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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuch des Sohnes
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Beitrag begonnen von Feuerfisch am 08.02.2017 um 20:02:48

Titel: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 08.02.2017 um 20:02:48
Hallo,

hab seit langem mal wieder eine Frage.

Wir wollen heuer das erste mal den Sohn meiner Frau nach Deutschland einladen.
Wie ist das dann mit dem Visum. Müssen wir das genauso wie jedes andere Besuchsvisum beantragen oder ist das anders weil es der Sohn meiner Frau ist.
Kann das Visum auch abgelehnt werden oder darf die Botschaft das gar nicht weil es der Sohn ist.

Hoffe mir kann hier jemand helfen.
Habe ich ganz vergessen, meine Frau ist Kenianerin.

Danke und LG
Gerald

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von deerhunter am 08.02.2017 um 20:17:56
Wie alt ist der Sohn?

Normalerweise wird auch hier ein normales Schengenvisum beantragt! Probleme können die üblichen wie vorallem Beweis der Rückkehrwilligkeit sein! Möglicherweise wird man Euch unterstellen, dass ihr (je nach Alter des Sohnes) versuchen wollt ein FZF zu umgehen!


Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 08.02.2017 um 20:38:17
Hallo,

deerhunter danke für die Info.
Der Sohn ist 9 Jahre alt.

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von deerhunter am 08.02.2017 um 20:47:52

Feuerfisch schrieb am 08.02.2017 um 20:38:17:
Der Sohn ist 9 Jahre alt.


Dann gut belegen weshalb und warum der Sohn wieder ausreisen wird und warum man auf keinen Fall daran denkt, dass er hier in Deutschland bleiben wird!
FZF ist nicht geplant?

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 12.02.2017 um 23:01:09
Hallo,

und wie ist es wenn wir gleich ein FZF für den Sohn beantragen.
Kann es da auch Schwierigkeiten geben dass er das Visum nicht bekommt.

Danke und LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Holzer am 12.02.2017 um 23:11:23

Feuerfisch schrieb am 12.02.2017 um 23:01:09:
Hallo,
und wie ist es wenn wir gleich ein FZF für den Sohn beantragen.
Kann es da auch Schwierigkeiten geben dass er das Visum nicht bekommt.

Wenn die Papiere stimmig sind, sollte es keine Probleme geben. Ist der Sohn schon im Zuge der Hochzeit / FZF in die UP einbezogen gewesen? Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung des Vaters? Ist Euer LU gesichert?

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 13.02.2017 um 00:01:12
Hallo,

@Holzer, was meinst du mit UP einbezogen.

Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht und der LU ist gesichert.
Ich Arbeit Vollzeit und meine Frau bald Teilzeit.

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Holzer am 13.02.2017 um 00:19:24
Es gab ja vermutlich eine Urkundenprüfung (UP) beim Visum für deine Frau, da Kenia ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/5098879/Merkblatt_Kenia.pdf

Wurde da eventuell schon der Sohn mit angegeben? Sind die Papiere des Sohnes klar?
Dann sollte es eigentlich keine Probleme mit dem FZF geben.

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 13.02.2017 um 00:36:53
Achso ja danke,

UP wurde gemacht.
Der Sohn wurde ja schon immer beim Besuchsvisum mit angegeben wegen der Rückkehrbereitschaft.
Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde sind alle vorhanden.

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von HeFi am 13.02.2017 um 02:28:50

Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 00:36:53:
UP wurde gemacht.
Der Sohn wurde ja schon immer beim Besuchsvisum mit angegeben wegen der Rückkehrbereitschaft.
Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde sind alle vorhanden.

Die Frage von Holzer bezog sich auf die UP der Personenstandsurkunden des Sohnes.
Wurden die Urkunden des Sohnes bereits bei der FzF bzw. UP der Mutter mit überprüft?
Vermutlich nicht, denn sonst hätte der Sohn bereits mit der Mutter nach Deutschland kommen können oder?

Liegt ein Sorgerechtsbeschluss vor?

Merkblatt FzF Kenia (Ehegatte Kind)      www.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/3613070/down_visa_KEN_Familie.pdf

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 13.02.2017 um 10:43:51
Hallo,

Urkunden vom Sohn wurden noch nicht überprüft.
Das mit dem Sorgerecht und andere Dokumente was wir für die Botschaft brauchen machen wir um Sommer wenn wir das n Kenya sind.
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von deerhunter am 13.02.2017 um 11:09:45

Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 10:43:51:
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.


