? geht das?!
Vielen Dank.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 15:47:05

tobi82 schrieb am 21.04.2017 um 13:56:57:
Einfach prüfen ?!! oder rufen Sie die Botschaft und dort fragen !!.



Ja und? Brauche ich etwa einen Termin? Nein. Braucht deine Frau einen Termin? JA.

Also sollte man nicht ewig rumheulen, dass die Terminvergabe problematisch sei weil es die Flüchtlingsproblematik gibt.

Bis jetzt hast du ja nicht erklärt was du machen willst. Nur dass du paarmals angerufen hast und es ja die Flüchtlingsproblematik gäbe.

ALSO was sind deine nächsten Schritte? Abwarten bis die Duldung abläuft?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von lottchen am 21.04.2017 um 15:53:56
Das kann hier keiner beantworten ob die Behörden bis nach dem  05.05. still halten werden.
Wenn ihr es riskieren wollt: Buche ein Ticket für den 06. oder 07.05. für sie. Und schicke eine Kopie davon zusammen mit einer Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung am 05.05. an die ABH.  Und dann könnt ihr nur hoffen, dass das reicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von lottchen am 21.04.2017 um 16:02:35

tobi82 schrieb am 18.04.2017 um 21:02:05:
Ich beabsichtige daher Ihren Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.
Gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG wären Sie zur Ausreise verpflichtet, wenn Sie einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen.
Die beabsichtigte Versagung der Aufenthaltserlaubnis hat für Sie zur Folge. Dass sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssten.
Für den Fall, dass Sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, beabsichtige ich, Ihnen gem. § 59 i.V.m. § 58 AufenthG die Abschiebung in den Libanon oder in einen anderen Staat, in den sie ausreisen können oder zu ihrer Aufnahme verpflichtet ist, anzudrohen.


Das heißt doch aber letztendlich, dass der Antrag NOCH NICHT abgelehnt wurde. Solange der Antrag nicht abgelehnt wurde (und wenn er abgelehnt wird bekommt man dann eine kurze Frist um auszureisen?) wird sie auch nicht ausgewiesen/abgeschoben werden. Also könnte das zumindest mit dem 05.05. noch klappen.

Sie hat eine normale Schwangerschaft? Keine Risikoschwangerschaft?

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 16:06:06

Aras schrieb am 21.04.2017 um 15:47:05:
Ja und? Brauche ich etwa einen Termin? Nein. Braucht deine Frau einen Termin? JA.

Also sollte man nicht ewig rumheulen, dass die Terminvergabe problematisch sei weil es die Flüchtlingsproblematik gibt.

Bis jetzt hast du ja nicht erklärt was du machen willst. Nur dass du paarmals angerufen hast und es ja die Flüchtlingsproblematik gäbe.

ALSO was sind deine nächsten Schritte? Abwarten bis die Duldung abläuft? 

Nochmal danke für Ihre Kommentar. Ja nätürlich brauchen Sie keinen Termin bei der Deutsche Botschaft in Libanon, oder !!!.

Nein, ich möchte nicht warte bis die Duldung abgläfut ist. Deswegen habe ich hier diese Diskussion gestellet.

Ich habe viel Mals einen Termin für FZF bei der Deutsche Botschaft telefonisch beantragt, leider köntte ich noch nicht beschaffen.


reinhard schrieb am 21.04.2017 um 14:55:41:
Wenn Deine Frau einen Termin nur bei persönlicher Vorsprache bekommt, sollte sie möglichst schnell einen Termin beantragen. Sie sollte nicht warten, sonst kann sie eventuell wegen der Schwangerschaft gar nicht mehr nach Deutschland fliegen.

Ja, ich hoffe auch.


lottchen schrieb am 21.04.2017 um 15:53:56:
Das kann hier keiner beantworten ob die Behörden bis nach dem05.05. still halten werden.
Wenn ihr es riskieren wollt: Buche ein Ticket für den 06. oder 07.05. für sie. Und schicke eine Kopie davon zusammen mit einer Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung am 05.05. an die ABH.Und dann könnt ihr nur hoffen, dass das reicht. 

Vielen Dank für die Info. Ich versuche das zu machen. OK, Ich buche einen Ticket für 07.05 und schicke ich die Kopie an die ABH.
Die Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung habe ich schon an die ABH verschickt.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 16:18:09

lottchen schrieb am 21.04.2017 um 16:02:35:
Das heißt doch aber letztendlich, dass der Antrag NOCH NICHT abgelehnt wurde. Solange der Antrag nicht abgelehnt wurde (und wenn er abgelehnt wird bekommt man dann eine kurze Frist um auszureisen?) wird sie auch nicht ausgewiesen/abgeschoben werden. Also könnte das zumindest mit dem 05.05. noch klappen.

Sie hat eine normale Schwangerschaft? Keine Risikoschwangerschaft? 


Ok, das ist gut.
Wir war nur einaml bei Frauenarzt und sie hat uns gesagt dass alles ok ist. So, glaube ich keine Risikoschwangerschaft.
Vielen Dank.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 16:34:44
Nachdem alle telefonischen Versuche einen Termin zu beschaffen gescheitert sind und keine weiteren Schritte unternommen werden sollen, sollte tatsächlich die Ausreise geplant und durchgeführt werden.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 16:57:23

Aras schrieb am 21.04.2017 um 16:34:44:
keine weiteren Schritte unternommen werden sollen


Was können wir noch machen? Sagen Sie mir bitte Bescheid?


Einer Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu meiner Frau: gemacht
Eine Duldung bekommen: gemacht
Beim Stadt angemeldet: gemacht
Die Heiratsurkunde bei Standesamt erkannt: gemacht
Ein Deutschkurse begonnen: gemacht
Eine A1-Prüfung Angemledet: gemacht
Eine Schwangerschaftsbescheinigung an der ABH verschickt: gemacht
Einer Termin bei der Deutsche Botschaft in Libnanon beantragt: gemacht aber nicht beschafft.

Ja, so, was noch zu tun?!!

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von reinhard am 21.04.2017 um 17:06:56
Du hattest doch schon geschrieben: Sie kann den Termin persönlich bekommen. Wann will sie das denn machen? Es wäre gut, wenn sie das so schnell wie möglich erledigt.

Wenn sie jetzt noch zwei Wochen wartet, riskiert sie, dass der Termin zu spät wird, um noch vor der Geburt nach Deutschland zu kommen.

Das Visum ist der erste Schritt.

Alles andere wie Anmeldung, Heiratsurkunde etc. erst nach der zweiten Einreise!

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 21.04.2017 um 17:37:13

reinhard schrieb am 21.04.2017 um 17:06:56:
Du hattest doch schon geschrieben: Sie kann den Termin persönlich bekommen. Wann will sie das denn machen? Es wäre gut, wenn sie das so schnell wie möglich erledigt.

Vielleicht war ich nicht genau klar?
Ich sagte dass man einen Termin für FZF entweder telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache an der Botschaft bekommen kann. In beiden Fällen muß man seine Telefonnummer angeben. Sobald ein Termin verfügbar ist, ruft die Deutsche-Botschaft ihn an.
Egal was, im Moment gibt es keinen Termin wie hat mir der Mitarbeiter bei der Botschaft gesagt.


reinhard schrieb am 21.04.2017 um 17:06:56:
Wenn sie jetzt noch zwei Wochen wartet, riskiert sie, dass der Termin zu spät wird, um noch vor der Geburt nach Deutschland zu kommen.

