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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Namensänderung Ecuador
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Beitrag begonnen von Lochhocker am 16.02.2017 um 20:16:48

Titel: Namensänderung Ecuador
Beitrag von Lochhocker am 16.02.2017 um 20:16:48
Hallo zusammen,

meine ecuadorianische Frau und ich haben vor ca. einem halben Jahr geheiratet.
Wir haben im Vorfeld einmal bei einer Verwandten Anwältin, als auch im Konsulat in Hamburg bezüglich der Namensänderung nachgefragt, wenn meine Frau nach deutschem Recht meinen Namen annimmt.
Beide sagten uns, dass es zwar etwas Papierkram ist, da das ganze in Ecuador erledigt werden muss, aber es wohl keine Probleme geben würde.
Nach der Eheschließung haben wir dann die übersetzte Eheurkunde mit Bescheinigung der Namensänderung und einer Vollmacht für die Verwandte nach Ecuador geschickt.

Mal abgesehen davon, dass es einige Zeit in Anspruch
genommen hat, bis alles da war, hat die Verwandte zunächst die Ehe registrieren lassen. Die Eintragung selbst sollte keine Probleme darstellen.
Im Registro Civil sagte man ihr nun, dass man dort keine Namensänderung vornehmen könne...

Bisher hat meine Frau ja nur einen vorläufigen Aufenthaltstitel für jeweils drei Monate. Den haben wir nun schon zwei Mal verlängern lassen müssen, weil sich das Ganze schon so lange hingezoen hat.

Mittlerweile sind wir ziemlich verunsichert, weil jeder eine andere Aussage über die Sachlage abgibt und wir das Thema allmählich gerne abhaken würden...

Hatte jemand schon das gleiche Problem und hat vielleicht ein paar Ratschläge, an wen man sich noch wenden könnte?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Robin

Titel: Re: Namensänderung Ecuador
Beitrag von erne am 17.02.2017 um 20:28:02
Das ist Sache des Standesamtes.
Habt Ihr schon da nachgefragt?


Titel: Re: Namensänderung Ecuador
Beitrag von Petersburger am 18.02.2017 um 05:57:15

Lochhocker schrieb am 16.02.2017 um 20:16:48:
Im Registro Civil sagte man ihr nun, dass man dort keine Namensänderung vornehmen könne...

Dann haben wir das Recht zu der Annahme, dass die nach deutschem Recht erfolgte Namensänderung nicht automatisch für den Heimatrechtsbereich gültig ist.

Der vorliegende Reisepass ist also weiterhin gültig. Ihr beantragt eine AE auf ihren alten Namen. Auf dem eAT oder auf dem Zusatzblatt steht dann ein Eintrag "Die Inhaberin führt nach deutschem Recht den Ehenamen Lochhocker".

Ist zwar möglicherweise unbequemer, weil man jeden Leser des eAT auf den Eintrag hinweisen muss, aber viele Leute in Deutschland leben so.

Danach könnt Ihr Euch in Ruhe um die Namensänderung kümmern und irgendwann mal - wenn dann ein neuer Pass vorliegt - Euern Wunschzustand herstellen.

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