Hast du dann schon mal über eine Vaterschaftsanerkennung nachgedacht? Das Kind wäre dann Deutsch und hätte überhaupt keine Probleme! Eine UP gäbe es allerdings auch hier vermutlich!
Ansonsten ein FZF anleiern mit möglicher UP

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von HeFi am 13.02.2017 um 12:33:54

Feuerfisch schrieb am 13.02.2017 um 10:43:51:
Urkunden vom Sohn wurden noch nicht überprüft.
Das mit dem Sorgerecht und andere Dokumente was wir für die Botschaft brauchen machen wir um Sommer wenn wir das n Kenya sind.
Der Vater ist auf jeden Fall nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

Es gibt also keinen rechtlichen Vater und die Kindemutter ist demnach alleinerziehend ?
Lies dazu nochmal das in Beitrg #9 verlinkte Merkblatt

Zitat:
● gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der dem in
Deutschland lebenden Elternteil die alleinigen Elternrechte
zuspricht oder
● bei allein erziehenden Müttern die vor einem Notar
abgegebene eidesstattliche Versicherung, dass sie nie
mit dem leiblichen Vater zusammengelebt und er keine
Sorgerechtsansprüche hat. oder
• persönlich in der Botschaft abgegebene
Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit
Vorlage d. Passes / ID

Stellt sich die Frage, warum das Kind nicht gleich mit der Mutter per FzF nach Deutschland gekommen ist, gibt es dafür einen (bisher verschwiegenen) Grund?

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von T.P.2013 am 13.02.2017 um 16:04:55
Hallo,

mal vorab:
Es muss keine heimlichen und verschwiegenen Gründe geben, um das Kind nicht sofort mitziehen zu lassen.
Durchaus weit verbreitet ist es (FZF m. Afrikanerin), erst die Ehefrau (zgl. Mutter) zuziehen zu lassen, um ihr möglichst stressfrei zu ermöglichen, sich in der fremden Umgebung DEU zu etablieren (I-Kurs, ggf. Arbeit, allgem. Gewöhnung, ggf. neue Wohnung u. Schulsuche etc. wg. des Kindes später u. 1000 weitere gute Gründe). Das Kind bleibt üblicherweise solange bei der Großfamilie in Afrika. - Nur mal, um hier den Zahn zu ziehen, dass immer irgendwelche besondere Gründe für diese Verfahrensweise unterstellt werden müssen...

Zur Sache, @Feuerfisch

Du hattest in einem früheren Thread ja schon die Informationen zur notariellen Erklärung ("Avidavit") erhalten, falls ich nicht irre.
Mit dieser Erklärung entfällt auch sämtliches Bohei bezüglich einer jeden Sorgerechtserklärung.

Was Euch bei nachträglicher FZF des Kindes passieren kann, ist, dass anstatt einer UP seitens bspw. der ABH ein Abstammungsgutachten "erwünscht" wird.
Das sollte man im Hinterkopf behalten.

Was man auch wissen sollte: Wenn Ihr alle zusammen lebt, ist die Abgabe einer VE entbehrlich (wird auch gerne mal von einer ABH gefordert...).

Grundsätzlich scheint eine FZF eines kenianischen Kindes in dem Alter recht unproblematisch zu sein, sogar bei der AV in Nairobi...

Gruß

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 13.02.2017 um 22:28:47
Hallo,

danke nochmal für eure Infos.

@HeFi,
Ja,meine Frau hat das alleinige Sorgerecht und es ist kein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Und einen bisher verschwiegenen Grund weil der Sohn nicht gleich mitgekommen ist gibt es nicht,sondern andere Gründe.(Da gibt es genügend andere wie T.P.2013 schon geschrieben hat).

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von T.P.2013 am 14.02.2017 um 15:35:02
@ Feuerfisch,

wie geschrieben, die per PN erwünschten Erläuterungen hier:

Zum "Avidavit" und dem Wegfall einer Sorgerechtserklärung:

Das "Avidavit" ist eine eidesstattliche Erklärung der Kindsmutter vor einem (kenianischen) Notar, die eine Sorgerechtserklärung / Sorgerechtsurteil eines Gerichts oder das Einverständnis des leiblichen / gesetzlichen kenianischen Vaters ersetzt.
Diese Vorgehensweise ist eine von 3 Möglichkeiten ("oder"), um dem Kind einer alleinerziehenden kenianischen Mutter die FZF nach Deutschland zu ermöglichen.
Das Merkblatt der AV führt dies unter dem Punkt "minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr" auf: Klick
Mit diesem "Avidavit" wird das Sorgerecht nicht weiter überprüt bzw. gilt erst einmal als allein der Mutter zustehend.
Dieses Dokument benötigt Ihr für die FZF und ist, falls zutreffend, ganz schnell und preiswert (ca. 20 EUR, Stand 2014) in Kenia zu beschaffen. Erheblich schneller und preiswerter als die anderen Alternativen.

Zum "Abstammungsgutachten":

Das Abstammungsgutachten, im Volksmund "DNA-Test" genannt, weist die biologische Zugehörigkeit Mutter-Kind nach.
Wird gelegentlich "erwünscht", wenn aus Sicht einer AV / ABH etwa unplausibel oder nachprüfenswert scheint. Das kann, in einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen, etwa sein, wenn das Kind in sehr jungen Jahren der Mutter geboren wurde und / oder die FZF des Kindes erst mit deutlichem Verzug stattfand und / oder die Geburtsurkunde nachträglich erst ausgestellt wurde und und und...
Die Forderung eines Abstammungsgutachtens ist, auch bei FZF aus Afrika, meiner Beobachtung nach aber schon eine Ausnahme, wenn auch nicht sehr selten.
Ich hatte es der Vollständigkeit halber aufgeführt, so dass man im Falle eines Falles nicht völlig überrascht ist. Mach Dich aber nicht verrückt und warte erst einmal ab, ob dieses überhaupt gefordert wird.

Hoffe, alles beantwortet soweit.

Gruß

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 14.02.2017 um 22:57:34
Hallo,

@T.P.2013,

Danke für deine ausführliche Informationen.

LG

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 29.11.2017 um 00:24:16
Hallo mal wieder,

wir haben jetzt auf der Botschaft in Nairobi einen Termin für das FZF Visum des Sohnes meiner Frau. Laut Botschaft wollen die auch ein Einladungsschreiben.
Hat schon jemand mal so  eine Einladung für ein Kind geschrieben, was muss da alles drin stehen.
Vllt kann mir jemand helfen.
Versichert ist der Sohn ja dann normalerweise in unserer Familienversicherung,oder?
Danke und Grüße

Gerald

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von T.P.2013 am 29.11.2017 um 01:13:43
Hallo,

es ist schön zu hören, dass die AV in Nairobi mittlerweile bereits vor Antragsabgabe auf die Notwendigkeit eines "Einladungsschreibens" hinweist. War nicht immer so...

Zum Einladungsschreiben:
Es handelt sich um ein formloses Schreiben. Schreibst Du also ganz normal z.B. per "Word" (oder OpenOffice, Wordpad, etc.) auf Deinem PC, druckst es aus und unterschreibst. Ganz normal, oben Dein Briefkopf, Datum etc.

Inhalt in etwa folgender:
Hiermit bestätige ich, Sepp Feuerfisch*(* hier natürlich Dein Name), dass mein Stiefsohn Jupp Mzungu* (*hier natürlich Name Deines Stiefsohns) nach Einreise nach Deutschland zusammen mit mir und meiner Ehefrau Jutta Mzungu Mawiwu* (*hier natürlich Name Deiner Frau) in unserer gemeinsamen Wohnung in [Straße, Ort] wohnen wird. Er wird Teil unserer Bedarfsgemeinschaft.

___

Da er in der Tat familienversichert sein wird (falls Deine Frau gesetzlich versichert ist, eigenständig oder über Dich mitversichert), kannst Du das auch noch mit einem Satz im Einladungsschreiben aufführen (tut nicht weh und vermeidet ggf. Nachfragen).

Gruß



Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 29.11.2017 um 02:09:28
Hallo,

T.P.2013 danke für deine Hilfe.

Gruß Gerald

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 29.11.2017 um 12:57:10
Hallo nochmal,

habe noch was vergessen zu fragen.

Den Visumsantrag müssen wir den auf den Namen des Sohnes ausfüllen und z.B. ein Schreiben beilegen daß die Mutter bereits in Deutschland lebt,oder
den Antrag auf den Namen meiner Frau ausfüllen und alles angeben nur extra den Teil für das Kind ausfüllen.

Danke und schöne Grüße
Gerald

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Petersburger am 29.11.2017 um 13:39:07

Feuerfisch schrieb am 29.11.2017 um 12:57:10:
Den Visumsantrag müssen wir den auf den Namen des Sohnes ausfüllen und z.B. ein Schreiben beilegen daß die Mutter bereits in Deutschland lebt,

So ist es richtig.

Titel: Re: Besuch des Sohnes
Beitrag von Feuerfisch am 29.11.2017 um 13:43:45


Petersburger,danke dir.

Schöne Grüße

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