Ich warte noch zwei Wochen weil mein Frau die A1-Prüfung teilnehmen möchte.
Wenn ich richtig informiert bin, darf Man nicht ohne A1 das FZF Visum beantragen, oder?
Der erste mögliche "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1" Prüfung-Termin in Libanon ist am 07.06.2017.
So, zwei Wochen risken oder bis Juni warten ?!!.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 21.04.2017 um 17:50:43
Wenn ich eine schwangere Frau hätte, die wegen einer Formalie ausreisen müsste aber es nicht absehbar ist, dass man überhaupt einen Termin bekommt dann würde ich bißchen mehr machen als nur anzurufen und mich mit der Antwort zufrieden geben, dass es keine Termine gibt.

"Wenn meine schwangere Frau alleine und auf Gut Glück zur Botschaft gehen soll und es eh nicht absehbarer Zeit Termine für das Visum gibt, dann schicke ich sie nicht dorthin. Wenn es an der personellen Ausstattung der Botschaft scheitert, dann ist es unverhältnismäßig meine Frau dem auszusetzen mit der Gefahr,dass sie nicht rechtzeitig zur Geburt wieder in Deutschland ist."

Und der Nachweis dass es keine Termine gibt sollte man besser dokumentieren als nur mit "habe angerufen". Zumal du auch der Botschaft sagen müsstest, dass deine Frau schwanger ist etc..

Des wegen habe ich dir auch diese Gerichtsentscheidung verlinkt. Die hättest du mal lesen und auf deinen Fall übertragen sollen.


Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von reinhard am 21.04.2017 um 18:17:12

tobi82 schrieb am 21.04.2017 um 17:37:13:
Ich warte noch zwei Wochen weil mein Frau die A1-Prüfung teilnehmen möchte.
Wenn ich richtig informiert bin, darf Man nicht ohne A1 das FZF Visum beantragen, oder?
Der erste mögliche "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1" Prüfung-Termin in Libanon ist am 07.06.2017.
So, zwei Wochen risken oder bis Juni warten ?!!.


Beim Zuzug zum (ungeborenen) deutschen Kind benötigt sie kein A1-Zertifikat.

Das wäre nur nötig, wenn sie nicht schwanger ist und nur den Zuzug zum Ehemann beantragt.

Aber hier bekommst Du nur Tipps, was aus der Sicht des Antwortenden die günstigste Möglichkeit ist. Wenn Du es besser findest zu warten, mach es so. Ich finde das Risiko zu hoch.

Um das Visumverfahren zu beschleunigen: Sie könnte die nächsten Tage zur Ausländerbehörde gehen (oder eben zum Termin, den sie schon hat), und um eine "Vorabzustimmung" zum Visum bitten. Dann kann die Botschaft, sobald sie es dort beantragt, sofort entscheiden.

Falls sie in Beirut Probleme hat, einen Termin zu bekommen, kannst Du Dich mit den notwendigen Daten (Name, Geburtsdatum, Passnummer) an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und nach einem "Sondertermin" fragen. Das lohnt sich aber nur, wenn sie in Beirut ist und zum Termin hinghen kann.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von T.P.2013 am 22.04.2017 um 02:54:08
Vielleicht sollte erst einmal geklärt werden, ob die ABH den Antrag auf AE auch abzulehnen gedenkt, wenn das A1 bestanden wird bzw. ob sie trotz der Schwangerschaft darauf besteht.
Diese Frage würde ich zuerst verbindlich klären.
Dann erst würde ich mir über Vorabzustimmung, Widerspruch oder Flugreisen etc. Gedanken machen.
Wie gesagt - ich...

