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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
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Beitrag begonnen von Asiasoul am 14.02.2017 um 19:59:43

Titel: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von Asiasoul am 14.02.2017 um 19:59:43
Hallo Forum,

meine Schwiegereltern kommen aus Vietnam und waren nun in den letzten 5 Jahren jedes Jahr für 3 Monate in Deutschland bei uns zu Besuch. Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und wir hatten jedes Mal keine Probleme, das Visum bei der Deutschen Botschaft in Vietnam zu erhalten.

Dieses Jahr haben meine Frau und ich unser erstes Kind bekommen. Da wir beide angewiesen sind, zu arbeiten, wollten wir gern unsere Schwiegermutter wieder zu Besuch nach Deutschland einladen, um uns bei der Kinderbetreuung zu helfen.

Ist es für sie möglich, ein Besuchervisum für ein Jahr in Deutschland zu erhalten?

Sie war nun, wie oben beschrieben, schon mehrmals ohne Probleme in Deutschland gewesen. Können wir versuchen, bei der Deutschen Botschaft in Vietnam einen solchen Antrag zu stellen. Ist es einen Versuch wert? Hatte schon jemand Erfahrung damit gemacht?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Infos.   :)

Titel: Re: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von okatomy am 14.02.2017 um 20:08:19
Es gibt kein Besuchsvisum über die 3 Monate hinaus. Das fällt nicht mehr unter Besuch sondern unter dauerhaften Aufenthalt.

Also das ist keinesfalls so leicht möglich auch weil die Schwiegermutter hier dann eine KV benötigt die ggf. unbezahlbar ist ( PKV Basistarif 800 Euro im Monat) .

Bist du mit deiner Frau denn inzwischen verheiratet ( Laut deinem Profil: Verlobt) ?

Titel: Re: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von T.P.2013 am 14.02.2017 um 20:10:33

Asiasoul schrieb am 14.02.2017 um 19:59:43:
Ist es für sie möglich, ein Besuchervisum für ein Jahr in Deutschland zu erhalten?



Hallo,

nein, ist es nicht.

"Schengenvisa" (= "Besuchsvisa") sind begrenzt auf kurzfristige Aufenthalte von max. 90 Tagen in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen.

Alternativ könnte bestenfalls ein Nationales Visum beantragt werden, das zu einem Daueraufenthalt berechtigt.
Für den von Dir geschilderten Grund mit den geschilderten Umständen gibt es aber keinen vorgesehenen Zweck, der dem Antrag zugrunde gelegt werden könnte.

Gruß

Edit:


okatomy schrieb am 14.02.2017 um 20:08:19:
Es gibt kein Besuchsvisum über die 3 Monate hinaus.


Nicht 3 Monate, sondern 90 Tage (in einem beliebigen...)

Titel: Re: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von okatomy am 14.02.2017 um 20:18:01
Allenfalls §36 Abs 2 AufenthG käme in Frage, aber meines Erachtens sind die Chancen das als Härtefall durch zu bekommen recht aussichtslos (Auch unzählige Deutsch-Deutsche Paare haben das Problem, dafür gibt es Elterngeld und Elternzeit, Tagesmütter, später Kinderkrippe usw usf. )

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/36.html

Titel: Re: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von Asiasoul am 15.02.2017 um 09:17:15
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich hatte mir schon gedacht, dass es unmöglich ist. Aber ein bisschen Hoffnung hat man ja immer.

Schade das es so ist. Aber dann sind wir wohl weiterhin auf das Visum für 90 Tage angewiesen.

@okatomy: ich bin inzwischen verheiratet und habe mein Profil aktualisiert ;-)

Titel: Re: Besuchervisum für Schwiegeltern aus Vietnam für 1 Jahr
Beitrag von erne am 17.02.2017 um 21:21:38

okatomy schrieb am 14.02.2017 um 20:18:01:
das als Härtefall durch zu bekommen recht aussichtslos 


nicht "recht" aussichtslos, sondern aufgrund der genannten Gründe *absolut* aussichtslos, denn es liegt *für die Schwiegermutter* kein Härtefall vor, wenn deren Tochter im Ausland ein Baby bekommt ... und um die Schwiegermutter (oder Schwiegervater, jedefalls um den das Visum Begehrenden) geht es beim "Härtefall" und nicht um die in D lebenden Verwandten.


edit:
was aber geht, ist ein Mehrjahresvisum für beide. Jeweils einer ist für 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage hier, dann der andere. Das bedeutet natürlich viele Flugtickets, aber jeweils ein Schwiegerelternteil ist nahezu immer da.

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