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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
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Beitrag begonnen von Cronenberger am 05.02.2017 um 22:59:59

Titel: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von Cronenberger am 05.02.2017 um 22:59:59
Moin,

Ich kann es im Aufenhaltsgesetz $9a nicht finden:

Wo steht da, dass für deutschverheirate ein DA-EU nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt - die anderen Bedingungen, wie gesicherter LU, KV, Sprachniveaumin B1 und Leben in Deutschland, 60 Beiträge zur Rentenversicherung, ausreichender Wohnraum, keine Straftaten, erfüllt meine Frau -beantragt werden kann und auch ein Anspruch darauf besteht?

Danke

Cronenberger


Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von HeFi am 06.02.2017 um 00:00:27
Warum muss/soll es ein DA-EU sein?

Die Bestimmungen zur Niederlassungserlaubnis NE für Deutschverheiratete stehen § 28 Abs. 2 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65962.htm

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 00:02:40
DA-EU nach drei Jahren für Deutschverheiratete gibt es afaik nicht. Nur eine Gleichstellung bei den Erlöschensbedingungen

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von tiggger am 06.02.2017 um 14:03:25

Aras schrieb am 06.02.2017 um 00:02:40:
Nur eine Gleichstellung bei den Erlöschensbedingungen 

Wie beantragt man die?

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 14:09:43
Ist per Gesetz geregelt.

§ 51 Abs. 9 S. 2 AufenthG

Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen
Beitrag von Saxonicus am 06.02.2017 um 17:14:48

Cronenberger schrieb am 05.02.2017 um 22:59:59:
Ich kann es im Aufenhaltsgesetz $9a nicht finden:

Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html

Aber nach 3 Jahren kann man noch keinen Daueraufenthalt-EU erhalten, dafür sind, neben anderen Voraussetzungen, mindestens 5 Jahre nötig.

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