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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
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Beitrag begonnen von apfelkuchen1984 am 29.01.2017 um 16:54:44

Titel: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von apfelkuchen1984 am 29.01.2017 um 16:54:44
Guten Tag nochmal. Mein Verlobter wurde aufgefordert am kommenden Donnerstag Pass und Rückflugticket nach Ghana bei seiner Ausländerbehörde vorzulegen, wenn tatsächlich der Eilantrag bei Gericht abgelehnt wird. Er wird das natürlich auch machen aber am Dienstag stellt er einen Antrag auf Reisekosten Und Starthilfe durch IOM (Internationale Organisation für Migranten) und am Donnerstag legen wir der Dame bei seiner Ausländerbehörde diesen Antrag in Kopie bzw. eine Bestätigung vor. Laut IOM dauert es 2-8 Wochen bis das Ticket dann da ist. Wird seine Ausländerbehörde aber so lange warten oder ihn zwischenzeitlich abschieben?

Titel: Re: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von reinhard am 29.01.2017 um 17:08:32
Das kann nur die Ausländerbehörde sagen.

Normalerweise finden Ausländerbehörden eine freiwillige Ausreise besser. Aber eine Starthilfe? Das heißt, er will in Ghana eine neue Existenz gründen, hat kein Interesse mehr an einem Leben in Deutschland und kann das auch gut begründen?

Titel: Re: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von apfelkuchen1984 am 29.01.2017 um 17:20:23
Von der IOM wurde mir erklärt, dass sie die Reisekosten finanzieren (Flugticket) und 500 Euro Starthilfe geben. Damit kann man nichts gründen. Das würde lediglich seine Miete bezahlen. Da muss man die Miete nämlich immer für 12 oder 24 Monate im Voraus bezahlen. Eine Unterkunft wird er ja wohl haben müssen und bei seiner Familie kann er nicht wohnen weil die alle selber nichts haben und nur sehr wenig Platz. Mir geht es darum, ob die Ausländerbehörde Rücksicht nehmen muss bis der Antrag durch ist bei der IOM und das Flugticket da ist oder ob sie ihn vorher selber abschieben. Sachbearbeiterin scheint nämlich ziemlich krass drauf zu sein.

Titel: Re: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von Mojo Jojo am 29.01.2017 um 17:36:40
Die AbH muss keine Rücksicht darauf nehmen, wie lange die Organisation braucht. Klar kann die AbH auch vorher abschieben, muss sie aber nicht.

Titel: Re: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von Aras am 29.01.2017 um 21:06:09
Ganz ehrlich:
Sry, aber so ne Grütze glaubst du?

Schau mal was auf der Seite des BaMF zu lesen ist:

http://www.bamf.de/SharedDocs/MILo-DB/DE/Rueckkehrfoerderung/Laenderinformationen/Informationsblaetter/cfs_ghana-dl_de.pdf?__blob=publicationFile


Zitat:
In der die Hauptstadt umgebenden Region „Greater Accra“ liegen die durchschnittlichen Mietkosten für ein Zimmer bei etwa 60 Cedi, für zwei Zimmer bei etwa 150 Cedi.


60 Cedi = 12,86 €

Auf 12 Monate = ca. 150 €

Und der will sich ja nicht dort niederlassen und nur für die Zeit bis zum Visum arrangieren.


apfelkuchen1984 schrieb am 29.01.2017 um 17:20:23:
Eine Unterkunft wird er ja wohl haben müssen und bei seiner Familie kann er nicht wohnen weil die alle selber nichts haben und nur sehr wenig Platz


Sry, aber außerhalb Europas findet sich für Familienangehörige immer ein Platz zum schlafen. Die Erwartung, dass man ein eigenes abschließbares Gästezimmer haben müsste, damit man unterkommen kann ist weltfremd.


Zitat:
Haftungsausschluss
IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.


BaMF und IOM sind miteinander verbandelt....

http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/FreiwilligeR%C3%BCckkehr/freiwillige-rueckkehr-node.html

Also würde eher sagen, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass die Gemeinde die Abschiebung anordnet, wenn man selber glaubhaft darstellt, dass man ausreisen will. Zumal es dann ggf. sogar Probleme mit der Kostenfestsetzung gibt, wenn die Abschiebung als unverhältnismäßig festgestellt werden würde.

Titel: Re: Muss die Ausländerbehörde auf Hilfe von IOM warten?
Beitrag von ninnschen am 30.01.2017 um 06:43:10
Normalerweise fördert IOM nur freiwillige Ausreisen, die auf Dauer angelegt sind. Da er ja scheinbar wiederkommen will, wird das schwer. Er muss dann nach Wiedereinreise die Kosten von IOM zurückbezahlen.

Ansonsten könnte ich mir aber auch vorstellen, dass die ABH die freiwillige Ausreise abwartet.

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