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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
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Beitrag begonnen von youngEngineer am 04.02.2017 um 22:28:00

Titel: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 04.02.2017 um 22:28:00
Hallo zusammen,

ich möchte für meinen bekannten und seine Frau eine VE abgeben.
Da ich eine kleine Wohnung habe ::), werden sie für die Paar Wochen in einem Hotel Wohnen.
Ich habe vor ein Hotelzimmer für sie zu buchen.
Kann ich bei der Abgabe der VE beim Ausländeramt die Bestätigung der Hotelreservierung/Buchung für den Wohnraum abgeben? Durch meine Kreditkarte ist ja die Reservierung quasi gesichert.

Oder muss ich selbst unbedingt einen angemessenen Wohnraum (Große Wohnung) haben, um sie einladen zu können?

Danke für eure Antworten :)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 04.02.2017 um 22:32:29
Für die VE ist nur deine finanzielle Finanzbarkeit relevant. Ob deine Gäste überhaupt bei dir schlafen oder im Hotel ist irrelevant.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 05.02.2017 um 09:56:38

Aras schrieb am 04.02.2017 um 22:32:29:
Für die VE ist nur deine finanzielle Finanzbarkeit relevant. Ob deine Gäste überhaupt bei dir schlafen oder im Hotel ist irrelevant.


Danke für die schnelle Antwort. Aber Ausländerbehörde möchte doch bei der Ausstellung der VE, abgesehen von den Gehaltsnachweisen irgendwas wegen ausreichendem Wohnraum von mir haben ( Mietvertrag etc.) oder verstehe ich das falsch?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von KaGe am 05.02.2017 um 10:07:36
Die wollen nur wissen, ob du die Unterkunftskosten zahlst.
Warum sollte es so wichtig sein, wie groß die Unterkunft für ein paar Wochen ist?
Frage: Wer zahlt denn den Rest?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 05.02.2017 um 10:09:24
Das macht keinen Sinn.  Wozu?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 05.02.2017 um 11:34:53

KaGe schrieb am 05.02.2017 um 10:07:36:
Die wollen nur wissen, ob du die Unterkunftskosten zahlst.
Warum sollte es so wichtig sein, wie groß die Unterkunft für ein paar Wochen ist?
Frage: Wer zahlt denn den Rest?


Auf der Seite der Ausländerbehörde steht folgende Unterlagen sind einzureichen:

Ihre letzten drei Gehalts- oder andere Einkommensnachweise (Kopie und Original)
Ihr Nationalpass oder Personalausweis (Original)
Ihr Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis (Kopie und Original)

Also die wollen was haben. Über Wohnraumnachweis steht auf Seiten allen Ausländerbehörden was über Wohnraumnachweis.

Zu der Frage:
Ich zahle den Rest ( Unterkunftskosten, etc. )

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 05.02.2017 um 11:43:42
Boah ey!

Die Verpflichtungserklärung basiert auf den Pfändungsgrenzen. Diese ist unabhängig von irgendwelchen Wohnungskosten. Was wollen die sehen? Das man nicht obdachlos ist?

Und die Verpflichtungserklärung kommt nur zum tragen wenn Sozialleistungen bezogen werden. Wo die Eingeladenen leben werden wird beim Antrag angegeben und muss dort nachgewiesen werden.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 05.02.2017 um 12:20:43

Aras schrieb am 05.02.2017 um 11:43:42:
Boah ey!

Die Verpflichtungserklärung basiert auf den Pfändungsgrenzen. Diese ist unabhängig von irgendwelchen Wohnungskosten. Was wollen die sehen? Das man nicht obdachlos ist?

Und die Verpflichtungserklärung kommt nur zum tragen wenn Sozialleistungen bezogen werden. Wo die Eingeladenen leben werden wird beim Antrag angegeben und muss dort nachgewiesen werden.


Hier ist ein Ausschnitt aus dem Bundeseinheitliches Merkblatt
zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 und § 67 AufenthG. :

Zu prüfen ist auch, ob ein ausreichender Wohnraum (§ 2 Absatz 4 AufenthG) für den Ausländer zur Verfügung steht. Ausreichender Wohnraum ist, unbeschadet landes- rechtlicher Regelungen, stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad; WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Das Vorhandensein ausreichen- den Wohnraums kann durch Vorlage eines Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges belegt werden. Die Anforderungen an den Wohnraum sind aber im Verhältnis zur vorgesehenen Aufenthaltsdauer zu prüfen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 05.02.2017 um 12:50:55
Mutiges Weiterlesen ist gefordert.