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 22.04.2017 um 13:02:18
OK, ich gehe sowieso am Montag zur Ausländerbehörde und kläre alles nochmal.
Vorabzustimmung ist auch eine gut Idee, die ich vorher nicht wusste.
Auch, "kein A1-Zertifikat benötigt beim Zuzug zum (ungeborenen) deutschen Kind" könnte hilfreich sein.
Vielen Dank für alle Info.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von t.aubi8061 am 22.04.2017 um 15:53:54
Sorry for writing in English.
I was looking around in this form when I came across your question.
I must told you do whatever you can but do not send your wife back to Lebanon to apply for FZF or whatever at the German Embassy there.
Everyone here is speaking theoretically, no one has ever gone there and see what is like in practical.
I am speaking from my own experience.
I am in working Germany since 7 years, and married since two years from a Lebanese women. We started applying for FZF since February last year.
First, they will tell you to come personally to apply for an appointment. You wife have to wait in lines for hours, and if she is lucky enough, she will get through and reach the gate on time. But, this is not everything, she should be too lucky that the authorized employee is actually there and is not absent due to a “personal reason”, otherwise she just has waited for nothing.
And when luck play her a favor, and she actually reaches the guy, he will take her telephone number and tell her, they will call her as soon as there is an appointment; which will never be. Do not bother calling the embassy from a Lebanese line, they will never pickup. Writing an Email is also useless.
So, after waiting for nothing for a couple of weeks, your wife has to go there again, and cycle restarts.
Do you now some offices are actually selling appointments for FZF at the Embassy. Most of them are fake, but when you are desperate enough, you may try.
As I said, we started applying on Feb 2016, my wife get pregnant on Apr 2016, and even that did not help at all. My son is now almost 3 Months old, and my wife is still there.
And do let me start on the documents they ask for; most of them are non-sense and nerve racking. First, A1 certificate, which my wife passed with flying colors; hopefully yours too. Then, they will ask you to submit a document showing your travel movement to/from Lebanon even If you did not visit Lebanon for the last 13 years. No one can acquire this document other than yourself, and do not try to apply for an “special” attorney at the Lebanese Embassy in Berlin. Believe me flying to Lebanon is much easier.
And guess what, this document IS ONLY VALID FOR 4 MONTHS!!!.
And if someone told you, do not rumble too much about the Syrian refugee problem. Do not listen. The whole embassy is full by Syrian!
Not to be too long, ask around, hire a lawyer, do whatever you can, because otherwise, you may never see your child until he is one year old.
May luck be on your side.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von reinhard am 22.04.2017 um 18:14:22

tobi82 schrieb am 22.04.2017 um 13:02:18:
OK, ich gehe sowieso am Montag zur Ausländerbehörde und kläre alles nochmal.
Vorabzustimmung ist auch eine gut Idee, die ich vorher nicht wusste.
Auch, "kein A1-Zertifikat benötigt beim Zuzug zum (ungeborenen) deutschen Kind" könnte hilfreich sein.
Vielen Dank für alle Info.


Genau.

Klär als erstes, ob klar ist, dass beim Zuzug zum deutschen Kind kein A1-Zertifikat nötig ist.

Dann klär als zweites, ob sie die Duldung bis zur Geburt laufen lassen und bereit sind, auf das Visum aus Beirut zu verzichten (also auch zusagen, nicht abzuschieben). Argumentation: 1) man weiß nicht, ob die Schwangerschaft auch in Zukunft problemlos verläuft, und 2) lange Wartezeiten in Beirut.

Wenn die ABH auf dem Visum besteht, klär als drittes die Vorabzustimmung: damit geht das Visumverfahren viel schneller.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von PerikleZ am 22.04.2017 um 23:14:33

