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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
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Beitrag begonnen von DasSprachChamaeleon am 28.03.2017 um 08:04:17

Titel: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Beitrag von DasSprachChamaeleon am 28.03.2017 um 08:04:17
Hallo!

Ich habe in Deutschland erfolgreich einen Master absolviert und habe seit über 2 Jahren einen festen Job. Ich habe mich eingelesen und weiß, dass unter diesen Voraussetzungen eine Einbürgerung nach 6 Jahren möglich wäre.

Die Frage ist, zählt zu diesem 6 Jahren mein Au Pair-Jahr (2007) mit? Oder wird nur der durchgehende Aufenthalt (ab 2012) betrachtet?

Falls relevant: Ich komme aus Brasilien und darf am 27.04 meine Niederlassungserlaubnis abholen.

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Beitrag von reinhard am 28.03.2017 um 16:50:08
Normalerweise kannst Du eingebürgert werden, wenn Du die letzten acht Jahre vor dem Einbürgerungstermin hier gelebt hast und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Eine Verkürzung auf sieben Jahre ist öfters möglich, eine Verkürzung auf sechs Jahre ist seltener.

Ein früherer Aufenthalt (Au-Pair) ist möglich, wenn der frühere Aufenthalts Deine Integration "gefördert" hat.

Am einfachsten ist es, wenn Du einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde abmachst. Dann guckt jemand vor dem Termin in die Akte und rechnet aus, was möglich ist, und kann gezielt nachfragen, was Du genau für Voraussetzungen erfüllst.

Jede Einbürgerungsbehörde geht mit der Anrechung von früheren Aufenthalten und der Verkürzung der acht Jahre auf sieben etwas anders um, konkret kannst Du das nur von der Einbürgerungsbehörde erfahren, die für Dich zuständig ist und Deine Akte hat.

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Beitrag von DasSprachChamaeleon am 02.04.2017 um 01:25:25

reinhard schrieb am 28.03.2017 um 16:50:08:
Eine Verkürzung auf sieben Jahre ist öfters möglich, eine Verkürzung auf sechs Jahre ist seltener.


Schade, dass eine Verkürzung auf sechs Jahre so selten ist. Ich hatte einen anderen Eindruck, da es für Bekannten mit einer ähnlichen Geschichte schon nach 6 Jahren möglich war. Der Unterschied ist zwar, sie waren seit 6 Jahren ununterbrochen hier - nicht so wie ich, 1 Jahr Au Pair +5 Jahre Studium/Arbeit.

Ich werde mich auf jeden Fall bei der EBH beraten lassen!

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Beitrag von aproto am 13.09.2017 um 19:30:09

DasSprachChamaeleon schrieb am 02.04.2017 um 01:25:25:
Schade, dass eine Verkürzung auf sechs Jahre so selten ist. Ich hatte einen anderen Eindruck, da es für Bekannten mit einer ähnlichen Geschichte schon nach 6 Jahren möglich war. Der Unterschied ist zwar, sie waren seit 6 Jahren ununterbrochen hier - nicht so wie ich, 1 Jahr Au Pair +5 Jahre Studium/Arbeit.

Ich werde mich auf jeden Fall bei der EBH beraten lassen!


Hallo SprachChamaeleon!

Hast du dich beraten lassen? :)

Dein Fall interessiert mich sehr. Ich bin in einer ähnlichen Situation.

Danke und Grüße!

Titel: Re: Einbürgerung nach 6 (2007, 2012-2017) Jahren
Beitrag von Daddy am 14.09.2017 um 07:44:27
DasSprachChamaeleon war seit dem 21.04.2017 um 21:19:35 Uhr nicht mehr online. Insofern ist eine Antwort auf deine Frage unwahrscheinlich und du solltest einen eigenen Thread aufmachen.

:closed:

Daddy

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