Zitat:
Bei Kurz- und Besuchsaufenthalten ist eine Abklärung der Wohnraumverhältnisse des Verpflichtungsgebers grundsätzlich nicht erforderlich.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von KaGe am 05.02.2017 um 14:46:57

youngEngineer schrieb am 05.02.2017 um 11:34:53:
Ich zahle den Rest ( Unterkunftskosten, etc. )

Also: Nachweis oder Prüfung der Unterkunftsgröße ist nicht relevant wegen des kurzen Aufenthaltes in D.
Du zahlst eben für die Aufenthaltsdauer von ein paar Wochen das Hotel. Und ihren Lebensunterhalt, und ihre Krankenversicherung (falls sie selbst im Heimatland keine fürs Ausland abgeschlossen haben).
Und wenn deine Bekannten länger bleiben, zahlst du länger.
Kommen Sie als Touristen?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 05.02.2017 um 15:46:46

KaGe schrieb am 05.02.2017 um 14:46:57:
Also: Nachweis oder Prüfung der Unterkunftsgröße ist nicht relevant wegen des kurzen Aufenthaltes in D.
Du zahlst eben für die Aufenthaltsdauer von ein paar Wochen das Hotel. Und ihren Lebensunterhalt, und ihre Krankenversicherung (falls sie selbst im Heimatland keine fürs Ausland abgeschlossen haben).
Und wenn deine Bekannten länger bleiben, zahlst du länger.
Kommen Sie als Touristen?


Genau sie kommen als Touristen  :)
Mich hat es nur gewundert, dass auf der Seite von AB unter benötigten Unterlagen, was über den Wohnraumnachweis stand.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von lottchen am 06.02.2017 um 11:02:02
Der Mietvertrag ist schon wichtig um auszurechnen, ob Du überhaupt eine VE für Deine Gäste abgeben kannst. Nicht die m², sondern die Miete. Grob gesagt: Dein Einkommen minus Deine Warmmiete ergibt ja erst mal Summe X, von der Du lebst. Und ob X dann ausreicht, um eine VE für soundsoviel Personen abzugeben muss dann eben geprüft werden.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 11:04:34
Lottchen, eben nicht.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 06.02.2017 um 21:38:32

lottchen schrieb am 06.02.2017 um 11:02:02:
Der Mietvertrag ist schon wichtig um auszurechnen, ob Du überhaupt eine VE für Deine Gäste abgeben kannst. Nicht die m², sondern die Miete. Grob gesagt: Dein Einkommen minus Deine Warmmiete ergibt ja erst mal Summe X, von der Du lebst. Und ob X dann ausreicht, um eine VE für soundsoviel Personen abzugeben muss dann eben geprüft werden.


Genau. Ich war heute bei der AB und die haben mir das genauso gesagt. Gehalt - Warmmiete = Summe was übrig bleibt.
Davon hängt die VE ab.


Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von lottchen am 06.02.2017 um 22:03:44
Zumindest als ich vor einigen Jahren mal 2 VE´s abgegeben habe war das wie von mir beschrieben. In meiner Stadt war das damals: Nettoeinkommen - Warmmiete - 2xHarzIV-Satz (bei Einladung 1 Person) muss größer Null sein. Dann konnte ich die VE abgeben. Und es wurden bei der VE die Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt ("glaubhaft gemacht" und "nachgewiesen").

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von Aras am 06.02.2017 um 22:35:48
Wenn das so für euch gelöst wurde, dann ist es zwar falsch.. aber wer erhebt schon Widerspruch gegen einen begünstigenden Verwaltungsakt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung Wohnraum Hotelreservierung
Beitrag von youngEngineer am 07.02.2017 um 19:42:16

lottchen schrieb am 06.02.2017 um 22:03:44:
Zumindest als ich vor einigen Jahren mal 2 VE´s abgegeben habe war das wie von mir beschrieben. In meiner Stadt war das damals: Nettoeinkommen - Warmmiete - 2xHarzIV-Satz (bei Einladung 1 Person) muss größer Null sein. Dann konnte ich die VE abgeben. Und es wurden bei der VE die Kreuze an die richtigen Stellen gesetzt ("glaubhaft gemacht" und "nachgewiesen").


Gut das kann natürlich sein, dass manche Kommunen andere Regelungen haben.

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