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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug
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Beitrag begonnen von rk am 10.01.2017 um 17:27:06

Titel: Ehegattennachzug
Beitrag von rk am 10.01.2017 um 17:27:06
Guten Abend,

stelle hier meine erste Frage in die Runde.

Meine Freundin und ich werden bald heiraten und dann soll Sie von den Philippinen/Manila aus zu mir nach Deutschland kommen.
Soweit so gut. Wir sind auch schon fleissig dabei Dokumente zu sammeln und einen Deutschkurs am Goethe Institut macht Sie auch gerade.

Für die Heirat hat Sie auch schon das Cenomar (in dem steht, das Sie noch nie verheiratet war) und Geburtsurkunde von der PSA.

Nun ist uns aufgefallen, dass in der Geburtsurkunde ihres 20jährigen Sohnes steht, das Sie verheiratet war. Dieses ist damals aber nur auf die
Geburtsurkunde des Sohnes geschrieben worden, damit er den Nachnahmen des Vater bekommt.

Zur Sicherheit ist meine Freundin nochmal auf das Rathaus in Manila gegangen und hat dort auch geprüft ob auf lokaler Ebene ein Eintrag ist (natürlich kein Eintrag zur Heirat, da ja keine stattgefunden hat).

Nun ist zusätzlich zu der Geburtsurkunde des Sohnes die Bestätigung in den Unterlagen bei den Behörden abgelegt, dass meine Freundin niemals verheiratet war.

Warum dieser ganze Aufwand, da in dem Visumsantrag für den Ehegattennachzug auch nach Kindern gefragt wird (auch wenn diese nicht mitkommen und schon Erwachsen sind). Und wenn dort der Sohn mit einem
anderen Nachnamen steht könnte dieses zu Nachfragen führen.

Gibt es hier im Forum jemand der einen ähnlichen Fall hat/hatte und mir/uns einen Tipp geben kann (oder ob dieses relevant ist).

Besten Dank 

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von deerhunter am 10.01.2017 um 18:21:45
Das könnte Probleme bei der UP geben. Wenn ja, dauert es einige Zeit länger. Ihr müsstet dann die Geburtsurkunde des Kindes gerichtlich ändern lassen!
Heiratet ihr in Deutschland kommt es beim Visumsantrag (UP) zur Sprache, heiratet ihr auf den Phills kommt es beim EFZ (UP) oder beim Visum vermutlich raus....also ein Risiko besteht!
Man kann das per Gerichtsbechluss ändern....

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von mikkaelneu am 11.01.2017 um 09:51:18
Hallo rk,

es könnte auch passieren, das weder vom Standesamt, ALB oder DBM eine UP gefordert wird.

Keiner wird und kann von dir verlangen, das die GB geändert werden muss. Das kann man notfalls mit der DBM intern regeln.

Lass dich bitte nicht verunsichern.

Ob man unbedingt den Sohn auf dem Visumsantrag angeben muss, können dir andere beantworten.

LG

Michael

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von rk am 11.01.2017 um 16:41:35
Hallo deerhunter und mikkaelneu,

danke für die schnellen und klaren Antworten.

Denke das hat einigen anderen auch geholfen.

:)
rk

Titel: Re: Ehegattennachzug
Beitrag von hge2001 am 11.01.2017 um 20:07:12

jrk schrieb am 10.01.2017 um 17:27:06:
Nun ist uns aufgefallen, dass in der Geburtsurkunde ihres 20jährigen Sohnes steht, das Sie verheiratet war. Dieses ist damals aber nur auf dieGeburtsurkunde des Sohnes geschrieben worden, damit er den Nachnahmen des Vater bekommt. 



deerhunter schrieb am 10.01.2017 um 18:21:45:
Ihr müsstet dann die Geburtsurkunde des Kindes gerichtlich ändern lassen! 


Ich denke nicht, dass man das unbedingt machen muss, denn

1 )  Bei einer Änderung der Geb-Urkunde des Sohnes müsste der Nachname des Sohnes angepasst werden; denn richtigerweise hätte er den Nachnamen der Mutter annehmen müssen. d.h. eine geänderte Geb-Urkunde würde nicht mehr auf die weitere Biographie des Sohnes passen.

2 ) Der Sohn hat nicht direkt mit dem Antrag der Mutter zu tun; seine Geb-Urkunde muss  nur als unterstützendes Dokument vorgelegt werden. Die Erklärung, warum früher bei unehelichen Kindern die Eltern als verheiratet angegeben wurden, weiss die DBM zur Genüge. Daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Botschaft eine Änderung der Geb-Urkunde des Sohnes ausdrücklich verlangt. (da hätte ja dann auch der "Besitzer" dieser Urkunde ein Wörtchen mitzureden und gegen dessen Willen wird nichts machbar sein.) 


mikkaelneu schrieb am 11.01.2017 um 09:51:18:
Ob man unbedingt den Sohn auf dem Visumsantrag angeben muss, können dir andere beantworten


Auf dem Antrag wird die Angabe der Kinder verlangt, auch wenn sie nicht mit einreisen sollen. Also sehe ich diese Angabe als Pflicht an.

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