t.aubi8061 schrieb am 22.04.2017 um 15:53:54:
Sorry for writing in English.
I was looking around in this form when I came across your question.
I must told you do whatever you can but do not send your wife back to Lebanon to apply for FZF or whatever at the German Embassy there.
Everyone here is speaking theoretically, no one has ever gone there and see what is like in practical.
I am speaking from my own experience.
I am in working Germany since 7 years, and married since two years from a Lebanese women. We started applying for FZF since February last year.
First, they will tell you to come personally to apply for an appointment. You wife have to wait in lines for hours, and if she is lucky enough, she will get through and reach the gate on time. But, this is not everything, she should be too lucky that the authorized employee is actually there and is not absent due to a “personal reason”, otherwise she just has waited for nothing.
And when luck play her a favor, and she actually reaches the guy, he will take her telephone number and tell her, they will call her as soon as there is an appointment; which will never be. Do not bother calling the embassy from a Lebanese line, they will never pickup. Writing an Email is also useless.
So, after waiting for nothing for a couple of weeks, your wife has to go there again, and cycle restarts.
Do you now some offices are actually selling appointments for FZF at the Embassy. Most of them are fake, but when you are desperate enough, you may try.
As I said, we started applying on Feb 2016, my wife get pregnant on Apr 2016, and even that did not help at all. My son is now almost 3 Months old, and my wife is still there.
And do let me start on the documents they ask for; most of them are non-sense and nerve racking. First, A1 certificate, which my wife passed with flying colors; hopefully yours too. Then, they will ask you to submit a document showing your travel movement to/from Lebanon even If you did not visit Lebanon for the last 13 years. No one can acquire this document other than yourself, and do not try to apply for an “special” attorney at the Lebanese Embassy in Berlin. Believe me flying to Lebanon is much easier.
And guess what, this document IS ONLY VALID FOR 4 MONTHS!!!.
And if someone told you, do not rumble too much about the Syrian refugee problem. Do not listen. The whole embassy is full by Syrian!
Not to be too long, ask around, hire a lawyer, do whatever you can, because otherwise, you may never see your child until he is one year old.
May luck be on your side.


Die Terminvergabe erfolgt über ein Online-Portal. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=beir

Und die erforderlichen Unterlagen:
http://www.beirut.diplo.de/contentblob/4259936/Daten/7382041/merkblatt_ehegattennachzug.pdf

Warum das nachfolgende gefordert wird, kann ich mir aber beim besten Willen nicht erklären:
Bescheinigung über Reisebewegungen der libanesischen Generaldirektion für öffentliche Sicherheit für den in
Deutschland lebenden Ehepartner seit dem Jahr des Kennenlernens

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Aras am 22.04.2017 um 23:27:19
Das Terminvergabesystem wurde für Beirut abgeschalten. Kannst du selber testen in dem du die Terminvergabe testest. Es zeigt nur 01/2017 an. Du kannst nicht 04 oder 05 aufrufen.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von tobi82 am 23.04.2017 um 02:00:03
wie @Aras hat gesagt, wurde das Terminvergabesystem für Beirut abgeschalten. Es geht nur telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache an der Botschaft.
Soweit mir berichtet wird, gibt es im moment keine mögliche Termine.
Mein Schwiegervater hat auch am Freitag zur Botschaft in Beirut gegngen um einen Termin bei persönlicher Vorsprache zu bekommen. Gleiche Ergebnis: keine mögliche Termin!!!. Er könnte auch keinen weiteren Nachweis bekommen.

Hat jemand noch eine andere Erfahrung mit der Botschaft in Beirut. Was @t.aubi8061 geschrieben hat, erfüllt mich mit Sorge!!!.

Ich stimme dem zu, was @reinhard geschrieben hat, und ich muss alles Montag klären. Aber ja, muss man das noch überdenken.

Ich glaube jetzt auch dass die Konsultation eines Rechtsanwaltes wichtigt ist.

Vielen Dank noch für alle Tipps / Kommentare.

Titel: Re: Familienzusammenführung mit Ausländer, Problem bei Ausländerbehörde, Bitte Hilfe
Beitrag von Saxonicus am 23.04.2017 um 02:55:25

tobi82 schrieb am 23.04.2017 um 02:00:03:
Ich glaube jetzt auch dass die Konsultation eines Rechtsanwaltes wichtigt ist.

Vielleicht solltest Du Dich zunächst erst einmal an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und dort das Problem darlegen.

Telefon und Fax:
Telefonzentrale: (24-Stunden-Service): +49 30 1817 0
Bürgerservice: (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): +49 30 1817 2000
Telefax: +49 30 1817 3402

Postanschrift:
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.