i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1486331999 Beitrag begonnen von Cronenberger am 05.02.2017 um 22:59:59 |
Titel: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von Cronenberger am 05.02.2017 um 22:59:59
Moin,
Ich kann es im Aufenhaltsgesetz $9a nicht finden: Wo steht da, dass für deutschverheirate ein DA-EU nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt - die anderen Bedingungen, wie gesicherter LU, KV, Sprachniveaumin B1 und Leben in Deutschland, 60 Beiträge zur Rentenversicherung, ausreichender Wohnraum, keine Straftaten, erfüllt meine Frau -beantragt werden kann und auch ein Anspruch darauf besteht? Danke Cronenberger |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von HeFi am 06.02.2017 um 00:00:27
Warum muss/soll es ein DA-EU sein?
Die Bestimmungen zur Niederlassungserlaubnis NE für Deutschverheiratete stehen § 28 Abs. 2 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65962.htm |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 00:02:40
DA-EU nach drei Jahren für Deutschverheiratete gibt es afaik nicht. Nur eine Gleichstellung bei den Erlöschensbedingungen
|
Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von tiggger am 06.02.2017 um 14:03:25 Aras schrieb am 06.02.2017 um 00:02:40:
Wie beantragt man die? |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 14:09:43
Ist per Gesetz geregelt.
§ 51 Abs. 9 S. 2 AufenthG |
Titel: Re: Daueraufenthalt-EU nach 3 Jahren Ehe mit einem Deutschen Beitrag von Saxonicus am 06.02.2017 um 17:14:48 Cronenberger schrieb am 05.02.2017 um 22:59:59:
Guckst Du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html Aber nach 3 Jahren kann man noch keinen Daueraufenthalt-EU erhalten, dafür sind, neben anderen Voraussetzungen, mindestens 5 Jahre nötig. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |